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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

67 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Rentner, Schläger, Haspa ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 08:41
@cejar
Dieser Test wurde aber in Deutschland gemacht... Ausserdem sage ich ja nicht das jeder so ist, ganz und gar nicht. Man liest ja auch ab und zu von Heldentaten.


@O.G.
Im ernst jetzt? Na super... So weiss man ja nicht wie man reagieren soll =S

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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 09:11
Mann ist verpflichtet nach Deutschem Gesetz zu helfen muss sich aber nich selbst in Gefahr bringen das heisst sollte man Angst haben reicht es die Polizei zu rufen aber tun muss man etwas....


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 09:15
@aka_Marv
Wobei Polizeirufen im Zeitalter des Handys ja wirklich kein Ding mehr ist. Das war vor 25 Jahren, wo es nur öffentliche Telefonzellen gab, mit Sicherheit schwieriger


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 09:17
@O.G.
@hallo-ho
@aka_Marv
@Ming_Ming

§ 323c

Gilt ebenso in der ersten Hilfe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 09:24
@kbvor4
Witzig das du mit Dejure.org kommst bin zur zeit jeden Tag auf der seite mache nämlich gerade den §34a Schein fürs Bewachungsgewerbe :)

@hallo-ho
Richtig ich denke das sollte heutzutage das mindeste sein was jeder tun kann trotzdem kümmern sich die meisten nur um sich selbst :(


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 09:56
@aka_Marv

Passend. :D

Die Seite erschien mir verlässlich, da der Paragraph vollständig ist. Ich hatte jetzt keine Lust, erst die Bücher zu wälzen.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 10:44
@kbvor4

Danke für den Link


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:00
@O.G.

Kein Problem.

Die Auslegung der Begriffe ist jedoch situationsabhängig.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:11
@O.G.

Wie ich ja schon schrieb: Muss sich niemand todesmutig auf einen Angreifer stürzen.

Wie ich aber schon schrieb - Polizei holen wäre das absolute Minimum gewesen!

Selbst wenn die Bankmitarbeiter gar nichts gesehen haben und erstmal nicht wussten, was denn los war, wäre es doch wohl kein Problem gewesen, zu dem Rentner hinzugehen und zu fragen, was passiert sei.

Und DANN die Polizei zu rufen!


Dieses ,,wir sind nicht zuständig" ist doch einfach nur zum Kotzen, wenn man mich fragt.
Ein widerliches, ignorantes Verhalten.


Und noch zu der gern geäußerten Entschuldigung, die manche Leute dann von sich geben ,,nachher bekomme ich selbst Ärger..." - ruf die Polizei, dafür kann man bei so einem Anlass keinen Ärger bekommen.

Außerdem sollte man sich mal fragen, wie man selbst sich in so einer Situation fühlen würde - wenn man selbst grundlos verdroschen wird und niemand einem hilft!?

Ich wünsche mir, dass mir in Notsituationen auch jemand hilft. Deshalb und um meine Überzeugung hinsichtlich des Helfens vorzuleben gibt es für mich als potenzieller Helfer keine zwei Möglichkeiten: Mindestens Polizei rufen, falls nötig direkt eingreifen.


Und ich würd drauf pfeiffen, wenn mich hinterher der Schläger verklagte, weil er einen Zahn verloren hat. Keinen Cent gäbe es, auich nicht auf Gerichtsbeschluss ;)


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Bodo ehemaliges Mitglied

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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:14
Zitat von KcKc schrieb:Und ich würd drauf pfeiffen, wenn mich hinterher der Schläger verklagte, weil er einen Zahn verloren hat. Keinen Cent gäbe es, auich nicht auf Gerichtsbeschluss
Kann man dann aber leider schwer davonlaufen davor :D


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:35
@Kc
@Bodo


Ich kannte einen bei den wurde Eingebrochen ( Nachts ) er hatte eine Pistolenarmbrust 50 lbs- 23 kg und hat den Einbrecher ins Knie geschossen !

Das ist die Armbrust:
Mit den teil hat er immer auf eine Holzzielscheibe in der Wohnung geschossen !
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Er hat sich aber ander Pfeile gebaut mit "JAGDSPITZEN"
53a709Original anzeigen (0,3 MB)


Und was hat er bekommen ... Eine anzeige schwere körperverletzung mit einer "Tödlichen waffe" denn der Einbrecher war UNBEWAFFNET !

So wie sich das ergeben hat, wäre der Einbrecher BEWAFFNET gewesen wäre es Notwehr aber so.


EDIT:
Das er UNBEWAFFNET hat er nicht gesehn !


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:37
@Bodo

Mir egal - dann soll das Gericht halt ein paar blau Uniformierte Polizisten vorbeischicken, die mich ersatzweise in Haft stecken.

Ich geb keinem Schläger Geld dafür, dass er sich ein wenig dabei verletzt hat, während ich ihn abhielt, einen wehrlosen Mann zu verdreschen.

Und dazu lass ich mich auch von keinem Gericht der Welt zwingen :D


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:38
Das würde doch unter Notwehr fallen, oder?


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:42
@O.G.

Das sind so die merkwürdigen Blüten des deutschen Strafrechts, das immer korrekt sein und immer alles genauestens und möglichst fair für alle durchgeplant haben möchte.

Eine Anzeige ist aber noch kein Strafverfahren und noch keine Strafe, sondern es gibt erstmal eine Untersuchung. Wenn vor Gericht festgestellt wird: ,,Ja, das kann man als Notwehrhandlung betrachten, wenn auch überzogen", dann kann es da auch einen Freispruch geben.

