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Peggy Knobloch

98.399 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.08.2025 um 17:42
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Und bei der von bla_bla erwähnten
bla_bla schrieb:
Lolita Brieger
konnte dem Täter halt auch kein Mord mehr nachgewiesen werden, nur Totschlag.
ganz genau, darum hatte ich es ja erwähnt.

Es ging darum, dass @bossderbosse behauptete, die Tatsache, dass gegen MS nicht mehr ermittelt wird und er nicht angeklagt wird, sei Beweis seiner Unschuld.

Dem wollte ich entgegenstellen, dass "unschuldig" und "verjährt" eben zwei ganz unterschiedliche Dinge sind.

Und habe dies an einem wohl besonders krassen Beispiel illustriert, wo ganz zweifelsfrei jemand Täter in einem Tötungsdelikt war, keiner wird abstreiten, dass der Täter dort schuldig ist, aber aufgrund Verjähung nicht mehr verurteilt werden konnte.

Im Fall hier ist die Sache nicht ganz so eindeutig, aber einen "Beweis der Unschuld" des MS, wie von @bossderbosse
behauptet, gibt es definitiv nicht.


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Peggy Knobloch

09.08.2025 um 18:14
Manuel S. hat die Verbringung der toten Peggy in den Wald gestanden, als diese Tat längst schon verjährt war, wenn sie denn überhaupt jemals strafbar war.

Was die Tötung von Peggy anbelangt, da ist Manuel S., so wie ich meine es verstanden zu haben, nach wie vor Tatverdächtiger.
Es wird aber derzeit nicht gegen ihn ermittelt, die Ermittlungen sind insgesamt eingestellt.
Aber was jetzt nicht ist, kann sich auch wieder ändern. Da gebe ich die Hoffnung nicht auf.


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Peggy Knobloch

11.08.2025 um 12:01
Zitat von emzemz schrieb:Aber was jetzt nicht ist, kann sich auch wieder ändern. Da gebe ich die Hoffnung nicht auf.
Ich auch nicht. Ich hoffe von Herzen, dass das Schicksal dieses Mädchens eines Tages geklärt werden kann und die oder der Schuldige noch zur Rechenschaft gezogen werden/wird. Es gibt kaum einen Fall, der mich so beschäftigt wie dieser.

Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.

Von einer Unschuld Manuel S' kann keinesfalls gesprochen werden.


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Peggy Knobloch

14.08.2025 um 18:33
Zitat von bla_blabla_bla schrieb am 09.08.2025:Im Fall hier ist die Sache nicht ganz so eindeutig, aber einen "Beweis der Unschuld" des MS, wie von @bossderbosse
behauptet, gibt es definitiv nicht.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.
Im Fall Ursula Herrmann passierte sowas auch, also ähnlich wie hier.

Ursulas Bruder Michael wollte nochmal Bewgeung in die Sache bringen. Also verklagte er den bereits verurteilten Werner M. auf Schmerzensgeld, und somit wurden Ermittlungen wieder aufgenommen.

Sowas ist immer ne Möglichkeit, um nochmal Bewegung reinzubringen. Ganz egal welche Bewegung. Bei Michael Herrmann war es jedoch andersrum. Er hatte Zweifel an Werner’s Schuld. Aber Bewegung kam daduch wieder in den Fall.

Vlt. hat dieser Fall Susanne Knobloch oder ihre Anwätin sogar inspiriert genau diesen Schritt zu gehen. Denn er ist eigenltich der Gleiche, wenn auch mit anderen Motiven. Aber um nochmal Bewegung reinzubringen, ist das so ziemlich die letzte oder einzige Chance. Im Fall Ursula brachte es was, sprich Ermittlungen wurden wieder aufgenommen.

Und Michael hat Werner auch in einem Brief klar geschrieben wie er das sieht. Dem Sinn nach: "Wenn Sie unschuldig sind, dann hoffe ich sehr, dass ihr Ruf wieder rehabilitiert wird. Wenn sie es doch waren und schuldig sind, dann zur Hölle mit Ihnen."

Auf den Punkt gebracht.


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Peggy Knobloch

14.08.2025 um 19:25
https://share.google/YHD6UEkAloMglZsEM

Heute wurde im Berufungsverfahren "Zivilklage" vom OLG Bamberg das Urteil gesprochen! Die Klage von Frau Susanne Knobloch wurde abermals als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen!

Somit bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit der Gang zum BGH!


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Peggy Knobloch

14.08.2025 um 22:09
Zitat von EgedeEgede schrieb:Heute wurde im Berufungsverfahren "Zivilklage" vom OLG Bamberg das Urteil gesprochen! Die Klage von Frau Susanne Knobloch wurde abermals als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen!

Somit bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit der Gang zum BGH!
Der Bundesgerichtshof ist sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen Revisionsgericht. Als solches überprüft er die an ihn herangetragenen Urteile der Instanzgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler, meiner Meinung nach.

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Verfahrensarten/verfahrensarten_node.html#:~:text=Der%20Bundesgerichtshof%20ist%20sowohl%20in,der%20Instanzgerichte%20ausschlie%C3%9Flich%20auf%20Rechtsfehler.


