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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2015 um 15:46
Vielen Dank an all die Link- und Text-Einsteller, die uns die Neuigkeiten mundgerecht servieren.

Ich finde es bemerkenswert, wie deutlich die Strafvollstreckungskammer auf die Rolle des Umfelds und die negative Auswirkung auf U.K. Therapieerfolg eingeht. Wenn das kein Paukenschlag ist ;)

Sägt man bereits an Rödels Betreuungs-Amt?
Baut man den Ausführungen Saschenbreckers vor, U.K. habe doch nur onaniert?

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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 18:18
Zitat von emzemz schrieb:Sägt man bereits an Rödels Betreuungs-Amt?
Zitat von lawinelawine schrieb:es wird Zeit, dass sich das Betreuungsgericht zum Wohle von Kulac mit der Sache beschäftigt!
Das ist es was ich mich auch frage! Es ist nach dieser Beurteilung ja offensichtlich das speziell G.R. durch ihr Verhalten (Verharmlosung und Leugnen der begangenen Straftaten) den Therapieerfolg maßgeblich gefährdet. Wer müsste/kann diesen Prozess der Überprüfung in Gang bringen?


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 18:23
das Betreuungsgericht müsste nun von sich aus aktiv werden, wenn von der Betreuerin tatsächlich eine Gefahr für den Therapierfolg ausgeht und damit das Wohl des Betreuten gefährdet ist.

Dessen ungeachtet könnten auch Bürger den Fall dem Betreuungsgericht zur Kenntnis bringen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 18:39
Ich finde es gut, wenn nicht an der Betreuungssituation gesägt wird. Das garantiert dann die weitere Unterbringung.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 18:47
Süddeutsche Zeitung online, 21
http://www.sueddeutsche.de/bayern/landgericht-bayreuth-ulvi-k-muss-weiter-in-der-psychiatrie-bleiben-1.2314505
...
Weshalb K. untergebracht wurde

Ulvi K. ist nicht wegen des Mordes an Peggy, für den er 2004 verurteilt und zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, sondern wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie untergebracht. Zwar seien in der Behandlung Fortschritte erzielt worden, aber die Therapie-Ziele seien noch nicht erreicht, argumentiert das Gericht.

Intensiv habe sich die Kammer damit beschäftigt, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig sei, was vom neuen Anwalt des 37-Jährigen, Thomas Saschenbrecker, bezweifelt wird. Es habe sich aber um "erhebliche Straftaten gegenüber Kindern" gehandelt, schreibt das Gericht. Es werde ausdrücklich bedauert, dass ihm offenbar von außen suggeriert werde, "er habe überhaupt nichts getan".

Das ist offenbar ein Seitenhieb auf seine Betreuerin Gudrun Rödel, die sich seit vielen Jahren für Ulvi K. einsetzt und für seine Freilassung kämpft. Diese Spitze der Kammer kritisiert Anwalt Saschenbrecker, dadurch seien "die Fronten jetzt etwas verhärtet". Er weist die Vorwürfe an Gudrun Rödel zurück. Sie habe sich immer für eine Therapie eingesetzt.

Wie der Anwalt weiter vorgehen will

Saschenbrecker will nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, unter anderem deswegen, weil der Gutachter Ulvi K. schon untersucht habe, als der noch wegen Mordes verurteilt war. Deswegen sei er nicht objektiv. Außerdem strebt der Anwalt ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren für Ulvi K. an, denn es sei nicht klar, dass der Peggy tatsächlich vergewaltigt habe.

In einem Jahr wird wieder überprüft, ob Ulvi K. weiter im Maßregelvollzug bleiben muss.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 18:53
Danke für die Erklärung @lawine

@jaska
Ich bin da auch eher der Typ, der solche Straftäter, die es auf Kinder abgesehen haben, dauerhaft weggeschlossen sehen möchte. Es ist eine Gradwanderung. Im Zweifel würde ich mich aber immer gegen den Täter und für den Schutz von Kindern aussprechen!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:03
§ 1901 BGB
Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers

(1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.

(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

(3) Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft.

(4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, hat der Betreuer in geeigneten Fällen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen. In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maßnahmen darzustellen.

