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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

23.10.2018 um 22:41
@Andante

eine Falschbeschuldigung ist also abhängig von der Person die beschuldigt wird? - verstehe ich dich da richtig?

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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 22:48
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:wenn sich die Geschichte mit samt den Anschuldigen gegen die namentlich benannte Person als falsch herausstellen sollte, liegt dann eigentlich eine starfrechtlich zu verfolgende Falschbeschuldigung vor?
Ja, wenn M.S. die Person wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt hat.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 22:53
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:eine Falschbeschuldigung ist also abhängig von der Person die beschuldigt wird? - verstehe ich dich da richtig?
Unter anderem abhängig von der Person natürlich. Aber Richtiges darf man immer sagen.

Und als Beschuldigter oder Angeklagter darf man bekanntlich sowieso nach Herzenslust lügen und andere belasten, wie es auch UK durfte, als er nacheinander diverse Leute der Verbringerschaft u.a. beschuldigte, ohne wegen seiner damaligen Falschbeschuldigung dieser Leute je zur Rechenschaftgezogen worden zu sein.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 22:54
Ist es nicht sinnvoller, einem Menschen mit einer geistigen Behinderung !Stückweise! zu glauben, als einem Menschen von dem nichts über seine Intelligenz bekannt ist, er jedoch ein normales Leben führt, zu unterstellen er hätte so extrem schlecht gelogen?

Das er sogar wenn er schon UK falsch belastet, auch noch die Geschichte ändert?
Zu welchem Zweck sollte er das so erzählen? Um sich noch verdächtiger zu machen?
Er kennt die Geschichten im Dorf... Kennt sicher die Aussagen UKs und könnte diese sogar noch verbessern.
Wäre es nicht viel einfacher, den Tatzeitraum zu verlegen um UK mehr Zeit einzuräumen, als diese 30-40 Minuten Geschichte? (dies kann er ja gemacht haben, ist uns nicht bekannt im Moment)
Zudem könnte er sich den einzigen bekannten Zeugen Florian zu nutze machen und die Geschichte in diese Richtung anpassen.
Dann allerdings, müsste er die Leiche von zwei Leuten erhalten haben und es könnte gegen mindestens einen davon ermittelt werden.

Er hat aber nur eine Person benannt und es sich damit eigentlich schwieriger gemacht.
Ebenso hat er dieses Bushäuschen genannt. Dabei weiß er, dass überall wo er selbst war anscheinend keine Zeugen zugegen waren, dazu kommen Aussagen anderer... Er hätte die Übergabe sonstwo hin verlagern können. Aber nein, er nennt ein Bushäuschen. Was nun wenn sich eine Zeugin meldet, die weiß, dass dort täglich bis abends ihre Kinder spielten und somit keine Übergabe stattgefunden haben kann?

Ort und Zeit mal außen vor. Wie schon aufgeführt wurde auf den letzten Seiten, gibt es zuvieles was passt. Klar gibt es Zufälle, aber das sind ein paar zu viele.

Kleine Theorie noch zum Ranzen, oder der Übergabe: Die mögliche dritte Person kann ja abends anstatt seinen Erwachsenen Sohn an einem völlig normalen Tag zu suchen, (Ironie) auch auf dem Weg zur Übergabe des Ranzen, oder der Leiche, oder beides gefahren sein.
Bei der Übergabe selbst muss er aber nicht zugegen gewesen sein.
Halte allerdings ein Szenario von UK und MS alleine für wahrscheinlicher.


Und anstatt immer davon auszugehen, dass die Hypothese nachgeplappert wurde, sollte man sich mal Gedanken darum machen, wozu es diesen Job überhaupt gibt, WENN diese Typen immer so falsch liegen, dann könnten sie doch auch in der Besprechungsrunde einfach ein Gedicht vortragen um sich die Zeit zu vertreiben.
Aber nein, komischerweise gibt es Leute die ihr Geld damit verdienen Tathergänge zu (re) konstruieren. Dinge, welche zu oft scheitern werden irgendwann abgeschafft. Von daher einfach mal darüber nachdenken wozu die bezahlt werden.

Zumal die Auszüge, welche uns aus der alten Tathergangshypothese bekannt sind, auch noch simpel sind. Is sehe da nur die Addition von logischem denken, Fakten und einem engen Zeitfenster. Das was wir kennen ist so billig, das hätte jeder halbwegs kluge Mensch so ähnlich hinbekommen.

Es gab Tage zuvor eine Vergewaltigung. Dies kann nunmal zu einer Verdeckungstat führen(muss natürlich nicht, passiert aber nicht selten)
Man hatte Zeugenaussagen über mögliche Uhrzeiten und man hatte einen Vergewaltiger der sich in der Nähe des Opfers aufhielt. Man wusste er hat kein Auto und wenig Zeit, also kam (Ach du Wunder) die Theorie auf, dass er einen Helfer haben musste.

