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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.03.2019 um 12:04
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Ich lege mal einem Betroffenen ein Kissen auf das Gesicht und schon ist der tot. Obwohl das vermutlich wirklich schneller geht, dass da Gehirn dann keinen Sauerstoff mehr bekommt. Aber doch nicht durch Nase zuhalten und dann hat sie die Augen zu gemacht. Das ist für mich absolut keine Erklärung wie Peggy zu Tode gekommen sein soll.
in UKs Schilderungen kam kein Kissen vor - heißt auch, die Szene in der eine Vergewaltigung durch MS an PK stattfinden sollte, spielte sich offensichtlich nicht in einer Wohnung ab..

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Peggy Knobloch

09.03.2019 um 13:24
@MrSpocks

Hast du hier vergangenes Jahr bis zu deinem Ausschluss unter anderem unter dem Namen "Septemberlouis" geschrieben bzw. gespammt?
:troll:


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Peggy Knobloch

09.03.2019 um 14:52
Die fragwürdigen Angaben des UK zu Peggy's Tod ließen sich mit einem Mittäter natürlich auch zweifelsfrei ausräumen.

1. UK gab an, daß Peggy von hinten Mund und Nase zugehalten wurde
2. bis sie die Augen geschlossen hat (Wörtlich habe er gesagt: "Und dann hat sie die Augen zugemacht! Wie ich gesehen habe, dass sie sich nicht mehr rührt, habe ich aufgehört.“)
3. Dann erfolgten zehn Minuten Wiederbelebungsversuche


Zu 1.) : Es ist ja fast schon logisch, dass die Hand eines erwachsenen Mannes wenn sie den Mund eines Kindes zuhält um dieses am Schreien zu hindern dabei (ungewollt ?) auch die Nase zuhält.

Zu 2.) : Bei der Zwei-Täter-Version kann ja durchaus der Zweite das gesehen haben und ?dann vielleicht sogar panisch aber zu spät? die Rückmeldung gegeben haben aufzuhören (das Kind loszulassen) sie habe die Augen zu.

Zu 3.) : UK kannte keine Uhr, geschweige denn bezweifle ich das er wusste wie eine Reanimation durchzuführen gewesen wäre. M. S. hatte in seinem Teilgeständnis genau dieses gestanden und UK könnte genau DAS eingebaut haben das MS nach zehn Minuten erfolgloser Wiederbelebung abbrach und vielleicht zu UK sowas sagte wie „Ich hab's jetzt 10 Minuten versucht“


