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Peggy Knobloch

98.129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:54
@Scipper
thx ;)

ja, aber bedeutet es den gleich, dass der verurteilte unschuldig ist? weil die ermittlungen bzw. das verfahren nicht ganz "sauber" abgelaufen sind?

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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 05:58
@Outsider

Natürlich kann das Geständnis des Ulvi auch wahrheitsgemäß sein. Egal wie es zustandekam, ob mit oder ohne Rechtsbeistand. Ein Professor, der als Gutachter tätig war, befand es für glaubwürdig.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 06:00
also geht es eigentlich nur um eine korrekte ermittlung und verhandlung? also eine neubelebung, um offene fragen zu klären? ah ok... dann ist es natürlich klar, wenns hier mal ins ot abtriftet.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 06:03
@Outsider

Der neue Anwalt des Ulvi strebt ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth an. Daher geht es hier mitunter um Rechtsfragen. Die Hürden für Wiederaufnahmeverfahren sind sehr hoch.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 12:16
Hallo @all,

beim lesen der letzten Seiten ist mir aufgefallen, dass hier die Quelle der BI nicht nur sehr häufig genannt wurde, sondern diese auch oft als wahr und seriös hergenommen wird, wenn’s passt.

Mir ist schon klar, dass es halt wenige objektive Quellen gibt in diesem Fall. Und ich bin auch der Meinung, dass die Quelle BI durchaus herangezogen werden sollte. Aber sie sollte nicht als Tatsache genommen werden. Denn das ist sie nicht, kann sie nicht sein, da eben subjektiv. Und das sollte man meiner Meinung nach immer dabei vermerken, wenn man diese Quelle für seine Sicht der Dinge heranzieht. Es entsteht sonst beim lesen der Eindruck, dass es sich um eine objektive, tatsachenbasierte Quelle handelt.

Ist nicht als Vorwurf, sondern nur als Hinweis gemeint.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 12:55
Zitat von atencionatencion schrieb:Tja, da waere nun wieder @LivingElvis gefragt, ob sowas rechtlich moeglich ist. Von "Unschuldig" umschwenken auf wenigstens "Totschlag" statt "Mord".
Nach meiner laienhaften Logik duerfte es nicht moeglich sein. Denn, entweder ich halte meinen Mandanten fuer unschuldig/er ist unschuldig..
Doch kannst Du.
Da Du als Verteidiger seltenst wissen kannst, wie das Ding in der Tatsachenfeststellung ausgeht, kannst Du durchaus zum einen auf Freispruch plädieren, hilfsweise aber vortragen, wo die Tat, so das Gericht abweichend von Deiner "Meinung" entscheidet, rechtlich einzuordnen wäre. Man sollte das nur nicht zu sehr übertreiben, da man sich zum einen unglaubwürdig macht und zum anderen oftmals die Angehörigen und Mandanten stinkig sind, weil sie das "Spielchen" nicht verstehen und glauben, Du hättest sie schlecht vertreten.

Spätestens in der Revision aber hätte das angegriffen werden MÜSSEN. Warum der Schwemmer das nicht getan hat, wird wohl auf ewig sein Geheimnis bleiben.

Den Rest des Thread beantworte ich später. Bis dann Leute

Gruß Elvis


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 13:04
@Scipper

Mich würde jetzt mal folgendes interessieren, da ich nirgends etwas finden konnte:

Wie hat der Vater von Ulvi reagiert, als er beschuldigt wurde, die Leiche von Peggy beiseite geschafft zu haben?
Gibt es irgendwo Aussagen von ihm nachzulesen?
Er wurde doch mit Sicherheit von der Polizei eingehend verhört, oder?


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 13:32
@MinnieMaus: Dein Hinweis ist natürlich berechtigt! Ich versuche - in Ermangelung anderer Quellen - die BI nur dann heranzuziehen, wenn es sich z.B. um Scans oder Protokollabschriften handelt. Obwohl auch das, siehe Rollerfoto, in die Irre führen kann.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:02
Zitat von TinaMareTinaMare schrieb:Wie hat der Vater von Ulvi reagiert, als er beschuldigt wurde, die Leiche von Peggy beiseite geschafft zu haben?
Gibt es irgendwo Aussagen von ihm nachzulesen?
Er wurde doch mit Sicherheit von der Polizei eingehend verhört, oder?
Da finde ich auch nichts drüber.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der dazu einfach gar nichts gesagt hat. Ist ja in jeder Hinsicht sein gutes Recht.
Zitat von hawohawo schrieb:Polizisten haben nur ein eingeschänktes Recht, Unbeteiligte zu befragen. Selbst wenn der Unbeteiligte jede Aussage verweigert, kann da nicht mit rechtststaatlichen Mitteln nachgegangen werden, es sei denn er sei verdächtig.
@LivingElvis: Klugscheissermodus - AUS.
Wieso aus? Ich scheiß nur klug, wenn ich mein es ist was falsch. Ich bin sehr für Genauigkeit. :D

