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Führerscheinentzug bei Straftaten

176 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Führerschein ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:44
Zitat von KcKc schrieb:Ist denn aber nicht der Knackpunkt, wie so oft, der Beweis, der Nachweis für die Täterschaft eines Hintermannes?

Wenn der 13-Jährige Heroindealer einfach nicht verraten oder bestätigen will, wer ihn bezahlt, von wem er den Stoff hat, wer ihn nach Deutschland brachte, dann stehen die Ermittler da und können nichts tun.
Du meinst, dass die Möglichkeit, gegen die Jugendlichen etwas in der Hand zu haben (Strafdrohung) als Motivationshilfe genutzt werden kann, "auszupacken"?

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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:48
@kleinundgrün

Nein, ich meine, dass die Ermittler dann wirklich buchstäblich dastehen und nichts tun können.

So läuft das Ausnutzen der unter-14-Jährigen durch die Bosse im Hintergrund. Diese sorgen dafür, dass ihre Kinder den Mund halten, auf welche Weise auch immer und profitieren von der Straffreiheit bis 14 Jahre.

Und ohne Nachweis, wie Hintermänner beteiligt sind und wer Hintermänner sind können diese auch nicht belangt werden.

So funktioniert die Ausnutzung.

Und da steckt man dann in dem Problem, wie man dieser Sache begegnet: Die Strafmündigkeit auf 12 Jahre runtersetzen? Kinder in den Knast stecken, mit Kindern einen ,,Deal" schließen?

Oder die Ausnutzung hinnehmen und irgendwie versuchen, doch an die Hintermänner ranzukommen?

Ich wäre dann eher für das Zweite, ich halte wirklich nichts davon, kleine Kinder in den Knast zu stecken.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:56
@Kc


danke das Du mir noch einmal die Aufgabe der Legislative erklärst, ich habe nun einen ganz anderen Blick darauf als während meines Rechtswissenschaftsstudiums...

Natürlich kann und darf die Legislative sich ausdenken was sie will, aber es ist doch das Thema ob dies sinnvoll ist. Dafür brauche ich keine Nachhilfe in Staatskunde.

Und meines Erachtens ist es nicht sinnvoll unsere Bestrafungsmöglichkeiten je nach Gutdünken der Legislative auszuweiten. Auch bei Freiheitsentzug oder Geldstrafen gibt es genug Gestaltungsmöglichkeiten.

Wenn in der Tat jedoch Strafen wie Führerscheinentzug, Alkoholverbot, Tanzverbot, oder irgendein anderer Mist hinzukommt, können die einzelnen Bestrafungen nicht mehr objektiv miteinander verglichen werden. Natürlich ist eine Bestrafung mit den herkömmlichen Bestrafungsmöglichkeiten immer subjektiv vom Richter, zumindest im Rahmen des Gesetzes, aber die Strafen sind objektiv miteinander vergleichbar ( 1 Tagessatz = 1 Tag Knast). Aber wie möchtest Du ein Tag Führerscheinentzug in Relation setzen? 1 Tag Führerscheinentug = 0,5 Tage Knast? oder 0,2? Oder 1/3 Tagessatz? oder wie?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:02
Zitat von KcKc schrieb: ich halte wirklich nichts davon, kleine Kinder in den Knast zu stecken.
Vor allem möchte ich niemand bestraft wissen, der nichts dafür kann und es nicht hätte besser machen können, weil ihm die Einsichtsfähigkeit fehlt.
Aber wie gesagt, ich kann nicht beurteilen, ab welchem Alter Kinder heute in der Regel eine solche Einsichtsfähigkeit aufweisen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:20
@cejar

Naja das ist ja schön, wenn du ein Rechtswissenschaftsstudium hattest... :D

Nichtsdestotrotz geht es hier doch nicht darum, dass die Leutheusser-Schnarrenberger nach Lust und Laune Strafen erlaubt.

Sondern es geht doch um die Frage einer sinnvollen Weiterentwicklung und Anpassung der Möglichkeiten der Judikative, wenn man sich die Frage stellt:,,Könnte ein Führerscheinentzug eine sinnvollere Wahl sein, als eine Geldstrafe?"

