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Peggy Knobloch

98.113 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:54
@Scipper
Scipper, es ist spaet.. denk morgen nochmal drueber nach ;)
Du kannst doch nicht, nur weil so ein "bloeder" Gutachter ein widerrufenes Gestaendnis fuer glaubwuerdig haelt, dann gleich den Schwanz einziehen und sagen: Ja, ok.. wenn der das sagt, dann geben wir das mal auf mit der Unschuld.. ^^ Das ist doch gerade der Job eines Anwalts dem Angeklagten gegen soetwas zu helfen. Du musst dann halt dieses Gutachten anfechten und selbst ein ueberzeugenderes liefern z.B.

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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 03:57
Zitat von atencionatencion schrieb:Dann moechte ich dich nicht als Anwalt haben

@atencion

Die Anwälte des Ulvi haben im Prinzip den Prozess verloren, denn der Ulvi wurde wegen Mordes verurteilt. Worin bestand denn die Verteidigungsstrategie seiner Rechtsanwälte? Im übrigen wurde die Frist zur Einlegung der Verfassungbeschwerde beim BVG versäumt: "Die Verfassungsbeschwerde ist infolgedessen jedenfalls wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässig." (BVG -2 BvR 526/05).


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:15
O@Scipper
Das weiss ich.. aber darum gehts ja jetzt nicht. Die Anwaelte wuerde ich auch nicht haben wollen. ;)
Normalerweise weiss doch der Anwalt vorher, ob sein Mandant schuldi oder unschuldig ist. (bzw. geht davon aus - dass der Mandant ihn anluegt kann natuerlich auch passieren)

Und dabei muss er dann doch auch bleiben. Entweder er bekennt sich schuldig und versucht, strafmildern alles herauszuholen, was geht. Oder er geht davon aus, dass sein Mandant unschuldig ist. Dann muss er aber doch auch (natuerlich auch im Interesse des Mandanten) dabei bleiben. Es sei denn, es tauchen handfeste Beweise dafuer auf, dass der Angeklagte gelogen hat und es doch war. Dann kann der Anwalt sich nochmal neu mit seinem Mandanten absprechen und etwas anderes versuchen. Aber dem war ja im Fall Ulvi nocht so. Beweise gab ist nicht. Nur ein "daemliches" Gutachten. Der Anwalt muss doch weiter davon ausgehen, dass sein Mandant wirklich unschuldig ist.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:23
Zitat von atencionatencion schrieb:@Scipper
Die Anwaelte konnten ja aber nicht auf Totschlag plaedieren... Wann denn? Sie konnten doch vorm Urteil nicht wissen wie es ausgeht. Und zeigten sich ja auch dann sehr ueberrascht vom Schuldspruch. Sie mussten natuerlich bis zum Schluss bei der Unschuld bleiben, weil Ulvi fuer sie ja schliesslich unschuldig war.
@atencion

Die Anwälte des Ulvi waren in der Hauptverhandlung anwesend, wie ich in einem Filmbericht sah. Also hatten sie die Möglichkeit, vor Gericht für dies oder jenes zu plädieren (zugunsten des Ulvi). Ich weiß natürlich nicht, was die beiden Anwälte dort zugunsten des Ulvi vor Gericht ins Feld führten. Aus den mir bisher bekannten Zeitungsberichten ist leider nicht zu erkennen, ob sie vor Gericht zum Beispiel auf Freispruch plädierten oder was sie zu seiner Verteidigung vorgetragen haben, für den Fall, dass sie das Gericht nicht von seiner Unschuld überzeugen konnten. Ich nehme an, dass sie durchaus eine gewisse Verteidigungsstrategie hatten, aber ich weiß leider nicht, woraus diese Verteidigungsstrategie bestand.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:29
@Scipper

Lies nochmal in Ruhe was ich geschrieben habe. sonst gehts wieder so los wie mit Elvis und der wichtmuss kommen ;)
Ausserdem bebt hier gerade die Erde..(im Ernst) Ich hab bisl Schiss und kann grad nicht weiter klar denken ^^


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:38
Zitat von atencionatencion schrieb:"Der Anwalt muss doch weiter davon ausgehen, dass sein Mandant wirklich unschuldig ist."
@atencion

Der eine Anwalt war wohl keineswegs von der Unschuld seines Mandanten überzeugt, denn er half mit, dass der Ulvi sein Geständnis bei der Kripo in verständlichem Deutsch zum Besten gab und hat ihm sogar erlaubt, in seiner Urlaubszeit der Polizei fleißig alle Fragen zu beantworten. Er hat also in einem gewissen Sinne sogar mitgewirkt, dass der Ulvi auch schön "ausgepackt" hat. Ob er diesen Fehler in der Verhandlung durch eine clevere Verteidigungsstrategie ausbügeln konnte, wage ich zu bezweifeln.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:45
@Scipper
Ich denke der Anwalt war nicht dabei beim Gestaendnis. ???


