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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.11.2024 um 11:42
Der wirkliche Skandal im Fall Peggy ist doch eigentlich der das ein 9 jähriges Mädchen um ihr Leben betrogen und dessen Familie dadurch zerstört wurde, ein geistig behinderter Unschuldiger als vermeintlicher Täter zu Unrecht dafür verurteilt und eingesperrt worden ist, die Familie dieses zu Unrecht verurteilten ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen wurde durch falsche Verdächtigungen und Anschuldigungen, ein ganzer Ort durch haltlose Spekulationen, unbewiesene Behauptungen und bösartige Gerüchte in Verruf geraten ist und zu guter Letzt hat der Staat samt Behörden in rund 20 Jahren Ermittlungsarbeit komplett versagt weil sie nicht in der Lage waren den Fall vollständig aufzuklären und zu einem gerechten Abschluss zu bringen! Vielleicht vom Freispruch für Ulvi K. mal abgesehen gibt es in dieser Sache doch ausschließlich nur Verlierer!

Wenn man sich mal die Chronologie der Sonderkommissionen anschaut dann wird das auch sichtbar:

Soko I: Ermittelte in alle Richtungen konnte aber weder Peggy finden noch klären was überhaupt passiert ist. Weil aber dringend ein Ergebnis her musste wurde die Soko schließlich ausgetauscht.

Soko II: Dort machte man zunächst den Fehler indem man einer völlig haltlosen Spur in die Türkei nachging und sich dabei mehr oder weniger an der Nase herumführen lies. Es ging jedoch nahtlos weiter als man sich danach auf Ulvi K. als vermeintlichen Täter eingeschossen hat und mit äußerst fragwürdigen Methoden ein angebliches „Geständnis“ aus ihm herausgelockt hat. Der Verdacht lag von Anfang an nahe das es viel weniger darum ging den Fall ordentlich aufzuklären als vielmehr abzuschließen. Doch rechtswirksam abschließen kann man einen Fall nur wenn auch jemand Verurteilt wird. Das klassische Bauernopfer also damit der Fall in der Öffentlichkeit als vermeintlich „aufgeklärt“ präsentiert werden konnte…

Soko III: Der Skandal liegt hier vor allem darin das man in dieser dritten Soko ja aus dem Vorwissen der beiden Vorgänger schöpfen konnte und in der Zeit ja auch Peggys sterbliche Überreste gefunden wurden. Man wusste also sehr genau Bescheid über bestimmte Sachverhalte, welche wahr gewesen sind und welche nicht. Und trotzdem hat man sich gegen Ende, nachdem man zuvor noch offen ermittelt hat, wieder um 180° Grad gedreht und sich erneut auf Ulvi K. als angeblicher Täter versteift. Da man diesen aber juristisch nicht mehr belangen kann (Ne bis in Idem) hat man versucht über Manuel S. eine Art „Ersatzschuldigen“ zu konstruieren und so eine neue Verbindung/Spur zu Ulvi K. herzustellen. Blamabler geht’s eigentlich kaum noch da man damit auf Biegen und Brechen versuchte ein „totes“ Pferd zu satteln in eine Richtung von der man bereits im Vorfeld ganz genau wusste das sie ausermittelt ist und vor allem nicht stimmt!

Und weil dieser Humbug natürlich nicht funktionierte, auch nicht durch ein Zivilverfahren (welches sich hoffentlich mit dem Urteil des OLG Bamberg final erledigt…), haben sie schlussendlich den finalen Aktendeckel zugemacht und in die Rubrik „ungelöste Kriminalfälle“ verschoben. Dabei gibt es Spurenansätze denen man bis heute offensichtlich nicht genau genug nachgegangen ist, bei denen man weiter nachforschen sollte und es absolut unverständlich ist warum man genau das bis heute nicht tut. Was vor mehr als 23 Jahren genau mit Peggy geschah und warum es passierte das ist bis heute völlig unklar, der Fall ist ein einziges großes Mysterium!


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 12:37
Zitat von LentoLento schrieb:Genauso ist es, Lemmer & Co zählen daher nicht zu den eigentlichen Problemen der Lösung dieses Falles, aber warum geht es in den letzten Beiträgen um diese?
Journalisten verdienen ihr Geld nicht damit, Fälle zu lösen, sondern über sie zu schreiben.
Auch wir hier lösen keine Fälle, sondern wir schreiben darüber, wenngleich unentgeldlich.
Warum es aktuell um Lemmer & Co, sprich Ina Jung, geht, mag ihre Ausführung erklären:
Im Fall der neunjährigen Schülerin Peggy Knobloch, die 2001 verschwand und deren sterbliche Überreste 2016 gefunden wurden, spielt sich seit Monaten vor bayerischen Gerichten ein weiteres bizarres Kapitel ab: Die Mutter von Peggy verlangt von einem früheren Nachbarn Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro, weil er angeblich gewusst haben soll, wo das tote Kind vergraben lag. Nachdem das Landgericht Hof im April 2024 im Beisein Susanne Knoblochs und des Beklagten Manuel S. den Sachverhalt erörtert hatte, wies es im Mai 2024 die Klage als unbegründet ab. Knobloch ging in Berufung, über die das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden hat. Damit ist frühestens im Dezember 2024 zu rechnen.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/schrecklicher-verdacht-im-fall-peggy-k-was-wurde-mit-der-koerper-des-maedchens-gemacht-li.2272449
Es geht um den Zivilprozess, um Schmerzensgeld, um ein gerichtlich verwertbares Geständnis von Manuel S. und nicht um irgendwelche "eigentliche Probleme" und nicht um die Aufklärung eines Mordfalls.