Es ist doch nicht so, dass dann ein Richter fröhlich Strafen verhängen kann, wie er möchte, zum Beispiel:,,Du putzt jetzt meinen Mercedes, das ist deine Strafe!"


Es geht um Differenzierung INNERHALB des Rechtsstaates, INNERHALB gesetzlicher Regelungen und Rahmenbedingungen.

Jeder Straftäter ist anders.

Und es ist doch schlicht und ergreifend sinnlos, jemanden, den eine Geldstrafe in keinster Weise juckt oder der sich über 4 Wochenenden in der Arrestzelle kaputt lacht, genau diese Strafen zu geben.

Das sind dann keine Strafen. Dann kann man sich den Spaß, wie ich finde, auch komplett schenken.


Eine Strafe muss auch als Strafe empfunden werden, nicht als Hilflosigkeit oder gar Belohnung!


Diese Möglichkeit sollte ein Richter haben: Sinnvoll zu strafen, wenn das angebracht ist. In der Hinsicht sollten wir den Richtern und ihren Helfern erstens das Vertrauen einräumen, dass sie solche Entscheidungen auch treffen können und zweitens sinnvolle Instrumente zur Feineinstellung geben.

Da bin ich, gebe ich offen zu, ganz auf der Seite von Andreas Müller oder Kirsten Heisig.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:28
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Sondern es geht doch um die Frage einer sinnvollen Weiterentwicklung und Anpassung der Möglichkeiten der Judikative, wenn man sich die Frage stellt:,,Könnte ein Führerscheinentzug eine sinnvollere Wahl sein, als eine Geldstrafe?"
nichts anderes habe ich geschrieben, das es darum geht ob man diese Entwicklung für sinnvoll hält oder nicht, und ich halte diese nicht für sinnvoll und habe Dir erläutert wieso.
Zitat von KcKc schrieb:Und es ist doch schlicht und ergreifend sinnlos, jemanden, den eine Geldstrafe in keinster Weise juckt oder der sich über 4 Wochenenden in der Arrestzelle kaputt lacht, genau diese Strafen zu geben.
ich glaube das es nicht viele Menschen gibt, die sich darüber kaputt lachen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:45
@cejar

Gibt aber viele Menschen, denen das wurscht ist. Die denken sich dann "na dann fahr ich halt ein" Anderes Stichwort: Ratenzahlung. Ne Geldstrafe kann ganz bequem in Raten bezahlt werden, der Delinquent hat lediglich nen weiteren Posten aufm Kontoauszug, setzt er sich damit auseinander? Er findet sich damit ab, dass er halt die 60 Euro oder so weniger hat für nen Jahr oder so, je nachdem wie hoch die GS war.

Womit er sich aber nicht einfach so abfindet ist, wenn er auf einmal für diesen Zeitraum auf andere angewiesen ist um von A nach B zu kommen, das heißt, wenn er bei alltäglichen Dingen umdenken muss. Vielleicht hat er ja Familie und muss zusehen, wie er den Wochenendeinkauf heimbringt. Wie gesagt, wer betrunken oder zu schnell unterwegs ist, darf den Lappen auch abgeben, ich weiß nicht, warum das dort korrekt ist aber als weiteres Mittel für andere Straftaten auf einmal tabu sein soll. Weil es sonst als Maßregel definiert ist? Der Effekt ist doch derselbe, derjenige hat nen Fehler gemacht und muss den Lappen abgeben.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:54
Was ist mit den Leuten, die auf einen Führerschein angewiesen sind, wegen ihrem Job? Führerschein weg, Job weg, Frust = erneut straftätig werden.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 14:58
Strafen müssen für alle gleich sein - und wenn jemand gar keinen Führerschein besitzt, kann man das nicht anwenden. Dafür ersatzweise was anderers heranziehen, setzt quasi alle Gesetze außer Kraft.

Entweder oder!

Völlig schwachsinner Vorschlag - da merkt man wirklich, die haben scheinbar den lieben langen Tag nix anderes zu tun.