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Peggy Knobloch

09.03.2019 um 22:55
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Am 24.07. 2002 wird ein Zusammentreffen zwischen Vater und Sohn in einem Raum der Polizei ar-rangiert. Dieses Gespräch wird heimlich aufgezeichnet, für die Aufzeichnung gab es eine richterliche Anordnung. Alles korrekt? Nein. Die ermittlungsrichterliche Anordnung der Maßnahme erging auf der Grundlage des hierfür einschlägigen § 100f StPO. Allein daran gemessen, wäre das Vorgehen nicht zu beanstanden. Aber! Bei der hier gegebenen Fallgestaltung liegt bereits ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) mit der Folge eines Beweisverwertungsverbots vor.
Ein solcher Verstoß folgt aus einer Gesamtschau der Umstände bei der Durchführung der akustischen Gesprächsüberwachung und des Vorgehens der Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund der besonderen Situation des seinerzeit Beschuldigten, der geistig schwer behindert (GdB 80) und in jedweder Beziehung minderbegabt ist. Der Verstoß führt zu einem Beweisverwertungsverbot, weil das Beweismittel auf eine unzulässige, gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßende Weise erlangt wurde. Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). Es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen, und es verpflichtet den Staat zu korrektem und fairem Verfahren (BVerfG, Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07 - m.w.N.). Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst dabei das Recht jedes Beschuldigten auf Wahrung seiner Aussage- und Entschließungsfreiheit innerhalb des Strafverfahrens. Es hat in dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Selbstbelastungsfreiheit („nemo tenetur se ipsum accusare“) und in den Vorschriften der § 136a, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO seinen Niederschlag gefunden. Das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49). Nach der Rechtsprechung des EGMR ist das Schweigerecht eines Beschuldigten und seine Entscheidungsfreiheit, in einem Strafverfahren auszusagen oder zu schweigen, etwa dann verletzt, wenn die Strafverfolgungsbehörden in einem Fall, in dem sich der Beschuldigte für das Schweigen entschieden hat, eine Täuschung anwenden, um ihm Geständnisse oder andere belastende Angaben zu entlocken, die sie in einer Vernehmung nicht erlangen konnten, und die so erlangten Geständnisse oder selbst belastenden Aussagen in den Prozess als Beweise einführen (EGMR StV 2003, 257, 259). Ob das Schweigerecht in einem solchen Maß missachtet wurde, dass eine Verletzung von Art. 6 MRK gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (EGMR aaO). Ausgehend von diesen Grundsätzen stellt sich im vorliegenden Fall die heimliche akustische Überwachung des Vater/Sohn in einem Raum der Polizeibehörde bei einer Gesamtschau aller hierfür bedeutsamen Umstände als eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar. Die SOKO Peggy hat hierbewusst eine von den üblichen Abläufen bei Ermittlungen derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des seinerzeit Beschuldigten ausgenutzt wurde.
Mit vielen Paragraphen hat der Herr Büroleiter ja geschickt vom „Eigentlichen“ abgelenkt, was ihm offensichtlich bekannt ist, nämlich das der Mandant die Tötung gestand und das sein Vater dies geglaubt hat. @Andante stimmt das überhaupt alles so?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Die SOKO Peggy hat hierbewusst eine von den üblichen Abläufen bei Ermittlungen derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des seinerzeit Beschuldigten ausgenutzt wurde. Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation - gezielt - zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Beschuldigten herbeigeführt. Im Rahmen ihres Vorgehens haben die Ermittlungsbehörden mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem Angeklagten den Eindruck vermittelt, er erhalte nun eine Sonderbehandlung und dürfe sich völlig ungestört und ohne jegliche Überwachung mit seinem Vater unterhalten. Hinzu tritt hier noch besonders schwerwiegend, dass der seinerzeit Beschuldigte Ulvi K. aufgrund seiner geistigen Behinderung gar nicht erfassen konnte, dass hier eine akustische Gesprächsaufzeichnung erfolgt. Damit ist diese heimlich gefertigte Gesprächsaufzeichnung unverwendbar, sie fällt unter ein absolutes Beweisverwertungsverbot. Dies sei hier deutlich vorab angemerkt.
@Andante, Soll(te) ein Verdächtiger denn eine solche Maßnahme überhaupt im Vorfeld ahnen, daß er abgehört werden könnte? Und gelten für geistig Behinderte andere Gesetze bzw. gibt’s da ne Extra Wurst?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Im Januar dann meldeten sich einige BürgerInnen aus Lichtenberg, die sich sehr verwundert zeigten, dass plötzlich die SOKO Peggy bei Ihnen anklopfte, diese als Zeugen vernehmen wollte – und dann eben jene Gesprächsaufzeichnung vorgespielt wurde. Nach einigen Berichten darüber in den Medien, berichteten dann zwei Zeitungen, dass Ihnen diese Aufnahme zugespielt worden sei und veröffent-lichten einen wesentlichen Inhalt dieses Gespräches.
Interessant, bestätigt er etwa damit einen „wesentlichen Inhalt“ dieses Gespräches welches laut der Betreuerin SO ja nie stattgefunden hat?


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Peggy Knobloch

09.03.2019 um 23:31
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und gelten für geistig Behinderte andere Gesetze bzw. gibt’s da ne Extra Wurst?
Naja, Extrawürste für bestimmte Personengruppen gibt es dort, wo es ausdrücklich im Gesetz steht. Und da ist mir nicht bekannt, dass in § 100 f StPO geistig Behinderten (auch noch abhängig vom jeweiligen GdB?) Sonderrechte eingeräumt würden.

