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Peggy Knobloch

98.159 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.12.2020 um 17:17
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Wenn Du es für normal hältst, dass ein Rechtshänder das ohne Not mit links mach
Auch wenn ich keinen Grund für die Wichtigkeit der Rechts-/Linkshändigkeit eines möglichen Täters in diesem Fall erkennen kann, ist für mich als rechtshändigen, langjährigen Traktorfahrer nichts Ungewöhnliches dabei, einhändig mit links zu lenken. Das kommt daher, dass man auf dem Acker bzw. der Wiese oft nach hinten schauen muss. Dies geschieht aus mehreren Gründen meistens über die rechte Schulter, da erstens viele angehängte Geräte nach rechts arbeiten (z. B. Strohpresse, Pflug, Mähbalken, Maishäcksler, u. s. w.) und man zweitens vom Autofahren her ebenfalls gewöhnt ist, sich z. B. beim Rückwärtsfahren nach rechts umzudrehen und dabei das Fahrzeug mit links zu lenken.

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Peggy Knobloch

10.12.2020 um 17:51
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ich stelle hier eine Änderung des Strafrechts dahingehend zur Diskussion, dass verjährte Tatbestände ermittlungstechnisch gleich behandelt werden wie nicht verjährte (evtl. werden sie viel eher eingestellt, weil es nichts mehr zu ermitteln gibt nach so langer Zeit) und auch bei ausermitteltem, hinreichenden Tatverdacht zu Prozess und Urteil kommen. Lediglich der Strafvollzug ist bei Verjährung außer Kraft zu setzen.
Das bringt ja nun nichts außer unendlicher zusätzlicher Arbeit für Staatsanwaltschaften und später für Gerichte. Wieso soll denen die Bürde bezüglich Ermittlungen von verjährten Taten (egal wie lange die Tat her ist, man könnte also auch noch als alter Mensch wegen einer Jugendsünde verfolgt werden) auferlegt werden, die zu nichts führen, weil der Täter max. einen Schuldspruch zu erwarten hätte, aber eine Strafe nie antreten müsste?

Soll so ein Vorgehen die Wirkung eines Prangers haben? Und die Leute auch noch nach Jahrzehnten nicht vor Ermittlungen sicher sein können? Mal muss ja auch Rechtssicherheit eintreten.

Und für ein wie immer geartetes bloßes „Rehabilitierungsinteresse“ eines Beschuldigten, gegen den Ermittlungen eingestellt werden, weil die vorgeworfene Tat verjährt ist, muss man keine Steuergelder verschwenden und Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht arbeiten und sie nicht feststellen lassen müssen, ob der Beschuldigte die verjährte Tat tatsächlich begangen hat oder nicht.

So ein unter Umständen langwieriger Prozess mit Schuldspruch am Ende, wenn auch ohne Strafe, wäre wegen seines ungewissen Ausgangs und wegen des Kostenrisikos für den Angeklagten auch weitaus belastender als ein frühzeitig wegen Verjährung eingestelltes Ermittlungsverfahren, bei dem der Beschuldigte weiß, dass er strafrechtlich und kostenmäßig auf jeden Fall zunächst nichts mehr zu befürchten hat.

Alles in allem wäre es also keine gute Idee, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht wie bisher als Strafverfolgungshindernisse zu betrachten, sondern lediglich als Strafvollstreckungsverbote.


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Peggy Knobloch

11.12.2020 um 21:10
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich glaube fast, dass das die einzige Möglichkeit ist, die Du hast, an die gewünschten Informationen zu kommen.
Hier die Antwort von RA Meringer (dem Mann mit mittlerweile vorhandener Akteneinsicht): "Der dringende Tatverdacht bezieht sich ausschließlich auf die Verbringung und gründet sich einzig und allein auf das offensichtlich falsche Geständnis." Mit anderen Worten, es gibt keine belastbaren Spuren, weder im Auto, noch auf den Anwesen noch sonstwo.


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Peggy Knobloch

11.12.2020 um 21:22
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Der dringende Tatverdacht bezieht sich ausschließlich auf die Verbringung und gründet sich einzig und allein auf das offensichtlich falsche Geständnis." Mit anderen Worten, es gibt keine belastbaren Spuren, weder im Auto, noch auf den Anwesen noch sonstwo.
Soviel Insider Infos hatten wir seit @waderlbeisser nicht mehr - aber Danke…


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 00:35
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Mit anderen Worten, es gibt keine belastbaren Spuren, weder im Auto, noch auf den Anwesen noch sonstwo.
Nach 17 Jahren kann man Spuren auch nicht unbedingt erwarten, zumal MS zur Tatzeit auf diesem Anwesen noch nicht wohnte. Nicht von ungefähr sind ja die Ermittlungen wegen Mordes gegen MS mit der ausdrücklichen Begründung eingestellt worden, dass die Beweislage für eine Anklage zu dünn ist.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Hier die Antwort von RA Meringer (dem Mann mit mittlerweile vorhandener Akteneinsicht): "Der dringende Tatverdacht bezieht sich ausschließlich auf die Verbringung und gründet sich einzig und allein auf das offensichtlich falsche Geständnis."
Nönö, so war es nicht, und das weiß Meringer auch ganz genau.

