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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

105 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Gelsenkirchen, Bankraub ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

07.01.2026 um 17:13
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Das ist eine interessante Information. Dann kann man davon ausgehen, dass der Mercedes Citan nur über Tag/Abends aus dem Parkhaus ausgefahren werden konnte, als das Rolltor nicht verschlossen war. Oder?
Also ausfahren geht immer, außerhalb der Öffnungszeiten benötigt man aber eine entwertete Parkkarte oder eben einen Chip, um die geschlossenen Rolltore öffnen zu lassen. Tagsüber kann man anscheinend einfach die Schranke hochklappen und durchfahren 😂

Die „reguläre“ Einfahrt auf der rechten Seite ist offenbar nur während der Öffnungszeiten des Parkhauses möglich. Die linke Einfahrt kann wohl auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden, von Dauerparkern, Mietern etc.. Darauf deutet auch das an der Wand angebrachte Lesegerät für RFID oder ähnliches hin.

Bild der Ein- und Ausfahrten

Öffnungszeiten:
Montag
07:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag
07:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch
07:00 bis 20:00 Uhr
Donnerstag
07:00 bis 20:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 20:00 Uhr
Samstag
07:00 bis 18:30 Uhr
Sonntag
Geschlossen
Ausfahrt 24h möglich


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

07.01.2026 um 21:12
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn sich also herausstellen sollte das ein ehemaliger -oder viel schlimmer noch- ein aktiver Mitarbeiter als Komplize der Verbrecher fungierte und Insiderinformationen oder sogar Chipkarten/Codes weitergegeben hat, bedeutet das für die Sparkasse einen wirklich handfesten Skandal, der nicht ohne größere Konsequenzen auch für die Führungsebene bleiben wird. Kurz: Da rollen im Zweifel Köpfe.

Demzufolge ist mir vollkommen klar, warum die Polizei einerseits die Sparkasse durchsucht und Daten/Systeme checkt, andererseits die Bank nicht wirklich dabei kooperieren will.
Im Zusammenhang mit den Mitarbeitern kann ich mir nicht vorstellen, dass man da etwas vertuschen will oder auch nur kann. Sollte die Sparkasse wissen, dass jemand sowas getan hat, dann hat man das wohl kaum irgendwo aufgeschrieben.

Und wer alles bei der Sparkasse arbeitet oder gearbeitet hat, kann man wohl kaum glaubhaft vertuschen. "Oh, tut uns leid, aber gerade gestern ist ganz zufällig die einzige Festplatte auf der wir die Daten unserer Mitarbeiter gespeichert hatten, verbrannt, jetzt wissen wir nichts mehr...." glaubt doch niemand. Mal abgesehen davon, dass man das dann ja sicher auch noch anderswo rausbekommen kann. +

Eher würde ich denken, dass man da so manche Kunden mit nicht ganz weißer Weste verlieren wird, weil die wenig Verständnis haben, dass man ihre Daten weitergibt.

Andererseits würde sich die Sparkasse dann auch wieder den Zorn ihrer ehrlichen Kunden zuziehen, wenn sie nicht alles tut um die Aufklärung voranzubringen.


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

07.01.2026 um 21:46
Man darf auch nicht das Bankgeheimnis außer Acht lassen. Einfach die Kundendaten herauszugeben, würde gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Ich kann mir vorstellen, dass die Bank sich erst die „Erlaubnis“ der Geschädigten einholen möchte/muss.


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

gestern um 11:34
Zitat von Frau_HFrau_H schrieb:Man darf auch nicht das Bankgeheimnis außer Acht lassen. Einfach die Kundendaten herauszugeben, würde gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Ich kann mir vorstellen, dass die Bank sich erst die „Erlaubnis“ der Geschädigten einholen möchte/muss.
Doch kann man:
Kein Bankgeheimnis besteht im Ermittlungsverfahren. Dort besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur für Berufsgeheimnisträger (§§ 53 bis 55 StPO). Deshalb besteht für Bankangestellte im Ermittlungsverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Mitarbeiter sind deshalb zur Aussage verpflichtet. Im Rahmen der Zeugenvernehmung sind die Inhaber, Organe und Mitarbeiter der Kreditinstitute verpflichtet zu erscheinen und zur Sache auszusagen (gemäß § 161a StPO vor der Staatsanwaltschaft sowie gem. § 163 Abs. 3 StPO und den dort genannten Voraussetzungen vor der Polizei).

Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn einem Bankmitarbeiter die Beihilfe zu einer von einem Kunden begangenen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird; er ist als Beschuldigter dann nicht zu einer Aussage gegen sich selbst verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft darf Geschäftsunterlagen und Datenträger des Kreditinstitutes beschlagnahmen (§ 94 Abs. 2, § 98 StPO), sofern diese als Beweismittel von Bedeutung sind. Im Rahmen des § 103 StPO kann auch die Durchsuchung der Geschäftsräume des Kreditinstituts angeordnet werden. Sowohl die Beschlagnahme als auch die Durchsuchungsanordnung bedürfen eines richterlichen Beschlusses (Ausnahme: Gefahr im Verzug).
Quelle: Wikipedia: Bankgeheimnis


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

gestern um 11:55
Mein Mitgefühl hält sich in diesem Fall in begrenztem Rahmen. Mir ist kein seriöser Autohändler bekannt, der dauerhaft oder regelmäßig Bargeldbeträge in Höhe von mehreren zehntausend Euro - oder darüber hinaus - lagert oder hantiert. Sollte es sich dabei nicht um unversteuerte Gelder handeln, stehen üblicherweise externe Absicherungen oder Versicherungen zur Verfügung, die entsprechende Risiken abdecken.

Vor diesem Hintergrund drängt sich bei einem nicht unerheblichen Teil der Betroffenen der Eindruck auf, dass hier erhebliche Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen wurden. Fehlende Vorsorge ersetzt keine Absicherung. Die nun vorgebrachten Nachweise, etwa Hochzeitsfotos, wirken vor diesem Hintergrund zumindest befremdlich. Über Jahre hinweg wurden offenbar Praktiken genutzt, die außerhalb transparenter und regulierter Strukturen lagen - nun soll jedoch die Allgemeinheit für die entstandenen Schäden einstehen.
Laut Sparkasse hätten nur gut 100 Kunden ihr Schließfach über eine höhere Summe versichert. Die Bank empfiehlt lediglich: „Weiterhin sollte geprüft werden, ob eine Höherversicherung über eine private Hausratversicherung gegeben ist.“ Opfer-Anwalt Burkhard Benecken sieht das anders: „Es reicht meines Erachtens nicht aus, im Kleingedruckten auf die Haftungssumme von maximal 10.300 Euro hinzuweisen. Man hätte deutlich vor Vertragsabschluss darauf hinweisen müssen.“


Laut BILD-Informationen soll es Geschädigte geben, die über eine Million in ihren Schließfächern gehabt haben sollen. Dabei soll es sich unter anderem um Autohändler handeln, die kurzfristig hohe Bargeldsummen für ihre Geschäfte benötigen. Auch sei durch den starken Anstieg des Goldpreises mancher Schließfach-Wert stark gestiegen. Benecken: „Ich habe viele türkische Mandanten, die haben traditionelle Hochzeitsgeschenke oder zur Geburt eines Kindes viel Gold erhalten, das lässt sich mit Hochzeitsfotos sowie anhand von Zeugen nachweisen. Da kommen schnell sechsstellige Summen zusammen.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/millionen-coup-sparkasse-will-nur-10-300-euro-pro-schliessfach-zahlen-6954fa8ba75a88580a6dc5c4


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

gestern um 12:03
Zitat von VanPuttenVanPutten schrieb:Vor diesem Hintergrund drängt sich bei einem nicht unerheblichen Teil der Betroffenen der Eindruck auf, dass hier erhebliche Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen wurden. Fehlende Vorsorge ersetzt keine Absicherung. Die nun vorgebrachten Nachweise, etwa Hochzeitsfotos, wirken vor diesem Hintergrund zumindest befremdlich. Über Jahre hinweg wurden offenbar Praktiken genutzt, die außerhalb transparenter und regulierter Strukturen lagen - nun soll jedoch die Allgemeinheit für die entstandenen Schäden einstehen.
Das stimmt wohl. Man wollte Geld sparen und hat daher nicht ausreichend (zusatz)versichert.

Und das ist ja ganz unabhängig von der Frage, was da genau gelagert wurde.

Selbst wenn es völlig legaler Besitz war, ändert das ja nichts daran, dass die Bedingungen der Sparkasse im Bezug auf die Schließfächer bekannt sind. Wenn ich als Autohändler dort regelmäßig Geld aufbewahre, dann muss ich mich eben darüber informieren, wie die Konditionen sind, gleiches gilt für irgendwelchen Goldschmuck. Und das ganz unabhängig davon, ob das nun ein Geschenk zur Hochzeit war oder die goldene Taschenuhr von Uropa.