Inwieweit eine geistige Behinderung später vom Gericht bei der Prüfung der Schuldfähigkeit zu berücksichtigen ist, ist eine ganz andere Sache.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: den Büroleiter zitierend:
Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation - gezielt - zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Beschuldigten herbeigeführt.
Das ist ja nun eine durch nichts gerechtfertigte Unterstellung des Herrn Henning. Die - wirksam mit vorheriger richterlicher Genehmigung - erlangte Aufnahme sollte natürlich dem Zweck dienen, etwas über den damals völlig unbekannten Verbleib von Peggy zu erfahren, welchem Zweck denn sonst? Dass gebetsmühlenartig aus interessierten Kreisen kolportiert wird, die Ermittler hätten ständig mit hechelnder Zunge den armen behinderten UK verfolgt, um ihm dem Gericht zum Fraß vorzuwerfen, grenzt an Paranoia und ist rechtlich völlig ohne Belang.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 00:08
PS: Es ist übrigens völlig wurscht, was der Herr Henning hier zu einem angeblichen Verwertungsverbot von sich gibt. Denn er, GR und andere vergessen in ihrem Geltungsdrang halt eines immer wieder:

Gegen den längst freigesprochenen UK läuft bekanntlich kein Verfahren, da muss man also auch nicht entscheiden, ob und was gegen UK verwertet werden kann oder nicht.

Der einzige, der hier rechtlich betroffen wäre unf in Bezug auf sich selber über ein Beweisverwertungsverbot wegen des Bandes nachdenken könnte, wäre MS, der mitten in einem Ermittlungsverfahren steckt, den das Band belastet und der eine Anklage fürchten muss.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 01:24
@Andante
Irrwitzig ist doch wirklich folgender Sachverhalt: da zeigen Ermittler einem kleinen Kreis von möglichen Zeugen die Tonbandaufnahme, um damit den Mord an einem Kind aufzuklären - das ist eine Katastrophe, da wird mit Anzeigen um sich geworfen, mit Persönlichkeitsrechten argumentiert.
Dieselben Personen aber veröffentlichen im INTERNET Auszüge aus eben jenem tabuisierten Gespräch, das es wahlweise sogar nicht mal je gegeben hat, wenn es in die Argumentation halt besser reinpasst.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 01:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Denn er, GR und andere vergessen in ihrem Geltungsdrang halt eines immer wieder:

Gegen den längst freigesprochenen UK läuft bekanntlich kein Verfahren, da muss man also auch nicht entscheiden, ob und was gegen UK verwertet werden kann oder nicht.
Na mit der völligen Rehabilitierung würde das aber dann ja nichts werden, die Schadensersatzansprüche (mit denen man wohl schon fest rechnet) wären dahin und überhaupt "in Lichtenberg hat doch kein Mord stattgefunden", jedenfalls nicht an diesem 7.5. es gibt doch noch soviele Zeugen welche Peggy bis in den Abend hinein gesehen haben wollen.

UK ist geistig behindert, der erzählt heute so, morgen wieder anders und die Ermittler ermitteln nicht, sondern wollen doch nur ihm wieder dieses Mal als Täter oder Mittäter einen Mord anlasten, egal ob er nun angeklagt werden kann oder nicht. Man "ermittelt" ausschließlich in diese Richtung und nicht da wo man eigentlich sollte, weil die ganze Wahrheit zu "krass" und erschütternd wäre, sonst würde man ja auch die Spurenakte freigeben oder den Fahrgast des Taxis benennen der am 7.5. angeblich das blaue Haus am Marktplatz aufgesucht haben will....Versteht das denn wirklich niemand?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 09:49
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Versteht das denn wirklich niemand?
ich verstehe das nicht.. welche Rolle soll dieser Fahrgast spielen, wenn doch nach rödlischer Aktenversion, Peggy nachmittags und selbst am Abend noch in Lichtenberg unterwegs war?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 10:07
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Na mit der völligen Rehabilitierung würde das aber dann ja nichts werden, die Schadensersatzansprüche (mit denen man wohl schon fest rechnet) wären dahin und überhaupt "in Lichtenberg hat doch kein Mord stattgefunden", jedenfalls nicht an diesem 7.5. es gibt doch noch soviele Zeugen welche Peggy bis in den Abend hinein gesehen haben wollen.
Das können die Hennings und GR alles weiterbeten, bis sie schwarz werden. Es wird allerdings kein Gericht geben, das ihnen ein Rechtsgutachten zu ihren Behauptungen erstellt. Für die Strafgerichte ist der Fall, so weit er UK betrifft, durch den rechtskräftigen Freispruch erledigt, da kommt in Bezug auf UK nichts mehr.