Auch wenn es rechtlich nicht allzu wahrscheinlich erscheint, so wie hier nachzulesen ...
Zitat von AndanteAndante schrieb am 24.04.2024:Wie gesagt, das ist kein Strafprozess. Zu klären ist ausschließlich, ob alle Voraussetzungen, die nach BGB nun mal für einen begründeten Schadensersatzanspruch (wozu auch ein Schmerzensgeldanspruch gehört) verlangt, hier vollständig erfüllt sind. Fehlt es an nur einer einzigen der erforderlichen Voraussetzungen, muss das Gericht die Klage bereits abweisen.
... hoffe ich dennoch, dass der Klage von Susanne Knobloch entsprochen wird.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 13:55
@Mauser
Das traurige ist, dass man vermutlich nie raufinden wird, was wirklich passiert ist, weil man überhaupt nicht mehr weiß, was man glauben kann. Das finde ich sehr schwer zu akzeptieren. Der einzige „ Erfolg“ in all den Jahren war, dass man die Leiche gefunden hat und die Mutter ihr Kind beerdigen konnte.
Das Kind war umgeben von mehr als seltsamen Leuten, von denen praktisch jeder die Gelegenheit hatte, Peggy was anzutun. Ich hoffe trotzdem, dass an den Überresten in Zukunft noch Spuren gefunden werden können, die zum Täter führen. Das erscheint mir als einzige Möglichkeit noch was herauszufinden.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 15:30
Sind die sterblichen Überreste denn beigesetzt worden oder werden die von der Staatsanwaltschaft noch zurückgehalten?


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 16:04
@Pusteblume82
Es fand eine Beisetzung statt mittlerweile.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 16:09
Zitat von MauserMauser schrieb:Der wirkliche Skandal im Fall Peggy ist doch eigentlich der das ein 9 jähriges Mädchen um ihr Leben betrogen und dessen Familie dadurch zerstört wurde, ein geistig behinderter Unschuldiger als vermeintlicher Täter zu Unrecht dafür verurteilt und eingesperrt worden ist,
Das stimmt so nicht, aber lasst uns doch mal genauer hinschauen, weshalb denn UK tatsächlich eingesperrt wurde.
Er war wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und schweren Kindesmissbrauchs (Vergewaltigung) rechtskräftig verurteilt und deshalb als Kinderschänder weggesperrt worden und das rechtskräftig und völlig zurecht.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 21:04
Zitat von emzemz schrieb:Das stimmt so nicht, aber lasst uns doch mal genauer hinschauen, weshalb denn UK tatsächlich eingesperrt wurde.
Er war wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und schweren Kindesmissbrauchs (Vergewaltigung) rechtskräftig verurteilt und deshalb als Kinderschänder weggesperrt worden und das rechtskräftig und völlig zurecht.
Das stimmt, wobei sich die Frage stellt, ob er ohne das Mordurteil wirklich genauso lange drin geblieben wäre. Ich kenne natürlich seine Patientenakte nicht und will keine Rechtsbeugung unterstellen, aber er kam ja dann ziemlich schnell frei. Also in irgendeine Richtung, wirkt es nicht perfekt. Vllt auch zu voreilig entlassen.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 21:08
Nach wie vor dreht es sich um die vermeintlichen Ermittlungspannen und wie Unrecht doch Ulvi und Manuel getan wurde bzw. wird. Selbst jetzt noch, wo es um Schmerzensgeld für Peggys Mutter geht, wird man nicht müde, sich in Mitleid mit diesen Beiden zu ergehen.