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

gestern um 17:54
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:In einem Artikel, den ich gelesen habe, hieß es, die Sparkasse wolle schon kooperieren, brauche aber eine gewisse Zeit, bis sie die Kundendaten usw., die die Polizei beschlagnahmen möchte, kopiert hat. Das finde ich verständlich.
Nun in den Bankinstituten für die ich tätig war, hatte man keine "eigenständigen" Rechner, die auf Datenbestand zugriffen, der nur auf den lokal verbauten Festplatten gespeichert war. Alle Daten kamen von einem zentralen Server, der noch nicht einmal im selben Gebäude untergebracht sein musste. Wenn ich also in Filiale "X" etwas eingegeben habe, war das sofort auch in Filiale "Y" zu sehen. Was die EB also brauchten, waren definitiv keine lokal verbauten Festplatten, sondern eine Kopie der in dieser spezifischen Filiale betreuten Kundendaten von einem entsprechenden Server. Das ist weit unkomplizierter als es klingt. Hätte die Sparkasse ein echtes Interesse daran zu kooperieren, wäre so ein Datentransfer meiner persönlichen Meinung nach in wenigen Stunden problemlos möglich.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wahrscheinlich kopiert die Polizei nicht mühsam alle Festplatten, sondern kassiert erst mal alle Computer ein; das würde bedeuten, dass die Sparkasse plötzlich ohne IT dasteht. Dass die Sparkasse damit nicht einverstanden ist, kann ich gut verstehen.
Die Computer selbst braucht es mMn nicht. Nur eine Spiegelung (Kopie) der spezifischen Kundendaten vom Server. Das beeinträchtigt dann nicht die IT-Infrastruktur. Sofern in dieser Filiale aktuell überhaupt noch normal gearbeitet werden kann, sind die Rechner da kein Problem. Das sollte alles normal funktionieren.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Im Zusammenhang mit den Mitarbeitern kann ich mir nicht vorstellen, dass man da etwas vertuschen will oder auch nur kann. Sollte die Sparkasse wissen, dass jemand sowas getan hat, dann hat man das wohl kaum irgendwo aufgeschrieben.
Es geht in erster Linie sicher nicht darum etwas zu verheimlichen, in dem man Daten z.B. interne Anweisungen vernichtet usw. Es geht darum, etwaigen Schaden möglichst abzuwenden oder zumindest so gering wie irgend möglich zu halten um dann am Ende ein mögliches Versagen auf einige wenige Mitarbeiter möglichst am unteren Ende der Hierarchie abzuwälzen. Dann sind alle Verstöße ja nur "bedauerliche Einzelfälle" und selbstverständlich wird man solch achtlose Mitarbeiter direkt mit Schimpf und Schande entlassen. Da für gewöhnlich der Fisch aber vom Kopf her stinkt befürchte ich, dass da die eigentlichen Verursacher ungeschoren davonkommen könnten.
Zitat von VanPuttenVanPutten schrieb:Vor diesem Hintergrund drängt sich bei einem nicht unerheblichen Teil der Betroffenen der Eindruck auf, dass hier erhebliche Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen wurden. Fehlende Vorsorge ersetzt keine Absicherung. Die nun vorgebrachten Nachweise, etwa Hochzeitsfotos, wirken vor diesem Hintergrund zumindest befremdlich. Über Jahre hinweg wurden offenbar Praktiken genutzt, die außerhalb transparenter und regulierter Strukturen lagen - nun soll jedoch die Allgemeinheit für die entstandenen Schäden einstehen.
Ja genau. So sehe ich das auch. Ich persönlich vermute hinter diesen Vorgehensweisen ein System des Wegschauens zum Zwecke eines positiven Geschäftsergebnisses und guter, treuer Kundenbindung für lohnendes Zusatzgeschäft. Jetzt ist natürlich das Geschrei groß. Doch ein Nachweis mit Hochzeitsbildern? Kann ich mir nicht vorstellen das sowas tatsächlich funktioniert. Wenn, könnte das sogar noch ein zweiter Raubzug, diesmal auf Kundenseite werden, wenn Vermögen angegeben und "nachgewiesen" werden, die es tatsächlich gar nicht oder nicht mehr gibt...


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Einbruch Bank Gelsenkirchen 2025

gestern um 18:44
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Nun in den Bankinstituten für die ich tätig war, hatte man keine "eigenständigen" Rechner, die auf Datenbestand zugriffen, der nur auf den lokal verbauten Festplatten gespeichert war. Alle Daten kamen von einem zentralen Server, der noch nicht einmal im selben Gebäude untergebracht sein musste. Wenn ich also in Filiale "X" etwas eingegeben habe, war das sofort auch in Filiale "Y" zu sehen. Was die EB also brauchten, waren definitiv keine lokal verbauten Festplatten, sondern eine Kopie der in dieser spezifischen Filiale betreuten Kundendaten von einem entsprechenden Server. Das ist weit unkomplizierter als es klingt.
Ich darf mich selbst zitieren:
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Natürlich sind die wesentlichen Daten alle zentral gespeichtert und werden auch zentral verarbeitet, bei der Finanz Informatik, einer Tochterfirma der Sparkassen, die auch die Rechenzentren der Sparkassen betreibt. Ich nehme allerdings an, dass es trotzdem auch Datenbestände gibt, die nur lokal vorhanden sind.
Mit diesen lokalen Daten meine ich Excel-Listen oder Word-Dokumente, mit deren Hilfe Mitarbeiter persönliche Berechnungen durchgeführt oder sich private Notizen gemacht haben könnten.


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