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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.10.2023 um 15:21
Hab die Doku gerade auch geschaut und finde es unfassbar wie respektlos und regelrecht ekelhaft sich manche Menschen Frau Knobloch gegenüber verhalten haben. Mir tut diese Frau (& auch Peggys Schwester Jasmin) sehr leid.

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Peggy Knobloch

29.10.2023 um 11:37
@rinak
Stimmt diese Doku war echt sehr emotional.Und wie man Peggys Mutter zum Teil verleugnet und beschimpft hat, ja zum Teil es heute noch macht,ist schon echt schlimm. Und das nur weil sie dem Rollenbild mancher Leute nicht entspricht. Bei all den Nebenschauplätzen wird vergessen,dass ein unschuldiges 9jähriges Mädchen ermordet wurde.Mir persönlich tut es leid, aber ich denke das der Mord nicht mehr gesühnt wird , obwohl man weiß wer es wohl war.


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Peggy Knobloch

22.11.2023 um 14:31
Eine Schmerzensgeld-Klage von Peggys Mutter Susanne (51) gegen Bestatter Manuel S. (46) wurde vom Gericht zugelassen und soll ab dem 18. April 2024 verhandelt werden.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/peggy-knobloch-9-fall-wird-neu-aufgerollt-bestatter-verscharrte-leiche-des-kinde-86179850.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Fnews%2Finland%2Fnews-inland%2Fpeggy-knobloch-9-fall-wird-neu-aufgerollt-bestatter-verscharrte-leiche-des-kinde-86179850.bildMobile.html


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Peggy Knobloch

22.11.2023 um 21:58
https://www.fraenkischertag.de/lokales/landkreis-kulmbach/blaulicht/verhandlung-im-fall-peggy-mutter-will-schmerzensgeld-von-ehemaligem-tatverdaechtigen-art-305689

Neben den Informationen, die bereits die Bild veröffentlicht hat, findet sich hier eine knappe und umfassende Zusammenfassung der Hintergründe.
Fall Peggy: Manuel S. hält die Klage für nicht begründet

Susanne Knobloch begründet die Forderung mit psychischen Beeinträchtigungen. 15 Jahre lang habe sie keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt, heißt es seitens des Gerichts. Der Mann, den sie verklagt, ist Manuel S. Er halte die Klage für nicht begründet. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen zu haben.
Angeklagter lebt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Manuel S., der im Kreis Wunsiedel lebt, war im Zuge der Ermittlungen und aufgrund von Torf-, Pollen- und Farbpartikelspuren am Fundort der Leiche von Peggy in einem Waldstück bei Rodacherbrunn erneut ins Visier der Ermittler geraten. Zur Tatzeit hatte der damals 24-Jährige in Lichtenberg gewohnt. Er renovierte am Lichtenberger Marktplatz ein Haus, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Familie Knobloch.

Am Tag von Peggys Verschwinden in Lichtenberg unterwegs

Er hatte bei seiner Vernehmung zunächst gestanden, die leblose Peggys in das Waldstück gebracht und dort abgelegt zu haben. Er sei am Tag von Peggys Verschwinden, dem 7. Mai 2001, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen, als ihn ein ihm “namentlich bekannter Mann“ angehalten habe. In einem Bushäuschen will er das leblose Mädchen von besagtem Mann übernommen haben. Über die Identität dieser Person halten sich die Ermittler bedeckt.

Manuel S. sagte, er habe noch versucht, die leblose Peggy zu beatmen. Weiter gab er an, dass er das Opfer in eine Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs befördert und dann in einem Waldstück in Thüringen (hier entdeckte ein Pilzsammler am 2. Juli 2016 Peggys sterbliche Überreste) abgelegt habe. Den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke habe der Beschuldigte mitgenommen und beides zu Hause verbrannt.

Manuel S. bestritt stets, die Neunjährige umgebracht zu haben. Später widerrief er auch das Geständnis, er habe die Leiche angenommen und transportiert. Gegen den damaligen Beschuldigten hatte das Amtsgericht Bayreuth am 11. Dezember 2018 einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, der an Heiligabend wieder aufgehoben wurde.
Ulvi K. und Manuel S. widerrufen Geständnisse im Fall Peggy

Ulvi K., ein geistig beeinträchtigter Gastwirtssohn aus Lichtenberg, der zunächst 2004 wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt und 2014 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war, hatte bei einer seiner Vernehmungen im Jahr 2002 erklärt, Manuel S. habe ihm beim Wegbringen der Leiche geholfen. Auch Ulvi K. widerrief später sein Geständnis, Peggy getötet zu haben, und auch, dass Manuel S. damit irgendwie zu tun habe.

