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Peggy Knobloch

98.134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:24
. So dumm, sich selbst die Vernehmung kaputtzumachen, sind die Beamten in der Regel eher selten.
Na ja, Ausnahmen sollen ja bekanntlich die Regel bestätigen.
Und wenn MS den ihm nicht verwehrten Anwalt trotz Kenntnis der Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs nicht anrief dann ist das sorry sein eigenes Pech.
Dazu wäre zunächst zu klären, ob man ihn denn auch die Möglichkeit dazu gegeben hat, den Anwalt anzurufen. Immerhin sah der Ermittlungsrichter am Amtsgericht, bei dem es sich durchaus auch um einen Berufsrichter handelt, die Sache anders!
Da dürfte das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen sein, wie ich finde.
Eine weitere Klärung dieser Frage vor dem Oberlandesgericht in Bamberg, hat die Sta ja offensichtlich gescheut.

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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:38
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Eine weitere Klärung dieser Frage vor dem Oberlandesgericht in Bamberg, hat die Sta ja offensichtlich gescheut.
Da geht es aber doch nicht um die Frage von verbotenen Vernehmungsmethoden sondern darum ob MS in U-Haft sollte oder nicht. Darüber ob das Teilgeständnis verwertbar ist, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird hat mit der Beschwerde der StA-Anwaltschaft doch nichts zu tun. Und eigentlich ist doch egal wo der ist, dem wird es draußen nicht besser gehen als in U-Haft.

Das wichtigste an der Sache ist eigentlich, daß man versucht den Mord aufzuklären und das hoffentlich auch schafft trotz den Widrigkeiten seitens der BI.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:40
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Eine weitere Klärung dieser Frage vor dem Oberlandesgericht in Bamberg, hat die Sta ja offensichtlich gescheut.
Warum sollte die StA das gescheut haben? Das LG hat ihr ja darin recht gegeben, dass die Vernehmung in Ordnung war. Weshalb also sollte die StA da in die weitere Beschwerde zum OLG gehen, wenn sie beim LG „gewonnen“ hat?

Weswegen die StA in der Haftbefehlsgeschichte nicht weiter zum OLG gegangen ist, hat einen anderen Grund, der mit der Vernehmung und den Vernehmungsmethoden nichts zu tun hat: Man hat nicht genug Material für einen dringenden Tatverdacht, wie er nun mal nach § 112 StPO Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist. So sagt es ja das LG. Und dieser Begründung des LG hat die StA nicht genug entgegenzusetzen, um Erfolg beim OLG zu haben.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:43
Ok, und womit haben sie dann gewonnen? Ich dachte es ging ihnen gerade darum MS in Untersuchungshaft zu nehmen?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:44
Müßte man dann nicht den gesamten Rechtsweg ausschöpfen?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:51
@waderlbeisser

Man muss andersrum anfangen: MS hat gegen den ursprünglich vom AG erlassenen Haftbefehl Beschwerde eingelegt, offenbar mit 2 Begründungen, also einmal mit einem rechtswidrig erlangten Teilgeständnis (Anwalt verweigett), und einmal mit der Begründung des fehlenden dringenden Tatverdachts.

Auf die Beschwerde von MS wurde der Haftbefehl aufgehoben, woraufhin nun die StA in die Beschwerde ging. Letztendlich hat das LG den Haftbefehl verneint. In seiner Begründung hat es sich mit den 2 Punkten auseinandergesetzt und kurz gesagt die Vernehmung für in Ordnung befunden, aber den dringenden Tatverdacht als nicht gegeben für einen Haftbefehl angesehen.

Ergo hat die StA den Haftbefehl nicht bekommen, obwohl ihr bescheinigt wurde, dass die Vernehmung rechtmäßig war. Das genügte aber nicht, denn ohne dringenden Tatverdacht kommt nun mal niemand in U-Haft.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:53
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Müßte man dann nicht den gesamten Rechtsweg ausschöpfen?
Man kann den gesamten Rechtsweg ausschöpfen. Man muss aber nicht. Man sollte es nicht, wenn man schlechte Karten hat und wahrscheinlich eh verliert. Dann kostet das Ausschöpfen nichts als Zeit, Geld und Nerven.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:55
Aber die Richter am Oberlandesgericht hätten das doch wieder anders sehen können, oder? Dann hãtte die Staatsanwaltschaft doch ihr Ziel noch erreichen können! Warum haben sie denn das nicht versucht?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:56
Wahrscheinlich bin ich einfach zu blöd, aber verstehen tu ich das nicht.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 21:58
Tja, die Richter am OLG hätten theoretisch den dringenden Tatverdacht bejahen können. Dazu hätten sie aber tatsächliches Futter gebraucht, welches ihnen die StA hätte liefern müssen.

