Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:54
Das wird so ähnlich sein wie hier. Im Thread ist das Wesentliche auch über 1407 Seiten verteilt.

Da kann man auch Dinge lesen, die mit Peggy nichts zu tun haben.

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:58
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Ich kann in dem Punkt den Richter verstehen, wenn er durch die Nichtvorladung des V-Mannes Unfug im Prozess verhindern will.
Meines Wissens wurde aber der eine V-Mann (Mitinsasse des Ulvi) vom Gericht vorladen und ist auch als Zeuge vor Gericht erschienen. Der bulgarische V-Mann wurde nicht als Zeuge vorgeladen. Wenn Unfug vermieden werden sollte, warum wurde dann der eine V-Mann vom Gericht vorgeladen?


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:58
@Scipper

Euler wird vermutlich nicht auf Zeitungsberichte angewiesen sein. Und er sagte, es könne sich nur um diese Zeugin handeln...


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:06
@Mao1974

Die neue Zeugin mag NEU für das Gericht sein, aber man darf doch wohl annehmen, dass es nicht von dieser einzigen neuen Zeugin abhängt, ob dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird. Der RA Euler hat hoffentlich 100 Punkte aufgeführt und diese Punkte mit 2100 Seiten begründet, warum ein Wiederaufnahmeantrag stattfinden soll. Um eine neue Zeugin zu benennen reicht ein Blatt aus. Wenn es jetzt heißt, eine neue Zeugin reicht, um dem Antrag statt zu geben, war diese ganze Riesenarbeit umsonst. Immerhin hat er jahrelang Akten gewälzt und studiert und an diesem Antrag gearbeitet.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:10
@Scipper

Das weiss man nicht.

Aber der eine V-Mann war der Freund vom "Schrägen Pfau", zumindest war man per Du und der andere V-Mann hatte die Gendarmen mit Geldforderungen gegen sich aufgebracht.

Dieser war vielleicht auch in dem Ordner "NICHT FÜR DIE GERICHTSAKTE" abgelegt oder wie bereits vermutet dem Gericht suspekt.

1%


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:14
@1947

Der bulgarische V-Mann hatte nur mit dem Verbindungsmann der tschechischen Polizei zu tun. Du hast ja gemeint, dass du den Richter verstehst, weil er diesen V-Mann nicht als Zeuge vorlud. Das konnte er auch gar nicht, denn der V-Mann war im südöstlichen Ausland und sein Name war streng geheim. Wie will man denn einen V-Mann aus dem Ausland vorladen, wenn man nicht weiß wo er sich aufhält, weil er keinen Wert darauf legt, vor Gericht aufzutreten? Er wollte vor Ort in der Türkei ermitteln, aber es scheitere an seiner Honorarforderung.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:24
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Aber der eine V-Mann war der Freund vom "Schrägen Pfau", zumindest war man per Du und der andere V-Mann hatte die Gendarmen mit Geldforderungen gegen sich aufgebracht.
Leider ist dieser deutsche V-Mann verstorben. Aber er hat seine falsche oder erfundene Aussage noch vor seinem Tod durch eine eidesstattliche Versicherung widerrufen. Möge er ruhen in Frieden.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:27
@Scipper

Der "Schräge Pfau" hätte aber der Honorarförderung nachgeben können.

Das hat nun nicht unbedingt etwas mit der Ladbarkeit zu tun, aber anhand der gelieferten Ergebnisse und entsprechender Kontrolle, wäre so manche Story eventuell widerlegt worden.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:33
@1947

Ich nehme an, dass man befürchtet hat, dass sich der bulgarische V-Mann mit dem Honorar absetzen könnte. Und aus dem Grund reiste man seitens der SOKO lieber mit 2 Mann selbst in die Türkei.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:42
@Scipper

Für eine Dönerbude, die zum Schein in einem anderen Fall, von einem notorischen Bankrotteur geführt wurde, hat der "Schräge Pfau" das Geld bereit gestellt.

Hier aber hätten die Nachforschungen die Auffindung von Peggy zum Ziel gehabt, doch die hatte man wohl nach dem Geständnis von Ulvi nicht mehr für notwendig erachtet.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:46
@1947

Die Reihenfolge war anders: Erst fuhr man in die Türkei und erst danach wurde es ernst für Ulvi. Wenn man in der Türkei eine Spur von Peggy gefunden hätte, wäre der Ulvi aus dem Schneider gewesen.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:51
@Scipper

Wie auch immer, mit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist man auch gezwungen, dem Verbleib Peggys nachzugehen.

1%


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 21:57
@1947

Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens geht es erstmal nur um das Urteil im Falle Ulvi. Nur dann, wenn sich rausstellen sollte, dass er NICHTS mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat, was im Moment aber nicht vorhersehbar ist, wird der Vermisstenfall Peggy wieder ganz neu aufgerollt.