In Notwehr darfst du dich übrigens auch mit verbotenen Waffen verteidigen.
Dann gibt es aber keinen Ärger wegen der Notwehr, sondern wegen dem Besitz einer verbotenen Waffe.

Wahrscheinlich, weil gesagt wird: Der Fehler des Einbrechers ist eine Sache - dein Fehler, der Besitz einer verbotenen Waffe, ist eine andere Geschichte.


Das muss man schon differenzieren - nicht wegen Notwehr, sondern wegen dem unerlaubten Waffenbesitz kann es Probleme geben.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:55
Das mit den Waffen stimmt so nicht ganz man muss immer das MILDESTE zur verügung stehende mittel nehmen ob eine verbotene waffe das mildeste mittel ist bezweifel ich.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:56
@Kc

So viel ich noch weiss ist das er ein Strafverfahren bekommen hat.
Die auslegeung er hätte ihn ja auch killlen konne wenn er z.b. den Torso oder eine Arterie getroffen hätte !
Da ja es ja ein Pfeil mit JAGDSPITZEN war hat er auch eine Heftige wunde gehabt.

Es ist übrigens keine verboten Waffe, man darf sie nur nich mit sich rum Tragen.
Wenn man sie von Punkt A zu Punk B Transportieren will braucht man eine Waffenkoffer wo sie verschlossen ist.

Zu den JAGDSPITZEN , die sind ja frei verkäuflich.

Was er genau bekommen / oder ob er was bekommen hat weiss ich nicht mehr denn es war vor 8 Jahren oder so.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 11:58
@aka_Marv

Also ich würde zu nächst besten Waffe greifen wenn jemand bei mir Einbricht.
Das ist eine Schreckschusswaffe (9mm PA ) mit einer Leuchtkugel im abschussbecher!

Und der Feuerlöscher ist im Hausgang .


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 12:01
@O.G.
ich defenitiv auch aber dann musst du vor gericht erklären das es keine andere mildere zur abwehr erforderliche waffe in deiner nähe gab und das wird schwer...


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 12:04
@O.G.

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass Armbrust oder Jagdpfeilspitzen verboten sind.

Sondern ich schrieb eben nur als Anmerkung: Es ist auch erlaubt, bei Notwehr verbotene Waffen zu benutzen.

In diesem Fall bekommt man keinen Ärger wegen der Notwehrhandlung, sondern wegen der Tatsache, dass man eine verbotene Waffe besitzt.

Das sind zwei verschiedene Dinge.


Zu deinem Fall: Dass es eine Untersuchung und eine Verhandlung gibt, ist ja erstmal nichts schlimmes.

Das dient einfach dazu, um den Sachverhalt zu klären - wurden verbotene Waffen benutzt? Hätte der Verteidiger auch anders handeln können oder ist das vertretbar?
Zitat von O.G.O.G. schrieb:Also ich würde zu nächst besten Waffe greifen wenn jemand bei mir Einbricht.
Das ist eine Schreckschusswaffe (9mm PA ) mit einer Leuchtkugel im abschussbecher!

Und der Feuerlöscher ist im Hausgang .
Dem kann ich ehrlich gesagt nicht so ohne weiteres zustimmen, dem ,,die beste Waffe nehmen".

Es steht außer Frage, dass ein Einbrecher im Unrecht ist bei seiner Tat.

Man sollte aber folgendes nicht vergessen: Es ist immer ein Mensch! Und auch, wenn er im Unrecht ist, sollte man ihn als Menschen behandeln und sein Leben achten, sprich ihm nicht absichtlich größtmöglichen Schaden zufügen.

Genau das wäre aber bei deinem implizierten ,,in Brand schießen" der Fall, muss ich sagen.

Weiss ich nicht, ob du gerne mit der Vorstellung leben möchtest, dass du eventuell einem Menschen ohne einen anderen Ausweg lebenslang schwerste Verletzungen zugefügt oder ihn sogar damit getötet hast.

Das sollte man bedenken.


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Schläger prügelt ohne Grund auf Rentner ein

08.11.2013 um 12:24
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Ich hab ja auch nicht gesagt, dass Armbrust oder Jagdpfeilspitzen verboten sind.
Ich wollte es ja nur mal sagen ;)
Zitat von KcKc schrieb:Genau das wäre aber bei deinem implizierten ,,in Brand schießen" der Fall, muss ich sagen.
Ich will ihn ja nicht in Brand schiesen, wenn dann würde ich vor ihn oder auf die Hose schhiesen.

Ich Wohn in so eine "VorStadt" da wurde an Heilichabend (XY Jahren ) in eine Haus an der Hauptstrasse eingebrochen ! Wo alle in der Heiligabendmesse waren. Es war nur 6/7 Häuser von mir weg.

Dann Fährt ab und zu ein Motorrad sehr sehr langsam und den Ort und der Hinterman schaut verdächtig in die Gärten ! ( Hab das bis jetzt zwei mal beobachtet )

Diese Jahr im Frühjahr wurden in 3-4 Häuser eingebrochen.
Ich hab von einen aus dem Ort erfahren ( Ex Cop ) es soll sich um eine Rumänische Diebesbande handeln.

Wie würdest du da Handeln?

Ich würde lachen wenn die ins falsche Haus einbrechen.
Denn es gibt da 3 Cops und so 4-6 Jäger bei uns.


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