Jeder kann für eine gewisse Zeit in den Bau - jeder kann Geldstrafen zahlen - bei dem einen dauert das länger und bei dem anderen geht das schneller, jeder kann Sozialstunden ableisten - aber den Führerscheinentzug als Strafe, wenn nicht alle einen haben - ist indiskutabel.

Und so ganz verstehe ich diese Pro-Argumente nicht.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 15:02
@GilbMLRS

es geht mir hier nicht primär um den Führerscheinentzug, es geht mir darum die Strafpalette nicht unnötig zu verkomplizieren. Und wenn wir mit dem Führerscheinentzug als Strafe anfangen, kommt vielleicht die nächste Regierung auf die Idee, weitere lustige Bestrafungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ich finde es hirnrissig irgendwann mit 20 verschiedenen Bestrafungsmöglichkeiten bei dem selben Delikt rechnen zu müssen. Und dann warf ich noch die Frage aus, wie man die verschiedenen Bestrafungen zueinander bewerten wollen.

Wie wäre denn für Dich ein gerechtes Verhältniss zwischen Geldstrafe, Gefängnis und Führerscheinentzug? 3 Tage Gefängis sind in der Wertigkeit wie ein Monat Führerscheinentzug? Oder 5 Tage?

Wie möchte ein Gericht überhaupt ermitteln, ob und wie hart mich der Führerscheinentzug tatsächlich trifft? Bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen weiss es sehr wohl wie hart es mich trifft.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 16:45
@cejar

Naja ich denk mal, dass da so Sachen wie der Wohnort usw. mit reinspielen dürften, wenn es um die Entscheidung Geldstrafe oder FS-Entzug geht. Angesichts der Tatsache, dass die meisten erstvergebenen Haftstrafen eh zur Bewährung ausgesetzt werden und nicht jeder wegen Lolli klauen in den Knast kommt, find ichs übereilt und auch vom gesunden Menschenverstand her nicht notwendig, den FS-Entzug gleich mit realem Gefängnis aufwiegen zu wollen, wer wirklich ohne Bewährung in den Knast geht, bei dem hätte auch kein Richter, der noch ganz gesund ist auf FS-Entzug erkannt. Es soll ja kein Ersatz für eine FS sein sondern eine Lösung zwischen der Haftstrafe, die zu hart wäre und der Geldstrafe, deren Höhe dem individuellen Delinquenten keine wirkliche Strafe wäre. Die Tagessatzhöhe wird zwar am Einkommen festgemacht aber ich hab nen Einkommen, mit dem komm ich super klar, manch anderer kratzt an der Hungergrenze. Mich würde eine daran bemessene GS damit weniger treffen als einen vergleichbaren Verurteilten, der auf einmal nen kompletten Lebensstandard aufgeben müsste um es zu berappen.

Sind wir doch mal ehrlich, mit 50 Euro weniger im Monat, weil man Ratenzahlung bewilligt bekommt, also damit kann sich jeder arrangieren. Oder 100, je nach Einkommen, man beantragt ja die Raten dann selber so, dass sie auch dann nicht wehtun, wenn die Vollstreckungsabteilung eine ihrer Meinung nach angemessene höhere Ratenhöhe anweist. Geldstrafenraten sind oft niedriger als Raten für ein finanziertes Automobil. Die Strafe soll aber nicht spurlos an demjenigen vorübergehen sondern er soll sie merken. Und die Umgewöhnung vom bequemen Automobil hin zum engen Stadtomnibus, mit dem man in die hinterste Pampa fahren muss, die wird viele dann nicht so kalt lassen. Außerdem können die Leute auch aufs Fahrrad ausweichen und somit was für die Gesundheit tun, es hilft ihnen unter Umständen sogar.