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Peggy Knobloch

14.08.2025 um 22:10
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb am 01.02.2023:Die Bewertung dieser Spuren durch die Ermittler und das Gericht sehen aber anders aus. Wie immer gilt bei Indizien, dass oft jedes für sich genommen nicht ausreichend ist, um eine Tatsache zu beweisen, in der Summe die Indizien aber ein anderes Gewicht bekommen. Hier sind schon sehr spezifische Spuren (Pollen und Farbreste) zusammengekommen. In Kombination mit dem Geständnis, dem Bewegungsprofil von MS am Tattag, den Aussagen von UK und der eigenen Aussage vom Vatertag dürfte das ausreichend sein, um das Gericht zu überzeugen. [...] aber was so in der Berichterstattung zu einschlägigen Gerichtsentscheidung mit Bezug zu dem Geständnis wiedergegeben wurde, gehe ich davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist, dass das Zivilgericht, das Geständnis von MS als zumindest hinsichtlich der Verbringung als wahr wertet, weil es eben auch zu den übrigen Spuren und Fakten passt.

Tja das mit diesen Wahrscheinlichkeiten ist immer so eine Sache... insbesondere dann wenn die Fakten dagegen sprechen:

Mutter scheitert mit Schmerzensgeldklage im Mordfall Peggy

Nach der nun vom OLG bestätigten Entscheidung des Landgerichts Hof vom Mai vergangenen Jahres konnte die Mutter aber nicht nachweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich die Leiche transportiert habe. Ein entsprechendes Teilgeständnis aus einem Strafverfahren sei im Zivilverfahren nicht zugrunde zu legen, weil das Teilgeständnis in einer Drucksituation zustande gekommen sei. Außerdem sei es in sich widersprüchlich sowie teilweise objektiv unrichtig, es beinhalte auch kein Täterwissen.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts wurde keine Revision zugelassen.

Angeklagter beteuerte: »Ich hab’ einfach nichts verbrochen«

Bei Vernehmungen im Jahr 2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Der Mann soll bei der Vernehmung allerdings von der Polizei unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei wies dies zwar zurück, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Vor dem Oberlandesgericht hatte er dies bekräftigt: »Ich hab’ einfach nichts verbrochen.« Er habe sich über Jahre mit Anfeindungen und falschen Verdächtigungen auseinandersetzen müssen und wolle damit endlich abschließen
, hatte der Mann bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Juli gesagt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/peggy-knobloch-mutter-scheitert-mit-schmerzensgeldklage-im-mordfall-peggy-a-cd3c10d5-477e-4b4e-8c4c-0e60a422a0be

Mutter der getöteten Peggy scheitert mit Schmerzensgeldklage

[...]

Erst 2016, 15 Jahre nach dem Verschwinden der damals Neunjährigen, wurde ihre Leiche in einem Wald beim thüringischen Rodacherbrunn gefunden. Peggys Mutter begründete die Geldforderung mit einem, später zurückgezogenen Geständnis des Beklagten. In diesem hatte der Mann angegeben, die Leiche von Peggy aus Lichtenberg weggebracht zu haben. Er habe, so Knobloch in ihrer Argumentation, all die Jahre gewusst, wo ihr Kind sei.

Das sei keine ausreichende Begründung, so das OLG in seinem Urteil. Das Gericht beschied, dass die Beweisführung im ersten Prozess in Hof 2024 korrekt war. Auch die Beweiswürdigung sei vollständig gewesen, es sei nichts übersehen worden, so die Vorsitzende Richterin des 12. Senates. Eine neue Beweisaufnahme hätte keine anderen Ergebnisse als im ersten Prozess erbracht.

Beklagter zieht Geständnis zurück

Außerdem sei die Zurücknahme des Geständnisses glaubhaft, weil alle Aussagen des Beklagten auf Vorhaltungen der Polizei erfolgten sowie aus Erkenntnissen aus den Medien stammen würden. Der Tathergang, wie er im Geständnis geschildert wurde, sei hingegen nicht glaubhaft, da der Beklagte den Körper von Peggy zum angegebenen Tatzeitpunkt in der Stadtmitte von Lichtenberg nie unbemerkt in den Kofferraum seines Pkw hätte laden können.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mutter-der-getoeteten-peggy-scheitert-mit-schmerzensgeldklage,Utr2wAA

Mit dem finalen Urteil des OLG Bamberg haben heute vor allem Justiz als auch Behörden und Ermittler schlussendlich ihren verdienten Arschtritt bekommen!

Nicht dass das Urteil jetzt überraschend gekommen wäre aber es symbolisiert nochmal in aller Deutlichkeit auf welch bröckeligen Fundament diese ganzen unhaltbaren, gestrickten und konstruierten, Vorwürfe gegen Manuel S. ohnehin von Anfang an gewesen sind. Nach dem - berechtigten - Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. waren sie danach weder in der Lage einen, auf harten Beweisen basierenden, Täter zu finden noch den Fall überhaupt befriedigend aufzuklären. Um sich dieses Versagen, diese Blöße jedoch nicht eingestehen zu müssen sind sie wieder dahin zurückgekehrt wo sie 2004 schon einmal waren, nämlich bei Ulvi K. Doch weil dieser aufgrund seines rechtskräftigen Freispruchs nicht mehr belangt werden kann, Ne bis in idem - Verbot der Doppelbestrafung, musste eben ein "Ersatzschuldiger" als Sündenbock her und das war dann Manuel S.