Gerichte sind gesetzlich nicht für die Erstellung von Rechtsgutachten zuständig, schon gar nicht bei abgeschlossenen Fällen. Gerichte haben schon genug Arbeit mit der Durchführung von Verfahren.

Mit Fragen, die für eine Entscheidung absolut keine Rolle (mehr) spielen, aber hier ständig wieder durchgekaut werden, werden sie sich, da die Sache rechtskräftig erledigt und damit Rechtsfrieden eingekehrt ist, nicht befassen. Diese ganze Wiederkäuerei durch die BI bringt unter rechtlichen Aspekten nix, weil sie justitia nicht die Bohne interessiert und auch nicht interessieren muss.

Vielleicht lassen sich ja weitere BI-Jünger durch die Wiederkäuerei gewinnen und Medien beeindrucken, aber ansonsten ist das tamtam sehr sinnfrei.

Was den Prozess gegen Kröber betrifft, entscheidet die Zivilkammer des LG Berlin zu gegebener Zeit, ob UK der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zusteht. Das LG Berlin ist dabei an das, was im Strafprozess war, NICHT gebunden und wird sich auch vom fortgesetzten Gedöns der BI nicht beeindrucken lassen.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 10:51
Nachtrag: Die einzige Möglichkeit, doch noch mal strafrechtlich die Versionen der BI zu den Sichtungen von Peggy und andere Fragen, die GR umtreiben, einzuflechten, wäre eine Anklage gegen MS. Im Rahmen dieser Anklage müsste ja der Sachverhalt bezogen auf diesen Angeklagten ermittelt werden, und da könnten dann theoretisch auch GRs Lieblingsthesen behandelt werden.

Nur ob MS und sein Anwalt das mitmachen und sich vom Rödel-Clan fernsteuern lassen, wage ich doch sehr zu bezweifeln.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 17:50
@FadingScreams

Ich glaube das tut keiner, es ist auch schwer. Frau Rödels Engangement zu Gunsten ihres Betreuten ist enorm und sicherlich das Gewöhnliche übersteigend. (Ich kenne die andere Seite wo es in der Notaufnahme um Wichtiges geht und der Betreuer sich einen Dreck schert bzw. nicht erreichbar ist)

Sie mag bei alledem sicherlich auch an die Unschuld geglaubt haben bzw. dieses noch tun, hat aber in der Art und Weise ihres Einsatzes das Wesentliche aus den Augen verloren, nämlich, dass sie 1.) keinen Unschuldsengel betreut und 2.) dass das Opfer Peggy Knobloch heißt!

Das sie an UK's Unschuld glaubt kann ich ja noch verstehen, aber sie hat sich bei mir Sympathie dadurch verspielt, dass sie Peggy's Mama öffentlich derart boshaft angeht, denn SK ist nach Peggy das nächste Opfer . Dann kommen ebenfalls noch vor dem „evtl. Justiz Opfer“ Herrn Ulvi Kulac alle Kinder die unter ihm und seiner sexuellen Triebe zu leiden hatten. Und genau das scheint Frau Rödel nicht zu verstehen, da ist immer nur vom „armen Ulvi“ mit seiner geistigen Behinderung der mal Doktor gespielt hat die Rede und der das Opfer der deutschen/bayerischen Justiz wurde die Rede!