Nicht vergessen sollte man aber den BILD-Bericht, wonach derzeit nach Peggy gesucht wird, was also erstmal nichts mit dem Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Ulvi zu tun hat. Falls man Peggy aber inzwischen irgendwo finden sollte, hat das auch Auswirkungen auf das Wiederaufnahmeverfahren.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 22:02
@Scipper

Aber immerhin werden wieder Schritte in diese Richtung unternommen und es bleibt nicht alles an uns hängen.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 22:06
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Wie auch immer, mit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist man auch gezwungen, dem Verbleib Peggys nachzugehen.
Sicher hat das eine mit dem anderen zu tun, aber nicht automatisch, denn es ist ein Unterschied, ob man sich nur um die Frage der Schuld oder Unschuld des Ulvi kümmert oder ob man nach dem vermissten Kind sucht, was an sich keine Gerichtssache ist, sondern eine Aufgabe der Polizei ist.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 22:18
@Scipper

Glücklicherweise gibt es auch Anhaltspunkte, die gegen Peggys Tod sprechen.

Aber dass sich bei einer Klärung alles zum Guten wendet, erscheint mir bei all dem entstandenen Leid kaum möglich.

Selbst dann nicht, wenn Peggy lebt.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 22:24
@1947

Es sollte immer einen Funken Hoffnung geben, wenn ein Mensch vermisst wird. Aber die ständige
Hoffnung und Ungewissheit kann die Angehörigen eines vermissten Kindes auch sehr zermürben.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 22:33
@Scipper

Das ist sicher nicht einfach, das ist schrecklich.

Aber von der Geschichte in Helmbrechts verspreche ich mir die Lösung.

1%


melden

Peggy Knobloch

24.11.2013 um 07:05
Guten Morgen !

Ich habe im Peggy-Buch nachgeschaut, welche Zeugen NICHT vor Gericht geladen wurden. Und ich hatte recht, sofern die Angaben in dem Buch stimmen. Dazu verweise ich auf die Seiten 43 und 178 des Buches. Die Namen der Zeugen wurden von den Buchautoren geändert, sind also frei erfunden, aber ich muss diese frei erfundenen Namen angeben, damit man den Text verstehen kann.

Auf Seite 43 des Buches steht:

"14:45 bis 15 Uhr: Zwei Mitschüler von Peggy, Sebastian Röder und Jakob Demel, sagen aus, sie hätten das Mädchen an der Bäckerei am Marteau-Platz gesehen. Sie sei in einen roten Mercredes eingestiegen, in dem schon ein anderes, ihnen unbekanntes Mädchen gesessen habe, Peggy habe ihren City-Roller dabei gehabt und sei über den vorgeklappten Beifahrersitz nach hinten geklettert."

Auf Seite 178 des Buches steht:

"Das ist insofern erwähnenswert, als Zeugen, die zum Fall Peggy tatsächlich etwas Glaubwürdiges beizutragen gehabt hätten, nicht geladen waren - wie die beiden damaligen Schulkameraden Sebiastian Röder und Jakob Demel."

Ich verstehe das so, dass die beiden Jungen "Sebastian und Jakob" zwar von der SOKO, nicht aber von dem Gericht als Zeugen befragt und gehört wurden. Das sagte ich bereits gestern um 18:35 Uhr:
Ich beziehe mich auf das Peggy-Buch, demzufolge angeblich die beiden Jungen, die Peggy in den roten Mercedes gegen 15 Uhr an der Bäckerei einsteigen sahen, nicht vor dem Gericht erscheinen mussten, weil sie nicht vorgeladen wurden. Der Grund war dieser: Die beiden Jungen hatten ihre Aussagen zurückgezogen, weil die SOKO sie nicht für glaubwürdig erachtet hatte. Ob die Jungen gegeneinander ausgespielt wurden, nach dem Motto, dein Freund sagte, dass er nichts gesehen hat, weiß ich nicht, ... etc...

Beitrag von Scipper (Seite 1.486)
Falls das was in dem Buch steht stimmt, wäre dies also ein triftiger Wiederaufnahmegrund, denn diese zwei Zeugen wurden nicht vor Gericht vorgeladen und wären somit NEUE Zeugen für das Gericht.


melden

Peggy Knobloch

24.11.2013 um 07:29
Mein Fazit: Falls die Angaben in dem Peggy-Buch auf den Seiten 43 und 178 stimmen, sind also zwei sehr wichtige Entlassungszeugen - im Buch als "Sebastian und Jabob" bezeichnet - nicht vom Gericht angehört oder befragt worden. Meines Erachtens ist dies ein triftiger Wiederaufnahmegrund, denn gemäß § 359 Nr. 5 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens ZUGUNSTEN des Verurteilten ZULÄSSIG, wenn NEUE Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind. Ich bin kein Jurist, glaube aber dies richtig zu sehen, sofern es so ist, wie es in dem Buch steht, dass nämlich diese Jungen nicht vom Gericht angehört wurden. Zulässig bedeutet meines Erachntens: Es muss nicht, aber es kann ein Wiederaufnahmeverfahren zugelassen werden, vorausgesetzt, dass dies in dem Antrag auch so dargelegt ist, wie in dem Buch und dass dies auch wirklich stimmt. Um Genaues zu wissen, müsste man das Urteil sehen, denn dort sind die Zeugen, die vor Gericht auftraten sicherlich eingetragen oder, wenn sie nicht vor Gericht erschienen oder nicht vorgeladen waren, nicht in dem Urteilstext aufgeführt. Dies dürfte aber dem Herrn RA Euler bekannt sein, der gewiss nicht vergessen hat, diese sehr wichtige Sache mit dem roten Mercedes in seinem umfangreichen Wiederaufnahmeantrag (angeblich 2100 Seiten) zu erwähnen.


Anzeige

melden