All das was danach kam die Zivilklage, die beiden Gerichtsprozesse usw. war nur eine Folge dieser fehlerbehafteten und insbesondere fragwürdigen Arbeit von Justiz und Ermittlungsbehörden. Vor allem hätte das viel früher klar sein können und müssen nachdem der strafrechtliche Teil mit der Haftentlassung und Entscheidung keine Anklage zu erheben krachend gescheitert war! Da hätte auch das Zivilverfahren nichts gebracht selbst wenn man in eine Beweisaufnahme eingetreten wäre. Weil wo nichts ist kann auch nichts gefunden werden. Ich bedaure aufrichtig das Peggys Mutter leider mit der Gewissheit wird leben müssen nicht zu erfahren was ihrer Tochter wiederfahren ist, warum es geschah und sie dadurch keinen Rechtsfrieden erfährt. Aber auch dieses persönliche Schicksal kann und darf nicht dazu führen das ein Unschuldiger als Sündenbock für behördliches Versagen in Haftung genommen wird nur weil die Justiz in fast 20 Jahren nicht in der Lage war den Fall Peggy befriedigend aufzuklären!


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Peggy Knobloch

16.08.2025 um 23:34
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.
Kann ich ebenfalls nachvollziehen.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Von einer Unschuld Manuel S' kann keinesfalls gesprochen werden.
Darum nennt man es eben Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteil. Anders geht es nicht. Das fällt im Einzelfall schwer.


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Peggy Knobloch

17.08.2025 um 10:28
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Der Bundesgerichtshof ist sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen Revisionsgericht. Als solches überprüft er die an ihn herangetragenen Urteile der Instanzgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler, meiner Meinung nach.
In diesem Fall müsste erst einmal die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich sein, bevor es überhaupt zu einer Revision beim BGH kommt.


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Peggy Knobloch

17.08.2025 um 10:37
Zitat von MauserMauser schrieb:Tja das mit diesen Wahrscheinlichkeiten ist immer so eine Sache... insbesondere dann wenn die Fakten dagegen sprechen:
Ja, die lieben Fakten - es sind doch eher Bewertungen der vorliegenden Indizien -, ich halte es da doch eher mit dem, was Jörg Vöilkerling von der Bild über an Fakten auflistet:
In seiner Ver­nehmung am 12. September 2018 räumte S. dann erstmals ein, am 4. Mai 2001 im Lichten­berger Wirtshaus „Zwick“ mit Ulvi K. über eine geplante Vergewal­tigung Peggys ge­sprochen zu haben. Nach­dem Ulvi ihm ge­sagt habe, er habe „fei des Madla gfickt“, da habe er ge­antwortet „Des mechert ich a gern amol mo­chen“.

Ich habe kein Mitleid mit MS, dem gebührt die tägliche Dosis Aufmerksamkeit. Er hat sich selbst in diese Lage gebracht - neben den anderen Indizien, oder seine "zufällige" Anwesenheit an dem Tag, an dem Ort, zu dem Zeitpunkt, an dem Peggy zuletzt gesichert gesehen wurde. Und die aktuelle Bewertung heißt nur, dass es juristisch nicht ausreicht.

Susanne Knobloch:
Susanne Knob­loch wandte sich vor Gericht direkt an den einstigen Beschuldig­ten: „Ich habe nur neun Jahre etwas von Peggy gehabt und ich habe das Doppelte der Zeit gebraucht, um sie überhaupt nach Hause zu holen.“
und
„Sagt endlich die Wahrheit! Warum habt ihr mich 18 Jahre lang mein Kind nicht beerdigen lassen?“ Sie wolle nie­manden lebenslang hinter Gitter bringen, sie wolle nur die Wahrheit wissen.

„Sol­len denn 18 Jahre Hexenjagd auf mich umsonst gewesen sein?“
Wir werden sehen
„Ich habe seit 2001 drei Sonderkommissionen und etliche Beschuld­igtenvernehmungen über mich ergehen lassen müssen. Und ich habe zu kei­nem Zeit­punkt gesagt, ich er­zähle euch jetzt irgendeinen Bull­shit, um hier rauszukom­men.“



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Peggy Knobloch

18.08.2025 um 23:48
Zitat von simiesimie schrieb:In diesem Fall müsste erst einmal die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich sein, bevor es überhaupt zu einer Revision beim BGH kommt
Stimmt, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, in diesem Fall das OLG Bamberg,
ist das nächste Rechtsmittel eine begründete und erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bez. eines Revisionsverfahrens.

Danach im anschließenden Revisionsverfahren prüft ein Zivilsenat des BGH das Urteil des Berufungsgerichts
auf etwaige Rechtsfehler.

Ein schwieriger Verfahrensweg für Peggys Mutter, evtl. verbunden mit einer weiteren Niederlage vor den Gerichten.


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