Peggy Knobloch
30.05.2014 um 11:06Anzeige
Frau.N.Zimmer schrieb:Wie sieht es denn das Bundesverfassungsgericht in so einem Fall wie bei Kulac der wegen Missbrauchs an Kindern zu Therapiezwecken in der Psychiatrie untergebracht ist?Das BVerfG sagt, dass die Gründe für eine Unterbringung umso schwerwiegender sein müssen, je länger die Unterbringung dauert.
Frau.N.Zimmer schrieb:Für dieses Gedrängel von aussen, von Leuten die keine Ahnung von seinem Ist-Stand haben oder den nicht wahrhaben wollen habe ich keinerlei Verständnis.Bzgl. des Ist-Zustandes gebe ich Ihnen recht. Aber ein Staat kann nach einer entscheidenden Änderung der Sachlage eine Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, ein neue hat so schnell wie möglich zu erfolgen. Daher isr ein Drängeln sicherlich von Vorteil.
Blondi23 schrieb:Es wird eine Dunkelziffer geben. Manche Entführungen werden aufgrund familiärer Probleme (Kind wird ins Ausland entführt etc. und die Mutter vll unter Druck gesetzt) gar nicht der Polizei gemeldet.In Deutschland dürfte aus diesem Grund eine Dunkelziffer nicht geben. Hier ist Schulpflicht, das wird daher in den meisten Fällen spätestens dann erkennbar.
JosefK1914 schrieb:In meinem zweiten Schuljahr bin ich auch mal nicht direkt zum Mittagessen nach der Schule nach Hause gegangen sondern war mit einem Mitschüler noch stundelang auf einem Spielplatz. Mich hatten dann meine Eltern gefunden, ohne eine Vermisstenmeldung abzugeben, zählte damals also mit zur Dunkelziffer.Zählt nach meinem Verständnis nicht zur Dunkelziffer.
jaska schrieb:Hast Du eine Quelle, wo die Sicht der Bundesverfassungsgerichtes beschrieben wird?Da sollte man die Beschlüsse des BVerfG direkt lesen, da dort immer seine Rechtsansicht aufgeführt wird.
Dass in unserem Land Täter umfangreiche Rechte haben ist super, das ist sehr wertvoll. Was mir an Deiner Betrachtungsweise völlig abgeht sind die Rechte möglicher Opfer. Die haben nämlich auch das Recht, unbeschadet leben zu können.
Frau.N.Zimmer schrieb:Das letzte Gutachten, welches Frau Rödel wohl " bitter aufgestoßen" ist, ist ja erst ein paar Monate alt.Das ist wieder eine Spekulation, welche Sie bei anderen bemängelt haben. Wenn dann dieses angeblich nichts mit dem Mordvorwurf zusammenhängen soll, erklären Sie doch einfach mal, warum nun ein Neues erstellt wird?
Ich kann nur vermuten dass dieses, was bitter aufgestoßen ist nichts mit dem Mordvorwurf zu tun hat denn dann wäre wohl anders argumentiert worden.
Blondi23 schrieb:Zählt nach meinem Verständnis nicht zur Dunkelziffer.Hier sind wir wieder mal bei unterschiedlichen Ansichten. Das hatten wir doch schon mal (Stichwort strafbare Handlung). Hier steht aber nicht im Raum, was jeder meint, was die Dunkelziffer ist, sondern was die Untersuchungen selber unter der Dunkelziffer verstehen. Und wenn die Statistik von etwa 33000 Fällen im Jahr spricht und einschl. Dunkelzifer von 100000 spricht, dürfte da kaum die extremst seltenen Fälle gemeint sein, die Sie hier ansprechen.
Dir ist schon klar, dass es Fälle gibt, in denen die Kinder gar nicht gemeldet werden und somit bei den Behörden nicht existieren? Für die gilt dann auch keine Schulpflicht.
JosefK1914 schrieb:Das ist wieder eine Spekulation,Hab ich doch geschrieben: Vermutung!
JosefK1914 schrieb:Das ist wieder eine Spekulation,Hab ich doch geschrieben: Vermutung!
Frau.N.Zimmer schrieb:Ich meinte den Teil der Frau Rödel " bitter" aufgestoßen ist, kann kaum noch mit dem Mordvorwurf zu tun haben. Was sollte ihr denn da bitter aufstoßen?Es ging bei dem Interview um die Entbindung der Schweigepflicht im nun beendeten Verfahren, hatte also immer noch etwas mit diesem zu tun, nicht um die Frage der weiteren Unterbringung.
Blondi23 schrieb:Höchstens etwas, was mit ihrem weiteren Vorgehen zu tun hat. Sie möchte ja auch die Unterbringung überprüfen.Das denke ich auch. Und daher meine Vermutung dass die Entlassung eben nicht nur eine Formsache ist wenn der Freispruch erst da ist.
Schimpanski schrieb:In der Patientenakte braucht nur ein Vermerk drinstehen, dass z.B. U.K. einmal vergessen hat, seine Medikamente einzunehmen - und schon kann das im Gutachten als mangelnde Compliance ausgelegt werden.Woher hast Du denn dieses " Wissen" Ist es vllt. auch ein Grund wenn der Nachtisch nicht aufgegessen wird?