(5) Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Gleiches gilt für Umstände, die eine Einschränkung des Aufgabenkreises ermöglichen oder dessen Erweiterung, die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903) erfordern.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:03
§ 1908b BGB
Entlassung des Betreuers

(1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht gehalten hat. Das Gericht soll den nach § 1897 Abs. 6 bestellten Betreuer entlassen, wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann.

(2) Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.

(3) Das Gericht kann den Betreuer entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person, die zur Übernahme bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt.

(4) Der Vereinsbetreuer ist auch zu entlassen, wenn der Verein dies beantragt. Ist die Entlassung nicht zum Wohl des Betreuten erforderlich, so kann das Betreuungsgericht stattdessen mit Einverständnis des Betreuers aussprechen, dass dieser die Betreuung künftig als Privatperson weiterführt. Die Sätze 1 und 2 gelten für den Behördenbetreuer entsprechend.

(5) Der Verein oder die Behörde ist zu entlassen, sobald der Betreute durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:14
Die Formulierung der Süddeutschen, von einem "Seitenhieb" und eine "Spitze" gegen G.R. zu sprechen, finde ich schon recht dreist. Mehr als einen Streich, scheint auch dieser Journalist in U.K.s Taten nicht zu sehen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:18
GEISELNAHME in der bayerischen Psychiatrie


zumindest wenn man der folgenden Quelle Glauben schenken mag, soll Kulac nun eine Geisel sein
Ulvi Kulac Geisel der Psychiatrie in Bayreuth! Seit heute eine weiteres Jahr bis zum 08.12.2016!
http://behoerdenstress13.com/2015/01/21/paukenschlag-im-lande-bayern-ulvi-kulac-geisel-der-psychiatrie-in-bayreuth-seit-heute-eine-weiteres-jahr-bis-zum-08-12-2015/ (Archiv-Version vom 24.01.2015)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:20
http://www.extra-radio.de/nachrichten/Ulvi-Kulac-verbleibt-noch-mindestens-ein-Jahr-in-der-Psychiatrie,13186.html
... Weiter heißt es in der Meldung, dass "ungüstige Einflüsse von außen" den sich abzeichnenden Therapiefortschritt gefährden könnten.
Dagegen wird Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel zusammen mit Anwalt Thomas Saschenbrecker vorgehen:
Weiterhin kritisiert Rödel, dass Ulvi Kulac als neuen Zimmergenossen einen 24-jährigen alkoholkranken Sexualstraftäter erhält. Dieser hat im Februar letzten Jahres eine 22-jährige Studentin in Coburg brutal vergewaltigt, und sich an Kindern vergangen.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:21
Wie die Redaktion durch Recherchen in Erfahrung bringen konnte, befindet sich seit ca. 8 Wochen ein Verurteilter Alkoholkranker und wegen besonders schwerer Vergewaltiger und sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilter Sexualstraftäter auf dem Zimmer von Ulvi Kulac!

Es kommt einem Skandal nahe und es ist absolut nicht nachvollziehbar bzw. unverantwortlich den wehrlosen, verführbaren geistig behinderten Ulvi Kulac einem solchen Sexualtäter schutzlos auszuliefern!

Die Zimmerzusammensetzung kann eigentlich nur durch gleichgesinnte geistig behinderte Menschen erfolgen um den bestmöglichen Schutz für behinderte Insassen zu gewährleisten!

In einem Telefongespräch gibt Ulvi Kulac an, dass der neue Insasse von Ihm Dinge verlangt, die er eigentlich nicht will und nicht macht! Der Neue versuche Ihn zu beeinflussen!

Außerdem befinde sich der Neue oft in der unmittelbaren Nähe des Telefons und er hört die Gespräche mit, was Ulvi nicht möchte!