Als ob nicht jeder den Vergewaltiger des eigenen Kindes auch bei einem Verschwinden wenige Tage später verdächtigen würde. Verstehe nicht, warum man sich dagegen so sträuben kann... Der Freispruch bedeutet nunmal laut logischem Denken nicht das selbe wie Unschuldig. Hatte da schonmal das Beispiel mit den hohen Tieren in Clans genannt... Da kann man sich auch sonstwie sicher sein den richtigen zu haben... Aber wenn sich keine Beweise finden lassen und kein Zeuge aussagen will (aus Angst) dann gibt es eben einen Freispruch.

Es gab bei UKs WAV keinen Beweis, dass Peggy überhaupt tot ist. Das Gutachten wurde angemildert und ein wichtiger Zeuge gab zu gelogen zu haben. Für wie echt die Ermittler da nun die Stellen der Videos halten (welche uns unbekannt sind) spielt dann keine Rolle mehr. Auch dass Kröber nur ein bisschen von seiner Meinung abgerűckt ist reicht nunmal nicht.

Ich frage mich außerdem, wieviele der Erzählungen des V Mann waren eine Lüge? Irgendwas muss UK ihm ja erzählt haben, denn auch der V-Mann wusste nicht grad wenig. Hat er denn wirklich komplett gelogen? Oder nur einiges dazu gedichtet? Also aus heutiger Sicht betrachtet.

War das zurückziehen seiner Aussage nur die Retourkutsche, weil die versprochene frühere Entlassung vielleicht auf sich warten ließ?


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 22:58
Wenn M.S. als Beschuldigter geführt wird. Gibt es mindestens einen Anfangsverdacht.
Alle Ermittlungsergebnisse kennen wir nicht. Die wird die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt geben.

Es ist Abwarten angesagt.
Man kann gern die ein oder andere Thesen diskutieren, aber wissen tun wir somit nicht mehr.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und als Beschuldigter oder Angeklagter darf man bekanntlich sowieso nach Herzenslust lügen und andere belasten, wie es auch UK durfte, als er nacheinander diverse Leute der Verbringerschaft u.a. beschuldigte, ohne je wegen seiner damaligen Falschbeschuldigung dieser Leute je zur Rechenschaftgezogen worden zu sein.
Das ist falsch. Man darf nur dann lügen, wenn man sich mit einer Aussage selbst belasten würde. Man darf aber nicht wahllos andere Menschen beschuldigen Straftaten begangen zu haben.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:als Beschuldigter oder Angeklagter darf man bekanntlich sowieso nach Herzenslust lügen und andere belasten,
ernsthaft?
lügen darf er.. ok, dass ist auch mir bekannt.. UNBEKANNTE wieder besseren Wissens beschuldigen - von mir aus auch ok..

ABER zum eigenen Schutz lügen und gleichzeitig eine Person namentlich zu benennen, die dann bei der erlogenen Geschichte gar nicht dabei war.. das wäre keine vorsätzliche Falschbeschuldigung?


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:08
§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:13
=>In einem Bushäuschen will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben...
Der U. Ebner sagt “in” und nicht an, das schließt ja diese Übergabe von Kulac sen. und jun. eigentlich aus (das wäre ja eher von Kofferraum zu Kofferraum)

So wie das auf der PK geschildert wird, lag das leblose Kind im Bushäuschen. Da konnte sie doch niemand tot oder sterbend hintragen?!

Wenn M. S. die Wahrheit sagt, dann muß dieses Areal um das Bushäuschen mit den Altkleider- und Altglascontainern oder auch das Bushäuschen fast der Tatort gewesen sein.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:20
Der Beschuldigte kann erzählen was er will. Er ist nicht zur Wahrheit verpflichtet.

Die Pflicht zur Wahrheit betrifft nur Zeugen. Da kommen dann Straftatbestände wie Falsche Verdächtigung, Begünstigung, Strafvereitelung etc. in Betracht.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:21
Zitat von HeidiJuHeidiJu schrieb:Es ist Abwarten angesagt.
Man kann gern die ein oder andere Thesen diskutieren, aber wissen tun wir somit nicht mehr.
Genau. Deswegen ist alles Spekulieren über Falschbeschuldigen etc. derzeit eh für die Katz.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:23
Zitat von HeidiJuHeidiJu schrieb:Der Beschuldigte kann erzählen was er will. Er ist nicht zur Wahrheit verpflichtet.
Nein, das kann er nicht. Lies dir doch den Gesetzestext durch den ich extra kopiert habe.
Zitat von HeidiJuHeidiJu schrieb:Die Pflicht zur Wahrheit betrifft nur Zeugen. Da kommen dann Straftatbestände wie Falsche Verdächtigung, Begünstigung, Strafvereitelung etc. in Betracht.
Auch falsch.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:27
hat M.S. nur Brüder, oder auch eine Schwester?

weiss das jemand?


