Polizei erschießt 21-jährigen in Oldenburg
16.05.2025 um 14:04Hinzufügen möchte ich noch, dass vier der fünf abgegebenen Schüsse trafen und zwar von hinten.
Auch das ist unzweifelhaft.
Auch das ist unzweifelhaft.
Wenn fuer Dich der einzige Fakt ist, dass Lorenz erschossen wurde und Du alle bisher bekannten Umstaende negiertst,hast Du auch keinen Anlass, Dich in diesem Thread ueber nicht adequate Gewaltausuebung durch Polizisten und Rassismus bei der Polizei zu echauffieren.Tussinelda schrieb:Fakt ist, er wurde erschossen. DAS steht fest.
Tja, da die Schüsse erwiesenermaßen von hinten trafen, wirft das selbstverständlich wichtige Fragen auf.Justsaying schrieb:Situation zu sein, die Notwehr/Nothilfe erforderte.
Du darfst mich gerne im Zusammenhang zitieren:canisrex schrieb:Tja, da die Schüsse erwiesenermaßen von hinten trafen, wirft das selbstverständlich wichtige Fragen auf.
Justsaying schrieb:Anbetracht der Umstaende ist naheliegend, dass der Polizist glaubte in einer Situation zu sein, die Notwehr/Nothilfe erforderte.
Ob diese Einschaetzung richtig war, werden weitere Ermittlungen zeigen.
Du meinst den wahrscheinlich von Pfefferspray getroffenen Beamten? Gerade der sollte vielleicht eher nicht den Abzug ziehen?Philyra schrieb:dann ist die Vermutung naheliegend, dass der Beamte die Schüsse z.B. zu deren Schutz abgab.
Das vermute und hoffe ich auch. Aber mit welcher Beweisführung trittst du diese Aussage an?Philyra schrieb:Die Schüsse fielen nicht aufgrund seiner Hautfarbe, sondern wären auch bei jeder anderen Person gefallen; egal welches Geschlecht oder Hautfarbe diese gehabt hätte.
Ich meinte den zweiten Polizisten. Wenn sein Kollege "blind" schießt, hätte es auch ihn treffen können, schließlich wird auch er wohl in Bewegung gewesen sein.sooma schrieb:Wie viele Menschen sich dort noch befunden haben, ist meines Wissens unklar – wenn da viel los war, gäbe es dann nicht mehr Augenzeugen des Geschehens?
Ja, war nicht wirklich clever. Rechtfertigt dennoch keine 4 Schüsse in den Rücken etc.Justsaying schrieb:Polizisten tragen nun mal Waffen. Warum hat Lorenz sich nicht kooperativ gezeigt und defensiv verhalten?
Es gibt bisher keinerlei Hinweise darauf, dass da noch weitere Leute waren. Ansonsten gäbe es sicherlich diesbezügliche Aussagen.Philyra schrieb:dabei beispielsweise eine weitere Personengruppe ansteuerte
ach, den Anlass bestimmst Du? ich echauffiere mich nicht, ich hinterfrage, weil es für mich ein Unding ist, wenn ein Mensch von hinten von der Polizei erschossen wird. Darf ich mich dazu äussern?Justsaying schrieb:Wenn fuer Dich der einzige Fakt ist, dass Lorenz erschossen wurde und Du alle bisher bekannten Umstaende negiertst,hast Du auch keinen Anlass, Dich in diesem Thread ueber nicht adequate Gewaltausuebung durch Polizisten und Rassismus bei der Polizei zu echauffieren.
Du stellst in den Raum, dass sich Lorenz gegen die beiden Polizisten verteidigte? Und deshalb zu Tode kam?Tussinelda schrieb:den Punkt kann man dann machen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Lorenz A. kann nicht mehr aussagen, dass Aussagen auch falsch sein können, weiß jeder, man erinnert sich nicht richtig oder erzählt was andere gesehen haben wollen usw. Von daher ist nicht klar, ob es kriminelle Handlungen gab, ob Lorenz A. sich ggf. verteidigte, ob er überhaupt irgendwen gezielt mit Reizgas angriff.
Bevor ein Polizist in der Nacht zu Ostersonntag den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. mit mehreren Kugeln tödlich verletzte, hat es offenbar keinen Warnschuss gegeben. Das gehe aus vorläufigen Ermittlungsergebnissen hervor, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit. »Weder die Videoaufzeichnungen noch die übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür«, so die Ermittler.Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oldenburg-polizisten-gaben-im-fall-lorenz-a-keinen-warnschuss-ab-a-8e4f0e18-a781-4cfa-912b-75b7874d1b8d
Abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Auswertung des Funkverkehrs. Die eingesetzten Beamten hatten demnach - bevor die Schüsse abgegeben wurden - über Funk erfahren, dass Lorenz A. mit einem Messer bewaffnet sei. Außerdem sei ein "Hinweis auf Eigensicherung" an die Beamten erfolgt.Und:
Laut Niedersächsischem Polizeigesetz ist ein Schusswaffengebrauch anzudrohen - etwa durch einen Warnschuss. Davon könne aber abgesehen werden, wenn Umstände dies nicht zulassen - insbesondere, wenn es "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist", heißt es in Paragraf 74. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die eingesetzten Polizisten den Getöteten "unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben". Dies lasse sich anhand des bisherigen Ermittlungstands nachvollziehen, hieß es am Donnerstag.Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Fall-Lorenz-A-Videoaufnahmen-zeigen-Geschehen-aus-Tatnacht,lorenz290.html (Stand: 06.06.2025, 17:49 Uhr)
Wie kommst du darauf?Wieland schrieb:Ich denke mal das war es dann mit der Lorenz Story. Viel mehr wird da nicht mehr kommen.