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Mordfall Jauch

1.600 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krimi, Mordfall, Erschlagen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Jauch

26.03.2013 um 00:39
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Noch gilt er als unschuldig. Würde das Gericht bereits hier den Namen öffentlich machen, können sie Sicher sein, dass eine gewaltige Schadensersatzklage der Verteidigung samt Befangenheitsantrag gegen die Kammer Sekunden nach der Veröffentlichung des Namens ins Haus flattert. Zwar hengt dieser an Tagen des Prozesses öffentlich aus, aber dann können eben nur die Personen die an diesem tag im Gerichtsgebäude sind den Namen lesen. Dasselbe gilt für Zeitungen. Deshalb wird dort meistens mit Kürzeln gearbeitet. Immerhin kann es theoretisch sein, dass er freigesprochen wird( auch wenn das relativ unwahrscheinlich ist.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch wenn jemand abgeurteilt ist, gelten weiterhin die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz.

Der Aushang ist eine Vorgabe der StPO, der sich letztlich aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit ergibt. Die regelt aber keine Internetveröffentlichungen.

Einen Befangenheitsantrag würde ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen kaum stützen. Allerdings wird sich da kein Richter öffentlich als Lachnummer outen wollen.

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26.03.2013 um 02:36
@MaWu
Also der Angeklagte sieht in meine Augen aber durchaus männlich aus. Ebenso klingt der Vornamen relativ männlich. ;) Zudem wurde männliche Täter-DNA festgestellt. Diese Täter-DNA wiederum kann eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden.


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26.03.2013 um 08:02
@fortylicks

Danke für den Link zur Villinger Zeitung. Nach dem Bericht scheint die Verteidigungsstrategie ja darin zu bestehen, die Tat des Ex-Zivis regelrecht zu einem Akt der Fürsorge zu stilisieren, mit dem vorgeblichen Motiv andere vor sexuellen Avancen zu schützen. Wenn es sich andererseits bestätigen sollte dass es ein Mord zur Vertuschung einer anderen Straftat war, wäre das aber eine besonders perfide Verteidigungsstrategie, mit der Nebenwirkung eines zusätzlichen Rufmordes am Opfer. Es ist den Angehörigen und Freunden des Opfers zu wünschen, dass die Anschuldigungen des Täters von niemandem aus der Einrichtung bestätigt werden.


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26.03.2013 um 10:02
@KonradTönz1
die Begründung hört sich in der Tat ziemlich konstruiert an. Und die Folgerung
daraus, jemanden umzubringen, um andere vor ihr zu schützen, ist ja geradezu
hanebüchen!

WENN es so gewesen wäre, dass Frau Jauch den Angeklagten sexuell belästigt
HÄTTE, hätte er das öffentlich machen müssen und Frau Jauch hätte sich dafür
verantworten müssen. Wenn jeder oder wahrscheinlich eher jede, die sexuell
belästigt wird, denjenigen umbringt, wäre die Männerwelt evtl. bald ausgestorben;-))
Das ist wohl nicht der richtige Weg, mit derartigen Vorfällen umzugehen - und ich
glaube eher, dass das eine Schutzbehauptung des Angeklagten ist, um von den
Vorfällen des wahrscheinlichen Diebstahls abzulenken.......

Da kann man nur gespannt auf den weiteren Prozess schauen.


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26.03.2013 um 11:04
Naja, die Taktik die dahinter steckt ist eindeutig: Jemanden umzubringen um eine andere Straftat zu vertuschen, wäre Mord. Jemand aus einer Situation heraus umzubringen in der man sich in irgendeiner Weise bedrängt fühlt, wäre wohl Totschlag. Die Argumentation der Angeklagte habe mit der Tat verhindern wollen dass sich Frau J. anderen männlichen Jugendlichen in ähnlicher Weise nähert, passt da allerdings nicht ganz ins Bild, denn das spräche ja dann für Vorsatz und für eine geplante Tat. Wobei, wenn er das Tatwerkzeug mitgeführt hat (ich weiß jetzt nicht mehr ob das bekannt ist oder nicht) kommt er nicht drumherum den Vorsatz einzuräumen. Dann wäre die Version der Verteidigung wohl die Bestmögliche aus Sicht des Angeklagten, weil sie alle bekannten Fakten abdeckt und auf einer Behauptung beruht die sich zwar nicht beweisen, aber eben auch schwer widerlegen lässt und zumindest nicht unmöglich erscheint (sexuelle bzw. Beziehungsaspekte wurden ja hier auch bereits diskutiert).