Der Mann, den sie verklagt hat, war 2018 zunächst in U-Haft gekommen, kam dann aber wieder frei. Er halte die Klage für nicht begründet, so das Gericht. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen zu haben.



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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 11:02
Ich hoffe sehr, dass dabei Näheres um Manuel S. zutage tritt, der m.M.n. mehr in das Verbrechen involviert ist als nur die Leichenverbringung.


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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 12:24
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/peggy-knobloch-9-fall-wird-neu-aufgerollt-bestatter-verscharrte-leiche-des-kinde-86179850.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Fnews%2Finland%2Fnews-inland%2Fpeggy-knobloch-9-fall-wird-neu-aufgerollt-bestatter-verscharrte-leiche-des-kinde-86179850.bildMobile.html

Da will ich doch mal näher auf das eingehen, was Voelkerling - nur wenige kennen den Fall so gut wie er - in seinem Artikel anreißt:
Doch laut Landgericht Hof bestreitet er [Manuel S.] die Vorwürfe von Peggys Mutter und beantragt die Abweisung der Klage.
Das Beantragen hat wohl nichts gebracht, die Klage wurde, entgegen der optimistischen Prognosen von RA Meringer, zugelassen. Dazu lasst uns zurückblicken, hier beginnt es Beitrag von jaska (Seite 4.956)
Er hat sein Geständnis zur Leichenbeseitigung widerrufen.
Das Landgericht Bayreuth stellte aber fest, dass „an seinem Täterwissen in weiten Teilen kein Zweifel besteht“.

Sein Verteidiger Jörg Meringer kündigte an: „Wir werden uns dagegen verteidigen.“ Die Angaben seines Mandanten bei der Polizei seien falsch gewesen.
Also wie ist das jetzt zu verstehen? Manuel S. macht falsche Angaben bei der Polizei und dann beinhalten diese Angaben rein zufällig Täterwissen? Kann er etwa hellsehen?
Auf die Verteidigung bin ich schon gespannt.
Zum ersten Prozess-Termin im April sind noch keine Zeugen geladen. Mit Spannung wird aber das erste Aufeinandertreffen von Peggys Mutter und Manuel S. erwartet.
Ebenso interessant wird sein, wer aus der Gilde der Unterstützer dem Prozess beiwohnen wird :D


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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 16:10
@emz

Ich bin mir nicht sicher, ob Manuel S. persönlich zum Gerichtstermin erscheint. Er muss das ja nicht, ist anwaltlich vertreten.

Wenn es zur Aufklärung des Sachverhalts geboten ist, soll das Zivilgericht zwar das persönliche Erscheinen der Prozessparteien anordnen, muss es aber nicht, da kein Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Unter Umständen schießt sich dann aber die Prozesspartei, die nicht persönlich kommt, quasi selber ins Knie, wenn sie im Termin die Chance nicht nutzt, etwas vorzutragen, was ihr günstig ist. Nicht immer kann der Anwalt ja alles wissen und alle Fragen des Gerichts zum Sachverhalt beantworten bzw. etwas sagen, wenn der Prozessgegner plötzlich etwas vorträgt, wozu nur die andere Partei selber was sagen kann, weil sie persönlich dabei war.

Selbst wenn aber das Gericht das persönliche Erscheinen von Manuel S. anordnen würde, bräuchte der nicht selber zu kommen und kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens zu befürchten, wenn er zum Termin einen informierten und zu einem Vergleichsabschluss ermächtigten Vertreter entsendet, zB seinen Anwalt (siehe § 141 Abs. 3 Satz ZPO).
Zivilprozessordnung
§ 141 Anordnung des persönlichen Erscheinens

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.

(2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.

(3) Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.



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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 19:24
Ekelhafter Fall, mit Parallelen zu den Haysommorden. Erst ein umfassendes Geständnis zur Verbringung der Leiche, die mit Indizien belegt werden können und dann widerrufen.
Die psychische Belastung muss für die Familie die Hölle sein.


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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 21:33
Zitat von emzemz schrieb:Er sei am Tag von Peggys Verschwinden, dem 7. Mai 2001, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen, als ihn ein ihm “namentlich bekannter Mann“ angehalten habe. In einem Bushäuschen will er das leblose Mädchen von besagtem Mann übernommen haben. Über die Identität dieser Person halten sich die Ermittler bedeckt.
Er wäre schon wichtig zu wissen wer diese Person ist. Es könnte Ulvi K., gewesen sein, da Manuel S. Ulvi K. kannte. Aber in dem Fall würde die Polizei die Person nennen. Laut Wikipedia gibt es noch eine weiteren möglichen Täter. Sollte es diese Person gewesen sein, dann wurde äusserst schlecht ermittelt.