Und wenn man schon die Leute nicht in den Knast steckt, weil damit oft ein Jobverlust einhergehen kann und man den Leuten damit das Leben versauen würde, dann würde diese Einsicht auch bei der Vergabe von FS-Entzügen eine Rolle spielen und ein LKW-Fahrer würde kaum bei einem Vergehen, dass kein versautes Leben rechtfertigt, den Führerschein weggenommen bekommen. Andererseits, wenn er betrunken fährt, würde ihn dieses Schicksal durchaus ereilen. Oder bei Geschwindigkeitsübertretung, also einer ganz anderen Kategorie von Verstoß, nämlich "nur" einer OWi.

Bis jetzt steht ja nur die Idee im Raum aber mit etwas gesundem Menschenverstand kommt man schon auf die Idee, dass einem Städter, der bequem mit Bus und Bahn überall hinkommt der FS-Entzug ebenso wenig betreffen würde, wie den Berufskraftfahrer, für den die Existenz aufm Spiel steht. Der Erstere würde es gar nicht spüren, der andere hingegen wäre damit u.U. härter bestraft als man es rechtfertigen könnte. Hingegen jemand, der irgendwo aufm Dorf wohnt, wo früh und Abend mal ein Bus fährt, bei dem könnte so eine Strafe dann durchaus Wirkung zeigen. Bis jetzt ist ja auch die Möglichkeit bei den meisten Straftaten gegeben, sie als FS oder GS auszusetzen. Was spräche aber auch gegen eine Kombination?

Also, mal zusammengefasst seh ich das Problem nicht, den FS-Entzug mit Gefängnis vergleichbar machen zu müssen. Denn jemanden, den man heute wirklich in den Knast steckt, bei dem begnügt man sich mit Sicherheit nicht mit FS-Entzug.

Ich find es als Mittelding und Instrument ganz nützlich, denn eine Geldstrafe ist vielleicht schockierend, wenn man den Strafbefehl erhält aber ab dann nur noch ein Posten aufm Kontoauszug. Die Entscheidung drüber, ob GS oder FS-Entzug, die würde in jedem Fall dann individuell fallen müssen. Und da finde ich nicht, dass es eine Verkomplizierung ist sondern lediglich ein Mittel, was bei OWis ja schon seit Jahrzehnten angewandt wird und was definitiv zieht. Jeder, der jemanden kennt, dem schon mal der Lappen abgenommen wurde, der weiß, wie angepisst die Leute sind. Und zwar jedes mal, wenn sie sich wackligerweise aufs Notfahrrad setzen, was 20 Jahre lang im Keller oxidierte ;)

Wir reden ja nun nicht über Kreativität im Sinne von anprangern und anspucken oder Daumenschrauben sondern über eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, wie sie die Strafe in jedem Fall darstellt. Und wie es auch nicht unüblich ist, siehe VOWi-Vergehen.

Das Strafrecht wandelt sich doch seit Jahrhunderten stetig. Es kommen immer wieder Strafmethoden, wie sie zu einer bestimmten Zeit angemessen erscheinen, der Strafvollzug wurde über die Jahrhunderte immer milder bis hin zur zinsfreien Finanzierung der Geldstrafe. Es scheint als würden die einzigen erlaubten Strafrechtsneuerungen die sein, die den Wert oder Sinn der Strafe immer weiter abschwächen. Man ist auf einem Level, auf dem man sagen kann, dass Straftäter keine große Angst mehr haben müssen. Die Aussetzung zur Bewährung ist nichts anderes als "benimm dich und besuch ab und zu mal Oma (BwH) und sag uns wenn du umziehst und such dirn Job" (Bewährungsauflagen lesen sich wie eine Moralpredigt von Muttern). Die wirkliche Einbuchtung kommt bei harten Vergehen oder bei so oft wiederholten Straftaten, dass man einen Lynchmob erzeugen würde, würde man erneut aussetzen. Die Verhängung von Geldstrafen für Straftaten wie z.B. vorsätzlicher Körperverletzung finde ich persönlich den größten Hohn und die zynischste Pointe im StGB. Der eine muss in einem Zivilprozess 5000 Euro für ein runtergeladenes Album bezahlen und der Schläger, der einem das Jochbein zertrümmert hat, kommt mit nicht mal der Hälfte davon.

