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Vermieter und Mieter

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Mieter, Kaution ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:13
@evaline
Wie viel Nebenkosten sind denn noch offen? Wenn ich das richtig gelesen habe, 9 mal, d.h. 900 EUR, oder?

Edit: Wohl ener nicht, wenn Du die Abschläge bezahlt hat, vermute ich mal.

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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:14
@evaline

Dann wäre die gesamte Summe - unverhältnismäßig.

Gabs Reperaturen in deiner Mietzeit?

- Aufzug
- Fassade
- Treppenhaus
- Neue Sicherungskästen

etc..


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:14
@all

@kleinundgrün hat teil weise recht. der vermieter darf einen geschätzten teil für die nebenkostenabrechnung einbehalten.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-mit-der-kaution-verrechnen/


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:15
@dasewige

Ja, es geht nur noch darum inwiefern die gesamte Summe als Verhältnismäßig zum Rest der Mietdauer passt.


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10.12.2013 um 15:15
Zitat von dasewigedasewige schrieb:hat teil weise recht.
Ich habe sogar vollständig recht. ;)


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10.12.2013 um 15:16
@kleinundgrün

Warum 9 mal?
Sie wohnt seit 9 Monaten da und zahlt dementsprechend schon 9 mal die Nebenkosten.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:17
@kleinundgrün
Nein, nein, ich habe ja jeden Monat Nebenkosten gezahlt. Sogar 120, also 20 mehr als angesetzt waren.
Ich habe ihr diese Summe vorgeschlagen, einfach weil ich denke es ist okay von der Summe her.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:17
Zitat von HammelbeinHammelbein schrieb:Warum 9 mal?
Sie wohnt seit 9 Monaten da und zahlt dementsprechend schon 9 mal die Nebenkosten.
Ja, ist schon korrigiert. Ich hatte die Abschläge, die sie vermutlich schon gezahlt hat, nicht bedacht.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:17
@evaline

Kannst Du bitte noch die Frage der Reperatuiren etc beantworten?


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10.12.2013 um 15:18
@Hammelbein
Keinerlei Reperaturen


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:20
über die dauer des mietverhältnis zahlt der mieter monat für monat eine nebenkostenvorauszahlung.

am ende der abrechnungsperiode wir die nebenkostenabrechnung erstellt und mit der vorauszahlung verrechnet und ein restbetrag erhoben.
um diesen restbetrag geht es und der muss auf erfahrungswerte geschätz werden, dieser betrag kann dann von der kaution einbehalten werden, der rest ist auszuzahlen.

@kleinundgrün


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:20
@evaline

Dann sollten die Nebenkosten gleichbleiben.
Außer Du hast etwas nicht mitbekommen.

Das steht aber dann in deiner Betriebskosten Abrechnung.

____

Wenn deine Nebenkosten mtl 100€ betragen, du 9 Monata lang 120€ bezahlt hast, hast Du ein Guthaben von 180€.

Dagegen stehen 300€ Forderung deiner Vermieterin für die restl. 3 Monate.

Würde bedeuten sie könnte sich 120€ von deiner Kaution einbehalten.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:22
@Hammelbein
Meinetwegen kann sie auch die 300€ einbehalten, solange ich sie wieder bekomme, wenn ich dann evtl. nichts nachzahlen muss.
Das Problem ist, sie will weder 120 noch 300.. sie will sie komplett, aber das sehe ich nun wirklich nicht ein.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:23
@dasewige
Das weiß ich doch und habe nirgends etwas andres behauptet. Nur irgend jemand hat hier kategorisch die Möglichkeit abgelehnt, dass Nebenkostennachzahlungen mit der Kaution verrechnet werden könnten. Und das ist falsch.
Zitat von HammelbeinHammelbein schrieb:Dann sollten die Nebenkosten gleichbleiben.
Na ja, Energiepreise steigen.
Zitat von evalineevaline schrieb:Meinetwegen kann sie auch die 300€ einbehalten
Das wäre doch eine gute Basis. Sage ihr doch, sie möge sich an ihrer Arbeitsstelle erkundigen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:24
Nachher kommt sie, weil ein potenzieller Nachmieter die Wohnung ansehen möchte, fällt mir grad ein. Ich werde sie dann gleich nochmal drauf ansprechen, wenn der dann weg ist.
Muss doch möglich sein, einen Weg zu finden, wo wir beide mit Leben können.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:25
@kleinundgrün
Das ist eine gute Idee


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:26
@kleinundgrün
dann ist es ja gut, du du... ;)


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:26
@evaline

Nach der Rechtsbelehrung von @kleinundgrün wäre dieses auch nicht rechtskräftig.

Dein Guthabenstand sind 180€ - Überzahlung.

Die Gesmatforderung die du zahlen musst - 300€.
Aber eigentlich ist das auch Murks weil! :

- Wenn Du fristgerecht gekündigt hast - also vor 3 Monaten und Du KEINE Mindestmietdauer von 12 Monaten oder länger hast.
Dürftest du quasi auch nicht die kommenden 3 Monate nachzahlen.

@kleinundgrün

Klar die Energiepreise steigen, aber das wird nicht zwingend im dreistelligen Bereich liegen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:32
@Hammelbein
Die 300€ habe ich ihr ja vorgeschlagen, mehr aus Verzweiflung.
Hab keine Mindestmietdauer, nein. Habe auch fristgerecht gekündigt.

Ich seh es ja irgendwo ein, das sie sich vielleicht Gedanken macht, das sie evtl. ihrem Geld nachlaufen muss und um sie zu beruhigen, habe ich ihr die 300€ vorgeschlagen.

Obwohl sie auch rechtliche Schritte einleiten kann, wenn sie ihr Geld nicht bekommt.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:33
@Hammelbein
Es geht doch nur um die mögliche Differenz der echten Nebenkosten und der Nebenkostenvoauszahlung.
Wenn @evaline quasi freiwillig 20 EUR mehr zahlt, sammelt sich da kein Guthaben an. Vielleicht aht sie Gründe für diese Aufstockung: Sie badet gerne, hat es gerne wärmer, was auch immer. Und hat damit schon einen höheren Nebenbedarf prognostiziert.

Am Schluss ist nur die Differenz der tatsächlichen NK mit der Summe der Vorauszahlungen maßgeblich.
Allerdings kann man das von Ferne nicht schätzen. Das hängt zum Einen vom Energiebedarf des Mieters, der Jahreszeit bei so kurzen Mietverhältnissen und dem Haus ab. Jemand, der mit 19°C Raumtemperatur auskommt und nur kalt duscht hat einen signifikant niedrigeren Energiebedarf als Jemand, der 23°C und heiße Vollbäder angenehmer findet.


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