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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 22:00
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Er wäre schon wichtig zu wissen wer diese Person ist. Es könnte Ulvi K., gewesen sein, da Manuel S. Ulvi K. kannte. Aber in dem Fall würde die Polizei die Person nennen.
Wer den Fall verfolgt hat, weiß, wer gemeint ist.
Nein, die Polizei hält sich an den Datenschutz.
Laut Wikipedia gibt es noch eine weiteren möglichen Täter. Sollte es diese Person gewesen sein, dann wurde äusserst schlecht ermittelt.
Und wer ist diese Person, die lt. Wikipedia ein möglicher Täter wäre?


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Peggy Knobloch

23.11.2023 um 22:07
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Es könnte Ulvi K., gewesen sein, da Manuel S. Ulvi K. kannte. Aber in dem Fall würde die Polizei die Person nennen.
Warum sollte oder müsste die Polizei den Namen der Person nennen? Das Informationsrecht der Öffentlichkeit umfasst nicht die Nennung aller Details aus Ermittlungsakten und Beschuldigtenvernehmungen. Vom Beschuldigten erwähnte Personen könnten zB als Zeugen in Betracht kommen. Schon um zu verhindern, dass die Presse solche potentielle Zeugen belagert, aber auch, um zu verhindern, dass Zeugenbeeinflussung durch daran Interessierte stattfindet, wird die Polizei sich hüten, vorschnell die Identität von am Fall beteiligten Personen öffentlich bekanntzugeben..


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 06:21
Zitat von emzemz schrieb:Und wer ist diese Person, die lt. Wikipedia ein möglicher Täter wäre?
Robert E. könnte auch der Täter sein.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 10:37
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Robert E. könnte auch der Täter sein.
Robert E. kann nicht der Täter sein.
Das steht auch nicht so in Wikipedia.

Ich empfehle dir, die Suchfunktion aufzurufen und mit dem Begriff Robert E die entsprechenden Artikel aufzurufen und dir deren Inhalt durchzulesen.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 11:52
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Er wäre schon wichtig zu wissen wer diese Person ist. Es könnte Ulvi K., gewesen sein, da Manuel S. Ulvi K. kannte. Aber in dem Fall würde die Polizei die Person nennen. Laut Wikipedia gibt es noch eine weiteren möglichen Täter. Sollte es diese Person gewesen sein, dann wurde äusserst schlecht ermittelt.
Ich glaube nicht, dass das entscheidend ist.

Ob überhaupt eine weitere Person involviert war, weiß man nicht. Die Bushäuschenstory dürfte eher ein Märchen gewesen sein, irgendwie scheint er im Laufe der Befragungen es als notwendig angesehen zu haben eine solche Geschichte zu erzählen.

In dem Zivilprozess wird es nun hauptsächlich um das Täterwissen gehen, dazu scheint er ja auch Angaben gemacht zu haben, über den Schulranzen, wahrscheinlich auch über das Versteck selbst. Schließlich haben wir nur gehört (ich glaube vom Bruder), dass er nicht gewusst habe, wo die Schuhe des Opfers versteckt waren, daraus kann man durchaus schließen, dass der über das Versteck des Opfers Angaben machen konnte. Im Zivilprozess geht es eben erstmal um die Verbringung, ob da doch noch etwas bzgl. des Tötungsdelikts rauskommt, ist fraglich.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 12:29
Es wird in dem Zivilprozess erst mal darum gehen, ob die Klage schlüssig ist. Das heißt, wie grundsätzlich immer muss zunächst der Kläger alle Voraussetzungen seines mit der Klage geltend gemachten Anspruchs darlegen. Gelingt ihm das nicht, ist die Klage abweisungsreif, ohne dass der Beklagte irgendwas gesagt oder geschrieben haben muss.

Erst wenn die Klage schlüssig ist, ist der Beklagte dran, den Klageanspruch zu entkräften. Gelingt ihm das nicht ausreichend, wird er verurteilt. Gelingt ihm das ausreichend, wird die Klage abgewiesen.

Insofern wird es in diesem Prozess zunächst darauf ankommen, ob es Peggys Mutter bzw. deren Anwältin zur Überzeugung des Gerichts gelingt, all das vorzutragen, was nach materiellem Recht, dh hier BGB, zur Begründung des geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs gehört. Das ist nicht wenig. So lange kann sich Manuel S. erst mal zurücklehnen.

Wie gesagt, das ist ein Zivilprozess, da wird nach ganz anderen Regeln „gespielt“ als in einem Strafprozess. Zu Beweisaufnahmen kommt es da vergleichsweise selten, weil eben kein Amtsermittlungsgrundsatz des Gerichts besteht.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 12:54
Ergänzend zur Schlüssigkeit der Klage: Diese wird im Verfahren geprüft.