Noch absurder wird es, wenn wir uns anschauen, dass Leute, die 5 mal schwarz gefahren sind locker über 1000 Euro an Geldstrafe zahlen müssen, wenn sie verurteilt werden und im Saal nebenan wird einer, der jemanden bewusstlos gehauen hat dazu verurteilt, sich 10 Monate jede Woche bei der Bewährungshilfe zu melden.

Ich sehe den FS-Entzug auch nicht als "Universallöschmittel" aber er hilft sicher dazu beizutragen, ne Differenzierung zu treffen und einige Delikte auf eine Weise zu sanktionieren, die ein einigermaßen gesundes Verhältnis bildet. Für oben angesprochene KV-Problematik bin ich eh ein strikter Verfechter vom Steinbruch. Wer so viel Kraft übrig hat, jemandem wehzutun, der kann auch den ganzen Tag lang eine Spitzhacke bedienen. Aber das dann ja auch wieder ach so böse und so.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 20:00
Jo, ich denke mal, unsere Politschmarotzer sind jetzt komplett durch.

Die haben die letzte Gehirnzell da in Berlin (war eine Spende vom Hausmeister) nun an die Chinesen verkauft.

Erst Autobahngebür fur Ausländer.
Und jetzt dass.

Die ziehn doch irgendwoh falsch Luft.

Gruß
Mailo


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 20:07
@GilbMLRS

Wie ist das denn, wenn einer nur FS 3, der andere 3+1 und der nächste 2 hat?

Muss sich doch irgendwie auf die Dauer des Endzuges auswircken.

Und was wenn ich nun 2oder3 Führerscheine mache?

Habe ich dann mehrere "sie kommen aus dem Gefängnis frei" Karten.

Gruß
Mailo


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 20:16
Die meisten Straftäter haben doch eh keinen Führerschein... entweder weil sie zuvor schon beim Schwarzfahren erwischt wurden und deswegen ne Führerscheinsperre haben oder weil sie schlicht und ergreifend arm oder hochgradig polytoxikoman sind


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:21
@GilbMLRS
Sind wir doch mal ehrlich, mit 50 Euro weniger im Monat, weil man Ratenzahlung bewilligt bekommt, also damit kann sich jeder arrangieren. Oder 100, je nach Einkommen, man beantragt ja die Raten dann selber so, dass sie auch dann nicht wehtun, wenn die Vollstreckungsabteilung eine ihrer Meinung nach angemessene höhere Ratenhöhe anweist.

Also ich hab mit Anfang 20 mit Mühe und Not drei Raten ausgehandelt bekommen, von den 800,- EUR Strafe, die sie mir damals aufgebrummt hatten. Das tat schon richtig weh, vor allem weil ich ja auch noch Schadensersatz leisten musste. Gut, der fiel nicht sonderlich hoch aus. Trotzdem, ich war in nem Job, hatte regelmäßig Verdienst, darum zeigte man sich bei der Ratengestaltung nicht wirklich tolerant. War jedenfalls ein sehr demütiges Vierteljahr für mich. Klar, bei jemanden, wo man mit einer Geldstrafe nichts holen kann, verpufft die Wirkung. @GilbMLRS


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:24
komische strafe.
wenn mir einer damit ankommt würde ich nur lachen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:31
@Konstrukt

Dann lass Dich mal beim Kiffen erwischen.

Da erlebst Du dann was.

Die greifen Dir die Pappe ab mit der Begründung, Du hast Gekifft also könntest Du ja untauglich sein.
Für den Dienst an der Waffe bist dann aber selbstredent noch Tauglich.

Um wieder Auto fahren zu dürfen, musst Du aber deine Tauglichkeit nach weisen.

Gruß
Mailo


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:36
@Mailo
du wurdest beim kiffen erwischt?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:47
@Konstrukt

Das auch, da hatte ich aber noch keinen Adol---ähm ne Führerschein. ;)

Durfte solches aber doch in meinem Umfeld beobachten.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 21:48
@Mailo
ich hab noch kein führerschein.
aber schlimmer wäre öffentliches auspeitschen :D


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