Es war 2017, da äußerte sich Christoph Lemmer in einem Interview - das es nicht mehr gibt, dass ich aber teilweise transkribiert hatte - zu dem, was Susanne Knobloch zu durchleiden hatte.
Was die Mutter betrifft tue ich mich schwer die ganzen Geschichten aufzuwärmen, was da so an Vorwürfen, sowohl in Lichtenberg als auch in Foren im Netz unterwegs ist, das ist für meinen Geschmack eine der dunklen Seiten der Stadt Lichtenberg, mit der sich die Stadt selbst einmal befassen sollte, aber das ist nicht meine Rolle, das anzutriggern, das müssen die Leute schon selber machen, die in den diversen Foren im Internet gegen die Mutter richtiggehend gehetzt haben, denen bleibt im Moment ein bisschen die Spucke weg, weil der Tod von Peggy all diesen Theorien, die sie vertreten haben, einfach komplett den Boden entzogen hat. Was da geredet wurde, finde ich unsäglich, wenn private Dinge an die Oberfläche gezerrt wurden oder frei erfunden gewesen, die ich unfassbar finde, weil diese Frau in erster Linie erst mal Opfer ist. Jetzt hat sie ihre Tochter verloren und dann fängt man an, die übelsten Dinge über sie zu erzählen, da kommt zum Einen noch das Andere mit dazu. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das ihr die ganzen Jahre zumute gewesen sein muss. Und das hat ja nie ein Ende genommen. Das ging über Jahre immer weiter, völlig gnadenlos. Ich frage mich, wie man so mit einem Menschen umgehen kann. Das gehört sich nicht nur nicht, das ist so unfassbar und das spricht sowas von gegen diese Leute, die da rumgehetzt haben. Man muss ja fast froh sein, dass die Leiche von der Peggy gefunden worden ist, damit da jetzt wenigsten endlich mal ein kleiner Dämpfer drauf ist und das Ganze leiser vonstatten geht.
Auch wenn ich annehme, im Berufungsverfahren wird man zum gleichen Urteil kommen ...
Zitat von jaskajaska schrieb am 19.11.2024:Ferner führt die Kammer aus, dass ein Anspruch der Klägerin auch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei.

Nachdem die darlegungs- und beweisbelastete Klägerin den von ihr vorgetragenen haftungsbegründenden Sachverhalt nicht bewiesen habe und ein Anspruch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei, sei die Klage als unbegründet abgewiesen worden.
... aber sie hat es versucht und kann sich somit nicht vorwerfen, nicht alles unternommen zu haben.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 21:29
@fassbinder1925
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:aber er kam ja dann ziemlich schnell frei.
Kulac wurde am 14. Mai 2014 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Bereits 1 Woche später wurde ein Vorgespräch zwischen Dr. Blocher und Ulvi Kulac geführt, da war also schon ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, was zur Entscheidung über die Entlassung aus der Forensik beitragen sollte.
Anfang September 2014 wird das Ergebnis des Gutachten bekannt, das weiterhin von einer Gefahr durch Ulvi Kulac ausging und das eher nicht geeignet war, eine zeitnahe Entlassung zu ermöglichen.
Ende Oktober 2014 wurde RA Saschenbrecker beauftragt, um Kulac aus der Forensik zu holen.
Am 31. Oktober 2014 gandas LG Bayreuth bekannt, keine vorgezogene Entlassung zu erwägen sondern den regulären Prüfturnus einzuhalten, also im folgenden Januar zu entscheiden.
Am 8. Januar 2015 fand dann die gerichtliche Anhörung zur weiteren Unterbringung statt. Es wurde entschieden, die Unterbringung zu verlängern und zwar um 1 weiteres Jahr.
Nach Intervention von RA Saschenbrecker entschied Mitte März das Oberlandesgericht Bamberg, dass eine weitere Unterbringung unverhältnismäßig sei und Kulac die Psychiatrie verlassen dürfe.
Der Umzug nach Himmelskron erfolgte dann am 31. Juli 2015.

So schnell und so reibungslos und so eindeutig war das Alles nicht.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 21:34
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das stimmt, wobei sich die Frage stellt, ob er ohne das Mordurteil wirklich genauso lange drin geblieben wäre. Ich kenne natürlich seine Patientenakte nicht und will keine Rechtsbeugung unterstellen, aber er kam ja dann ziemlich schnell frei. Also in irgendeine Richtung, wirkt es nicht perfekt. Vllt auch zu voreilig entlassen.
Hier hatte ich was dazu geschrieben. Beitrag von emz (Seite 4.670)

Es galt als gefährlich.


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Peggy Knobloch

28.11.2024 um 23:16
Zitat von emzemz schrieb:Er war wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und schweren Kindesmissbrauchs (Vergewaltigung) rechtskräftig verurteilt und deshalb als Kinderschänder weggesperrt worden und das rechtskräftig und völlig zurecht.
Nein, das stimmt so nicht.
Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt.[10] Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, da Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde.
Quelle: Wikipedia: Fall Peggy Knobloch#Verschwinden Peggy Knoblochs und Ermittlungen gegen Ulvi Kulaç


U. K. hatte sich ich glaube im Jahr vor Peggys Verschwinden selbst angezeigt als er mit heruntergelassener Hose erwscht wurde und sollte ab September 2001 in stationäre Therapie deswegen, wurde aber verhaftet, weil (weitere) Vorfälle und Missbräuche bekannt bzw. durch die Polizei ermittelt wurden und ins BKH Bayreuth überstellt.