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:08
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Frau Rödels Engangement zu Gunsten ihres Betreuten ist enorm und sicherlich das Gewöhnliche übersteigend.
GR`s Engagement tendiert schon gewaltig in Richtung Fanatismus, anders lässt sich ihr intolerantes Verhalten, ihre Machenschaften für mich gar nicht mehr erklären.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Dann kommen ebenfalls noch vor dem „evtl. Justiz Opfer“ Herrn Ulvi Kulac alle Kinder die unter ihm und seiner sexuellen Triebe zu leiden hatten.
Es ist ja bekannt, dass GR die sexuellen Missbräuche durch UK mit anderen Augen sieht und wurde hier auch des öfteren diskutiert, bzw. erwähnt. Aber weil ich den Artikel gerade erst wieder gelesen hatte und es mir jedesmal schlecht wird...

https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-4
Gudrun Rödels Welt ist schwarz und weiß. Ulvi: gut. Alle anderen: böse. "Es ist ja so", sagt sie: "Er hat vor Kindern onaniert, und er hat einen Freund gehabt. Die haben sich halt gegenseitig befriedigt. So war das doch, oder, Ulvi?" Er nickt.

Dass dieser "Freund" damals acht Jahre alt war und Ulvi K. Anfang 20, stört Gudrun Rödel nicht. "Der Ulvi ist ja von seinen Fähigkeiten her selbst wie ein achtjähriges Kind." Es gab 14 weitere Mädchen und Jungen, die von ihm in unsittlicher Weise angefasst wurden. Unter anderem Peggy. Und jeden dieser sexuellen Missbräuche hat Ulvi K. von sich aus gestanden. Ohne Druck eines Polizisten.
GR`s Argumentation ist einfach nur widerlich.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:13
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Sie mag bei alledem sicherlich auch an die Unschuld geglaubt haben bzw. dieses noch tun, hat aber in der Art und Weise ihres Einsatzes das Wesentliche aus den Augen verloren, nämlich, dass sie 1.) keinen Unschuldsengel betreut und 2.) dass das Opfer Peggy Knobloch heißt!
Richtig, und ich würde noch 3.) anfügen, dass sie für ihren Betreuten alles erreicht hat, denn UK ist freigesprochen.

Was will sie noch, indem sie mit immer den gleichen alten Kamellen von Beweisverwertungsverboten, Zeugen, die angeblich Peggy noch nachmittags/abends gesehen haben etc. ankommt? Kein Gericht wird das nach dem Freispruch mehr überprüfen. Soll sie halt einen Privatdetektiv engagieren, der ihr den Gefallen tut und „ihre“ Wahrheit bestätigt. Aber auch das interessiert kein Gericht mehr.

Sie bekommt nun mal aus dem Freispruch aus Mangel an Beweisen keinen Freispruch wegen erwiesener Unschuld hin, die Sache ist rechtskräftig abgeschlossen, Freispruch ist Freispruch, da kann sie noch so strampeln.

Und dass ein Freispruch aus Mangel an Beweisen sich hinterher als prozessual zwar richtig, der materiellen Rechtslage aber nicht entsprechend herausstellen kann, kommt in seltenen Fällen nun mal vor.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:14
Wikipedia: Geistige Behinderung

Hier nochmal zum genaueren Verständnis.
Mir ist es einfach ein Anliegen, dass die menschheit begreift, dass u.k. bei weiten nicht so "zurückgeblieben" ist wie man denkt.

Mit seinem IQ Wert fällt er in unterdurchschnittlich, maximal eine Leichte Intelligenzminderung (IQ 50–69) kann man ihm andichten.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Richtig, und ich würde noch 3.) anfügen, dass sie für ihren Betreuten alles erreicht hat, denn UK ist freigesprochen.
Gut das Du das ansprichst, da hab ich ne Frage. Ich hoffe es ist jetzt ersichtlich was ich meine, aber es ist verdammt kompliziert zu schreiben und erklären.

Der Zeuge Peter H. der ja von der Soko Peggy „bedrängt“ wurde will mit seinen Beschuldigungen gegen UK gelogen haben und auf seinen Falschaussagen beruhte die Tathergangshypothese der Soko Peggy 2

HIER IM VIDEO AB MINUTE 33:00

Es gibt noch ein weiteres Video vom V-Mann das ich hier nicht verlinken kann da die Quelle (der Kanal) nicht erwünscht ist, einfach selbst nach „Peter Hoffmann Ulvi Kulac“ Videos googeln. In diesem Zusammenschnitt sagt PH:“ der Chefermittler Geiger“, also Geier /SOKO 2...