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:54
@atencion

Lies dir bitte den gesamten Brief des neuen Rechtanwalts an den Professor durch, dann weißt du, dass der alte Anwalt mal dabei war und dann wieder nicht und dass er mitunter sogar für die Kripo den Dolmetscher spielte, wenn er meinte der Ulvi habe sich nicht klar und deutlich genug ausgedrückt.

Es mag sein, dass dieser alte Anwalt des Ulvi auf die Polizei vertraute, denn hinterher regte er sich auf, dass man dem Ulvi, als er im Sommerurlaub war, ein Geständnis abgerungen oder entlockt hatte. Das war sicherlich nicht seine Absicht, aber es ist leider nun mal passiert und nicht mehr zu ändern.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 04:57
DAS weiss ich. Aber beim Gestaendnis selbst war er doch nicht dabei, oder?


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:09
@atencion

Der eigentliche Fehler des Anwaltes war meines Erachtens, dass er der Kripo erlaubt hat (es gibt darüber einen Aktenvermerk) seinen Mandanten während seines Sommerurlaubs aus der Klinik abzuholen und zu befragen. Der Zweck war sicherlich eine gewisse Kooperationsbereitschaft zu zeigen, die aber unverhofft zu einem Geständnis führte, das nicht mehr aus der Welt zu schaffen war. Ob der Anwalt glaubte, dass man den Ulvi überrumpelt oder übertöpelt hat, weiß ich nicht. Ich nehme an, dass er sich über das Geständnis seines Mandanten sicherlich nicht gefreut hat. Wie soll man denn danach einen Angeklagten wirkungsvoll verteidigen, wenn dieser sich aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ohne Anwalt zu einem Geständnis bewegen lässt, das dem Fass den Boden ausschlägt?


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:25
Es gibt durchaus auch die Möglichkeit vor Gericht zweisspurig zu argumentieren, also einerseits auf Freispruch zu plädieren und andererseits für den Fall eines Schuldspruches um eine milde Strafe zu bitten, wofür man als Verteidiger aber Gründe vortragen muss, die das Gericht überzeugen.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:28
@Scipper
Warten wir was unser Rechtsexperte dazu sagt. Wie gesagt.. sonst muss nur wieder der Wicht kommen... ^^


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:32
@atencion

Du kannst auf den Rechtsexperten warten. Ich benötige keinen Rechtsexperten. Von mir aus kann der Wicht den ganzen Kram hier löschen, denn es kommt ohnehin nichts Sinnvolles dabei heraus.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:32
ihr verzettelt euch ;)
und es braucht nicht meinen kollegen. ich bin ebenfalls am mitlesen ;)
Zitat von ScipperScipper schrieb:Der eine Anwalt war wohl keineswegs von der Unschuld seines Mandanten überzeugt, denn er half mit, dass der Ulvi sein Geständnis bei der Kripo in verständlichem Deutsch zum Besten gab und hat ihm sogar erlaubt, in seiner Urlaubszeit der Polizei fleißig alle Fragen zu beantworten.
schwer vorstellbar cO


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:33
@Outsider

Es steht so in einem Aktenvermerk, der vom neuen Anwalt des Ulvi ins Internet gesetzt wurde.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:36
@Outsider
Du bist mir ebenso recht! ;)


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:37
In einem Vermerk heißt es: "Ich habe von meinem Mandanten erfahren, dass heute früh mit ihm im Auto über den 07.05. gesprochen wurde. Das ist an und für sich gegen die Abmachung gewesen, was da erfolgt ist. Ich habe aber mit dem Herrn K. gesprochen und ich muss sagen, wir beide haben, zu Ihnen Herr (...), wie auch zu Ihnen Herr (...), genügend Vertrauen, dass das alles seine Ordnung hat. Das ist nun einmal geschehen." (Quelle: Webseite der Bürgerinitative).

Einem anderen Aktenvermerk ist zu entnehmen: "Im Einvernehmen mit dem Rechtsanwalt (...) wird festgelegt, dass der Beschuldigte Ulvi K. während der Abwesenheit (Urlaub vom 24.07. - 14.08.2002) des Herrn Rechtsanwalt (...) weiterhin durch die Kriminalpolizei befragt werden kann. (Quelle: Webseite der Bürgerinitative).

Leider war damals (2002) angeblich noch kein amtlicher Betreuer für den geistig behinderten Ulvi bestellt, der im Verhinderungsfalle seines Anwaltes an den Befragungen teilnehmen konnte.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:39
wenn ich das hier so mitlese könnte man glatt bedenken wegen der deutschen justiz bekommen.
so wie ich das hier sehe, war ja einiges im argen bei der gerichtsverhandlung. und im vorfeld der ermittlungen. aber ich will mir da kein urteil anmaßen.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:45
@Outsider

Mich regt es sehr auf, dass man den Ulvi im Vorfeld des Verfahrens zum Teil ohne Rechtsbeistand befragte und es stört mein Rechtsempfinden ungemein, wenn hier gesagt wird, das Urteil ist in Ordnung, denn er hat ja ein Geständnis abgelegt, obgleich objektive Sachbeweise fehlen.


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