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 11:20
das gerücht, das er jemand deckt bzw. es jemand anders war geht hier auch rum, kann man denk ich aber wegen der dna ausschließen..
es kann natürlich möglich sein, dass er UND andere sexuell bedrängt würden, aber dann müssten doch die anderen das aussagen können?! ..
das mit dem diebstahl, ja er hat schon einmal etwas geklaut soweit ich weiß, aber es muss ja schon vorher auffallen wenn dinge im wert von 5000 euro fehlen, oder?!
das sie dahinter gekommen ist, kann ich mir auch vorstellen, vielleicht hat sie ihn auch auf eine art erpresst?! und er möchte das nicht sagen?!
das bild von ihm ist sehr erschreckend, was 5 monate knast aus einem gemacht haben, wow..
ihm scheint es auch egal ob man sein gesicht kennt oder nicht.. auch die details über sein sexleben kamen ja zur sprache.. ich denk das zählt vielleicht auch mit in den fall und könnte ein bisschen brisant sein..
ich denke er wird den wahren grund nich nennen.


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26.03.2013 um 11:40
@KonradTönz1
Ich verstehe irgendwie die Wendung in Deinem letzten Post nicht.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Naja, die Taktik die dahinter steckt ist eindeutig: Jemanden umzubringen um eine andere Straftat zu vertuschen, wäre Mord.
Bis hierhin ist alles klar und auch richtig.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Jemand aus einer Situation heraus umzubringen in der man sich in irgendeiner Weise bedrängt fühlt, wäre wohl Totschlag.
Unter Umständen, aber nicht immer.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Die Argumentation der Angeklagte habe mit der Tat verhindern wollen dass sich Frau J. anderen männlichen Jugendlichen in ähnlicher Weise nähert, passt da allerdings nicht ganz ins Bild, denn das spräche ja dann für Vorsatz und für eine geplante Tat.
Hier wird´s dann falsch. Der Vorsatz spricht für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag KEINE Rolle.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Wobei, wenn er das Tatwerkzeug mitgeführt hat (ich weiß jetzt nicht mehr ob das bekannt ist oder nicht) kommt er nicht drumherum den Vorsatz einzuräumen.
Ich kenne den Fall nur sehr oberflächlich - Tatwerkzeug ist also keines gefunden worden?
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Dann wäre die Version der Verteidigung wohl die Bestmögliche aus Sicht des Angeklagten, weil sie alle bekannten Fakten abdeckt und auf einer Behauptung beruht die sich zwar nicht beweisen, aber eben auch schwer widerlegen lässt und zumindest nicht unmöglich erscheint (sexuelle bzw. Beziehungsaspekte wurden ja hier auch bereits diskutiert).
Hier verstehe ich das Ganze nicht mehr. Warum sollte die "Version der Verteidigung" das Bestmögliche aus Sicht des Angeklagten sein?

Im Prinzip ist die Einlassung ziemliche Grütze. Deswegen hält der vermutlich jetzt auch den Mund.

Hat der Typ nicht auch widerrufen?


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26.03.2013 um 12:39
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Hier verstehe ich das Ganze nicht mehr. Warum sollte die "Version der Verteidigung" das Bestmögliche aus Sicht des Angeklagten sein?
Erstmal gehen ich davon aus, dass man das das wirkliche Motiv nie erfahren wird, insofern wird es dazu immer eine Version der Verteidigung und eine Version der Anklage geben. Die Version der Anklage wird darauf abzielen, für den Angeklagten das bestmögliche rauszuholen, das dürfte in diesem Falle eine Anklage wegen Totschlags verbunden mit einer möglichst kurzen Haftstrafe sein.

