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Peggy Knobloch

98.191 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.03.2015 um 14:57
Gut @Frau.N.Zimmer ich hatte versucht ruhig zu bleiben, deshalb nur sehr kurz geschrieben. Aber du hast ja völlig Recht. Das, was da abgeht, ist einfach nicht hinnehmbar. Da wird von den Unterstützern nur noch gehetzt. Es geht schon längst nicht mehr darum, etwas Positives für U.K. zu erreichen, sondern nur noch darum, bezogen auf den seinerzeitigen Mordvorwurf gegen Peggys Mutter und die Ermittler zu agieren.

Sollte es denn nicht darum gehen, U.K. bei seinen Therapien zu unterstützen? Nur wenn bei ihm ein Umdenken stattfindet, wird ein erneutes Gutachten auch zu einem neuen, positiven Ergebnis führen. Stattdessen meint man, man könnte einen nach wie vor gefährlichen Straftäter wieder auf die Menschheit bzw. auf Kinder loslassen, nur weil er behindert ist.

Ob es da nicht allmählich an der Zeit wäre zu überdenken, ob die derzeitige Wahl der Betreuung noch im Sinne von U.K. ist?

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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 19:40
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Ob es da nicht allmählich an der Zeit wäre zu überdenken, ob die derzeitige Wahl der Betreuung noch im Sinne von U.K. ist?
Ich frage mich auch wie lange man da noch " zuschaut". Dass das für U.K. kein guter Umgang sein kann, sieht doch ein Blinder.


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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 20:20
@Frau.N.Zimmer
@emz
Gibt es in Sachen Vormund bzw. Betreuung eine Art regelmäßige Überprüfung, ob eine Betreuung noch von Nöten ist oder der Betreuer den Umständen entsprechend angemessen agiert?


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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 20:27
Grobe Übersicht, da Wikipedia.

Vielleicht nicht von Interesse, aber ich fands interessant.
Der Betreuer hat regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten
Neben einer individuellen Auskunft hat der Betreuer jedoch einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu berichten (§ 1840 BGB). Hierzu können auch vom Gericht zur Verfügung gestellte Formulare verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten ist auch über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit der Betreuer auch den Aufgabenkreis Vermögenssorge innehat. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden muss. In diesem Fall ist auch zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen (§ 1802 BGB).

Vor vielen Entscheidungen muss eine Genehmigung eingeholt werden
Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Solche Genehmigungen sind grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich (§ 1829 BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hat, bleibt er für diese Frage selbst verantwortlich, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung gestattet eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten gelten auch für Vormünder Minderjähriger und Pfleger.
Wikipedia: Betreuerpflichten#Der Betreuer hat regelm.C3.A4.C3.9Fig .C3.BCber seine T.C3.A4tigkeit zu berichten


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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 20:58
@gurkentoni

Da stupse ich doch mal @lawine an. Weil wenn sich jemand damit auskennt, dann sie.


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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 21:58
@jaska

Ich meinte mit "ignorieren" auch nicht, daß man diesen Schwachsinn nicht zur Kenntnis nehmen sollte, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich finde es gut, daß Du das dokumentierst.
Es ging mir eher um eine Reaktion darauf. Das bringt ja nichts, diese Leute sind einfach unbelehrbar...

Ich meine nur, die Einstellung der Frau Rödel zu Ulvis Taten ist ja seit Jahren bekannt, da wird niemand etwas dran ändern. Ihr laufen ja mittlerweile wirklich fast alle Unterstützer weg, selbst die, die auch nicht gerade zimperlich waren. Was ist denn noch übrig? Ein armseliges Häufchen, das sieht man doch bei jedem Treffen...

Ihre Eignung als Betreuerin wird hoffentlich auch bei den zuständigen Stellen kritisch hinterfragt. Aber wenn Ulvis Eltern diese Betreuung wünschen, dann ist das eben so...


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Peggy Knobloch

16.03.2015 um 22:11
@emz

Gerade was die Therapie von UK betrifft ist das natürlich kontraproduktiv, keine Frage.
Für ihn ist das mit Sicherheit nicht förderlich. Aber naja, dann muss er eben in der jetzigen Unterbringung verbleiben, weil er nicht sinnvoll therapiert werden kann.

Also ich kann damit leben ;-)


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 09:29
Zitat von emzemz schrieb:Es geht schon längst nicht mehr darum, etwas Positives für U.K. zu erreichen, sondern nur noch darum, bezogen auf den seinerzeitigen Mordvorwurf gegen Peggys Mutter und die Ermittler zu agieren.
Mordvorwurf? Das ist mir ja ganz neu! Kannst d das belegen?
Steht ja in krassem Widerspruch zu der häufig geäußerten Meinung der G.R.:
"In Lichtenberg hat kein Mord stattgefunden!"


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 09:34
@ramisha
Fehlts dir eigentlich grundsätzlich an Leseverständnis oder machst du das extra?

Der Satz heißt nicht dass es einen mordvorwurf gegen die Mutter (und die Ermittler) gab, sondern dass sie sich auf den mordvorwurf beziehen den ja die Mutter und die Ermittler angeblich forciert hatten.