Ich weiß nicht, woher die Mär kommt, dass das Landgericht die Klage „zugelassen“ habe und warum daraus gefolgert wird, die Klage müsse mehr oder weniger bereits begründet sein.

Es bedurfte hier überhaupt keiner „Zulassung“ der Klage. So was gibt es in der ZPO nicht. Es gibt dort allenfalls Regeln für die Zulassung einer Revision. Aber Amts- und Landgerichte müssen die Klagen nehmen, wie sie kommen, da muss nichts extra jedesmal „zugelassen“ werden.

Was Amts- und Landgerichte aber natürlich bei eingehenden Klagen als Erstes prüfen, ist die ZULÄSIGKEIT der Klage.

Zulässigkeit meint hier die notwendigen Prozessvoraussetzungen, also örtlich zuständiges Gericht, je nach Höhe des Streitwerts sachlich zuständiges Gericht, wo Anwaltszwang vorgeschrieben ist, Einreichung der Klage durch einen Anwalt und nicht die Partei persönlich etc. Fehlt es an einer der Zulässigkeitsvoraussetzungrn , wird die Klage durch ein sog „Prozessurteil“ als unzulässig abgewiesen. Oder der Fall wird an das zuständige Gericht verwiesen.

Im Fall der Klage von Peggys Mutter hat das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungrn geprüft und seine örtliche und sachliche Zuständigkeit für den Fall bejaht.

Worum es nun gehen wird, ist die Begründetheit der Klage.Und da wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht nun getreu den Regeln der ZPO erst mal prüfen, ob die Klage schlüssig ist, dh der Schmerzensgeldanspruch ausreichend nach BGB dargelegt wurde.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 13:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich weiß nicht, woher die Mär kommt, dass das Landgericht die Klage „zugelassen“ habe und warum daraus gefolgert wird, die Klage müsse mehr oder weniger bereits begründet sein.

Es bedurfte hier überhaupt keiner „Zulassung“ der Klage. So was gibt es in der ZPO nicht. Es gibt dort allenfalls Regeln für die Zulassung einer Revision. Aber Amts- und Landgerichte müssen die Klagen nehmen, wie sie kommen, da muss nichts extra jedesmal „zugelassen“ werden.

Was Amts- und Landgerichte aber natürlich bei eingehenden Klagen als Erstes prüfen, ist die ZULÄSIGKEIT der Klage.
Da glaube ich, kann ich weiterhelfen, woher diese Mär kommt:
Zitat von jaskajaska schrieb am 30.01.2023:BR online, 30. Januar 2023
https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00133045_00115_u001/1

Der Verteidiger des bislang letzten Beschuldigten im Fall Peggy geht allerdings davon aus, dass es gar nicht zu einem Prozess kommt. "Ich gehe davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Ich sehe sie als unbegründet an", so der Hofer Rechtsanwalt Jörg Meringer im BR-Gespräch.

Ein Gerichtssprecher bestätigt den Eingang der Klage und weist darauf hin, dass es noch keinen Termin zur Entscheidung gibt.



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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 15:13
Zitat von emzemz schrieb:Robert E. kann nicht der Täter sein.
Das steht auch nicht so in Wikipedia.
Da steht, dass die Polizei das Haus durchsucht hat und sogar im Garten gegraben hat. Trotz Alibi. Des Weiteren gibt es laut Wikipedia auch einen Tatverdächtigen aus Halle. Gegen den wurde nicht weiter ermittelt, obwohl er Manuel S hätte kennenlernen können. Aus dem Grund wäre es wichtg zu wissen von wem Manuel S. das Kind erhalten hat. Das kannst du natürlich anders sehen.


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 15:22
Zitat von emzemz schrieb:Da glaube ich, kann ich weiterhelfen, woher diese Mär kommt:
Hm, entweder der BR weiß nicht, dass ohne Prozess keine Klage abgewiesen werden kann, wenn sie unbegründet ist, oder Anwalt Meringer weiß das nicht. Ich gehe mal davon aus, dass der BR das nicht weiß….


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Peggy Knobloch

24.11.2023 um 16:30
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Aus dem Grund wäre es wichtg zu wissen von wem Manuel S. das Kind erhalten hat. Das kannst du natürlich anders sehen.
Es geht nicht darum, wie ich etwas sehe, sondern darum, dass der Name nicht genannt werden darf.
Ich darf dir empfehlen, dir die Pressekonferenz anzuhören:
Youtube: FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
FALL PEGGY KNOBLOCH: Ermittler äußern sich zum mysteriösen Verbrechen
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Im Übrigen wurde im Thread ausführlichst darüber geschrieben, wer der Überbringer war.


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