Dem LG war das Futter der StA nicht genug. Vielleicht hat sich die StA gedacht, dass man es erst gar nicht mehr beim OLG versuchen soll, weil man eben nicht mehr Futter hat.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:00
Aber dann hat die Staatsanwaltschaft doch nicht gewonnen! Oder seh ich das jetzt wieder falsch?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:04
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Aber dann hat die Staatsanwaltschaft doch nicht gewonnen! Oder seh ich das jetzt wieder falsch?
Ist gar nicht so schwer: Die StA hat nicht gewonnen. Denn sie hat ja den Haftbefehl, auf den es ihr ankam, nicht gekriegt.

Sie hat aber insofern recht bekommen, als ihr vom LG bescheinigt wurde, dass die Vernehmung in Ordnung war. Praktisch nützen tut ihr das allerdings nichts, denn dadurch alleine, also ohne zusätzlichen dringenden Tatverdacht, bekam sie ja den Haftbefehl nicht.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:06
Aber Du hattest doch vorhin geschrieben, dass die Staatsanwaltschaft gewonnen hat. Und jetzt doch wieder nicht? Ich versteh das irgendwie nicht so ganz?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Praktisch nützen tut ihr das allerdings nichts, denn dadurch alleine, also ohne zusätzlichen dringenden Tatverdacht, bekam sie ja den Haftbefehl nicht.
Ja doch, ihr nutzt das doch insofern, daß sie das Teilgeständnis und alle daraus gewonnen Informationen verwenden darf, wie z. B. den namentlich Benannten oder die vom Beschuldigten genannten Beweismittel. Das AG sah doch ein Verwertungsverbot.

@waderlbeisser
Weisst Du was das für Beweismittel waren?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:16
@waderlbeisser

Was ich meinte, war, mit Argumenten zu gewinnen. Man kann durchaus, wenn man vor Gericht mehrere verschiedene Argumente vorbringt, das Gericht mit einem dieser Argumente überzeugen, mit dem anderen dann wieder nicht.

Hier war es halt so, dass die StA beim LG mit dem Argument gewonnen hat, dass die Vernehmung rechtmäßig war. Sie hat aber verloren mit dem Argument, dass dringender Tatverdacht wegen Mordes in Bezug auf MS vorliegt.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:17
Woher denn? Natürlich nicht.
Aber wenn es Beweismittel gewesen wären, dann sässe MS doch jetzt in Untersuchungshaft, oder seh ich das jetzt wieder falsch?
Ist echt kompliziert!
Also heisst das jetzt, wenn die Richter am Landgericht die Vernehmung für in Ordnung halten, dann bleibt das jetzt auch so?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:18
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Aber wenn es Beweismittel gewesen wären, dann sässe MS doch jetzt in Untersuchungshaft, oder seh ich das jetzt wieder falsch?
Ne, ich verstand das so, daß es Beweismittel waren, die seine Rolle des "Nur-Verbringers" untermauern sollten.
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Woher denn?
;)


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:21
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Also heisst das jetzt, wenn die Richter am Landgericht die Vernehmung für in Ordnung halten, dann bleibt das jetzt auch so?
Nein, das LG hat dies für die Haftbefehlsgeschichte entschieden, für mehr nicht.
Es kann durchaus sein, dass, wenn MS angeklagt wird und die Hauptverhandlung eröffnet ist, die dann zuständigen Richtet eine andere Meinung haben könnten. Sie sind an die Meinung des LG in der Haftbefehlssache nicht gebunden. Da muss man abwarten.


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:26
Ok, danke für die Info.
Kann es dann sein, dass die Staatsanwaltschaft bewusst nicht die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt hat, da sie Angst hatte hinsichtlich der Vernehmung doch wieder ein negatives Ergebnis zu bekommen?


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Peggy Knobloch

10.03.2019 um 22:32
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Kann es dann sein, dass die Staatsanwaltschaft bewusst nicht die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt hat, da sie Angst hatte hinsichtlich der Vernehmung doch wieder ein negatives Ergebnis zu bekommen?
Nein, das glaube ich nicht. So, wie ich es den Pressemeldungen entnommen habe, hat das LG seine Meinung zur Rechtmäßigkeit der Vernehmung sorgfältig begründet. Diese Meinung wäre vom OLG wahrscheinlich gehalten worden.

Die StA ist mE deswegen nicht zum OLG gegangen, weil sie, wie ihr das LG bescheinigt hat, auch unter Einschluss des rechtmäßig erlangten Teilgeständnisses nicht genügend Indizien und Beweise im Sinne eines dringenden Mordverdachts in Bezug auf MS hat. Ich denke, dieser Auffassung des LG hatte die StA nichts entgegenzusetzen, weshalb sie auf den Gang zum OLG verzichtet hat.


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