Tussinelda schrieb:den Punkt kann man dann machen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Lorenz A. kann nicht mehr aussagen, dass Aussagen auch falsch sein können, weiß jeder, man erinnert sich nicht richtig oder erzählt was andere gesehen haben wollen usw. Von daher ist nicht klar, ob es kriminelle Handlungen gab, ob Lorenz A. sich ggf. verteidigte, ob er überhaupt irgendwen gezielt mit Reizgas angriff.
Du stellst in den Raum, dass sich Lorenz gegen die beiden Polizisten verteidigte? Und deshalb zu Tode kam?
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei ist so gross, dass ich sage: wenn sich eine zu fassende Person kooperativ gegenueber der Polizei verhaelt, wird er bei einer Festnahme auch nicht erschossen werden.
Die Streifenpolizisten hatten den Auftrag, eine Person zu fassen. Und zwar Lorenz, der - mutmasslich - vorher mehrere Menschen mit Reizgas angegriffen hatte und die ihn verfolgenden Zeugen mittels Drohung mit einem Messer abgeschuettelt hat.
Die Polizisten und Lorenz stiessen aufeinander, es kam nicht zu einer Festnahme, aber zu toedlichen Schuessen.
Wenn sich die zu fassende Person jedoch nicht kooperativ verhaelt und statt dessen sogar Polizisten angreift, kann die Lage durchaus dynamisch und unuebersichtlich werden. Und eskalieren.
Wie wohl hier geschehen.