Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.412 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.08.2025 um 17:42
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Und bei der von bla_bla erwähnten
bla_bla schrieb:
Lolita Brieger
konnte dem Täter halt auch kein Mord mehr nachgewiesen werden, nur Totschlag.
ganz genau, darum hatte ich es ja erwähnt.

Es ging darum, dass @bossderbosse behauptete, die Tatsache, dass gegen MS nicht mehr ermittelt wird und er nicht angeklagt wird, sei Beweis seiner Unschuld.

Dem wollte ich entgegenstellen, dass "unschuldig" und "verjährt" eben zwei ganz unterschiedliche Dinge sind.

Und habe dies an einem wohl besonders krassen Beispiel illustriert, wo ganz zweifelsfrei jemand Täter in einem Tötungsdelikt war, keiner wird abstreiten, dass der Täter dort schuldig ist, aber aufgrund Verjähung nicht mehr verurteilt werden konnte.

Im Fall hier ist die Sache nicht ganz so eindeutig, aber einen "Beweis der Unschuld" des MS, wie von @bossderbosse
behauptet, gibt es definitiv nicht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.08.2025 um 18:14
Manuel S. hat die Verbringung der toten Peggy in den Wald gestanden, als diese Tat längst schon verjährt war, wenn sie denn überhaupt jemals strafbar war.

Was die Tötung von Peggy anbelangt, da ist Manuel S., so wie ich meine es verstanden zu haben, nach wie vor Tatverdächtiger.
Es wird aber derzeit nicht gegen ihn ermittelt, die Ermittlungen sind insgesamt eingestellt.
Aber was jetzt nicht ist, kann sich auch wieder ändern. Da gebe ich die Hoffnung nicht auf.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

11.08.2025 um 12:01
Zitat von emzemz schrieb:Aber was jetzt nicht ist, kann sich auch wieder ändern. Da gebe ich die Hoffnung nicht auf.
Ich auch nicht. Ich hoffe von Herzen, dass das Schicksal dieses Mädchens eines Tages geklärt werden kann und die oder der Schuldige noch zur Rechenschaft gezogen werden/wird. Es gibt kaum einen Fall, der mich so beschäftigt wie dieser.

Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.

Von einer Unschuld Manuel S' kann keinesfalls gesprochen werden.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.08.2025 um 18:33
Zitat von bla_blabla_bla schrieb am 09.08.2025:Im Fall hier ist die Sache nicht ganz so eindeutig, aber einen "Beweis der Unschuld" des MS, wie von @bossderbosse
behauptet, gibt es definitiv nicht.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.
Im Fall Ursula Herrmann passierte sowas auch, also ähnlich wie hier.

Ursulas Bruder Michael wollte nochmal Bewgeung in die Sache bringen. Also verklagte er den bereits verurteilten Werner M. auf Schmerzensgeld, und somit wurden Ermittlungen wieder aufgenommen.

Sowas ist immer ne Möglichkeit, um nochmal Bewegung reinzubringen. Ganz egal welche Bewegung. Bei Michael Herrmann war es jedoch andersrum. Er hatte Zweifel an Werner’s Schuld. Aber Bewegung kam daduch wieder in den Fall.

Vlt. hat dieser Fall Susanne Knobloch oder ihre Anwätin sogar inspiriert genau diesen Schritt zu gehen. Denn er ist eigenltich der Gleiche, wenn auch mit anderen Motiven. Aber um nochmal Bewegung reinzubringen, ist das so ziemlich die letzte oder einzige Chance. Im Fall Ursula brachte es was, sprich Ermittlungen wurden wieder aufgenommen.

Und Michael hat Werner auch in einem Brief klar geschrieben wie er das sieht. Dem Sinn nach: "Wenn Sie unschuldig sind, dann hoffe ich sehr, dass ihr Ruf wieder rehabilitiert wird. Wenn sie es doch waren und schuldig sind, dann zur Hölle mit Ihnen."

Auf den Punkt gebracht.


melden

Peggy Knobloch

14.08.2025 um 19:25
https://share.google/YHD6UEkAloMglZsEM

Heute wurde im Berufungsverfahren "Zivilklage" vom OLG Bamberg das Urteil gesprochen! Die Klage von Frau Susanne Knobloch wurde abermals als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen!

