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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:29
@pfiffi
Kannst Du mal den Standard anführen, gegen den das verstösst?

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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:31
@Schimpanski

Ich meine, es ist ziemlich egal, ob derjenige, der Kinder missbraucht hat, geistig behindert ist oder nicht. Es sind auf jeden Fall Vorkehrungen zu treffen, die eine Wiederholung verhindern. Nein, auch von meiner Seite her kann hier kein Behindertenbonus greifen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:38
@jaska gerne: gegen alle Standards der Wissenschaftlichkeit. Wissenschaft hat (möglichst!) objektiv zu sein, muss also (möglichst) frei sein von zB Eigeninteressen. Wenn der Wissenschaftler Ulvi Kulac bereits begutachtet hat, als der noch im Sinne des Gesetzes ein Mörder/Totschläger war, hat er ihn mit dieser Hintergrundinfo begutachtet - diese Hintergrundinfo hat also (bewusst oder, fast schlimmer, unbewusst) sein Gutachten beeinflusst. Jetzt besteht der Verdacht - der gar nicht stimmen muss -, der Gutachter wolle frühere mögliche Fehler nicht zugeben. Ob der Gutachter guter Wissenschaftlichkeit verpflichtet ist oder nicht - egal! Man wird ihn unter veränderten Umständen zumindest nicht als entscheidenden Gutachter zu rate ziehen.

Beispiel: Wenn einem Physiker vorgeworfen wird, er habe Daten manipuliert, wird man die Prüfung niemals seinem Doktorvater überlassen, der ihn womöglich mithilfe dieser Daten auf summacumlaude geprüft hat. Dies widerspräche allen Standards von Wissenschaftlichkeit. Der Doktorvater mag ehrlich sein wollen - das will ich auch hier mitnichten bestreiten. Aber eben um solche vielleicht gar nicht bewussten Motivlagen auszuschließen wird man die Prüfung einem anderen physikalischen Institut überlassen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:41
@pfiffi
Doch kein prüfbarer Standard also?
Du unterstellst dem Gutachter Eigeninteresse und Subjektivität? Traust Du ausgebildeten Fachkräften (Wissenschaftlern!) so wenig zu? Immerhin hatte der Gutachter konkret die Aufgabe, eine Prognose unter den neuen Begebenheiten zu stellen: mit dem Wegfall des Mordvorwurfes.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Doch kein prüfbarer Standard also?
Du unterstellst dem Gutachter Eigeninteresse und Subjektivität?
Irrtum vom Amte!

Nicht ich unterstelle das dem Gutachter!

Die international anerkannte, gute wissenschaftliche Praxis tut das! (genauer: Sie unterstellt ihm mögliches Eigeninteresse, weswegen er von vorneherein auszuschließen ist.)

Eben darum ist es fatal, dass ein alter Gutachter nun auch zum Einsatz kam. Harvard, Cambridge, Oxford, Berkeley und jede andere Uni, die auf sich hält, schlagen die Hände fassungslos überm Kopf zusammen!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:02
ergänzend: Meine Einwände gelten nur, wenn die darstellung des RA stimmen, wenn der betreffrende Gutachter Ulvi Kulac also wirklich bereits begutachtet hat, als der noch rechtskräftig verurteilt saß. Da RA Saschenbrecker sich auf diesen bereich spezialisiert hat und bis dato kein Dementi erfolgt ist, gehe ich ohne Beleg mal davon aus, dass dem so ist. Und wem dem so ist, dann ist das ein veritabler Skandal. So langsam muss man wirklich glauben, die bayrische Justiz wolle ihre (erneute) Schlappe mal wieder kaschieren, indem man ihren Opfern noch mal schnell einen mit gibt. Stichwort Fall Stellwag, Fall Rupp...