In Wahrheit hatte der schon der SOKO 1 gegenüber alle Angaben gemacht, und in nem Brief von Euler an Kröber steht, dass der Peter H. sich der SOKO selbst angetragen hatte:

t4deb24399438 mxmpn22b

screenshot von der Seite: http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Die Soko Peggy 2 ab 25.2.2002 unter der Leitung von Wolfgang Geier arbeitete ja nochmals das Zeug der Soko 1 auf, und darin waren ja die Infos des V-Mannes der bereits ab September 2001 „im Einsatz“ war.

Und noch im Jahr 2001 und vor Wolfgang Geier wusste man ja schon Details wie die Namen möglicher Verbringer bzw. des nun tatsächlichen Verbringers , sowie die Story von der mit Steinen beschwerten Peggy im Bach bei Bad Lobenstein und weiteres.

wäre denn der Freispruch aus dem WAV anfechtbar wenn sich herausstellen sollte, daß diese spätere Aussagen des PH gelogen war? Immerhin war seine Aussage Falschaussagen für die Soko Peggy aufgrund des schlimmen Chefermittlers getätigt zu haben ja einer der Gründe für das WAV...

Er kann ja nicht mehr reden, aber vielleicht floß Geld bevor er die eidesstattliche Erklärung abgab oder anhand bestimmter Aussagen die er der Soko zukommen ließ und die vielleicht zeitlich auch mit denen des Pflegers geklärt werden könnten.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:41
B. ist in dieser Vernehmung, in der ihm trotz mehrfacher Nachfrage ein Anwalt verwehrt wird, irgendwann so weit, dass er selbst nicht mehr weiß, ob er Peggy umgebracht hat oder nicht.
Danke Kätzchen, das ist ja ein sehr interessanter Artikel! Offensichtlich hat sich an den Vernehmungsmethoden der Soko seit 2013 nichts verändert.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 20:45
@margaretha

Die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Ungunsten eines Freigesprochenen sind gesetzlich eng begrenzt:


„Strafprozeßordnung (StPO)
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4.
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.“


In Frage käme in Bezug auf den Zeugen Peter H. hier der Wiederaufnahmegrund nach Nr. 2 des § 362. Aber Peter H. ist tot, man wird nicht mehr herausbekommen, ob und inwieweit er zu Gunsten von UK zum Schluss falsch ausgesagt hat. Ich denke nicht, dass die StA da eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwägen wird, die Sache ist viel zu wacklig.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:04
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Offensichtlich hat sich an den Vernehmungsmethoden der Soko seit 2013 nichts verändert.
Ich verstehe gar nicht warum Du immer auf der Vernehmung rum reitest? Als Beschuldigter is es sicherlich keine entspannte Situation in einer solchen zu sitzen, aber gerade die Vernehmung vom September wurde doch mittlerweile von mehreren Berufsrichtern begutachtet die keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden sahen. Und wenn MS den ihm nicht verwehrten Anwalt trotz Kenntnis der Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs nicht anrief dann ist das sorry sein eigenes Pech.


@Andante
Danke


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:13
Es gehört quasi zum Standardrepertoire, als Beschuldigter zu behaupten, dass einem ein Anwalt verwehrt worden ist. Würde man die Vernehmungsbeamten fragen, würden die die Sache ganz anders darstellen. Deshalb: man sollte schon beide Seiten hören, bevor man seine Schlüsse zieht.

Eines muss man nämlich bedenken: Vernehmungsbeamte wissen schon recht gut, dass das Ergebnis der Vernehmung nicht verwertbar ist, wenn es rechtswidrig erlangt wurde, also zB ein Anwalt verweigert wurde. So dumm, sich selbst die Vernehmung kaputtzumachen, sind die Beamten in der Regel eher selten.


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