JosephConrad schrieb:Wobei ich relativieren muss. Ist die Probe zu jung (< 100 Jahre), kann der Fehler 50-100 Jahre betragen (habe ChatGPT gefragt):
Na ja, aber diese Einordnung vor oder in/nach 1954 scheint ja z.B. durchaus ein ganz guter Marker zu sein, um schon mal einen Ankerpunkt bzw. einen Zäsurpunkt zu setzen. Für die Ermittlungen ist das denke ich schon fast ausreichend, um zu sagen, dass man keinen großen Aufwand mehr betreiben muss, um ggfls. einen Täter zu ermitteln, denn der wäre, wenn man sagt, dass es wahrscheinlich eher eine erwachsene Person war, die einen anderen Menschen ermordet, also sagen wir mal mind. 20 Jahre alt, heute dann mind. 90 Jahre alt. Klar kann auch ein Jugendlicher einen Mord begehen, aber da muss man bedenken, dass man erst ab 14 Jahren strafmündig ist, ein überhaupt zur Rechenschaft ziehbarer Täter wäre heute also ja mind. 85 Jahre alt.
Eien Tat wie die Verbringung /das Verstecken der Leiche oder das Abtrennen des Kopfes wären selbst enn sie erst 2008 (letztes Herstelldatum der Tüten) begangen worden wären auch verjährt.
Insofern denke ich schon, dass die zeitliche EInordenung zumidnest hilft, dass jetzt nicht einen riesige Sonderkomission drangesetzt wird, die erst nach viel Ermittlungsaufwand merkt, dass sie einem historischen Mordfall und keinem juristisch verfolgbarem Kapitaldelikt auf der Spur ist.