Nun hat der Angeklagte Frau Jauch ziemlich sicher grausam umgebracht und die Tat war ziemlich sicher keine Spontantat. Die Behauptung der Verteidigung, der Angeklagte sei sexuell belästigt worden und habe sich dagegen zur Wehr gesetzt, scheint mir unter allen gegebenen Randbedingungen (wozu ich auch das anstrebbare Strafmaß zähle) optimal im Sinne des Angeklagten zu sein - denn zum einen deckt sie alle bekannten Fakten des Falles ab und zum anderen lässt sich die Behauptung der sexuellen Belästigung nicht so ohne weiteres widerlegen und erscheint zumindest nicht unplausibel. Von seiten der Verteidigung genügt es ja, berechtigte Zweifel an der Version der Anklage zu erzeugen und dafür könnte es allemal reichen.


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 12:44
Richtig Tatwerkzeug wurde keins gefunden!

Heute war ein Berich in der FN, welcher ausführlich über die Gerichtsverhandlung berichtet:
Der Oberstaatsanwalt wirft dem Angeklagtem vor Sabine Jauch heimtückisch ermordet zu haben. Mit einem Drehmomentschlüssel soll er mehrfach von hinten auf das wehrlose Opfer eingeschlagen (mindesten fünf mal auf den Hinterkopf und gleichviel oder mehr auf die linke Schädeldecke, der Rechtsmediziner spricht vor Gericht von einer "scharfe äußere Gewalteinwirkung"). Der Schlüssel soll bei der Tat sogar beschädigt worden sei. Der Staatsanwalt spricht davon das der Angeklagte sehr rational gehandelt hat und nach der Tat spuren Verwischt hat. Zudem spricht die Entwendung zahlreicher Privater Sachen und dem Auto (mit dem er am nächsten Tag nochmal zum Tatort gefahren ist) ebenfalls für eine rationale Handlung. Schon alleine die Beschädigung des Schlüssels und die rationale Handlung spricht in meinen Augen gegen Totschlag!

Der Angeklagte hat die freiwillige Speichelprobe verweigert, konnte aber ein Schlüssiges Alibi liefern. Dieses wurde jedoch bei Nachermittlung haben diese Alibi jedoch erschüttert. Nachdem er weiterhin die Speichelprobe verweigerte wurde mit Hilfe eins richterlichen Beschluss eine Speichelprobe genommen welche schließlich den heiß ersehnten Treffer gab.

http://www.fnweb.de/region/neckar-odenwald/mosbach-limbach-mudau/dna-analyse-fuhrte-auf-die-richtige-spur-1.967161


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 12:52
Zitat von funtickfuntick schrieb:Schon alleine die Beschädigung des Schlüssels und die rationale Handlung spricht in meinen Augen gegen Totschlag
rationales und geplantes Vorgehen spricht nicht gegen Totschlag, wie wir gelernt haben - das andere was du andeutest, ist die besondere Grausamkeit als Mordmerkmal. Allerdings habe ich nun schon öfter gehört, dass dieses Merkmal nur ganz ganz selten als erfüllt angesehen wird.


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 13:08
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Erstmal gehen ich davon aus, dass man das das wirkliche Motiv nie erfahren wird, insofern wird es dazu immer eine Version der Verteidigung und eine Version der Anklage geben. Die Version der Anklage wird darauf abzielen, für den Angeklagten das bestmögliche rauszuholen, das dürfte in diesem Falle eine Anklage wegen Totschlags verbunden mit einer möglichst kurzen Haftstrafe sein.

