@ Schneewittchen
Bärlapp hat das in Kürze ganz richtig zusammengefasst.
Bis auf eine Kleinigkeit: Im Grandtbuch stand meines Wissens, dass "Be Kind Slow" der Vorgesetzte von Albrecht gewesen sein soll.
Oberst Kröll wollte die Akte (genannt Dürer) die sich mit dem Disziplinarfall Albrecht beschäftigte einsehen. Er vermutete einen Zusammenhang zum Kampuschfall. Ihm und auch dem U-Ausschuss des Parlaments wurde mitgeteilt, dass diese Akte nicht mehr existiert.
Hier die Anfrage zur Vernichtung des Aktes mit Zusammenhängender Erklärung zum Kampuschfall:
A N F R A G E
der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend unterlassene Rekonstruktion des vernichteten Aktes „Geh.Abb/98-
Sonderoperation „Dürer“ – Verbindungen zum Fall Kampusch
Im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen zum Fall Kampusch wurde bekannt, dass der
Reserveoffizier Peter B., der nach den Auswertungsergebnissen zur
Rufdatenrückerfassung eines für Ernst Holzapfel zugelassenen Mobiltelefons in den
Verdacht aufklärungsbedürftiger Kontaktnähe zur Pornoszene geraten war, bereits zu
einem früheren Zeitpunkt in Zusammenhang mit einem Pornoskandal, der sich im Bereich
des Heeresnachrichtenamtens abspielte, einvernommen worden war, weshalb der
seinerzeitige Chefermittler der Sonderkommission des Bundeskriminalamts Polizeioberst
Oberst Franz Kröll um die Einsichtnahme in die entsprechenden Aktenunterlagen aus dem
Ihrer Leitungsverantwortung unterliegenden Ressortbereich ersuchte. Der Bezugsakt
wurde unter der Aktenzahl „Geh.Abb/98-Sonderoperation „Dürer“ geführt.
Hauptbetroffener dieser „Sonderoperation Dürer“ war ein führender Offizier des
Heeresnachrichtenamtes, welcher später erschossen in Deutschland auf einer
Autobahnraststätte aufgefunden wurde.
Das vorerwähnte Ersuchen des Chefermittlers Oberst Kröll wurde damit beantwortet, dass
der Akt mit dem zitierten Aktenzeichen angeblich nicht mehr auffindbar sei. Recherchen
haben ergeben, dass dieser Akt deshalb nicht mehr verfügbar ist, weil er - offenbar
gesetzwidrig - unter der führenden Verantwortung eines namentlich bekannten
Leitungsbeamten vernichtet worden war. Dieser leitende Beamte des Abwehramtes
genießt dessen ungeachtet – aus welchen Gründen auch immer – das Wohlwollen der
burgenländischen Landesregierung, wo er nach erwiesener Untragbarkeit im
Heeresabwehramt aus Anlass verschiedener dienstlicher Vorkommnisse eine Funktion
bekleidet, deren Anforderungsprofil besondere Vertrauenswürdigkeit einschließt.
Dem Vernehmen nach liegt der Schwerpunkt der dazu im Landesverteidigungsressort
veranlassten Ermittlungen nicht auf den bedenklichen Begleitumständen der
gesetzwidrigen Aktenvernichtung und dem anlassbedingten Erfordernis der Rekonstruktion des wesentlichen Akteninhalts. Die Stoßrichtung der ressortinternen
Ermittlungen soll vielmehr auf jene „undichte Stelle“ ausgerichtet sein, die im
Außenverhältnis für das Bekanntwerden der zitierten Aktenzahl verantwortlich ist.
Der Verdacht von Implikationen mit Sexualbezug im Umfeld des Ernst Holzapfel, wie sie
vorliegend als offener Ermittlungsansatz gegen den Reserveoffizier Peter B. aktenkundig
sind, ist für eine umfassende Klärung der in vielfacher Hinsicht noch längst nicht
abschließend ermittelten Hintergründe zum Fall Kampusch von entscheidender
Bedeutung. Es erweist sich daher als pflichtwidrig unverantwortlich, von der an sich
möglichen genauen Ermittlung der hier angesprochenen Zusammenhänge mit speziell
gelagertem Sexualbezug, wie sie nach dem Gesagten zum Akt „Sonderoperation Dürer“
durch die Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung konkret indiziert sind, abzusehen.
Hier die Anfrage dazu:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_12288/fname_258682.pdf