Shiloh schrieb:
megavolt schrieb:Enge Wohnverhältnisse und ständig lauter Streit ist auch schon ein dicker Hinweis für Kindeswohlgefährdung.
Edna schrieb:Ihr könnt jetzt weiter darüber reden, dass das Jugendamt wahrscheinlich geschlafen hat, dass es ja auch Babyklappen gibt und dass beengte Wohnverhältnisse Kindeswohlgefährdung sind.
ChriRi schrieb:Keiner hat behauptet, dass beengte Wohnverhältnisse Kindeswohlgefährdung sind.
Nicht? Ach so .... Ich meinte, das oben gelesen zu haben ....
megavolt schrieb:Das "und" ist kein Aufzählungs-UND. Das ist ein Verknüpfungs-UND. Wenn sich Eltern ständig streiten UND das ganze in einer engen Wohnung passiert, dann wird dem Kind in dem Moment gar nichts anderes übrig bleiben, als das ganze mitzubekommen - wenn es nicht gerade in KiTA oder Schule ist. Wie soll sich da ein Kind seelisch normal entwickeln? Welche Bindung soll es zu den Eltern entwickeln können, wie wird es mal seinen Loyalitätskonflikt lösen, wie sicher kann es sich währenddessen bei seinem Spiel fühlen, wie soll es die Mutter während eines solchen Streits schaffen, auf Signale des Kindes zu reagieren, etc., pp. Selbst wenn es nicht ein einziges Mal dabei geschlagen werden sollte? Viel mehr brauchts doch nicht, um Störungen zu entwickeln.
Wenn mir Eltern berichten würden, dass sie sich ständig laut streiten, ist es halt anders zu bewerten, wenn sie in einem zweiflügeligen Schloss wohnen, sich im einen Flügel streiten und im anderen das Kindermädchen das Kind hat, als wenn sie das Ganze in einer Ein- oder Zweiraumwohnung austragen.
Shiloh schrieb:Allein schon, weil aus Beiträgen Sätze zusammenhanglos zitiert und dann in den falschen Kontext gebracht werden.
Ja, völlig richtig, wie man sieht. Und auch sehr selektiv gelesen wird, möchte ich noch hinzufügen.
Also nochmal zum Mitschreiben:
Das Aussetzen eines Kindes einer gewalttätigen Umgebung ist mindestens eine latente Kindeswohlgefährdung. "Gewalttätig" heißt nicht: das muss körperlich ausagiert werden, sich verprügeln etc. Auch verbale Gewalt ist Gewalttätigkeit. Wenn Eltern sich regelmäßig laut streiten, ist das familiäre Gewalt. Das ist schon vielen nicht klar. Manche machen es sich einfach und sagen: "keine blauen Flecken = keine Gewalt passiert". Das ist inkompetenter Blödsinn, der Kinder gefährdet (und oft genug Mütter auch, meist geht Gewalt ja doch vom männlichen Part in einer Elternschaft aus). Und es ist leider immer noch so, dass bei Kindeswohlgefährdung viele vorrangig an körperliche oder sexuelle Gewalt gegen das Kind denken - aber emotionale Kindeswohlgefährdung oft gar nicht auf dem Schirm haben.
Wenn diese Gewalt in beengten Wohnverhältnissen passiert, hat das Kind keine Möglichkeit, dem irgendwie zu entgehen. Die beengten Wohnverhältnisse sind neben vielen anderen ein Risikofaktor für soetwas.
Der erste Punkt ist schon eine Kindeswohlgefährdung, mit dem zweiten wiegt es also nochmal schwerer. Die Einlassungen von Eltern "wir streiten, wenn das Kind schläft" oder "wir streiten, wenn das Kind im Nebenzimmer spielt" wird man regelhaft nicht gelten lassen können. Das ist Unwissenheit.
Wenn hier jetzt noch jemand posten will, es sei behauptet worden, beengte Wohnverhältnisse seien Kindeswohlgefährdung, dann kann der entweder nicht lesen und Informationen verarbeiten oder man will bewusst Argumente, die einem nicht passen, abwerten, indem sie falsch wiedergegeben werden. Das fänd ich ab jetzt bissl bösartig.
Und noch ein Punkt. Wenn das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung festgestellt ist, heißt das nicht, dass einem das Kind weggenommen wird. Das wird ja auch gerne, meist aus Unkenntnis, so kolportiert. Das heißt aber, dass die Familie in Zusammenarbeit mit dem JA aufgefordert ist, nach einer Lösung zu suchen, dass die Gefährdung für das Kind wieder abgewendet wird. Strenggenommen ist es sogar so, wenn Fachpersonal (!) Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung sieht, dass man nicht ZWANGSLÄUFIG das Jugendamt informieren MUSS. Das Fachpersonal MUSS aber das Problem mit der Familie besprechen und eine Lösung gemeinsam erarbeiten und sicherstellen, dass die Gefährdung für das Kind wieder ausgeräumt werden kann. Das sollte man aber nur so machen, wenn man sich seiner Kompetenz und der Kooperationsfähigkeit der Eltern soweit sicher ist und sollte sich von einer sog. Insoweit erfahrenen Fachkraft unterstützen lassen, um eine externe Meinung zu haben. Man trägt aber dann ein ziemlich hohes Risiko im Vergleich zu Abgabe der Frage an das zuständige JA.
U.a. die Ulmer Kinder- und Jugendpsychiatrie hat auf dem Gebiet ziemlich viel Forschungsarbeit geleistet, um die Aufmerksamkeit für diese Fragen v.a. beim Fachpersonal in z.B. Tagespflege, Kiga, Schulen, nicht auf das Thema spezialisierten Ärzten und Therapeuten zu verbessern. Wer sich für das Thema etwas mehr interessiert, kann ja mal nach dem "Wahrnehmungsbogen" für den Kinderschutz googeln. Der ist zwar für solches Fachpersonal als erste Einschätzungshilfe gedacht, aber man kann auch als Laie einne Eindruck bekommen, welche Punkte überhaupt abgefragt werden sollten und wie die sich auch von der Wichtung verhalten. Das ist im Internet frei verfügbar. In einem Forum, wo Mitglieder gerne auch forensische Literatur und psychologische Literatur lesen, kann man sich derartiges Material bei Interesse mal anschauen.