rattich schrieb:Wenn „Weber“ dienstliche Vergehen grundsätzlich locker sah, warum hätte er dann plötzlich so völlig die Fassung verlieren und einen Mord begehen sollen, nur weil wieder irgendein Vergehen aufzufliegen drohte?
In meiner zweiten Ausbildung hatten wir auch einen "schrägen Vogel" in der Klasse, der sich zwar kaum an Regeln hielt und gegen den Mainstream schwamm, aber ansonsten ein umgänglicher und hilfsbereiter Typ war. Allerdings hatte er ein (damals noch kleines) Alkoholproblem. Wenn ihm zur Nachtruhe im Wohnheim das Bier oder die Zigaretten ausgegangen wären, hätte er sich bestimmt nicht um Strafen Gedanken gemacht, sondern das Objekt verlassen, um die Sachen zu besorgen. In dem Fall wäre ihm egal gewesen, dass sein Vergehen auffliegt. Er wollte niemandem schaden, nur eben unbedingt ... an Alkohol gelangen. Hätte der Pförtner ihm ein Bier gereicht, wäre "alles gut" gewesen. Hätte der Pförtner ihn am Verlassen des Objekts gehindert, wäre der, "selbst schuld", zur Seite gestossen worden. Oder Schlimmeres.
Die fehlende Unterschrift sehe ich als ein Indiz, dass der Abend etwas anders ablief. Ich glaube aber nicht, dass es zum Mord kam, weil wegen Unpünktlichkeit die Unterschrift verweigert wurde. Interessant finde ich das Telefonat, dessen Dauer und Inhalt. Hatte man sich vllt abgesprochen, dass Weber sich nur noch die Unterschrift holt und dann heimlich die Kaserne verlässt? Oder gab es Streit, sodass Weber meinte, er müsse ihn persönlich vor Ort klären? Oder Eifersucht, weshalb er zur Freundin fahren wollte?
Wurde dabei nur der Hörer oder der gesamte Telefonapparat aus dem Zwischenfenster gereicht bzw auf das Fensterbrett gestellt? Hätte Weber mit dem Apparat in der Hand drohen können, die Leitung aus der Wand zu reissen oder durchzuschneiden, wenn NS nicht tut, was er will? zB kurz Ausgang zu gewähren oder - ganz banal - Weber Zigaretten zu geben, weil seine alle geworden waren.
In meiner Vorstellung wären das 3 banale Gründe, die einen Streit eskalieren lassen können: das Bedürfnis nach Alkohol, Zigaretten oder dringliches Verlassenwollen des Objektes aus privaten Gründen wie Eifersucht oder Freundin will Schluss machen.
Wenn allerdings wirklich noch eine dritte Person im Objekt war (die mit Weber gefeiert hat und evtl zur Nachtruhe das Objekt verlassen sollte) und zum Täter wurde, dann wird Weber die Person nicht verpfeifen, und er hätte genug Zeit gehabt, Spuren (einer Feier oä) in seinem Zimmer zu verwischen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die leeren Bierflaschen wegbringen und den Fussboden wischen.