Somit bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit der Gang zum BGH!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.08.2025 um 22:09
Zitat von EgedeEgede schrieb:Heute wurde im Berufungsverfahren "Zivilklage" vom OLG Bamberg das Urteil gesprochen! Die Klage von Frau Susanne Knobloch wurde abermals als unbegründet abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen!

Somit bleibt der Klägerin als letzte Möglichkeit der Gang zum BGH!
Der Bundesgerichtshof ist sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen Revisionsgericht. Als solches überprüft er die an ihn herangetragenen Urteile der Instanzgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler, meiner Meinung nach.

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Verfahrensarten/verfahrensarten_node.html#:~:text=Der%20Bundesgerichtshof%20ist%20sowohl%20in,der%20Instanzgerichte%20ausschlie%C3%9Flich%20auf%20Rechtsfehler.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

14.08.2025 um 22:10
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb am 01.02.2023:Die Bewertung dieser Spuren durch die Ermittler und das Gericht sehen aber anders aus. Wie immer gilt bei Indizien, dass oft jedes für sich genommen nicht ausreichend ist, um eine Tatsache zu beweisen, in der Summe die Indizien aber ein anderes Gewicht bekommen. Hier sind schon sehr spezifische Spuren (Pollen und Farbreste) zusammengekommen. In Kombination mit dem Geständnis, dem Bewegungsprofil von MS am Tattag, den Aussagen von UK und der eigenen Aussage vom Vatertag dürfte das ausreichend sein, um das Gericht zu überzeugen. [...] aber was so in der Berichterstattung zu einschlägigen Gerichtsentscheidung mit Bezug zu dem Geständnis wiedergegeben wurde, gehe ich davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist, dass das Zivilgericht, das Geständnis von MS als zumindest hinsichtlich der Verbringung als wahr wertet, weil es eben auch zu den übrigen Spuren und Fakten passt.

Tja das mit diesen Wahrscheinlichkeiten ist immer so eine Sache... insbesondere dann wenn die Fakten dagegen sprechen:

Mutter scheitert mit Schmerzensgeldklage im Mordfall Peggy

Nach der nun vom OLG bestätigten Entscheidung des Landgerichts Hof vom Mai vergangenen Jahres konnte die Mutter aber nicht nachweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich die Leiche transportiert habe. Ein entsprechendes Teilgeständnis aus einem Strafverfahren sei im Zivilverfahren nicht zugrunde zu legen, weil das Teilgeständnis in einer Drucksituation zustande gekommen sei. Außerdem sei es in sich widersprüchlich sowie teilweise objektiv unrichtig, es beinhalte auch kein Täterwissen.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts wurde keine Revision zugelassen.

Angeklagter beteuerte: »Ich hab’ einfach nichts verbrochen«

Bei Vernehmungen im Jahr 2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Der Mann soll bei der Vernehmung allerdings von der Polizei unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei wies dies zwar zurück, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Vor dem Oberlandesgericht hatte er dies bekräftigt: »Ich hab’ einfach nichts verbrochen.« Er habe sich über Jahre mit Anfeindungen und falschen Verdächtigungen auseinandersetzen müssen und wolle damit endlich abschließen
, hatte der Mann bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Juli gesagt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/peggy-knobloch-mutter-scheitert-mit-schmerzensgeldklage-im-mordfall-peggy-a-cd3c10d5-477e-4b4e-8c4c-0e60a422a0be

Mutter der getöteten Peggy scheitert mit Schmerzensgeldklage

[...]

Erst 2016, 15 Jahre nach dem Verschwinden der damals Neunjährigen, wurde ihre Leiche in einem Wald beim thüringischen Rodacherbrunn gefunden. Peggys Mutter begründete die Geldforderung mit einem, später zurückgezogenen Geständnis des Beklagten. In diesem hatte der Mann angegeben, die Leiche von Peggy aus Lichtenberg weggebracht zu haben. Er habe, so Knobloch in ihrer Argumentation, all die Jahre gewusst, wo ihr Kind sei.

Das sei keine ausreichende Begründung, so das OLG in seinem Urteil. Das Gericht beschied, dass die Beweisführung im ersten Prozess in Hof 2024 korrekt war. Auch die Beweiswürdigung sei vollständig gewesen, es sei nichts übersehen worden, so die Vorsitzende Richterin des 12. Senates. Eine neue Beweisaufnahme hätte keine anderen Ergebnisse als im ersten Prozess erbracht.