Nun hat der Angeklagte Frau Jauch ziemlich sicher grausam umgebracht und die Tat war ziemlich sicher keine Spontantat. Die Behauptung der Verteidigung, der Angeklagte sei sexuell belästigt worden und habe sich dagegen zur Wehr gesetzt, scheint mir unter allen gegebenen Randbedingungen (wozu ich auch das anstrebbare Strafmaß zähle) optimal im Sinne des Angeklagten zu sein - denn zum einen deckt sie alle bekannten Fakten des Falles ab und zum anderen lässt sich die Behauptung der sexuellen Belästigung nicht so ohne weiteres widerlegen und erscheint zumindest nicht unplausibel. Von seiten der Verteidigung genügt es ja, berechtigte Zweifel an der Version der Anklage zu erzeugen und dafür könnte es allemal reichen
Nun....Du begehst da meines Erachtens zwei Denkfehler:

1.) Für die juristische Eingruppierung ist es relativ wurscht, ob die Tat nun spontan war oder nicht. Mord und Totschlag unterscheiden sich ALLEINE durch die Mordmerkmale. Warum hier die "Version der Verteidigung" hilfreich sein soll, erschließt sich mir nicht. Das wäre sie, wenn der Angeklagte behauptet hätte, Sabine Jauch hätte sich im grade versucht sexuell zu nähern und er habe darauf reagiert.

Zu ihr zu fahren und ihr den Schädel einzuschlagen, weil sie sich ihm irgendwann vor 5 Monaten sexuell nähern wollte kann aufgrund der zeitlichen Komponente kaum als Notwehr gelten. Allerdings kommt hier durchaus die Heimtücke in Betracht. Und dann hast Du wieder ein Mordmerkmal erfüllt. Bringt also genau nichts.

2.) Die Version ist wohl kaum die "Version die Verteidigung", sondern dass was der Angeklagte in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben hat. Hierbei ist kaum von einer kühlen juristischen Überlegung auszugehen, sondern eher von einer moralischen Rechtfertigung.

Möglicherweise hat der Angeklagte damals auch geglaubt (ähnlich wie Du) diese Version würde ihn aus dem Mordvorwurf rausbringen - tut sie aber nicht. Zumindest nicht zwangsläufig. Bezeichnenderweise hält er ja jetzt auch seinen Mund. Wäre das eine ausgeklügelte Verteidigungsstrategie, würde er die Version jetzt wieder zum Besten geben.


Um´s kurz zu sagen - wenn ich Richter bin und möchte ihn dafür zu lebenslänglich verurteilen, dann tu ich das. Mit beiden Versionen.


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 13:15
Zitat von funtickfuntick schrieb:Der Oberstaatsanwalt wirft dem Angeklagtem vor Sabine Jauch heimtückisch ermordet zu haben.
Grad gelesen - wie ich vermutete. Der OStA lässt sich da auf keine Spielchen ein. Mit dem Mordmerkmal ist die Version völlig wumpe.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:rationales und geplantes Vorgehen spricht nicht gegen Totschlag, wie wir gelernt haben - das andere was du andeutest, ist die besondere Grausamkeit als Mordmerkmal. Allerdings habe ich nun schon öfter gehört, dass dieses Merkmal nur ganz ganz selten als erfüllt angesehen wird.
Richtig. Grausamkeit wird fast nie bejaht.

Die ist im Mordfall Jauch auch durch nichts mir Bekanntes zu bejahen. Der hat der armen Frau einfach so lange auf den Kopf gehauen, bis die sich nicht mehr gerührt hat. Damit alleine wird man nie begründen können, dass der Täter in "unbarmherziger, gefühlloser Gesinnung dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zugefügt hat, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen".


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 13:19
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das wäre sie, wenn der Angeklagte behauptet hätte, Sabine Jauch hätte sich im grade versucht sexuell zu nähern und er habe darauf reagiert.
Wo steht denn dass er das nicht behauptet hat? Immerhin würden es die bekannten Fakten ja hergeben: Sie hat ihn im Anschluss an eine Weihnachtsfeier mit zu sich genommen, da könnte man ihr doch ohne weiteres unterstellen sie habe wieder eindeutige Absichten gehabt und die Situation sei deshalb eskaliert.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Möglicherweise hat der Angeklagte damals auch geglaubt (ähnlich wie Du) diese Version würde ihn aus dem Mordvorwurf rausbringen - tut sie aber nicht. Zumindest nicht zwangsläufig. Bezeichnenderweise hält er ja jetzt auch seinen Mund. Wäre das eine ausgeklügelte Verteidigungsstrategie, würde er die Version jetzt wieder zum Besten geben.
zu den Randbedingungen unter denen ich die Version der Verteidigung als optimal ansehe gehört natürlich auch die Tatsache, dass die Version womöglich zu großen Teilen auf Aussagen von dem Angeklagten selbst beruht.