Der dringende Tatverdacht bezog sich schon ganz explizit auf den Mordverdacht, siehe auch Haftbefehlsgeschichte und Pressemitteilungen der StA aus September 2018. Man hat aber eben nicht genug an Beweisen gehabt, um aus dem dringenden Tatverdacht eine Mordanklage machen zu können, siehe oben. Man hätte nur die Verbringung, aber die bewies eben nicht eine Mordbegehung.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 07:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nönö, so war es nicht, und das weiß Meringer auch ganz genau.
Ich sehe das so:
Zumindest Ende 2018 muss wohl auch ein dringender Tatverdacht wegen Mordes ausgesprochen worden sein, sonst wäre die Einbuchtung (Untersuchungshaft) wohl nicht möglich gewesen. Dieser wurde aber ganz schnell (14 Tage?) wieder einkassiert und zwar nicht, weil sich an der Faktenlage irgendwas geändert hatte, sondern weil diese zu dünn war.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 07:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man hat aber eben nicht genug an Beweisen gehabt, um aus dem dringenden Tatverdacht eine Mordanklage machen zu können
Das Aussprechen eines dringenden Tatverdachts setzt eigentlich grade voraus, dass man stichhaltige Beweise hat oder diese zumindest in Aussicht hat. Wenn das nicht der Fall war, lief irgendwas schief.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 09:59
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Soviel Insider Infos hatten wir seit @waderlbeisser nicht mehr
RA Meringer ist diesbezüglich sehr offen und nach entspr. Rückfrage darf dieses, sein Statement (das was in Anführungszeichen steht) auch öffentlich zitiert werden.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 10:11
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Dieser wurde aber ganz schnell (14 Tage?) wieder einkassiert
Korrektur : Die Untersuchungshaft wurde bereits nach 14 Tagen kassiert, der dringende Tatverdacht erst nach 3 Monaten durch das Landgericht Bayreuth (Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php)
Am Ende blieb nicht einmal mehr ein hinreichender Tatverdacht für Mord übrig und das, obwohl sich eigentlich an der Spurenlage nichts zum negativen verändert hatte.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 10:17
@schärlook

Der Haftbefehl wurde seinerzeit von der StA beantragt wegen dringenden Tatverdachts des Mordes. Begründet wurde seitens der StA der dringende Tatverdacht vor allem mit den gefundenen Pollenspuren und dem Renovierungsmüll sowie dem abgelegten Verbringungsgeständnis des MS. Der Haftbefehl wurde dann zunächst auch so erlassen, MS kam in Untersuchungshaft.

Daraufhin widerrief MS, damals bereits von Meringer vertreten (weshalb der es ganz genau wissen müsste und heute keinen Unsinn erzählen soll), das Verbringungsgeständnis. Zweck des Widerrufs war, den dringenden Tatverdacht WEGEN MORDES zu entkräften und nicht in U-Haft bleiben zu müssen. .Begründet wurde der Widerruf mit den sattsam bekannten Argumenten, also Anwalt verweigert, Drucksituation etc. pp.

Die Haftrichter am LG entschieden, dass zwar das Verbingungsgeständnis weder unter Druck zustande gekommen noch dem Beschuldigten ein Anwalt verweigert worden war, dass es aber für sich nicht ausreiche, einen dringenden Tatverdacht WEGEN MORDES zu begründen. Daher kam MS dann noch vor Weihnachten 2018 aus der U-Haft frei.

Es wurde aber natürlich das Ermittlungsverfahren WEGEN MORDES gegen ihn fortgesetzt, bis es jetzt eingestellt wurde, weil man ihm Mord an Peggy nicht mit einer für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisen kann.

Man muss sich mal von der Perspektive lösen, dass der Verbringung ein riesiger eigenständiger Wert zukommt. Das suggeriert Meringer zwar, insbesondere das angeblich erzwungene Verbringungsgeständnis wird von ihm, der Himmel weiß, warum, immer wieder thematisiert.