Beklagter zieht Geständnis zurück

Außerdem sei die Zurücknahme des Geständnisses glaubhaft, weil alle Aussagen des Beklagten auf Vorhaltungen der Polizei erfolgten sowie aus Erkenntnissen aus den Medien stammen würden. Der Tathergang, wie er im Geständnis geschildert wurde, sei hingegen nicht glaubhaft, da der Beklagte den Körper von Peggy zum angegebenen Tatzeitpunkt in der Stadtmitte von Lichtenberg nie unbemerkt in den Kofferraum seines Pkw hätte laden können.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mutter-der-getoeteten-peggy-scheitert-mit-schmerzensgeldklage,Utr2wAA

Mit dem finalen Urteil des OLG Bamberg haben heute vor allem Justiz als auch Behörden und Ermittler schlussendlich ihren verdienten Arschtritt bekommen!

Nicht dass das Urteil jetzt überraschend gekommen wäre aber es symbolisiert nochmal in aller Deutlichkeit auf welch bröckeligen Fundament diese ganzen unhaltbaren, gestrickten und konstruierten, Vorwürfe gegen Manuel S. ohnehin von Anfang an gewesen sind. Nach dem - berechtigten - Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. waren sie danach weder in der Lage einen, auf harten Beweisen basierenden, Täter zu finden noch den Fall überhaupt befriedigend aufzuklären. Um sich dieses Versagen, diese Blöße jedoch nicht eingestehen zu müssen sind sie wieder dahin zurückgekehrt wo sie 2004 schon einmal waren, nämlich bei Ulvi K. Doch weil dieser aufgrund seines rechtskräftigen Freispruchs nicht mehr belangt werden kann, Ne bis in idem - Verbot der Doppelbestrafung, musste eben ein "Ersatzschuldiger" als Sündenbock her und das war dann Manuel S.

All das was danach kam die Zivilklage, die beiden Gerichtsprozesse usw. war nur eine Folge dieser fehlerbehafteten und insbesondere fragwürdigen Arbeit von Justiz und Ermittlungsbehörden. Vor allem hätte das viel früher klar sein können und müssen nachdem der strafrechtliche Teil mit der Haftentlassung und Entscheidung keine Anklage zu erheben krachend gescheitert war! Da hätte auch das Zivilverfahren nichts gebracht selbst wenn man in eine Beweisaufnahme eingetreten wäre. Weil wo nichts ist kann auch nichts gefunden werden. Ich bedaure aufrichtig das Peggys Mutter leider mit der Gewissheit wird leben müssen nicht zu erfahren was ihrer Tochter wiederfahren ist, warum es geschah und sie dadurch keinen Rechtsfrieden erfährt. Aber auch dieses persönliche Schicksal kann und darf nicht dazu führen das ein Unschuldiger als Sündenbock für behördliches Versagen in Haftung genommen wird nur weil die Justiz in fast 20 Jahren nicht in der Lage war den Fall Peggy befriedigend aufzuklären!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

16.08.2025 um 23:34
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Und Frau Knobloch verstehe ich in Ihrem Handeln sehr gut.
Kann ich ebenfalls nachvollziehen.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 11.08.2025:Von einer Unschuld Manuel S' kann keinesfalls gesprochen werden.
Darum nennt man es eben Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteil. Anders geht es nicht. Das fällt im Einzelfall schwer.


melden

Peggy Knobloch

17.08.2025 um 10:28
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Der Bundesgerichtshof ist sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen Revisionsgericht. Als solches überprüft er die an ihn herangetragenen Urteile der Instanzgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler, meiner Meinung nach.
In diesem Fall müsste erst einmal die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich sein, bevor es überhaupt zu einer Revision beim BGH kommt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

17.08.2025 um 10:37
Zitat von MauserMauser schrieb:Tja das mit diesen Wahrscheinlichkeiten ist immer so eine Sache... insbesondere dann wenn die Fakten dagegen sprechen:
Ja, die lieben Fakten - es sind doch eher Bewertungen der vorliegenden Indizien -, ich halte es da doch eher mit dem, was Jörg Vöilkerling von der Bild über an Fakten auflistet:
In seiner Ver­nehmung am 12. September 2018 räumte S. dann erstmals ein, am 4. Mai 2001 im Lichten­berger Wirtshaus „Zwick“ mit Ulvi K. über eine geplante Vergewal­tigung Peggys ge­sprochen zu haben. Nach­dem Ulvi ihm ge­sagt habe, er habe „fei des Madla gfickt“, da habe er ge­antwortet „Des mechert ich a gern amol mo­chen“.

