Kielius
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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989
gestern um 00:52Deine Interpretation teile ich nicht.pannettone schrieb:die ermittlungsbehörden sagten damals (mehrfach) „schied weber als tatverdächtiger aus“ heisst übersetzt: er war es nicht = obj. feststellung = freispruch 1. klasse.
Die damaligen Aussagen der Behörden lassen sich nicht "auf die Goldwaage legen", wie du es offenbar tust
Der anfängliche Tatverdacht wurde damals fallen gelassen. Weil es keine Anhaltspunkte gab, dass der Mann den Mord begangen haben könnte. Wenn man keine Anhaltspunkte hat, dann kann man auch keinen Tatverdacht begründen. (Ein Bauchgefühl reicht dafür nicht aus und auch eine fehlende 22-Uhr-Unterschrift nicht.)
Dass es damals eine Beweisführung gegeben hätte, wodurch die Täterschaft des Mannes objektiv ausgeschlossen werden konnte, für diese Vermutung gibt es überhaupt keine Grundlage.
Diese Vermutung steht wie gesagt auch im Widerspruch zur kürzlichen TV-Fahndung, bei der die Figur des "Weber" ja nun gerade in den Mittelpunkt gestellt wurde.