Die Polizei kann grundsätzlich jeden befragen, ob der antwortet ist ne ganz andere Geschichte.
Deswegen ist es auch ein Mythos, dass Ulvis Befragung ohne Rechtsbeistand gegen irgendein Recht verstößt. Denn grundsätzlich muss niemand, weder Beschuldigter noch Zeuge noch Unbeteiligter der Polizei irgendwas mit Ausnahme der Personalien angeben. Und über dieses Recht ist jeder Befragte vor der Befragung in für ihn verständlichen Worten zu belehren. Was der danach sagt, ist seine Sache.

Zu einer Aussage "zwingen" können StA und Gericht. Die Polizei nicht. Da muss man nicht mal erscheinen, wenn man keine Lust hat.
Zitat von OutsiderOutsider schrieb:wenn ich das hier so mitlese könnte man glatt bedenken wegen der deutschen justiz bekommen.
so wie ich das hier sehe, war ja einiges im argen bei der gerichtsverhandlung. und im vorfeld der ermittlungen. aber ich will mir da kein urteil anmaßen.
Die hab ich schon lange....so´n Prozess ist nicht selten etwas, als das man als Schwein reingeht und als Wurst rauskommt. Oder wie der Willi Geiger mal gesagt hat - Man kann ebenso gut würfeln.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:16
servus
hier die Seiten der Tathergangshypothese vom 30 April 2002.
Der Ulvi wurde am 24.6.2002 sieben (7) Stunden am 25.6.2002 sechs (6) Stunden und am 2.7.2002 vier (4) Stunden vernommen. Das Ergebnis war nun zufriedenstellend.
46 Vernehmungen eines geistig Behinderten, dann erst auf Vorlage das passende Geständnis. Das der Depp so lange durchgehalten hat führe ich darauf zurück, das er nicht geblickt hat um was es eigentlich geht. Als er nun in der Tatrekonstruktion die Puppe abwürgt, nicht Mund und Nase zuhält, naja kleiner Kunstfehler der aber nicht ins Gewicht fällt. ;) Also ich hätte ihm das dann auch erst noch vorgemacht. Zur Sicherheit natürlich nur, nicht das die Puppe Schaden nimmt!

Mehr gibt es dazu nicht mehr zu schreiben. Wer jetzt noch nicht begreift was da gelaufen ist, begreift es auch nach 500 weiteren Einträgen nicht.
servus und eine schöne Zeit
wastl


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:22
b8ccd8 Tathergangshypothese 1 1Original anzeigen (0,5 MB)


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:23
e5ad4c Tathergangshypothese Teil 2 1Original anzeigen (0,8 MB)


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:32
Die SoKo Peggy hat am 30.4.2002 eine Besprechung abgehalten und daraus resultierend wurde am 2.5.2002 ein Konzept für die Vernehmung von U. K. erstellt.

Weder die Tatsache als solche finde ich jetzt ungewöhnlich noch den Inhalt des Konzeptes.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:49
@LivingElvis und @atencion

Ich liege mit meinem Rechtsempfinden manchmal falsch (weil ich kein Rechtsexperte bin), aber ich scheine doch Recht damit gehabt zu haben, dass man als Verteidiger vor Gericht auch "zweispurig" fahren kann, also einerseits auf Freispruch plädieren und andererseits um eine milde Strafe bitten kann, wofür ich dann allerdings weit ausholen müsste, um die Milderungsgründe zu begründen.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:52
Schade...ich dachte Bayernwastl bringt uns eine Tatablaufhypothese zum Verschwinden Peggys...naja...sei´s drum
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Als er nun in der Tatrekonstruktion die Puppe abwürgt, nicht Mund und Nase zuhält, naja kleiner Kunstfehler der aber nicht ins Gewicht fällt. Also ich hätte ihm das dann auch erst noch vorgemacht. Zur Sicherheit natürlich nur, nicht das die Puppe Schaden nimmt!
Hier versthe ich den Sarkasmus nicht. Es liest sich so, als habe Ulvi die Puppe bei der Tatrekonstruktion gewürgt, statt, wie er sollte, mit der Hand Mund und Nase zugehalten.