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:13
@pfiffi

Die Aufgabe eines Gutachters besteht nicht in der Verurteilung des Klienten, sondern in der wissenschaftlichen Beantwortung der Fragestellung des Gerichts. Die zu Grunde liegende Straftat, für die der Klient rechtskräftig verurteilt wurde, ist gutachterlich als Faktum zu bewerten und muss als solches Faktum in der Beantwortung berücksichtigt sowie in Bezug hierauf beachtet werden.
Ändern sich auf Grund verschiedener nachfolgender Rechtsentscheide zu Grunde liegende Straftatbestände und Urteile, erfolgt die neuerliche Begutachtung lediglich unter Beachtung des NUN zu Grunde liegenden rechtskräftigen Urteils zur entsprechenden Straftat.
Im Übrigen ist zu differenzieren, ob der jeweilige Gutachter zu einer Glaubhaftigkeits- oder Gefährlichkeitsbegutachtung befragt wird. Während in der Glaubhaftigkeitsbeurteilung der Realitätsgehalt des tradierten Geschehens in Frage gestellt werden kann, MUSS der Sachverständige innerhalb der Gefährlichkeitsbegutachtung die rechtskräftig verurteilte Straftat als Grundlagenfakt auffassen und seine Arbeit orientiert an diesem Faktum aufbauen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:16
Ich finde es gut, dass RA Saschenbrecker jetzt erst mal alle Akten lesen möchte...


Neue Presse Coburg, 21. Januar 2015
http://www.np-coburg.de/regional/franken/schauplatzregionnp/Ulvi-Kulac-darf-nicht-nach-Hause;art83463,3849235
Ulvi Kulac darf nicht nach Hause
...
Bayreuth - Gudrun Rödel, die engagierte Betreuerin des geistig behinderten Ulvi Kulac, ist wieder einmal in ihrem Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Bayern bestätigt: "Das ist einfach ungeheuerlich, aber wir haben nichts anderes erwartet." Und auch für seinen Anwalt, Thomas Saschenbrecker, "kommt das nicht völlig unerwartet", als er von Medienvertretern von der Entscheidung erfährt.

Bis zum Mittag waren beide nämlich nicht vom Gericht selber darüber informiert worden, dass die Strafvollstreckungskammer schon am 9. Januar beschlossen hat, die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen - samt "intensiver Delinquenzberatung" mit "moderaten Lockerungen". Erst am 8. Januar 2016 soll wieder geprüft werden, ob eine Unterbringung noch angebracht ist.

...

Das Gericht betont, dass die Taten, die zur Unterbringung geführt hatten, "erhebliche Straftaten gegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung" gewesen seien und "nicht etwa Doktorspiele ".

Anwalt Saschenbrecker interpretiert dieses Zitat als Seitenhieb auf Gudrun Rödel, die stets betont, die Vergewaltigung an Peggy habe nicht stattgefunden und der Missbrauch der Jungen sei damals nicht so gefährlich und gravierend gewesen, dass er 13 Jahre Maßregelvollzug rechtfertige. Saschenbrecker meint dazu: "Ich hätte mir gewünscht, dass man sich selbstkritisch mit der Gutachter-Auswahl auseinandersetzt statt mit dem Finger auf Frau Rödel zu zeigen."

...

Außerdem kritisiert der Anwalt, dass es keine Entlass-Perspektive für seinen Mandanten gibt. "Erst in einem Jahr wieder zu überprüfen geht nicht." Eine so lange Dauer der Unterbringung "entspricht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz". Deshalb werden Rödel und Saschenbrecker Beschwerde zum OLG einreichen. Das könnte den Fall entweder an sich ziehen oder an das LG Bayreuth zurück verweisen.

Außerdem plant Saschenbrecker nach wie vor, die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Vergewaltigung an Peggy K. zu überprüfen. In diesem Zusammenhang zeigte der Anwalt dezentes Verständnis für die Ärzte: "Solange das Urteil wegen Vergewaltigung im Raum steht, können Ärzte fast nicht anders. Sie haben da eine große Verantwortung der Gesellschaft gegenüber." Aber das Urteil fiel zu Unrecht, finden Rödel und Saschenbrecker: "Die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi Kulac gab es nicht."

Ob das in einem Wiederaufnahmeverfahren geklärt wird, kann nur ein Gericht entscheiden. Anwalt Saschenbrecker will nun erst einmal alle Akten sichten.