Viele der Zeitungsartikel sind leider nicht mehr online, evtl. wurden die relevanten Passagen hier im Thread mal zitiert!


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Peggy Knobloch

29.11.2024 um 08:52
Zitat von FritzPhantomFritzPhantom schrieb:Das traurige ist, dass man vermutlich nie raufinden wird, was wirklich passiert ist, weil man überhaupt nicht mehr weiß, was man glauben kann. Das finde ich sehr schwer zu akzeptieren. Der einzige „ Erfolg“ in all den Jahren war, dass man die Leiche gefunden hat und die Mutter ihr Kind beerdigen konnte.
Das kommt erschwerend hinzu. Aber man darf sich auch nichts vormachen, selbst ohne die ungeeignete Methodik der Befragung UKs wäre der Fall Peggy Knobloch wahrscheinlich nicht mehr lösbar. Der Täter hatte wegen dem späten Fund „Glück“ gehabt. Dadurch gibt es keine ausreichenden Spuren.

Farbreste deuten allenfalls darauf hin, dass der Täter irgendwann mal renoviert hat. Wie der Fall Engelbrecht zeigt, nutzten manchmal Täter in Ihrer Hektik zum Transport irgendwelche geeignete Folien, die ihnen gerade zugänglich sind. Die können schon lange im Keller liegen und von einer älteren Renovierung stammen (wie wahrscheinlich im Fall Engelbrecht). Auf solchen Folien haftet Farbe jedoch nicht gut, da blättern dann recht leicht alte Farbreste ab.

Dann wären da die Torfreste, die charakterisieren aber in diesem Fall eben nicht den Tatort. Er wird an verschiedene Haushalte verkauft, wie spezifisch er dann pro Haushalt ausfällt, das wäre erst zu klären. Und durch die spezifische Abbauweise des Torfes (in Streifen) kann entsprechender Torf auch zeitlich weit auseinander in den Handel kommen. Außerdem kommt es auch auf die Produktion des Torfes an, war der Torf nur untergemischt (was bei Blumenerde meist der Fall ist) usw.. Und das müsste man für die Torfpuren wissen, die bei Peggy gefunden wurde und die man an anderen Orten findet. Letztlich dürfte es kaum reichen, dass man irgendwo auf dem Grundstück des Verdächtigen eine solche Spur findet. Laut dem Anwalt vom MS scheint diese Spur auch Abweichungen zu besitzen.

Dass MS den Tagesablauf nicht richtig beschrieben hatte, das kommt vor, das könnte ich genauso wenig im Nachhinein, wenn man ein paar Wochen später befragt wird – auch wenn es der eigene Geburtstag war. Denn der wird – je älter man wird – umso unwichtiger.

Ich hatte wirkliches Täterwissen – wie spezifische Gegebenheiten vom Fundort – in seinem Geständnis erwartet, die kontrollierbar gewesen wären. Aber vielleicht hat er das bewusst vermieden, verdrängt und dadurch vergessen, man weiß es nicht.

Ich denke, das LG hat daher aus gutem Grund AUCH wegen Zweifel bzgl. der Verbringung durch MS die Klage von Frau Knobloch abgewiesen.


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Peggy Knobloch

29.11.2024 um 09:41
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Nein, das stimmt so nicht.
Wegen der Missbrauchsfälle galt er als schuldunfähig. Da hast du natürlich Recht.
Es ging der Betreuerin und ihrer BI aber nach wie vor darum, deswegen ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen, um von UK den Makel des Kinderschänders, so wird er von seiner Anwältin in einem Interview benannt, zu nehmen.
Denn Ulvi Kulac war 2004 auch wegen des sexuellen Missbrauchs an Peggy K. verurteilt worden. Diese Taten waren aber kein Thema in dem Wiederaufnahmeverfahren vor zwei Jahren. Deshalb strebt Henning auch für diese Vorwürfe ein Wiederaufnahmeverfahren an. Anhand der Akten könne bewiesen werden, dass Kulac Peggy K. niemals sexuell missbraucht habe, sagte Gudrun Rödel von Kulacs Unterstützerkreis.
https://www.hna.de/welt/ulvi-kulac-will-schadensersatz-7109376.html
Diese Bemühungen war allerdings kein Erfolg beschieden.