Ich habe kein Mitleid mit MS, dem gebührt die tägliche Dosis Aufmerksamkeit. Er hat sich selbst in diese Lage gebracht - neben den anderen Indizien, oder seine "zufällige" Anwesenheit an dem Tag, an dem Ort, zu dem Zeitpunkt, an dem Peggy zuletzt gesichert gesehen wurde. Und die aktuelle Bewertung heißt nur, dass es juristisch nicht ausreicht.

Susanne Knobloch:
Susanne Knob­loch wandte sich vor Gericht direkt an den einstigen Beschuldig­ten: „Ich habe nur neun Jahre etwas von Peggy gehabt und ich habe das Doppelte der Zeit gebraucht, um sie überhaupt nach Hause zu holen.“
und
„Sagt endlich die Wahrheit! Warum habt ihr mich 18 Jahre lang mein Kind nicht beerdigen lassen?“ Sie wolle nie­manden lebenslang hinter Gitter bringen, sie wolle nur die Wahrheit wissen.

„Sol­len denn 18 Jahre Hexenjagd auf mich umsonst gewesen sein?“
Wir werden sehen
„Ich habe seit 2001 drei Sonderkommissionen und etliche Beschuld­igtenvernehmungen über mich ergehen lassen müssen. Und ich habe zu kei­nem Zeit­punkt gesagt, ich er­zähle euch jetzt irgendeinen Bull­shit, um hier rauszukom­men.“



2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.08.2025 um 23:48
Zitat von simiesimie schrieb:In diesem Fall müsste erst einmal die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich sein, bevor es überhaupt zu einer Revision beim BGH kommt
Stimmt, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, in diesem Fall das OLG Bamberg,
ist das nächste Rechtsmittel eine begründete und erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bez. eines Revisionsverfahrens.

Danach im anschließenden Revisionsverfahren prüft ein Zivilsenat des BGH das Urteil des Berufungsgerichts
auf etwaige Rechtsfehler.

Ein schwieriger Verfahrensweg für Peggys Mutter, evtl. verbunden mit einer weiteren Niederlage vor den Gerichten.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 14:43
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb am 18.08.2025:Ein schwieriger Verfahrensweg für Peggys Mutter, evtl. verbunden mit einer weiteren Niederlage vor den Gerichten.
Endgültiger Rückschlag für die Mutter der getöteten Peggy bezüglich Schmerzensgeld.
Wäre ohnehin ein sehr schwieriger Verfahrensweg gewesen, m. E..
Die Mutter der getöteten Peggy wird von einem früheren Verdächtigen kein Schmerzensgeld erhalten. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass ihre Klage abschließend abgewiesen wurde. Bereits im August hatte eine Zivilkammer die Klage auf Schmerzensgeld der Frau abgelehnt und keine Revision zugelassen. Innerhalb der einmonatigen Frist legte die Klägerin keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof ein, wie der Justizsprecher aus Bamberg mitteilte.

Dem OLG zufolge fehlte es an ausreichenden Beweisen für die Behauptung in der Klage, dass der frühere Verdächtige Peggys Leiche in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Somit bestünde keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Wesentlichen widerlegt worden und unter Druck entstanden, hieß es in der Begründung.
.....
Quelle: https://www.infranken.de/lk/hof/peggy-schmerzensgeld-prozess-gericht-oberlandesgericht-bamberg-zeuge-verdaechtiger-art-5631481


melden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 15:13
Zitat von LöffelkönigLöffelkönig schrieb am 17.08.2025:In seiner Ver­nehmung am 12. September 2018 räumte S. dann erstmals ein, am 4. Mai 2001 im Lichten­berger Wirtshaus „Zwick“ mit Ulvi K. über eine geplante Vergewal­tigung Peggys ge­sprochen zu haben.
Ich bin da hin-und hergerissen, inwieweit Manuel S. unter dem Druck der Beamten waehrend der Vernehmung etwas zugegeben haben koennte, was nicht zutrifft.