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 09:39
@Redjune
JETZT hab ich's auch verstanden!
Ein Komma mehr hätte das klarer gemacht.


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 09:42
@ramisha
Bravo!


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 10:27
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb: Aber wenn Ulvis Eltern diese Betreuung wünschen, dann ist das eben so...
Die Eltern können da auch nichts mehr dran ändern. Zuständig ist nun das Betreungsgericht, denke ich.
Tja... trau, schau, wem...

Wenn ich es mir überlege, müsste jetzt das Betreuungsgericht jemanden suchen, der U.K. aus der Forensik verhelfen will ;) Denn mit dieser Betreuung wird das kaum was.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Also ich kann damit leben ;-)
Ich kann auch noch sehr gut schlafen :)


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Peggy Knobloch

17.03.2015 um 11:12
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Aber wenn Ulvis Eltern diese Betreuung wünschen, dann ist das eben so
das Gericht richtet sich bei der Betreuerbestellung ausschließlich nach den Wünschen des Betreuten, sprich UK. Wenn der zu Betreuende eine ungeeignete oder keine Person zu seiner Betreuung vorschlägt, bestellt das Gericht einen eigenen Betreuer (meist aus der Familie; ansonsten oft mit Sozpäd. Hintergrund, dh. der Betreuer muss geeignet sein für die Betreuungsaufgabe). ER scheint Vertrauen zu seiner Betreuerin zu haben (verständlich, sie hat viel erreicht).
@gurkentoni
richtig, Betreuer sind ggüber dem Betreuungsgericht Rechenschaftspflichtig. um zB den Auslagenersatz zu erhalten, müssen sie ihre Kosten mit dem Gericht abrechnen. sie sind ebenfalls verpflichtet, die Vermögensverwaltung offenzulegen (wenn Vermögenssorge besteht; hier eher nicht relevant).
Von sich aus prüft das Gericht in Bayern alle sieben Jahre, ob die
*Betreung weiterhin gerechtfertigt ist, in welchen Bereichen Betreuung neu angeordnet wird/bleibt/aufgehoben wird
*ob sie im Sinn des Betreuten erfolgt; das ist eher eine Formsache, denn um einen Betreuuer abzuberufen, müsste er sich im Grunde mindesten eine Straftat ggü dem Beteuten "erlauben" .

GR muss ggü dem Gericht nicht erklären, welche PR sie zugunsten UK betreibt oder wie sie seine Straftaten einschätzt.
wenn von Gerichtsseite Interesse daran bestehen sollte, könnten sie das leicht den Medien entnehmen.
im eigenen Interesse und im Interesse UK'S wird sie wohl erklären, wie wichtig die rechtliche Sorge und die Gesundheitsorge sind :)


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Peggy Knobloch

18.03.2015 um 20:20
Wieder ein Beschuss einer Person, die sammeln richtig Pluspunkte :D

Behördenstress, 18. März 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/03/18/das-juristische-tagebuch-folge-1-bis-18-der-ulvi-unterstutzergruppe-im-fall-ulvi-kulac-peggy-knobloch/ (Archiv-Version vom 13.05.2015)
Folge 18:
Wussten Sie schon (Folge 18), dass der Hofer Oberstaatsanwalt Gerhard Schmidt bereits 1 Jahr vor dem Wiederaufnahmeverfahren mit den Widersprüchen der Ermittlungen der Polizei konfrontiert wurde und diese als “irrelevant” bezeichnete!!



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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 15:51
Schon gehört, Ulvi Kulac kommt aus der Psychiatrie frei, kommt heut Abend in Oberfranken TV um 18 Uhr


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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 16:11
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/ulvi-kulac-frei-100.html (Archiv-Version vom 23.03.2015)
Oberlandesgericht Bamberg
Ulvi Kulac kommt Ende Juli frei

Ulvi Kulac kommt Ende Juli aus der geschlossenen Psychiatrie Bayreuth frei. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg beschlossen. Eine weitere Unterbringung des 37-Jährigen sei unverhältnismäßig.

Stand: 19.03.2015

Das Oberlandesgericht (OLG) hat damit das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 9. Januar 2015 revidiert. Damals hatte das Gericht nach einer Überprüfung angeordnet, dass Kulac bis auf weiteres im Bezirkskrankenhaus Bayreuth bleiben muss. Dort ist er seit 2001 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern untergebracht. Angesichts des bereits dreizehneinhalb Jahre andauernden Freiheitsentzugs von Kulac sei eine weitere Unterbringung aber unverhältnismäßig, so das Oberlandesgericht.

Im Anschluss betreute Unterbringung

Kulac habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen der öffentlichen Aufmerksamkeit an seiner Person als gut führbar und integrierbar erwiesen habe, heißt es in einer Mittelung des Oberlandesgerichts. Kulac bleibt noch bis zum 31. Juli 2015 im Bezirksklinikum Bayreuth. In dieser Zeit sollen die Voraussetzungen für eine betreute Unterbringung außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses geschaffen werden.