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Peggy Knobloch

29.11.2024 um 10:25
Zitat von LentoLento schrieb:Dann wären da die Torfreste, die charakterisieren aber in diesem Fall eben nicht den Tatort. Er wird an verschiedene Haushalte verkauft, wie spezifisch er dann pro Haushalt ausfällt, das wäre erst zu klären. Und durch die spezifische Abbauweise des Torfes (in Streifen) kann entsprechender Torf auch zeitlich weit auseinander in den Handel kommen. Außerdem kommt es auch auf die Produktion des Torfes an, war der Torf nur untergemischt (was bei Blumenerde meist der Fall ist) usw.. Und das müsste man für die Torfpuren wissen, die bei Peggy gefunden wurde und die man an anderen Orten findet. Letztlich dürfte es kaum reichen, dass man irgendwo auf dem Grundstück des Verdächtigen eine solche Spur findet. Laut dem Anwalt vom MS scheint diese Spur auch Abweichungen zu besitzen.
Es wurden bei Peggy in den Nebenhöhlen Pollen festgestellt, die sie mit ihren letzten Atemzügen eingeatmet hat, jedoch nicht wieder ausatmen konnte, da sie verstarb. Die gleichen Pollen fanden sich im Garten von Manuels Eltern, in dem er Umtopfarbeiten durchgeführt hatte. Es gibt keine anderen Orte, an denen man genau diese spezifischen Pollen gefunden hat, die in Bezug zu Peggy stehen könnten.

Wie die Kontamination Peggys mit diesen Pollen während der letzten Minuten ihres Lebens erfolgt sein könnte, dazu hat sich die Staatsanwaltschaft nicht geäußert. Meine Vermutungen gehen in folgende Richtung: die Pollen hafteten Manuel an, oder sie befanden sich im Kofferraum seines Autos, mit dem er die Torfsäcke transportiert hatte, oder Peggy war in die Verpackungsfolie des Torfs gewickelt worden.


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Peggy Knobloch

29.11.2024 um 22:17
@emz

Könntest Du eine Aufstellung liefern, wo überall gesucht wurde? Ohne eine solche Aufstellung ist Deine Behauptung ohne Substanz. Wurde ganz Lichtenberg umgegraben? Ich vermute, dass nirgends anders gesucht wurde als die Bereiche, wo MS Zugriff hatte.

Auch schon der Fundort für diese Polen ist schon etwas seltsam, sie befanden sich – soweit ich es in Erinnerung habe – unter Wegplatten. Solche Wegplatten verändert man nicht jährlich, sie lagen da möglicherweise über Jahrzehnte.


Natürlich könnten Deine Vermutungen stimmen. Aber ist es wirklich sicher, dass das Opfer die Sporen eingeatmet hat oder ob sie erst im Wald durch z.B. Mikroorganismen in die Nebenhöhlen kamen? Eine offizielle Stellungnahme gab es nicht, diese Behauptung stammt von einem Autor, der mit deutlichem Übereifer aus einem durch die Ermittler abgehörten Gespräch zwischen UK und seinem Vater vieles interpretieren wollte. Was seine Gedanken/Interpreation und was wirklich Stand der Ermittlung oder durch Gutachten bestätigt war, ist in diesem Artikel nicht sorgfältig voneinander getrennt gewesen. Möglciherweise war das Einathen auch nur eine der Möglichkeiten. Heute wissen wir durch die PM der Einstellung des Verfahrens wenigstens etwas mehr bzgl. der Verwertbarkeit von UKs Behauptungen.


Diese Dinge werden sicherlich beim Zivilverfahren zur Sprache gekommen sein. Leider erfolgt das in einem Zivilverfahren nicht öffentlich, sondern es erfolgt in einem schriftlichen Vorverfahren, wo jede Partei ihre Argumente/Beweise liefert und auf die Argumentation der Gegenseite eingehen muss und evtl. Gegenbeweise anbieten muss. Der Vorsitzende steuert diesen Schriftwechsel, indem er rechtliche Hinweise zu den jeweiligen Schriftsätzen gibt. Die öffentliche Verhandlung ist dann in der Regel leider recht dürftig, weil das meiste aus den Schriftwechseln hervorgeht. In den Verhandlungen selbst erfolgen nur Zeugenvernehmungen und Klärungen der rechtlichen Grundlagen. Erst in der schriftlichen Urteilsbegründung würde man dann die Gründe der Klageabweisung finden, aber die liegt uns wohl nicht vor.

Wahrscheinlich wird der Anwalt von MS diese Problematik der Pollenbewertung aufgezeigt haben (auch die Proben sollen nicht ganz vollständig identisch gewesen sein), so wie er es öffentlich machte, sicher mit einer deutlich umfangreicheren Argumentation, mit der Folge (wahrscheinlich gestützt auf weiteres), dass das Gericht die Zweifel an der Verbringung nicht überwinden konnte.

Ob das OLG dies nun anders sehen wird muss man halt abwarten.