Da Herr Kulac wegen dem § 63 STGB in der Forensik untergebracht ist (Schuldunfähigkeit, verminderten Schuldfähigkeit) sollte man sich die Frage stellen, ob sein neuer Zimmernachbar nicht wegen § 64 STGB (hang zu alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel)



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:39
Brisant - leider nicht in der Mediathek verfügbar (hab's jedenfalls nicht gefunden)

Es wurde berichtet, dass U.K. weiterhin in der Forensik verbleibt und darauf hingewiesen, dass der Grund hierfür Straftaten sind, die vor dem Fall Peggy stattgefunden haben.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:47
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Die Formulierung der Süddeutschen, von einem "Seitenhieb" und eine "Spitze" gegen G.R. zu sprechen, finde ich schon recht dreist. Mehr als einen Streich, scheint auch dieser Journalist in U.K.s Taten nicht zu sehen.
Woraus folgerst Du, dass der Journalist sexuelle Gewalt gegen Kinder für ne Art Gaudi hält? Türlich ist das n Seitenhieb gegen Frau Röstel. (ob ein berechtigter, wissen wir nicht)

(Übrigens, wie Katharina Rutschky so herrlich erklärte: Bitte nie sexueller Missbrauch an Kindern sagen - denn was wäre denn dann ein sexueller GEbrauch von Kindern...nur ganz allgemein bemerkt, richtet sich nicht gegen Dich! Der Begriff hat sich leider eingebürgert, er ist aber falsch.)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:47
Ich finde die Entscheidung für eine weitere Unterbringung des UK wirklich positiv. Für ihn, damit er seine Therapie weiter fortführen kann und für die Kinder, die somit nicht in die Gefahr geraten, zu einem Opfer zu werden, weil die Therapie eben noch nicht abgeschlossen ist. Auch, dass das Gericht die äußerlichen Einflüsse erwähnt, zeugt nur davon, dass die sich Zuständigen ebenfalls ein umfassendes Bild gemacht haben.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 19:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Saschenbrecker will nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, unter anderem deswegen, weil der Gutachter Ulvi K. schon untersucht habe, als der noch wegen Mordes verurteilt war.
wenn das wahr ist, ist das Gutachten nichts wert. Dann muss ein(e) neue(r) Gutachter(in) her, und zwar ein(e) Unbelastete(r).


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:03
@lawine
Ich darf den von dir zitierten Text noch ergänzen:
Hier ist fraglich ob Fragen zur Deliktaufarbeitung (trotz Freispruch) ohne Rechtsanwalt oder gesetzliche Betreuerin eigentlich rechtlich möglich sind, da es sich bei Herr Kulac um einen geistigen Schwerbehinderten handelt und diese Therapiegespräche ohne irgendeinen Schutz im Sinne einer Vernehmung durchgeführt werden!
Stelle mir gerade vor, wie Saschenbrecker alternativ Rödel in den Therapiestunden an der Seite von U.K. sitzen und ihn schützen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:10
@pfiffi
So wirklich tief bist Du im Fall nicht drin, oder?


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:14
Zitat von jaskajaska schrieb:So wirklich tief bist Du im Fall nicht drin, oder?
Woran machst Du das fest? Ich sehe nur, dass der Vorwurf im Raume steht, der für die jetzige Entscheidung relevante Gutachter habe Ulvi Kulac (lassen wir das dämliche Ulvi K., sogar auf wiki liest man seinen Klarnamen!) auch schon begutachtet, als er noch rechtskräftig verurteilt war. Nach allen mir bekannten Standards - ich bin aber belehrbar - ist ein solcher Gutachter dann "verbrannt".


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 20:24
@lawine
Deine Ansichten sind manchmal echt grenzwertig. Hier mal zwei Beispiele der letzten Tage.
Bei mir gelten für alle gleiche Regeln,unabhängig davon, ob sie geistigen Einschränkung haben.
Dann können wir uns eine Überprüfung der Schuldfähigkeit von Täter in Zukunft sparen. Ebenso psychiatrisch-therapeutische Einrichtungen für Straftäter, etc.. Ausgleichsvergünstigungen für Schwerbehinderte können wir dann auch Streichen, oder - gleiche Regeln und gleiches Recht für alle.
Zitat von lawinelawine schrieb:Einforderung von Sonderrechten für geistig Behinderte bei sexuell motivierter Straftaten? - nie und nimmer!
Das Gleiche nochmal? Also alle in den gleiche Zelle, bzw. Knast?

Ich habe manchmal den Eindruck bei Dir, als ob Du einen persönlichen Hass gegen Ulvi K. schiebst.


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