Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:33
@hawo

Ja, ich weiss, aber diese Aussage schliesst diesen eigentlich aus. Deswegen wundert es mich ja gerade. Weil es dem widerspricht, was er spaeter sagte (zugab).

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:34
@atencion: Robert E. war zu diesem Zeitpunkt nicht im geringsten unter Verdacht. Daher wird sich die Befragung auf: "Haben Sie die Peggy K. in den letzten Tagen gesehen?" beschränkt haben. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass er geantwortet hat: " Seit ich die Schippe weggelegt habe, nicht mehr."


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:43
@hawo
Naja, er haette ja sagen koennen z.B. : Ich war den ganzen Tag im Geschaeft und habe nichts gesehen. oder : Ich war an dem Tag gar nicht in Lichtenberg. Meistens antwortet man ja auf so eine Frage Frage auch nicht einfach nur : Noe, hab ich nicht. - Man will normalerweise ja helfen oder zumindest den Anschein erwecken als wuerde man es gern.

Und ich als Polizist wuerde auch zumindest fragen: Wo waren Sie denn an dem Tag?

Schon mal rein fuers Protokoll. Man weiss ja nicht wer eventuell noch verdaechtig werden koente.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:48
@atencion: würden pädophile Täter, die gerade in diesem Moment ihrer - sorry - verbrecherischen Neigung nachgehen - so antworten? Ich denke eher: "nein" und Tür zu.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:50
@LivingElvis
Beitrag von LivingElvis (Seite 109)

geht doch. mehr solls ja auch nicht sein. einfach nur nachvollziehbare wege aufzeigen ;)


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:52
@Outsider: genau meine Meinung! Das ist die Diskussionskultur, die voran bringt.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:52
@hawo

Dann waere diese Reaktion mir komisch vorgekommen, wenn ich der befragende Polizist gewesen waere. ^^


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 01:59
@all: ich muss doch noch einen von der BI bringen, da ich gerade Stressbewältigung mache: " Nach dem Verschwinden der Peggy begann die ehemalige Lichtenbergerin Heike Lang eine regelrechte Hetzjagd gegen ihre Heimatgemeinde und deren Bewohner und trat in den Medien als Mutter eines Missbrauchsopfers von Ulvi auf;..." Frau L. wird mit Klarnamen genannt und ist offensichtlich von der Gemeinschaft ausgestoßen. Das ist, was Ulvi mehr schadet als hilft. Ich appliziere meine Abneigung gegen diese unappetitliche Dorftratschmentalität der Frau R. auf Ulvi, der nun wirklich nichts dafür kann. Und das tut mir leid.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 02:10
@atencion: Polizisten haben nur ein eingeschänktes Recht, Unbeteiligte zu befragen. Selbst wenn der Unbeteiligte jede Aussage verweigert, kann da nicht mit rechtststaatlichen Mitteln nachgegangen werden, es sei denn er sei verdächtig.
@LivingElvis: Klugscheissermodus - AUS.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 02:13
@hawo
Um die rechtliche Seite geht es dabei ja auch gar nicht. Das ist mir schon klar, dass ein Zeuge nicht in die Mangel genommen werden kann/darf. Ich spreche ja von den kleinen Gloeckchen die da im Hinterkopf eines Polizisten klingeln muessten. Und freundlich fragen darf er ja wohl.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 02:18
@atencion: wenn ich ein totes Kind in meinem Keller hätte und ein Polizist würde an der Tür fragen , würde ich - die kriminelle Energie vorausgesetzt - antworten: "Wie, die habe ich seit vier Wochen nicht gesehen".


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 02:21
tachoOriginal anzeigen (0,4 MB)


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 02:28
Also wenn ich mich jetzt mal als Fahrtenschreiber-Experte betaetige, dann sehe ich dass der Bus bis 13.10 eine Geschwindigkeit von 0 km/h hatte - also stand.
Um 13.15 soll er aber schon in Lichtenberg gewesen sein:


stabdzeitenOriginal anzeigen (0,3 MB)


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:02
Leider hatte ich einen wichtigen Text vom @LivingElvis nicht gelesen und daher nicht gewusst, dass er mir sogar in einem wichtigen Punkt zugestimmt hat. Hier ist der wichtige Text vom LivingElvis:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:"Den Mord soll Ulvi begangen haben, weil er fürchtete, dass Peggys Vater ihn verprügelt, wenn es rauskommt. "Verdecken einer Straftat" setzt nicht zwangsnotwenig voraus, dass der Täter auch weiß, dass es sich dabei um einen Straftatbestand handelt, sondern das Handeln in seiner Vorstellung bereits außerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich find´s dogmatisch schwierig und einen ziemlichen "Kunstgriff" der Justiz. Als Verteidiger hätte ich deswegen das Urteil in der Revision nicht wegen dem Gutachen angegriffen, sondern genau mit dem Punkt den @Scipper da aufgegriffen hat.