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Peggy Knobloch

30.11.2024 um 01:44
Youtube: Pollenforscherin Martina Weber | People of Science | ARTE
Pollenforscherin Martina Weber | People of Science | ARTE
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ab Minute 25 wird etwas zum Verbleib von Pollen bis zu 40 Minuten in der Nase erklärt.
Zitat von LentoLento schrieb:Könntest Du eine Aufstellung liefern, wo überall gesucht wurde? Ohne eine solche Aufstellung ist Deine Behauptung ohne Substanz. Wurde ganz Lichtenberg umgegraben? Ich vermute, dass nirgends anders gesucht wurde als die Bereiche, wo MS Zugriff hatte.
Natürlich kann ich dir diese Aufstellung nicht liefern, denn warum sollten die Ermitter eine solche veröffentlicht haben. Aber wenn ein eindeutiger Bezug der bei Peggy gefundenen Pollen zu denen im Garten von Manuel festgestellt wurde, dann dürfte das abgesichert sein.
Zitat von LentoLento schrieb:Wahrscheinlich wird der Anwalt von MS diese Problematik der Pollenbewertung aufgezeigt haben (auch die Proben sollen nicht ganz vollständig identisch gewesen sein), so wie er es öffentlich machte, sicher mit einer deutlich umfangreicheren Argumentation, mit der Folge (wahrscheinlich gestützt auf weiteres), dass das Gericht die Zweifel an der Verbringung nicht überwinden konnte.
Darüber etwas näheres zu erfahren, wäre vielleicht interessant, aber ich habe nichts Fundiertes von Meringer vernommen.

Beim Zurückblättern ist mir aufgefallen, dass wir all das schon vor zwei Jahren diskutiert haben und dann nochmal Jahre zuvor.


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Peggy Knobloch

30.11.2024 um 11:58
Weil es immer wieder zu Ungenauigkeiten kommt, was die Verurteilungen von Ulvi anbelangt, möchte ich es hier nochmal deutlich machen. Ulvi wurde lediglich vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Was die "Vergewaltigung" von Peggy und die weiteren Kindesmissbräuche anbelangt, so wurde festgestellt, dass er die Taten begangen hat, aber hierfür gilt er als schuldunfähig.
Zum Vergleich ziehe ich den Fall Mollath heran. Er hat, wie das Gericht festgestellt hat, seine Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen, usw., es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass er bei Begehung der Misshandlungen schuldunfähig war.

Aufgrund der Schuldunfähigkeit können Ulvi und Mollath wegen ihrer Taten, die sie zwar begangen haben, wie die Gerichte in beiden Fällen feststellten, aber nicht bestraft werden.

Beide haben versucht, in Wiederaufnahmeanträgen den Makel, diese Taten begangen zu haben, loszuwerden. Diese wurden jedoch von den jeweiligen Gerichten abgelehnt. Schließlich sind sie, da keine Strafe verhängt wurde, ja auch nicht weiter beschwert.

Wer sich nochmal in Erinnerung bringen möchte, wie das mit der Freilassung Ulvis aus der Forensik und seiner Unterbringung im betreuten Wohnen ablief, dem möchte ich diesen Beitrag empfehlen, in dem auch zwei Videos von den "Kneipenkonferenzen" im Spoiler verlinkt sind.


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Peggy Knobloch

30.11.2024 um 13:08
Zitat von emzemz schrieb:Aber wenn ein eindeutiger Bezug der bei Peggy gefundenen Pollen zu denen im Garten von Manuel festgestellt wurde, dann dürfte das abgesichert sein.
Wo gibt es denn, nachweisbar, einen eindeutigen Bezug zu den bei Manuel im Garten gefundenen Pollen.

Hast Du dafür eine Quelle bitte?

@Lento
hat mit seinen abwägenden Gedanken durchaus recht und zwar in Gänze.

Das Gleiche gilt auch für die Farbspuren.
"Wie sie bei Renovierungarbeiten entstehen" ist eine nachvollziehbare Aussage. Aber eben genau diese Farbpartikel, die ja bis hin zur Pigmentzusammensetzung hin analysiert wurden, fand man bei M. S. eben nicht und mit Sicherheit wurde nicht in jedem Haus, das in diesem oder die Jahre zuvor renoviert wurde, nach eben genau diesen Farbpartikeln gesucht.


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Peggy Knobloch

30.11.2024 um 15:05
Zitat von FritzPhantomFritzPhantom schrieb:Das traurige ist, dass man vermutlich nie raufinden wird, was wirklich passiert ist, weil man überhaupt nicht mehr weiß, was man glauben kann. Das finde ich sehr schwer zu akzeptieren.

Genau das ist der Grund was den Fall bis heute so ultramysteriös macht, allenthalben änderte sich plötzlich die Richtung und immer wenn man dachte man wäre jetzt auf des Rätsels Lösung gekommen verpuffte das Ganze wortwörtlich im puren Nichts. Selbst wenn man versucht es so neutral und so objektiv wie möglich zu betrachten lässt sich eigentlich nur feststellen dass Peggy im Mai 2001 spurlos verschwand und ihre sterblichen Überreste 2016 gefunden wurden, das ist schlicht und ergreifend alles!

