Polizei erschießt 21-jährigen in Oldenburg
15.05.2025 um 21:46Worauf begruendest Du diese Aussage?lysann schrieb:dürfen sicher nicht, aber sie verlieren nicht unbedingt ihr Leben...
Oder was willst Du genau sagen?
Gerne mit Quelle.
Worauf begruendest Du diese Aussage?lysann schrieb:dürfen sicher nicht, aber sie verlieren nicht unbedingt ihr Leben...
Ob im hier besprochen Fall Rassismus o. ä. eine Rolle spielt ist noch nicht bekannt.sooma schrieb:Don't feed the troll.
Das gilt es herauszufinden. Die Sprüh- und Wirkungsweise von Reizgas (je nach Art) kann zwischen 3-7 Meter betragen.Justsaying schrieb:ich wuerde damit davon ausgehen, dass Lorenz dem Polizisten da schon recht nahe kam
Der Streifenpartner des beschuldigten Polizisten habe ausgesagt, dass Lorenz A. - trotz der Aufforderung stehen zu bleiben - auf die beiden Einsatzkräfte zugelaufen sei und dabei in seinen Jackentaschen gewühlt habe, sagte der Referatsleiter im Justizministerium, Martin Speyer. Deshalb seien die Schüsse abgeben worden. Dies geschah laut Speyer, als Lorenz A. am Polizeiauto vorbeilaufen wollte. Der beschuldigte Polizist sei außerdem genauso wie der 21-Jährige zu Boden gegangen, so die Aussage des Streifenpartners nach Angaben des ReferatsleitersAus dem Link von @Justsaying . Es waren zwei Polizisten, der andere sah keine Veranlassung in der Situation zu schießen?
Entweder sah er nicht mehr wirklich viel, bedingt durch das Reizgas. Dann wäre es mMn mehr als fahrlässig dennoch "blind" zu schießen, immerhin hätte er auch seinen Kollegen treffen können.emanon schrieb:Und obwohl er nicht richtig sehen konnte, schoss er 4 mal? Das wäre dann ja fast noch schlimmer.
Das is der knackpunkt.. es wird dunkel gewesen sein.. könnte theoretisch sein das er die Umrisse von ihm sah aber nicht in welche richtung er stand..Photographer73 schrieb:Oder er sah noch etwas, was bei 4 direkten Treffern auf ein bewegliches Ziel für mich mehr Sinn macht. Dann hätte er aber auch sehen müssen, dass Lorenz flieht und ihm den Rücken zukehrt.
Wenn er damit rechnen musste, dass Lorenz ein Messer dabei hat und zuvor auch bereit war, es zu zücken, verschärfte sich die Bedrohungssituation für ihn noch einmal. Der Kollege kann das gut noch anders eingeschätzt haben.Photographer73 schrieb:Entweder sah er nicht mehr wirklich viel, bedingt durch das Reizgas. Dann wäre es mMn mehr als fahrlässig dennoch "blind" zu schießen, immerhin hätte er auch seinen Kollegen treffen können.
Es stand ja nicht, sondern lief weg. Und das dürfte zu erkennen sein, ob jemand auf einen zuläuft oder sich wegbewegt.interrodings schrieb:Das is der knackpunkt.. es wird dunkel gewesen sein.. könnte theoretisch sein das er die Umrisse von ihm sah aber nicht in welche richtung er stand..
Wie gesagt, halte ich für extrem fahrlässig, wenn da noch andere Menschen in Bewegung sind und theoretisch getroffen werden könnten, wie eben der Kollege, der sicherlich auch nicht starr auf einer Stelle stand.sooma schrieb:Wenn er damit rechnen musste, dass Lorenz ein Messer dabei hat und zuvor auch bereit war, es zu zücken, verschärfte sich die Bedrohungssituation für ihn noch einmal.
Solche Situationen sind halt immer dynamisch und nicht berechenbar, da gibt es keine Schablone. Wie viele Menschen sich dort noch befunden haben, ist meines Wissens unklar – wenn da viel los war, gäbe es dann nicht mehr Augenzeugen des Geschehens?Photographer73 schrieb:Wie gesagt, halte ich für extrem fahrlässig, wenn da noch andere Menschen in Bewegung sind und theoretisch getroffen werden könnten, wie eben der Kollege, der sicherlich auch nicht starr auf einer Stelle stand.
Der Polizist, der die Schuesse abgab, ist auch derjenige, der im Krankenhaus behandelt wurde (Augenspuelung).Photographer73 schrieb:Es waren zwei Polizisten, der andere sah keine Veranlassung in der Situation zu schießen?
Allerdings.Photographer73 schrieb:Außerdem würde ich eher von einer gefühlten Bedrohungslage sprechen.
3-7 m die zwischen dem Polizisten und einem Angreifer, der ein Messer bei sich traegt, sind sehr wenig.Photographer73 schrieb:Die Sprüh- und Wirkungsweise von Reizgas (je nach Art) kann zwischen 3-7 Meter betragen.
Das angemessen zu werten, würde mir wahrscheinlich eine Sperre eintragen.^^Justsaying schrieb:Polizisten tragen nun mal Waffen.
Wird ja immer abenteuerlicher.interrodings schrieb:könnte theoretisch sein das er die Umrisse von ihm sah aber nicht in welche richtung er stand..
Naja eher erklärungsversuche wie es dazu gekommen ist.emanon schrieb:Die hier vorgetragenen Entschuldigungsversuche
Übertragen aufs thema müsstest du dich erst danach "wehren".Syndrom schrieb:oder er hatte einen Penis dabei, ich habe mich gegen einen potenziellen Vergewaltiger gewehrt!
Im fallen bezweifle ich.. währe dann ja filmreif gewesen.canisrex schrieb:Jetzt hat der Polizist also halb blind im Fallen mehrfach ins Dunkle hinein geschossen?
Wenn ich Angst vor den Polizisten habe und auf keinen Fall ergriffen werden möchte, ist "am Streifenwagen vorbei laufen und Reizgas in die Richtung sprühen" eigentlich eine recht defensive Maßnahme.Justsaying schrieb:Warum hat Lorenz sich nicht kooperativ gezeigt und defensiv verhalten?
Sehr defensiv jemanden anzugreifen.canisrex schrieb:Wenn ich Angst vor den Polizisten habe und auf keinen Fall ergriffen werden möchte, ist "am Streifenwagen vorbei laufen und Reizgas in die Richtung sprühen" eigentlich eine recht defensive Maßnahme.