Unverständnis für weitere Unterbringung

Gudrun Rödel, die Betreuerin von Ulvi Kulac, hatte die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth im Januar scharf kritisiert. Sie könne nicht begreifen, dass von dem 37-Jährigen Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen soll. "Es handelt sich um einen geistig behinderten Menschen. Wo ist da der Rechtsstaat?", sagte Rödel damals. Sie habe mit den inzwischen zu jungen Männern herangewachsenen Kindern von damals gesprochen, die Ulvi missbraucht haben soll. Sie hätten ihr bestätigt, dass sie damals alle zusammen gelacht und Spaß gehabt hätten. Frau Rödel spricht von "Doktorspielen".



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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 16:11
Oberlandesgericht Bamberg
Ulvi Kulac kommt Ende Juli frei
Ulvi Kulac kommt Ende Juli aus der geschlossenen Psychiatrie Bayreuth frei. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg beschlossen. Eine weitere Unterbringung des 37-Jährigen sei unverhältnismäßig.

Stand: 19.03.2015
Ulvi Kulac | Bild: picture-alliance/dpa
Das Oberlandesgericht (OLG) hat damit das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 9. Januar 2015 revidiert. Damals hatte das Gericht nach einer Überprüfung angeordnet, dass Kulac bis auf weiteres im Bezirkskrankenhaus Bayreuth bleiben muss. Dort ist er seit 2001 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern untergebracht. Angesichts des bereits dreizehneinhalb Jahre andauernden Freiheitsentzugs von Kulac sei eine weitere Unterbringung aber unverhältnismäßig, so das Oberlandesgericht.

Im Anschluss betreute Unterbringung
Ulvi Kulac beim Urteil im Peggy-Prozess am Landgerichts Bayreuth am 14. Mai 2014 | Bild: picture-alliance/dpa zum Video mit Informationen
Fall Peggy
Gericht spricht Ulvi Kulac frei

Kulac habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen der öffentlichen Aufmerksamkeit an seiner Person als gut führbar und integrierbar erwiesen habe, heißt es in einer Mittelung des Oberlandesgerichts. Kulac bleibt noch bis zum 31. Juli 2015 im Bezirksklinikum Bayreuth. In dieser Zeit sollen die Voraussetzungen für eine betreute Unterbringung außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses geschaffen werden.

Unverständnis für weitere Unterbringung
Gudrun Rödel, die Betreuerin von Ulvi Kulac, hatte die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth im Januar scharf kritisiert. Sie könne nicht begreifen, dass von dem 37-Jährigen Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen soll. "Es handelt sich um einen geistig behinderten Menschen. Wo ist da der Rechtsstaat?", sagte Rödel damals. Sie habe mit den inzwischen zu jungen Männern herangewachsenen Kindern von damals gesprochen, die Ulvi missbraucht haben soll. Sie hätten ihr bestätigt, dass sie damals alle zusammen gelacht und Spaß gehabt hätten. Frau Rödel spricht von "Doktorspielen".

Stichwort: Der Fall Peggy
Im Mai 2001 war die damals neunjährige Peggy Knobloch aus ihrem Heimatort Lichtenberg bei Hof spurlos verschwunden. Drei Jahre später wurde Ulvi Kulac wegen Mordes verurteilt. Er sollte Peggy umgebracht haben, um einen vorangegangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Mit der Zeit mehrten sich aber Zweifel an seiner Schuld. Der Fall wurde unter anderem neu aufgerollt, weil ein Belastungszeuge eingeräumt hatte, beim ersten Prozess vor zehn Jahren falsch ausgesagt zu haben. Am 14. Mai 2014 hat das Landgericht Bayreuth Ulvi Kulac vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen.
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/ulvi-kulac-frei-100.html (Archiv-Version vom 23.03.2015)

Verstehe ich nicht , weshalb man ein aktuelles Gutachten , welches noch von Gefahr für die Allgemeinheit spricht, zugunsten der Verhältnismässigkeit hinten an stellt.


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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 16:32
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Verstehe ich nicht , weshalb man ein aktuelles Gutachten , welches noch von Gefahr für die Allgemeinheit spricht, zugunsten der Verhältnismässigkeit hinten an stellt.
Vielleicht ist ja @DoctorWho wieder mal so nett, uns hier etwas Erhellendes mitzuteilen.

Was ich ganz übel finde, dass sich der br nicht zu blöde ist, die Doktor-Spiele-Story einzubringen, als wenn das irgendeine Auswirkung gehabt hätte. Nach wie vor ist U.K. der Vergewaltiger von Peggy und die hatte dabei bestimmt keinen Spaß und hat gelacht.


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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 16:39
Tja dann kann man der GR ja nur gratulieren.. Hoffen wir mal dass er seine Triebe unter Kontrolle hat. Offenbar bekommt in Deutschland doch derjenige recht der am lautesten keift.

So wie ich allmy kenne dürfen wir ab jetzt eh nicht mehr über uk diskutieren. Also verabschiede ich mich mal bei euch allen hier - Danke, es war spannend die 3 Jahre :)


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Peggy Knobloch

19.03.2015 um 16:43
Dann kann sich GR ja wichtigeren Sachen widmen.


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