Was genau passiert ist, wo es passiert ist, wie es passierte, warum es geschah und durch was oder wen – all das ist bis heute völlig ungewiss. Nicht mal ein Verbrechen ist in allerletzter Konsequenz wirklich erwiesen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür extrem hoch ist, denn es kommen theoretisch auch noch alternative Erklärungen in Frage wie z. B. ein Unfall mit Todesfolge, eine Verkettung unglücklicher Umstände usw. Aber ohne neue Fakten, Tatsachen, Beweise irgendetwas Handfestes, gesichertes, bleibt die Spur kalt und das sprichwörtliche herumstochern im Nebel geht weiter…

Zitat von FritzPhantomFritzPhantom schrieb:Das Kind war umgeben von mehr als seltsamen Leuten, von denen praktisch jeder die Gelegenheit hatte, Peggy was anzutun. [...] Das erscheint mir als einzige Möglichkeit noch was herauszufinden.

Korrekt und meiner Meinung nach existiert hier ein Ermittlungsansatz der noch nicht ausreichend und zufriedenstellend ausermittelt ist. Weil gerade da sind noch zentrale Fragen offen denen man nachgehen sollte/muss und bei denen zumindest theoretisch die Chance auf einen eventuellen neuen Erkenntnisgewinn besteht.

Wegen der Sache um die Farbreste und Pollen sei an dieser Stelle erneut auf die Erläuterungen des Rechtsanwalts von Manuel S. verwiesen. Diese Indizien sind mehr als nur dünn! Gäbe es wirklich einen eindeutigen kriminaltechnischen oder kriminalbiologischen Nachweis dann wäre das Ermittungsverfahren sicherlich nicht eingestellt worden - doch dem ist ja gerade eben nicht so...

Der Mann wurde zum Verdächtigen weil die Beamten an den Knochen von Peggy Pollen und Farbreste fanden. Er soll am Tag von Peggys Verschwinden mit Blumenerde gearbeitet haben die diese bestimmten Pollen enthält. Außerdem soll er zu dieser Zeit sein Haus renoviert haben was eine mögliche Quelle der Farbreste, sei so die Ermittler. Der Anwalt des Verdächtigen, Jörg Meringer, sieht das anders:
Jörg Meringer
Das waren weder Beweise noch waren es Indizien, das waren schlicht und einfach Spuren die man am Leichnam von Peggy gefunden hat. Und im Mai 2001 hat man ja in ganz Deutschland Renovierungsarbeiten durchgeführt, bevorzugt im Frühjahr an Häusern oder an Wohnungen und natürlich auch Gartenarbeiten, jeder hat seinen Garten bepflanzt. Und die Pollen waren schlicht und einfach Pollen die in jeder handelsüblichen Blumenerde zu finden waren. Es gibt keinen einzigen konkreten Zusammenhang herstellbar der diese Spuren, also diese Pollen und diese Renovierungsreste in irgendeiner Weise konkret mit meinem Mandanten in Verbindung bringt!
Ab Zeitindex 09.04 Minute
https://www.youtube.com/watch?v=J3LHfedfiQI&embeds_referring_euri=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F&source_ve_path=Mjg2NjY

Jörg Meringer
Sachen die sie bei der Leiche gefunden haben, das ist auch so eine Sache, diese Pollen-Farbreste, diese Pollen können von jeder handelsüblichen Blumenerde die man halt überall kaufen kann stammen. Die können doch jetzt speziell nicht mit meinem Mandanten in Verbindung gebracht werden. Die Farbreste genauso, die können überall herstammen. Viele Leute haben im Mai 2001 renoviert, haben Blumen gepflanzt, da kann man doch nicht sagen bloß weil jetzt Farbreste und Blumen... oder Pollen von Blumenerde finde das führt jetzt zu meinem Mandanten. Das geht doch nicht. Ich bin einfach der Meinung dass man sich jetzt genauso wie damals bei Herrn K. wieder eine Tathergangshypothese erarbeitet hat und in die zwängt man meinen Mandanten jetzt rein mit aller Macht!
Ab Zeitindex 28.07 Minute
https://www.zdf.de/dokumentation/hoellental/hoellental-116.html



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Peggy Knobloch

30.11.2024 um 15:20
@emz

Ja, wir hatten das – zumindest dem Einatmen – schon länger diskutiert. Da man hier aber immer wieder drauf zurückkommt, muss man auch immer wieder hinweisen, dass das möglicherweise nur ein Schluss eines Journalisten ist. Möglicherweise hat er es von einem Ermittler erfahren, der dieser Ansicht ebenfalls war, aber man muss sich immer fragen, wie kommt er zu dieser Schlussfolgerung. Wurde die für die Theorie passende Variante ausgesucht oder gab es laut Gutachten nur eine Variante? Das ist eben das Problem, diese wesentliche Info fehlt uns einfach.

