Polizei erschießt 21-jährigen in Oldenburg
gestern um 21:46Worauf begruendest Du diese Aussage?lysann schrieb:dürfen sicher nicht, aber sie verlieren nicht unbedingt ihr Leben...
Oder was willst Du genau sagen?
Gerne mit Quelle.
Worauf begruendest Du diese Aussage?lysann schrieb:dürfen sicher nicht, aber sie verlieren nicht unbedingt ihr Leben...
Ob im hier besprochen Fall Rassismus o. ä. eine Rolle spielt ist noch nicht bekannt.sooma schrieb:Don't feed the troll.
Das gilt es herauszufinden. Die Sprüh- und Wirkungsweise von Reizgas (je nach Art) kann zwischen 3-7 Meter betragen.Justsaying schrieb:ich wuerde damit davon ausgehen, dass Lorenz dem Polizisten da schon recht nahe kam
Der Streifenpartner des beschuldigten Polizisten habe ausgesagt, dass Lorenz A. - trotz der Aufforderung stehen zu bleiben - auf die beiden Einsatzkräfte zugelaufen sei und dabei in seinen Jackentaschen gewühlt habe, sagte der Referatsleiter im Justizministerium, Martin Speyer. Deshalb seien die Schüsse abgeben worden. Dies geschah laut Speyer, als Lorenz A. am Polizeiauto vorbeilaufen wollte. Der beschuldigte Polizist sei außerdem genauso wie der 21-Jährige zu Boden gegangen, so die Aussage des Streifenpartners nach Angaben des ReferatsleitersAus dem Link von @Justsaying . Es waren zwei Polizisten, der andere sah keine Veranlassung in der Situation zu schießen?
Entweder sah er nicht mehr wirklich viel, bedingt durch das Reizgas. Dann wäre es mMn mehr als fahrlässig dennoch "blind" zu schießen, immerhin hätte er auch seinen Kollegen treffen können.Donna_Littchen schrieb:Und obwohl er nicht richtig sehen konnte, schoss er 4 mal? Das wäre dann ja fast noch schlimmer.