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Peggy Knobloch

98.164 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:22
@emz

Habe mich falsch ausgedrückt ,ich meinte nur Rehabilitation vom gesamten Peggy Fall.

Ich vermute es mal,vielleicht will sie ihn ja auch vollständig Rehabilitieren :ask: aber
das ist wohl unrealistisch.

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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:38
@Cosmo69
Wie soll sie ihn denn vollständig rehabilitieren? Die anderen Missbrauchsopfer leben ja alle!


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:44
@Cosmo69

Es ist schon schwer, man bemüht sich, erklärt dir, dass es "nur um den Missbrauch von Peggy" geht, aber statt noch mal nachzulesen und die Aussage anzunehmen, bekommt man von dir die Antwort
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Ich vermute es mal,vielleicht will sie ihn ja auch vollständig Rehabilitieren
Vielleicht versuchst du es ja nochmal.
Beitrag von jaska (Seite 2.893)
Zitat von jaskajaska schrieb:Saschenbrecker will in einem neuen Prozess erreichen, dass Kulac auch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des 2001 spurlos verschwundenen Mädchens freigesprochen wird.



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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:50
@MaryPoppins
Vor allem, was bringt es, sollte dem Rödelschen Wunsch entsprochen werden, der Bubi bleibt weiterhin im Behindertenheim und wird auch seinen Bewährungshelfer nicht los.


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:50
@emz

Die anderen Fälle bleiben unberührt.

Großzügige Geste oder peinlicher kann es nicht mehr werden!
Die schmutzigen Hände werden sie sich niemals reinwaschen können, egal was immer auch passieren wird.


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:53
@emz
Saschenbrecker will in einem neuen Prozess erreichen ,dass Kulac auch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des 2001 spurlos verschwundenen Mädchens freigesprochen wird.Text
Weiß ich dochText meine Güte liegen bei euch die Nerven blank.

Ist das hier verboten mal einen einzigen eigenen Gedanken zu spinnen !


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:53
@Elefant100
Ganz übel auch, weil man sich Seitens der Unterstützerseite nun auch in der Holocaustleugner-Szene herumtreibt.


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 21:58
@Cosmo69
Es geht nicht um eigene Gedanken, es geht um Gedanken, die perse falsch sind.
Welchen Sinn macht es, diese anderen kund zu tun.


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Peggy Knobloch

09.11.2015 um 22:02
Welchen Grund bzw. welche Gründe könnten die denn anbringen für so einen Wiederaufnahmeantrag?

Die Strafprozessordnung ist da ja sehr streng und lässt nur wenig zu. Oder wollen die echt vor den EuGH (Abs. 5)?



http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
§ 359
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;

4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.



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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 07:36
Hier noch ein kurzes Video vom BR, noch 6 Tage online:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/oberfranken/peggy-kulac-missbrauch-100.html#&time= (Archiv-Version vom 16.11.2015)


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 08:24
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb: Geht ein Wiederaufnahmeverfahren gegen 1 Gesamturteil oder gegen einzelne dort festgestellte Sachverhalte?
mal ganz untechnisch gesprochen: es kann sich sowohl gegen ein urteil in gänze richten, als auch gegen einzelne dort festgestellte sachverhalte, sofern diese rechtlich selbständige taten sind (das meinst du wohl). daher kommt durchaus eine wiederaufnahme auch für nur einen teil des urteils in betracht.
Zitat von jaskajaska schrieb:Oder wollen die echt vor den EuGH (Abs. 5)?
dezent hüstel ... der EGMR, der in nummer 6, nicht absatz 5, genannt ist, ist aber nicht identisch mit dem EuGH ...

davon unabhängig würde das auch erst dann funktionieren, wenn sie dort bereits gewesen und gewonnen hätten. ferner müsste das urteil sodann auf diesem konventionsverstoß auch beruhen (sog. relativer wiederaufnahmegrund). diese voraussetzung ist vorliegend aber nicht gegeben.

das ganze wird wohl über die nummer 5 laufen (neue tatsachen und beweismittel).


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 09:04
@DoctorWho
Danke und verzeih den Fauxpas :D


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 11:10
@jaska
danke für das kurze Video

spielt da einer bei seiner entlassung mit dem handy??


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 12:02
Offenbar sieht hier keiner die Möglichkeit, durch dieses erneute Verfahren mehr Licht in das Verschwinden von Peggy zu bringen was ihr Umfeld und ihre sonstigen Kontakte anbelangt. Dass dabei geklärt wird, auf welche Weise sich Kulac dem Kind genähert hat, ist natürlich der eigentlich Grund, aber mit dem vorgenannten relevanten Nebeneffekt. Und wenn dabei SÄMTLICHES Aktenmaterial zur Einsichtnahme angefordert und genehmigt wird, dürfte das nur der Wahrheitsfindung dienen. Warum einige hier so sauer darauf reagieren, kann ich nur vermuten.


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 12:56
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Offenbar sieht hier keiner die Möglichkeit, durch dieses erneute Verfahren mehr Licht in das Verschwinden von Peggy zu bringen
warum auch?
für mich kann ich sagen, es hat mit meinem Rechtsverständnis zu tun und der dt Rechtssprechung (ganz generell) zu tun.
ein WAV ist kein Ermittlungsverfahren zu Peggys Verschwinden
wie das WAV schon gezeigt hat, geht es in einem solchen Verfahren NICHT um Peggy. Es geht nur um den Angeklagten und um seine Schuld, also um die Frage, ob das gg ihn ergangene Urteil Bestand hat.
Wenn es tatsächl noch mal in WAV geben sollte, wird darin nicht ein µ von Peggys Verschwinden aufgeklärt.


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 14:26
Interessanter Artikel im Nordbayerischen Kurier. Eigentlich aus dem zahlungspflichtigen Angebot, im November allerdings im Rahmen eines Sonderaktion kostenlos für registrierte User einsehbar.
Könnte also interessant werden, sofern das Thema in den nächsten 3 Wochen weiter behandelt wird.

Weil eben zahlungspflichtig hier nur 2 Zitate:

Nordbayerischer Kurier, 10. November 2015
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ulvi-k-neues-gerichtsverfahren-im-visier_418546
...
Kulacs Betreuerin Rödel ist sich sicher: „Wir können ja zeigen, dass kein Missbrauch stattgefunden hat“, sagt sie. „Die Beweise haben wir.“
...
Den ersten Schritt hat er gemacht: Er hat Akteneinsicht beantragt. Er will die sogenannte Spurenakte durchforsten, in dem die Ermittler alle Hinweise abgelegt haben, die Kulac be- oder entlasten. Sein Ziel ist es, „letztlich in die ein oder andere Richtung zu klären“, ob die Vorwürfe wegen Missbrauchs an Peggy Bestand haben.
...
Es könnte also sein, dass noch gar kein Wiederaufnahmeantrag eingereicht, sondern nur die Akteneinsicht beantragt wurde. Würde mehr Sinn machen, oder?


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 14:50
die wollten doch immer schon von Peggy Akteneinsicht haben, jetzt können sie das als Vorwand benutzen, wurde ja damals abgelehnt, schlauer Schachzug, ist ja schon kriminell


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 15:01
@VomWinde

Ich hätte auch gerne Akteneinsicht - bin ich jetzt kriminell?


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 15:02
@ramisha
ne, du bist neugierig ;) und naiv wärst du, wenn du meintest, dir stünde Akteneinsicht zu. letzteres nehme ich nicht an.


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Peggy Knobloch

10.11.2015 um 15:04
@lawine

Ich zu meinem Leidwesen auch nicht.


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