Das obige Video hilft uns da nicht weiter, da wird sogar eine andere Möglichkeit bzgl. der Eintragung der Pollen gezeigt, durch das Einträufeln in die Nase. Klar wird das hier nicht vorgekommen sein. In dem Video von den Pollen gesprochen, die man einatmet, weil sie durch die Luft fliegen. Hier haben wir es jedoch um Torf oder dessen Weiterverarbeitung zu tun, wo es sich um Pollen handelt, die wahrscheinlich irgendwo anhafteten. Und so etwas wird wahrscheinlich auch durch Organismen nach dem Tode eingetragen werden können, natürlich könnten sie auch eingeatmet worden sein.


Für eine Suche benötigt man einen Anfangsverdacht. Man kann daher nicht jeden x-beliebigen Garten umgraben. Es ist daher anzunehmen, dass man nur die Gärten mit einem Bezug zu MS umgegraben hat. D.H. einen Vergleich dürften wir nicht haben. Man kann daher nur sagen, dass auf an einer einzigen Stelle dieser Pollenmix gefunden wurde. Aber was hat das für eine Aussage?

Man mus bedenken, Blumenerde oder was auch immer ist ein weiterverarbeitetes Produkt.Es ist etwas ganz anderes als würde man Pollen von der Umgebung des Tatortes finden.

Dann ist der Fundort unter einer Wegplatte gewesen. Wie lange lag die dort schon?

Dann sagt der Anwalt, dass so identisch der Mix gar nicht war, auch das muss man ernst nehmen. Es kann natürlich sein, dass die Abweichung keine große Rolle spielt, aber das wissen wir nicht. Aber eine solche Abweichung kann bei einem verarbeiteten Produkt sogar gewichtiger sein, als wenn z.B. die analysierten Pollen wirklich den Fundort charakterisiert hätten.


Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass man MS zumindest die Verbringung auch gerichtlich nachweisen kann, war trotzdem etwas skeptisch, weil ich nicht wusste, wie gewichtig die bekannten Gegendarstellungen des Anwalts von MS waren. Mir wäre eine gerichtliche Überprüfung daher lieber gewesen als einfach die Feststellung des dringenden Tatverdachtes der Verbringung.

Denn im Vorfeld einer gerichtlichen Überprüfung kann auch die Verteidigung schriftlich Fragen an die Gutachter stellen und der Gutachter liefert eine Ergänzung. Das kann dann durchaus dazu führen, dass man erkennt, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Aber dieser Weg war verschlossen, da diese Tat verjährt war.


So stand nur der dringende Tatverdacht im Raum, zwar ein Ergebnis, wo aber nur ein Teil des Weges gegangen wurde, der wichtigste jedoch fehlte. Daher habe ich die gerichtliche Überprüfung durch die Schmerzensgeldklage begrüßt, war dann aber überrascht über den bisherigen Ausgang.

Letztlich bestätigt dieses Ergebnis meine Skepsis zu Aussagen von Ermittlern.

Aber ich denke, wir sollten nun einfach auf die OLG-Entscheidung warten. Hier können wir so gut wie nichts beurteilen.


Was willst Du da mit Mollath und UK sagen? Die eine Tat/Taten hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kann doch nicht – auch wenn demjenigen eine andere Tat nachweisen kann, ist derjenige noch lange nicht Freiwild. Derjenige hat weiterhin gleiche Rechte wie jeder andere und man darf ihm nicht Verbrechen anhängen, die er nicht getat hat. Das sollte man sauber trennen, irgendwann findet man dann andernfalls immer irgendwelche Ausreden um schwere Ermittler-/Justizfehler zu verharmlosen.

Kurz zum Fall Mollath, auch wenn er hier OT ist:
Selbst, wenn es wirklich stimmt, dass Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat (eine Feststellung, die von einigen Fachleuten als mehr als fragwürdig angesehen wird, weil seine Ex-Frau die Aussage verweigerte und das Gericht die Ex-Fau dazu gar nicht befragen konnte). Selbst wenn er verurteilt worden wäre, hätte er wahrscheinlich eine Strafe auf Bewährung mit entsprechenden Auflagen erhalten, so gut wie niemand hätte je von dem Fall etwas gehört. Aus diesem Grund wurde er auch nicht in die Forensische gesteckt. Der Grund war hauptsächlich die behauptete Reifenstecherei. Das erste Gericht glaubte, dass er daher eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Die Untersuchung bzgl. der Reifenstecherei hatte das 1. Gericht äußerst mangelhaft durchgeführt, Mollath hätte nie diesbzgl. verurteilt werden dürfen, er wäre nicht in der Forensischen gelandet. Dass dann bei den weiteren Überprüfungen der forensischen Unterbringung weitere Fehler – festgestellt durch das BVerfG - erfolgten, ist dann nur ein AddOn gewesen.


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