Blutgräfin schrieb:Mir ist halt bekannt, dass Schädel erwachsener Menschen, die altersentsprechend entwickelt waren, eher unproblematisch zu bestimmen sind. Mit Ausnahme sehr androgyner Menschen vielleicht - bevor du wieder ein mögliches Beispiel aus dem letzten Jahrtausend ausgräbst.
Das stimmt aber nicht. Natürlich gibt es offentsichtliche äußere Kennzeichen an einem Schädel, die nahelegen, dass er von einer männlichen oder einer weiblichen Person stammt. Das ist aber nur eine grobe Einschätzung und es gibt eben auch Frauen mit eher männlichen Schädelmerkalen und umgekehrt Männer mit eher weiblichen Merkmalen am Schädel. Dazu muss die Person nicht mal eine genetische Besonderheit habe (gonosomale Trisonomie).
Insofern würde man anhand von solchen variablen und eher subjektiven als objektiv messbaren Parametern ganz sicher nicht 50 % der Vermisstenfälle auf Basis des Geschlechts ausschließen und schon mal gar nicht so eine Meldung zu einer ganz konkreten Person, von der man veröffentlicht, dass sie als Leiche ausgeschlossen ist.
Ich denke eher, die beiden Personen könnten auf Basis des der Polizei vorliegenden Zahnschemas ausgeschlossen werden. Das ist relativ einfach, ohne intensive Untersuchungen durchführbar und sehr sicher.