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:32
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Strafprozess_Angeklagter_muss_nicht_die_Wahrheit_sagen_und_darf_sogar_luegen.d1606.html
Darf ein Angeklagter im Strafprozess lügen?
Ja, ein Angeklagter darf lügen. Anders als ein Zeuge kann er falsche Angaben machen, um sich selbst zu schützen. Denn es darf niemand dazu gezwungen werden, sich selbst mit einer Straftat zu belasten (Selbstbelastungsfreiheit). Der Angeklagte darf durch seine Lügen aber keine Straftaten begehen, etwa weil er wahrheitswidrig Dritte anschwärzt.

Zeugen dürfen nicht lügen
Zeugen müssen vor Gericht dagegen die Wahrheit sagen, sonst können sich strafbar machen. Sie dürfen die Aussage jedoch verweigern, wenn sie damit sich selbst oder ihnen nahestehende Personen wie etwa den Ehepartner belasten würden oder wenn sie bestimmten Berufsgruppen angehören (siehe ausführlich: Was ist das Zeugnisverweigerungsrecht?).



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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:35
@jaska

So ist es. Genau das habe ich ja auch bereits geschrieben.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:38
@jaska

Da ist im Gesetzestext ein subjektives Element dabei. „In der Absicht“ steht da. Meistens haben die Angeklagten aber so eine Absicht gar nicht, die wollen sich bloß selbst rausreden.... Ein weites Feld.
Zitat von DwarfDwarf schrieb:§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder



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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:44
Die Frage ist natürlich die, ob ein des Mordes Beschuldigter oder Angeklagter darauf noch Rücksicht nimmt
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Angeklagte darf durch seine Lügen aber keine Straftaten begehen, etwa weil er wahrheitswidrig Dritte anschwärzt.
wenn er meint da noch einen Ausweg zu sehen.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:48
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Die Frage ist natürlich die, ob ein des Mordes Beschuldigter oder Angeklagter darauf noch Rücksicht nimmt
Oder ob er auf Rücksichten pfeift, die er bisher genommen hat, wenn er nun selber wegen Mordverdachts dran ist. Klar stellt sich die Frage. Und das wissen natürlich auch die Ermittler.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 23:50
@Dwarf

Ganz so klar, scheint das nicht zu sein gemäss folgenden Ausführungen:

Strafbare falsche Verdächtigung durch sich verteidigenden Angeklagten!
Posted on 12. Oktober 2015 by Peter Ratzka
Wer einen anderen bewusst wahrheitswidrig einer Straftat bezichtigt, macht sich unter Umständen wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies gilt sogar für einen Angeklagten, der in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren eine Tat leugnet und einen Anderen dieser Tat bezichtigt (BGH, Urt. v. 10.02.2015 – 1 StR 488/14).

Konkret war ein Vater angeklagt wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Im Verfahren behauptete er, dass nicht er sondern sein Sohn der Täter war. Der Vater wurde daraufhin zunächst freigesprochen, später vom Landgericht wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Die gegen das Urteil gerichtete Revision wies der Bundesgerichtshof zurück. Der Vater habe seinen Sohn nicht fälschlicherweise bezichtigen dürfen. Das sei kein zulässiges Verteidigungsverhalten sondern eine Straftat nach § 164 StGB.

Die Entscheidung ist insofern spannend, als sie großen Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung widerspricht. Gemeinhin wird der Grundsatz angenommen, der Angeklagte „dürfe lügen“. Es wird, auch von vielen Gerichten, als zulässiges Verteidigungsverhalten erachtet, wenn der Angeklagte einen Anderen als Täter benennt, um sich selbst der Strafverfolgung zu entziehen. Dies scheint nach Auffassung des Bundesgerichtshofes zumindest dann nicht zulässig zu sein, wenn durch die Benennung des Anderen eine Person ins Visier der Ermittlungen gerät, die bis dato überhaupt nicht als möglicher Täter in Betracht kam. Dies Person, bis zum Zeitpunkt der Falschbezichtigung unverdächtig und letztendlich strafrechtlich auch unschuldig, würde nur durch die Falschbezichtigung Beschuldigter werden. Dies rechtfertige die Strafbarkeit des eigentlichen Angeklagten wegen falscher Verdächtigung, da das durch eine Straftat nach § 164 StGB beeinträchtigte Rechtsgut des Schutzes der innerstaatlichen Strafrechtspflege vor unberechtigter Inanspruchnahme, verletzt sei.

Ob eine solche Strafbarkeit auch vorliegt, wenn der Angeklagte einen Anderen als Täter bezichtigt, der selbst bereits im Visier der Ermittlungen stand, hat der BGH offen gelassen.


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