Ich bin auch ganz bestuerzt darueber, wieviele paedophile Taeter in Peggy's Umfeld waren -
so auch dieser Holger.
Ihm konnte man zwar nichts nachweisen, aber das heisst ja nicht, dass er es nicht war. Vielleicht wurde Peggy einfach zu spaet gefunden.
Peggy war umgeben von Pädophilen
In den 15 Jahren, die die Ermittlungen inzwischen andauern, gab es schon mehrere Verdächtige. Auffällig ist, dass es in Peggys jungem Leben gleich mehrere obskure Männer gab - und offensichtlich auch diverse Pädophile. Nicht nur, dass es in Peggys Nachbarschaft eine Art Treffpunkt für Pädophile gab, die mit Kinderpornos handelten. In der Straße der Familie Knobloch gingen außerdem mehrere Männer ein und aus, die später wegen sexuellen Missbrauchs von Mädchen verurteilt wurden. Ein Überblick über die obskuren Männer in Peggys kurzem Leben.

• Der pädophile Holger E.
Holger E. war öfter bei Peggys Familie zu Besuch. Er war lange der Hauptverdächtige im Fall. Ermittlern gegenüber hat er zugegeben, dass es mit Peggy zu "Zärtlichkeiten" gekommen sei. Das hatte der Bayerische Rundfunk berichtet. Bei einer Durchsuchung von Peggys Hinterlassenschaften fanden Ermittler seine Adresse. Der Pädophile soll ganz vernarrt in Peggy gewesen sein. Bei einem Besuch bei dem Mann in dessen Wohnung stieß die Polizei auf mehrere Fotos von Peggy und ein Amulett mit dem Buchstaben 'P'. Außerdem soll Peggys Name an E.s Wand gestanden haben. Er bestritt aber, etwas mit dem Tod des Mädchens zu tun gehabt zu haben, auch Beweise gab es keine, also schied er in diesem Fall als Verdächtiger aus. Heute sitzt er dennoch im Gefängnis, weil er seine eigene Tochter missbraucht hat und auch seine Nichte, die mit ihrer Familie neben Peggy in Lichtenberg wohnte. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.

• Der Bruder von Holger E.
Auch Holger E.s adoptierter Bruder war Verdächtiger im Fall Peggy; die Polizei ermittelte zwischenzeitlich gegen ihn. Doch die Indizien reichten auch bei ihm nicht für einen dringenden Tatverdacht aus - in Peggys Fall. Doch auf seinem Computer fanden die Ermittler Kinderpornografie.

.....
Quelle:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/peggy--die-verdaechtigen---und-die-neue-spur-zum-nsu-7101856.html#google_vignette


1x zitiert1x verlinktmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 15:46
@Justsaying
was bringt es denn, uralte Artikel einzustellen? Darüber wurde vor Jahren schon endlos diskutiert.
Nein, Holger hat Peggy nicht getötet, das ist längst erwiesen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 15:53
Zitat von emzemz schrieb:Nein, Holger hat Peggy nicht getötet, das ist längst erwiesen.
Zwischen 'erwiesen, dass er es nicht war' und 'man konnte ihm nichts nachweisen' liegen Welten.

Hoger selbst hat ja auch ueber 'Zaertlichkeiten' gesprochen (schuettel, ob der Wortwahl), ueber die Peggy selbst nie gesprochen hatte.

Zusammen mit Peggy's Wesensveraenderung ist recht naheliegend, dass da einiges passiert ist, was Peggy belastet hat. Und was wohl ihr Geheimnis geblieben ist.

Und ich finde es tatsaechlich krass, dass es in Peggy's Umfeld mehrere paedophile Taeter gab. Holger (der als Besuch bei seinem Verwandten = der Familie, die oefter auf Peggy aufgepasst hat, wirklich dicht dran war), sein Bruder, Ulvi......

Wer nun der Taeter war, ist derzeit komplett offen...und der Fall ruht, leider.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 16:37
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Zwischen 'erwiesen, dass er es nicht war' und 'man konnte ihm nichts nachweisen' liegen Welten.
Stimmt. Es ist erwiesen, dass er die Strecke nicht hätte in der entsprechenden Zeit bewältigen können, abgesehen davon, dass das ihm zur Verfügung stehende Auto nicht angemeldet und auch nicht voll funktionsfähig war und ihm jegliche Fahrpraxis für eine solche Strecke fehlte. Holger war soeben 17 geworden.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 16:45
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich bin da hin-und hergerissen, inwieweit Manuel S. unter dem Druck der Beamten waehrend der Vernehmung etwas zugegeben haben koennte, was nicht zutrifft.
Um dann so eine Aussage, die seit Jahren genau so steht, unwidersprochen zu lassen? Halte ich für ausgeschlossen. Aber wer weiß, dieser ominöse Druck, der immer wieder angeführt wird und zu so mancher Entgleisung seitens MS geführt haben soll, kann ja auch mit merkwürdigen Nebenwirkungen einhergehen.