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26.03.2013 um 13:21
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Richtig. Grausamkeit wird fast nie bejaht.
Hab ich glaub ich sogar von dir gelernt :-D


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26.03.2013 um 13:25
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Wo steht denn dass er das nicht behauptet hat? Immerhin würden es die bekannten Fakten ja hergeben: Sie hat ihn im Anschluss an eine Weihnachtsfeier mit zu sich genommen, da könnte man ihr doch ohne weiteres unterstellen sie habe wieder eindeutige Absichten gehabt und die Situation sei deshalb eskaliert.
Das war die ERSTE und auch durchaus sinnvolle Version des Angeklagten. Insofern gebe ich Dir recht.

Allerdings passte die Version wohl nicht in´s Spurenbild weswegen der Angeklagte nachgeschoben habe, Frau Jauch habe sich auch allen anderen Jugendlichen genähert und er habe etwas dagegen unternehmen müssen.

Und die Version ist schon extrem....dämlich.


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 13:29
Die Frage, ob Mord oder Totschlag, stellt sich gar nicht. Der Angeklagte hat selbst gestanden, Sabine Jauch in einem Moment angegriffen zu haben, in dem sie nicht damit rechnen konnte. Er hat ihr hinterrücks den Schädel eingeschlagen. Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, und die Option Totschlag scheidet aus. Es geht nun nur noch darum, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird oder nicht. Wenn nicht, kann er nach 15 Jahren erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.
Im Übrigen hat der hier zitierte Schwarzwälder Bote den Text der RNZ übernommen (http://www.rnz.de//Mosbach_Topmeldung/00_20130325214920_103585849_Prozessauftakt_im_Fall_Jauch_Janosch_G_schweig.php (Archiv-Version vom 28.03.2013)).


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Mordfall Jauch

26.03.2013 um 13:29
Ja, die anderen Jugendlichen sind ja wohl schnell befragt.
Ob der gesuchte Kranich was mit den Diebstählen zu tun hatte?


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26.03.2013 um 13:35
Der Kranich war eine falsche Spur, die weder etwas mit dem Mord noch mit den Diebstählen zu tun hatte.


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26.03.2013 um 13:38
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Allerdings passte die Version wohl nicht in´s Spurenbild weswegen der Angeklagte nachgeschoben habe, Frau Jauch habe sich auch allen anderen Jugendlichen genähert und er habe etwas dagegen unternehmen müssen.

Und die Version ist schon extrem....dämlich.
Da gebe ich dir wiederum recht, hab den aktuellsten Artikel auch gerade gelesen. Die Umdeutung dieser Tat zu einem Akt der Missbrauchs-Prävention ist sehr ungeschickt und stammt sicher nicht von seinen Anwälten.
Ich wusste bis eben nicht, dass er zuerst behauptet hat in der entsprechende Situation sexuell angegangen worden zu sein und erst als ihm das widerlegt wurde die zweite Behauptung aufgestellt hat.


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26.03.2013 um 13:57
@ruby71
Stimmt. Es geht "nur" noch um die besondere Schwere der Schuld. Das Strafmaß bei Mord ist nämlich eindeutig: lebenslänglich.

Das es ein vorsätzlicher, geplanter Mord war, dafür spricht auch, dass der Angeklagte das Tatwerkzeug (den Drehmomentschlüssel) 4 Wochen vor der Tat in Mosbach gekauft hat. Das konnte ihm deshalb nachgewiesen werden, weil der Schlüssel bei der Tatausführung beschädigt wurde. Eine Feder des Schlüssels blieb im Schädel haften und konnte einem bestimmten österreichischen Hersteller zugeordnet werden. Daraufhin wurden Verkäufe dieses Schlüssels in Fachgeschäften der Region überprüft. In dem Geschäft in Mos wurde im letzten viertel Jahr nur ein solcher Schlüssel verkauft und das war eben er.


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