Für die StA war die Verbringung aber immer nur ein Mosaiksteinchen, dem MS einen Mord nachzuweisen. Dieses Steinchen allein reichte allerdings nicht, und mehr Steinchen hatte man nicht.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 11:21
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Korrektur : Die Untersuchungshaft wurde bereits nach 14 Tagen kassiert, der dringende Tatverdacht erst nach 3 Monaten durch das Landgericht Bayreuth (Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php)
Unten mal der Link zur Presseerklärung des Landgerichts Bayreuth vom 13.02.2019, in der die Vernehmungssituation ausführlich thematisiert wird.
Die Ausführung der 3. Strafkammer widerspricht sich hinsichtlich des Geständnisses extrem zu den Ausführungen des damals Vernommenen.

Wie kann das sein?
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Hier die Antwort von RA Meringer (dem Mann mit mittlerweile vorhandener Akteneinsicht): "Der dringende Tatverdacht bezieht sich ausschließlich auf die Verbringung und gründet sich einzig und allein auf das offensichtlich falsche Geständnis."
Die Staatsanwaltschaft und die 3. Strafkammer sieht im abgelegten Geständnis offensichtlich kein falsches Geständnis:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
und
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.



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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 11:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Haftbefehl wurde dann zunächst auch so erlassen, MS kam in Untersuchungshaft.
Aber für eine Untersuchungshaft reicht ja ein dringender Tatverdacht nicht aus. Es ist zwar unbekannt, mit welcher Begründung die Untersuchungshaft beantragt wurde, ich vermute jedoch mit der nicht sicher ausschließbaren Verdunkelungsgefahr im Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Kapitaldelikt. Da jedoch ca. 3 Monate ausreichend Zeit vorhanden war, alles gründlich zu durchsuchen, ließ sich der Haftbefehl nicht länger aufrecht erhalten (bzw. hätte eigentlich gar nicht stattgegeben werden dürfen) , da keine neuen Spuren, etc. mehr zu erwarten waren, die vom mutmaßlichen Täter hätten beseitigt werden können. Nichtsdestotrotz hat die Staatsanwaltschaft ja dann noch Widerspruch gegen die Aufhebung der Untersuchungshaft eingelegt, was aber erfolglos blieb.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 11:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Haftrichter am LG entschieden, dass zwar das Verbingungsgeständnis weder unter Druck zustande gekommen noch dem Beschuldigten ein Anwalt verweigert worden war, dass es aber für sich nicht ausreiche, einen dringenden Tatverdacht WEGEN MORDES zu begründen. Daher kam MS dann noch vor Weihnachten 2018 aus der U-Haft frei.
Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth erfolgte erst im Februar 2019, die Aufhebung der Untersuchungshaft jedoch schon vor Weihnachten.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 11:53
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth erfolgte erst im Februar 2019, die Aufhebung der Untersuchungshaft jedoch schon vor Weihnachten.
Ja, die Aufhebung der Untersuchungshaft erfolgte auf die Haftbeschwerde von MS, die noch vor Weihnachten beim Haftrichter des Amtsgerichts einging. Dieser hob daraufhin den Haftbefehl auf, und deshalb erfolgte erst mal die Entlassung. Gegen die Aufhebung des Haftbefehls ging aber die StA in Beschwerde zum LG, und das LG entschied dann im Februar 2019 über die Beschwerde der StA gegen die Aufhebung des Haftbefehls durch das Amtsgericht.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 12:59
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Die Staatsanwaltschaft und die 3. Strafkammer sieht im abgelegten Geständnis offensichtlich kein falsches Geständnis:
Das Landgericht hat sich gar nicht mit dem Wahrheitsgehalt des Geständnisses befasst (dazu hätte es sämtliche relevanten Ermittlungsakten studieren müssen). Vielmehr musste nur entschieden werden, ob ggf. das Geständnis vor Gericht verwendet werden darf und falls ja, ob dieses Geständnis von seinem Inhalt her zusammen mit den anderen Indizien ausreichend für einen dringenden Tatverdacht wäre.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 14:08
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Das Landgericht hat sich gar nicht mit dem Wahrheitsgehalt des Geständnisses befasst (dazu hätte es sämtliche relevanten Ermittlungsakten studieren müssen). Vielmehr musste nur entschieden werden, ob ggf. das Geständnis vor Gericht verwendet werden darf und falls ja, ob dieses Geständnis von seinem Inhalt her zusammen mit den anderen Indizien ausreichend für einen dringenden Tatverdacht wäre.
Ich meinte nicht den Wahrheitsgehalt des Geständnisses, sondern die geschilderte, widersprüchliche Auslegung der Vernehmungssituation beider Parteien hinsichtlich

- Anwalt verwehrt
- Druck ausgeübt
- Vom Staatsanwalt „vorgeschlagener Deal“

Das Vernehmungsvideo wurde von der 3. Strafkammer umfassend ausgewertet und vollkommen anders bewertet, als vom Vernommenen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie es zu einer solch falschen Bewertung seitens der 3. Strafkammer kommen konnte.
Das meinte ich mit
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Wie kann das sein?