Holger E. wird ein schlüssiges Alibi haben, deswegen kann er zu der Zeit nicht in Lichtenberg gewesen sein - gibt es einen Grund, den Ermittlern nicht zu glauben? Da kann der Herr Mehringer in der Öffentlichkeit behaupten, was er möchte.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 18:53
Zitat von LöffelkönigLöffelkönig schrieb:Um dann so eine Aussage, die seit Jahren genau so steht, unwidersprochen zu lassen?
welche Aussage - diese hier?
Zitat von LöffelkönigLöffelkönig schrieb am 17.08.2025:Nach­dem Ulvi ihm ge­sagt habe, er habe „fei des Madla gfickt“, da habe er ge­antwortet „Des mechert ich a gern amol mo­chen“.
Dass Ulvi mehrere Kinder missbraucht hat, weiss man (vielleicht auch Peggy? Sie hatten laut Peggy's Mutter Kontakt). Bei Manuel S. gibt es aber, soweit ich weiss, keinen Hinweis darauf, dass er selbst ein Kind missbraucht hat.
Im Juli wurde Ulvi K. nach mehr als zehn Jahren in der geschlossenen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus entlassen. Dort saß aber er nicht, weil er zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Peggy verurteilt worden war – diese Haftstrafe hatte er nie angetreten. Er saß wegen mehrfachen Missbrauchs von Kindern.
Quelle:
https://www.kurier.de/inhalt.neuer-anwalt-prueft-ob-er-wirklich-die-damals-neunjaehrige-peggy-missbraucht-hat-ulvi-k-neues-gerichtsverfahren-im-visier.edcc3c84-59fa-43d9-b509-d1a33981dd4e.html
Zitat von LöffelkönigLöffelkönig schrieb:Holger E. wird ein schlüssiges Alibi haben, deswegen kann er zu der Zeit nicht in Lichtenberg gewesen sein

Erst mal nicht.....
Bei den Befragungen behauptete Holger E., am Tag von Peggys Verschwinden in der Schule und anschließend in einem Clubhaus gewesen zu sein. Später fanden die Ermittler heraus, dass die Aussage gelogen war. Holger E. hatte an jenem Tag den Unterricht geschwänzt.
Warum machte das die Ermittler nicht stutzig? Die Oberstaatsanwaltschaft Bayreuth könne dazu keine Auskunft geben, weil sie den Fall erst 2012 übernommen habe, sagt Oberstaatsanwalt Herbert Potzel gegenüber FOCUS Online. Zuvor war der Landkreis Hof verantwortlich. Doch auch die dortige Staatsanwaltschaft will sich nicht äußern, sie sei „nicht mehr für den Fall zuständig“.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/neue-ermittlungen-alte-indizien-bei-holger-e-fand-die-polizei-eine-dvd-mit-peggy_id_3153087.html

Es ist auch ein befremdliches Verhalten, dass Holger sich ein Bild von Peggy an die Zellwand geheftet hat.
Aber vielleicht will er nur Aufmerksamkeit.
Im Sommer 2012 kam Holger E. in U-Haft, weil er seine Tochter Angelina (3) missbrauchte. In seine Zelle hängte er sich ein großes Foto von Peggy.
Quelle: https://www.bild.de/regional/leipzig/mord/an-peggy-kinderschaender-haengte-sich-ihr-foto-in-die-zelle-32255244.bild.html

Holger missbrauchte seine Nichte kurz vor dem Verschwinden von Peggy:
Und nun hat der Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt gestanden, kurz vor Peggys Verschwinden im Jahr 2001 auch seine damals neunjährige Nichte im oberfränkischen Lichtenberg sexuell missbraucht zu haben.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-verdaechtiger-gesteht-missbrauch-an-nichte-1.1864439

Aber es hilft alles nichts - offensichtlich gab es mehrere paedophile Täter im direkten Umfeld von Peggy.
Mindestens Ulvi, Holger und dessen Halbbruder, der im gleichen Haus wir Peggy wohnte, dazu andere Männer aus der Nachbarschaft - und diese Diche an Tätern finde ich durchaus bemerkenswert, wie ich schon schrieb.