...



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:18
@traces das ist richtig, und ich versichere Dir hiermit glaubhaft, dass mir dies bewusst ist. Dennoch entspricht es nicht guter wissenschaftlicher Praxis, einen bereits in den Entscheidungsprozess Involvierten nunmehr nochmals relevante Gutachten verfassen zu lassen - gerade dann, wenn ich sehe, dass irgend etwas schief gelaufen ist.

Geht gar nicht gegegn den Herrn, der das (neue) Gutachten verfasst hat. (Ich vermute wg des grammatischen Genus mal, dass es ein Herr war.)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:22
@jaska Danke für den link. Angenehm sachliche Berichterstattung. Eine "Kleinigkeit":
Zitat von jaskajaska schrieb:Und auch für seinen Anwalt, Thomas Saschenbrecker, "kommt das nicht völlig unerwartet", als er von Medienvertretern von der Entscheidung erfährt.

Bis zum Mittag waren beide nämlich nicht vom Gericht selber darüber informiert worden, dass die Strafvollstreckungskammer schon am 9. Januar beschlossen hat, die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen - samt "intensiver Delinquenzberatung" mit "moderaten Lockerungen". Erst am 8. Januar 2016 soll wieder geprüft werden, ob eine Unterbringung noch angebracht ist.
wenn das stimmt, nährt das meinen Verdacht. Geht gar nicht!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:24
@pfiffi

Kannst du deine Ausführungen auch mal begründen? Warum geht sowas deiner Meinung nach nicht? Einfach nur ein pauschales Urteil fällen hilft nicht weiter, da es deinen Standpunkt nicht wirklich aufklärt.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:49
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:das ist richtig, und ich versichere Dir hiermit glaubhaft, dass mir dies bewusst ist.
Die Glaubhaftigkeit deiner Aussage muss ich angesichts deiner Postings zu diesem Sachverhalt leider in Zweifel ziehen.
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Dennoch entspricht es nicht guter wissenschaftlicher Praxis, einen bereits in den Entscheidungsprozess Involvierten nunmehr nochmals relevante Gutachten verfassen zu lassen
Wo hast du das gelesen?
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Geht gar nicht gegegn den Herrn, der das (neue) Gutachten verfasst hat.
Kann es auch nicht - da es eine gerichtliche Entscheidung war, ihn zu berufen und nicht seine.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:54
@pfiffi

Nochmal eine Nachfrage:
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Nicht ich unterstelle das dem Gutachter!
Die international anerkannte, gute wissenschaftliche Praxis tut das!
Diese international anerkannte Praxis hat doch sicherlich ein Factsheet hierzu rausgebracht, das machen die immer so. Kannst du das nicht mal verlinken? Danke!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 21:57
@pfiffi

Nach meinem Lesen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mir deine Urteile zu pauschal und zu unbegründet sind. Daran wird auch ein weiteres Nachlesen nichts ändern. Wenn du so auf die Wissenschaft beharrst, dann halte dich doch auch an deren Vorgaben. :)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:04
@pfiffi

Anscheinend kannst du deine Meinung nicht begründen. Im Übrigen finde ich deinen Ton den Usern gegenüber ziemlich unangemessen. Was möchtest du damit bezwecken?
Wenn du dich auf etwas beziehst, würde ich dich bitten, die Quelle anzugeben, damit jeder deine Aussage nachvollziehen kann.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:07
@traces welchen Springer-Verlag meinst Du? BILD oder den anderen (wissenschaftlicher Springer-Verlag, hat mit BILD nix zu tun)...ach, diese Eigentore LoLoL Ich meinte den anderen... You made my day!

okay, ich will mal nich so sein:

http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf (Archiv-Version vom 25.12.2014)

Wer lesen kann, hat klare Vorteile.

@Blondi23 Die Leute, die mir einen von Literatur erzählen wollen, dann aber peinlicherweise Terzinum und Sonett verwechseln, die habe ich so richtig gerne.


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