Sollte es Ulvi gewesen sein, so wäre ein Verurteilung wegen Totschlag durchaus wahrscheinlich. Ich verstehe nicht, warum der Schwemmer diesbezüglich nicht zumindest hilfsweise vorgetragen hat."
Daher verstehe ich nicht, warum Ulvis Verteidiger (angeblich hatte er zwei Anwälte) nicht auf Totschlag im Affekt plädiert haben. Das Gericht mag zwar seine eigene Meinung haben, aber ich würde als Verteidiger zumindest mit allen Kräften und Tricks und Finessen versuchen für meinen Mandanten das Allerbeste rauszuholen, also zum Beispiel auf "Totschlag im Affekt" plädieren, wenn ich das Gericht partout nicht von der "Unschuld" meines Mandanten überzeugen könnte oder wenn mein Mandant gegen meinen Rat oder in meiner Abwesenheit eigenmächtig einen "Mord" gestanden hätte. Ich bin aber kein Anwalt und stelle mir das vielleicht alles zu einfach vor. Mir wär es aber höchst peinlich, wenn ein Mandant - ohne meine Zustimmung - irrgendwelche ihn belastenden wahren oder unwahren Geständniss ablegen würde.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:17
Tja, da waere nun wieder @LivingElvis gefragt, ob sowas rechtlich moeglich ist. Von "Unschuldig" umschwenken auf wenigstens "Totschlag" statt "Mord".
Nach meiner laienhaften Logik duerfte es nicht moeglich sein. Denn, entweder ich halte meinen Mandanten fuer unschuldig/er ist unschuldig.. oder er ist es nicht. Wenn ich auf Unschuld plaediere und damit nicht durchkomme - "Pech". Ich kann doch dann nicht sagen: Ok, von der Unschuld, von der ich die ganze Zeit ueberzeugt war, kann ich euch nicht ueberzeugen.. dann sag ich jetzt mal: ok, er wars nun doch.. halt nur im Affekt. Sorry dass ichs erstmal mit Unschuld probiert hab. ^^


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:18
Korrektur: Mir wäre es höchst peinlich, wenn mein Mandant - ohne meine vorherige Zustimmung - eigenmächtig irgendwelche ihn belastenden wahren oder unwahren Geständnisse ablegen würde.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:23
@Scipper
Die Anwaelte konnten ja aber nicht auf Totschlag plaedieren... Wann denn? Sie konnten doch vorm Urteil nicht wissen wie es ausgeht. Und zeigten sich ja auch dann sehr ueberrascht vom Schuldspruch. Sie mussten natuerlich bis zum Schluss bei der Unschuld bleiben, weil Ulvi fuer sie ja schliesslich unschuldig war.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:26
@atencion

Ich hätte in diesem Fall (aufgrund des Geständnisses) sofort auf Totschlag im Affekt plädiert, wenn ich davon überzeugt gewesen wäre, dass das Geständnis im Prinzip richtig und wahrhaftig ist, also nachdem das Kind in den Brunnen gefallen und an dem Geständnis nichts mehr zu ändern war.


melden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:32
@Scipper
Ja, aber wenn das Gestaendnis nun wirklich nur gemacht wurde, weil Ulvi nicht mehr konnte und endlich Ruhe haben wollte?
Dann moechte ich dich nicht als Anwalt haben ;)


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:48
@atencion

Ich spreche von der Hauptverhandlung. Nachdem Ulvi das Geständnis abgelegt hatte und ein Gutachter das Geständnis für glaubwürdig und wahrhaftig befunden hatte, hätte ich zumindest auf "Totschlag im Affekt" plädiert, damit er mit einer Freiheitstrafe von maximal 15 Jahren wegkommt. Als Anwalt sollte man bestrebt sein, alles für seinen Mandanten ins Feld zu führen, was die Strafe irgendwie mildert.


Anzeige

melden