Dass ein tatsächlicher Missbrauch von Peggy stattgefunden hat, ist naheliegend:
Was für eine Straftat das sein könnte, liegt in diesem Fall nahe: Schon aus den früheren Ermittlungen ist bekannt, dass die Grundschülerin von Männern in der Gegend sexuell missbraucht wurde oder Anlass für pädophile Phantasien war.
Quelle:
https://www.stern.de/gesellschaft/mordfall-peggy--aufklaerung-nach-17-jahren--wiederholt-verdaechtiger-jetzt-festgenommen-8487684.html

Nur nachweisen konnte man die Tat weder einem dieser paedophilen Täter noch jemand anderem...auch nicht Manuel S. ..der Fall ist zu, wie wir wissen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 19:04
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aber es hilft alles nichts - offensichtlich gab es mehrere paedophile Täter im direkten Umfeld von Peggy.
Mindestens Ulvi, Holger und dessen Halbbruder, der im gleichen Haus wir Peggy wohnte, ...
Holgers Halbbruder war pädophil?
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Später fanden die Ermittler heraus, dass die Aussage gelogen war. Holger E. hatte an jenem Tag den Unterricht geschwänzt.
Und wie ist er nach Lichtenberg gekommen?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2025 um 20:56
Zitat von emzemz schrieb:abgesehen davon, dass das ihm zur Verfügung stehende Auto nicht angemeldet und auch nicht voll funktionsfähig war und ihm jegliche Fahrpraxis für eine solche Strecke fehlte. Holger war soeben 17 geworden.
Zitat von emzemz schrieb:Und wie ist er nach Lichtenberg gekommen?
Es gibt ja schon den einen oder anderen 17 Jährigen, der sich für das Autofahren interessiert - und die Gelegenheit gefunden hat zu fahren. Und Holger war das Autofahren zumindest nicht ganz fremd:
Holger E. war als 17-Jähriger ohne Führerschein unterwegs. Eine Freundin von ihm hatte ausgesagt, dass er sich falsche Schilder an einen stillgelegten grauen Opel schraubte. Bis heute kann ihm aber keiner nachweisen, dass er am Tag von Peggys Verschwinden in Lichtenberg war. Gesehen hat ihn niemand.
Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Peggy-Peggy-und-der-Paedophile-Wird-das-Raetsel-noch-geloest-id29100277.html
Später gab er an, er sei mit Freunden in einem Clubhaus gewesen. Doch die Freunde bestätigten das Alibi nicht. Es stellte sich heraus, dass der damals 17-Jährige regelmäßig mit einem alten grauen Opel Kadett illegal herumfuhr - einen Führerscheinl hatte er nicht. Er soll auch die Kennzeichen für das Auto gestohlen haben, berichtet „Bild“.

Während der Ermittlungen hätten der Halbbruder und seine Frau versucht, ein verdächtiges Foto von Holger E. und Peggy verschwinden zu lassen. Bei den Befragungen habe Holger E. auf die Ermittler nervös gewirkt, im Gesicht sei er rot geworden. Die Sympathien zwischen ihm und Peggy seien geschwisterlicher Natur gewesen, soll er den Fahndern gesagt haben. Sie hätten sich lediglich "in die Arme genommen".
Im Zuge der Ermittlungen wurde Holger E. weiter gefragt, ob er die damals acht Jahre alte Tochter seines Halbbruders, die in den Osterferien 2001 zu Besuch bei ihrem Vater in Lichtenberg war, missbraucht habe. „Nein, da sollen mir lieber die Hände abfallen“, habe er damals ausgesagt. Inzwischen hat er diese Tat zugegeben.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/ihr-name-stand-an-seiner-wand-die-perverse-welt-des-neuen-tatverdaechtigen-im-fall-peggy_id_3663788.html

Wie ich es aus den Medien lese, liess sich der Verdacht nicht erhärten.
Kein Geständnis, keine Zeugen, keine Indizien.
Aber das gilt für alle (ausser Ulvi, der ja ein Geständnis abgegeben hatte), die als Tatverdächtige galten.
Zitat von emzemz schrieb:Holgers Halbbruder war pädophil?
Wahrscheinlich ist er es noch, er lebt ja noch.
Es wurde kinderpornographischen Material bei ihm gefunden. Ist aber auch ein alter Hut.....
Beitrag von Justsaying (Seite 4.983)

Halbbruder bzw. Adoptivbruder - ich habe beide Begriffe in den Medien gelesen.


melden