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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 15:19
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Das Landgericht hat sich gar nicht mit dem Wahrheitsgehalt des Geständnisses befasst (dazu hätte es sämtliche relevanten Ermittlungsakten studieren müssen). Vielmehr musste nur entschieden werden, ob ggf. das Geständnis vor Gericht verwendet werden darf und falls ja, ob dieses Geständnis von seinem Inhalt her zusammen mit den anderen Indizien ausreichend für einen dringenden Tatverdacht wäre.
Nein, das LG konnte damals die Entscheidung einer Strafkammer nicht vorwegnehmen. Wäre MS angeklagt worden, hätte die dann für den Prozess zuständige Strafkammer selbst entscheiden können und müssen, ob das Teilgeständnis FÜR DEN STRAFPROZESS verwertbar ist.

Das LG damals hatte NUR MIT WIRKUNG FÜR DAS HAFTBEFEHLSVERFAHREN zu entscheiden, also darüber, ob zusammen mit Pollen, Renovierungsmüll und - nach Meinung des LG insoweit verwertbarem - Verbringungsgeständnis ein dringender Tatverdacht wegen Mordes gegen MS gegeben und daher der Haftbefehl gerechtfertigt war. Und da hat halt das LG damals entschieden, dass das alles für einen Haftbefehl eben nicht reicht. Weiter ging die Zuständigkeit des LG damals nicht.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 15:38
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Das Vernehmungsvideo wurde von der 3. Strafkammer umfassend ausgewertet und vollkommen anders bewertet, als vom Vernommenen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie es zu einer solch falschen Bewertung seitens der 3. Strafkammer kommen konnte.
Ja du liebe Güte, das ist doch praktisch immer so, dass ein Beschuldigter bzw. dessen Verteidiger ganz anderer Meinung über Verlauf und Ergebnis einer polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sind als die Vernehmenden. Dasselbe im Prozess: die StA (sonst hätte sie nicht angeklagt, sondern eingestellt) glaubt, dem Angeklagten die Tat nachweisen zu können, und erklärt dem Gericht, warum sie das glaubt. Der Angeklagte erklärt dem Gericht, warum er glaubt, zu Unrecht angeklagt worden zu sein. Und dann müssen eben Haftrichter bzw. Strafgericht entscheiden, wer recht hat.

An Fakten haben also alle dasselbe, nur die Bewertung der Fakten fällt bei den Beteiligten halt anders aus. Dasselbe hier mit dem Vernehmungsvideo: das LG (nicht zu verwechseln mit der für einen eventuellen Prozess gegen MS zuständigen Strafkammer) war der Ansicht, dass die Vernehmung, wie sie auf dem Video dokumentiert ist, korrekt gelaufen ist. Der Beschuldigte bzw. vielmehr dessen Verteidiger Meringer ist, warum weiß nur er, immer noch anderer Ansicht, was aber nichts nützt, da die Sache nun mal längst so entschieden wurde wie geschehen. Alles ganz normal.....


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 18:21
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Das Vernehmungsvideo wurde von der 3. Strafkammer umfassend ausgewertet und vollkommen anders bewertet, als vom Vernommenen
Sehe ich nicht so. Die objektiven Unterschiede in der Interpretation der Abläufe während der Video Aufzeichnung bzw. in den Pausen sind marginal, aber es musste eine Ja/Nein-Entscheidung getroffen werden: Verwertbar oder nicht verwertbar. Das Geständnis ist so gelaufen, wie es gelaufen ist. Es wäre ziemlich ähnlich gelaufen, wenn durch ein bisschen härteren Druck oder durch ein bisschen "eindrücklichere" Argumente dahingehend, dass ein Verteidiger der freien Wahl auch nicht mehr bewirken kann als der anwesende Staatsanwalt oder ein Pflichtverteidiger, das Geständnis als nicht verwertbar eingestuft worden wäre. Das hätte nichts an der Schuld oder Unschuld des Tatverdächtigen geändert. Es hätte vor allem nichts daran geändert, dass es anscheinend immer wieder Menschen gibt, die in solchen Vernehmungssituationen entweder zu schwach oder zu dumm (oder beides) sind, ihre Rechte als Tatverdächtiger so wahrzunehmen, dass man ihnen gar keinen oder nur einen minimalen Strick daraus drehen kann.


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Peggy Knobloch

12.12.2020 um 18:24
@schärlook
Glaubst Du, dass das geständet Verbringung falsch war?


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