Für die  - die ihre verstorbeben im heimeligem Wohnzimmer aufbewahren möchten ^^
In Deutschland unterliegen Totenaschen dem gesetzlichen Friedhofszwang.
Die Restsubstanzen werden daher von den Krematorien keineswegs an die Angehörigen ausgehändigt. Diese Regelung ist rational nicht zu begründen und zudem oft inhuman.
Doch es gibt  Wege für die Angehörigen, sich die Asche dennoch anzueignen...
Totenaschen im Privatbereich
auch in Deutschland möglich
Die letzte Freiheit ohne Friedhofszwang
Wie Sie den letzten Willen des geliebten Verstorbenen leicht mit Ihren eigenen
Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen können.
Der/die Verstorbene hat zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, dass seine/ihre Asche
 beispielsweise im eigenen Garten beigesetzt oder ausgestreut werden soll
 - und Sie möchten ihm/ihr diesen Wunsch gern erfüllen
 Oder wollte er/sie für seine/ihre Restsubstanz einen Platz, stets ganz nahe bei Ihnen,
 in der vertrauten Wohnung haben - und Sie wissen nicht, wie Sie seinen/ihren Willen
 in Übereinstimmung mit Ihren eigenen Bedürfnissen verwirklichen können
 Sie sind schon zu alt oder behindert, um einen geliebten Verstorbenen auf dem
 Friedhof zu besuchen und ein Grab pflegen zu können, so dass für Sie dieser wichtige
 Ort der Trauer und des Gedenkens nicht mehr erreichbar wäre
 Sie möchten auf jeden Fall verhindern, dass Ihr(e) geliebte(r) Verstorbene(r) aus realen
 Sachzwängen  - etwa weil sie ein würdiges Urnengrab und seine Pflege nicht bezahlen
 können - nur in einer anonymen Friedhofs-Grabstätte beigesetzt wird
 Sie teilen mit vielen Fachleuten die Überzeugung, dass die Nähe zur Restsubstanz
 der/des geliebten Verstorbenen für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr
 hilfreich sein kann, wie bereits Erfahrungen in anderen Ländern erwiesen haben
 Sie müssen beruflich oft den Wohnort wechseln, so dass Sie keine Grabstätte auf ei-
 nem weit entfernten Friedhof besuchen können - und Sie wissen, dass Sie die Urne mit
 der Totenasche der/des geliebten Verstorbenen weltweit mitnehmen können
 Sie lehnen es prinzipiell ab, sich von einer Friedhofsverwaltung für eine
 Urnengrabstätte abzocken - und dazu noch ihre individuelle Gestaltung
 von der gleichen Institution auf das Strengste reglementieren zu lassen
 Sie wollen sich dem letztlich menschenverachtenden deutschen Friedhofszwang für
 Totenaschen nicht beugen, zumal Sie diese unzeitgemäße Rechtslage - im Verein
 mit vielen Fachleuten - auch rational nicht nachvollziehen können
Einen wichtigen Punkt sollten Sie  unbedingt beachten:
Auf jeden Fall müssen Sie  zuverlässig  verhindern, dass deutsche  Behörden  die Totenasche, die Sie sich durch den  Umweg  über die  Niederlande  oder  der  Schweiz beschafft haben, später in Deutschland Ihrem geliebten Verstorbenen zuordnen können! Das könnte nämlich zur Folge haben, dass die Asche  behördlich beschlagnahmt und gegen Ihren Willen - und dazu noch auf Ihre Kosten - zwangsweise  auf einem deutschen Friedhof beigesetzt wird,  wie  es  die  bornierten deutschen Bestattungsge- setze  verlangen.
Aber dieses Risiko ist leicht zu vermeiden:
Um  eine  amtliche  Identifizierung der Asche zu verhin- dern, sollten  Sie  diese  keinesfalls in der Aschenkapsel des Krematoriums sondern nur in einem neutralen Gefäß im Privatbereich aufbewahren. Dafür gibt es Zierurnen, die nur Insider als solche erkennen können.
Die offiziellen Aschenkapseln der deutschen und nieder- ländischen Krematorien haben nämlich einen Deckel, in dem das Krematorium und auch die Daten des  Kremier- ten mit der offiziellen Registriernummer eingeprägt sind. Zudem  liegt  innerhalb  der  Urne die  sogenannte  Ofen- marke mit der gleichen Registriernummer einerseits und dem Namen des Krematoriums andererseits.
Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass  deutsche  Behörden  von  Ihrer  alternativen  Aufbewahrung  der Asche  je  etwas  erfahren,  sollten Sie  dieses  Risiko vermeiden und die beiden identifizierenden Merkmale   vorsichtshalber  diskret  und  dauerhaft  “entsorgen”!
Wie der Experte eines  gerichtsmedizinischen Institutes gegenüber postmortal.de  versicherte, ist es auch  nicht mehr möglich, die Kremationsasche mit den Mitteln der Genanalyse als menschliche Restsubstanz zu identifizie- ren oder gar einem konkreten Verstorbenen zuzuordnen. Diese  immer  wieder  geäußerte Sorge ist also definitiv unbegründet.
Eine  Hausdurchsuchung  von  Behörden beim Verdacht der unzulässigen  Aschenaufbewahrung wäre juristisch “unverhältnismäßig”, da  nur  eine Ordnungswidrigkeit vorliegen  könnte.  Ein solcher  Fall  ist   postmortal.de bisher auch nicht bekannt geworden
Alles realisierbar in der Niederlande und der Schweiz
http://www.postmortal.de/Bestattung-Beisetzung/Alternativen/Umweg/umweg.htmlUnterbringungsmöglichkeiten für´s Traute Heim<image src=http://www.postmortal.de/assets/images/Buchurne2.jpg>
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Wie denkt ihr darüber?
Möchte ihr die verbliebenen Übereste in eurem Wohnzimmer stehen haben und gar mit euch an einer Kette tragen?
Ich nicht - das gleich mal vorweg...