Tatsächlich steht aber in der Tathergangshypothese
(...) wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreie der Peggy nicht auszuschließen sind (...)
Quelle: Soko Peggy 2, Papier vom 02.05.02, Punkt 1 "Tathergangshypothese", 2. Spiegelstrich. (1. Scan vom Wastl 20.05.12 um 15:22)

Im Urteil ist zu lesen:
(...) Die Bild-Ton-Aufzeichnung zeigt, wie der Angeklagte auf der abschüssigen Treppe sich neben den auf dem Bauch liegenden Puppenkörper stellt, diesen mit der einen Hand im Bereich der Halswirbelsäule umfasst und mit der anderen Hand am leicht erhobenen Kopf gegen Mund und Nase drückt.
Urteil des LG Hof, AZ: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug., Seite 59, letzter Satz
(@hawo - bitte um Prüfung und Bestätigung)

Demnach macht Ulvi auf dem Tatrekonstuktionsvideo genau das, was hinterher auch im Sachverhalt des Urteils festgestellt wurde. Dass die Kripo vor dem Geständnis ein anderes Szenario angenommen hat, ist ja kaum Beweis oder auch nur Hinweis auf eine Manipulation.


Ansonsten ist das ne übliche Vernehmungsplanung, wie sie genauso auch in den Lehrmaterialen zur Vernehmung, die ich hier mal verlinkt habe, geschildert wird.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:53
@LivingElvis: absolut korrekt.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:57
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Die Bild-Ton-Aufzeichnung zeigt, wie der Angeklagte auf der abschüssigen Treppe sich neben den auf dem Bauch liegenden Puppenkörper stellt, diesen mit der einen Hand im Bereich der Halswirbelsäule umfasst und mit der anderen Hand am leicht erhobenen Kopf gegen Mund und Nase drückt.
Also das kannte ich bisher noch nicht. Alles was ich bis jetzt dazu lesen konnte, war, dass er sie (also die Puppe waehrend der Rekonstruktion) gewuergt haben soll.
Ich habe auch noch nirgends etwas gesehen, wo die Situation beschrieben war. Also dass das Ersticken geschah waehrend Peggy auf dem Bauch lag. Ich hatte ja noch vor kurzem danach gefragt.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 15:58
@atencion: genau daher ist es gut, noch andere Quellen als die BI zu haben. :-)


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 16:00
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich liege mit meinem Rechtsempfinden manchmal falsch (weil ich kein Rechtsexperte bin), aber ich scheine doch Recht damit gehabt zu haben, dass man als Verteidiger vor Gericht auch "zweispurig" fahren kann, also einerseits auf Freispruch plädieren und andererseits um eine milde Strafe bitten kann, wofür ich dann allerdings weit ausholen müsste, um die Milderungsgründe zu begründen.
Ach was...Du liegst sogar oft richtig. Wie gesagt, Dir fallen ja auch wichtige Dinge auf. Manchmal hilft einem nur Rechtsempfinden nicht weiter, weil die Juristen eine Wissenschaft draus gemacht haben. Das muss dann weder Deinem noch meinem Rechtsempfinden oder Gerechtigkeitsempfinden entsprechen.

Die "Milderungsgründe" hast Du doch wunderbar genannt. Man hätte durchaus auch neben dem Freispruch hilfsweise vortragen können, dass das Geschehen wie es angeklagt ist nicht als Mord, sondern als Totschlag oder auch als Körperverletzung mit Todesfolge einzuordnen ist.

Und bei der Revision hätte man die Anwendung eines falschen Paragraphen (§ 211 statt § 212 oder § 227) rügen müssen und damit meines Erachtens auch Erfolg haben können. Plump gesagt - selbst wenn man glaubt, dass der Ulvi die Peggy getötet hat, hätte der locker leicht mit ner deutlcih geringeren Strafe davonkommen können. Die Verurteilung wegen Mordes steht m.E auf wackligen Füssen.

Das Dumme in unserem Rechtssystem ist halt - wenns keiner rügt, dann prüfts auch keiner nach. Und der Schwemmer hat bei der Revision und der Bagnoli bei der Verfassungsbeschwerde einfach Mist gebaut.


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Peggy Knobloch

20.05.2012 um 16:04
Zitat von atencionatencion schrieb:Ich hatte ja noch vor kurzem danach gefragt.
Sorry, muss ich überlesen haben.


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