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Vermieter und Mieter

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Mieter, Kaution ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:11
Zitat von HelenusHelenus schrieb:Ja, ist eindeutig: Kaution muss ausgehändigt werden. Nebenkosten spielen da keine Rolle.
Ironie?
Zitat von Linner74Linner74 schrieb:Ist doch dasselbe als wenn der Mieter die 1000 bekommt und er dann am nächsten Tag 300 zurückzahlt, man kanns auch kompliziert machen!
Es ist nicht das selbe. Die Kaution soll einen Teil des Insolvenzrisikos des Mieters anfangen und den Vermieter bezüglich der Nebenkosten und des Inventars nicht von der Zahlungswilligkeit des Mieters abhängig machen.

Stell Dir vor, der Mieter ist pleite. Dann bleibt der Vermieter auf den Nebenkosten sitzen. Oder er zahlt nicht. Dann muss der Vermieter erst klagen.

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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:12
@pokpok
noch nicht, aber hoffentlich gleich ;)


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:15
Zitat von evalineevaline schrieb: Aber sie kann nicht einfach auf Verdacht oder Lust und Laune die Kaution einbehalten.
Das geht natürlich nicht.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:23
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil(!) der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, VIII ZR 71/05, 18. Januar 2006).


Jetzt ist die Frage, wie sahen deine bisherigen Abrechnungen aus, falls du schon welche bekommen hast?


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:26
Zitat von intruderintruder schrieb:Jetzt ist die Frage, wie sahen deine bisherigen Abrechnungen aus, falls du schon welche bekommen hast?
Hat er nicht, er hat nur 9 Monate dort gewohnt


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:26
@intruder

Egal ob Betriebs oder Nebenkosten, die gibts nur einmal Jährlich, Sie wohnte allerdings erst 9 Monate dort.
Ich denke es gibt da keine Referenz


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:27
@Soley

Er?
Orly?^^


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:27
@Hammelbein

Von mir aus auch sie :D Ist doch egal ^^


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10.12.2013 um 16:28
Dann halte ich maximal 200 Euro für angemessen, hängt natürlich auch ein wenig von der größe der Wohnung ab. Heizkosten sind ja dann in den ersten 3 Monaten nicht angefallen, das spricht eher für keine hohe Nachzahlung, wenn die Vorauszahlungen dann realistisch angesetzt waren.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:30
@intruder

Die Vorauszahlung wurde mit 100€ mtl beziffert.
Sie zahlte freiwllig 120€ mtl.

Bedeutet immer noch das Sie in jeden Fall nicht von einer hohen Nachzahlung ausgehen muss.
Bei meinem Vermieter wird Überzahlung als Guthaben gewertet und bei den Abrechnungen angegeben.
In Ihrem Fall wärens 180€ Guthaben.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:30
an deiner stelle würde ich die vermieterin sofort im beisein des potenziellen nachmieters darauf ansprechen ;)


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:32
@R33N

Das wiederum ist absolut nicht die Art die Ihrem Zweck dienlich wäre.
Darüber hinaus, sind es bislang nur Lippenbekenntnisse und wenn Sie sagt:

" Frau X/Z. wollen Sie immer noch meine komplette Kaution einbehalten?"
vor dem potientiellen Nachmieter.

Könnte Sie sogar auf geschäftsschädigende Verleumdung klagen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:34
@Hammelbein

s direkt natürlich nicht, aber ihr nochmal die situation vor augen führen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:41
Zitat von intruderintruder schrieb:Heizkosten sind ja dann in den ersten 3 Monaten nicht angefallen, das spricht eher für keine hohe Nachzahlung, wenn die Vorauszahlungen dann realistisch angesetzt waren.
In dem Fall könnte @evaline nicht nur mit der vollen Kaution rechnen,
sondern sogar noch mit einer Rückzahlung für zu viel gezahlte monatliche
Nebenkosten - vorausgesetzt, die Abrechnung stimmt.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:42
@Hammelbein
@ramisha

Nebenkosten raten ohne Haus und Wohnung zu kennen ist schwierig, kommt immer auf Ausstattung usw an. Wie viele Wohnungen, gibt es einen Aufzug, gibt es Hausreinigung oder Hausmeister, aufwendige Gartenanlagen oder was weiß ich. Möglich wäre auch dass sie für die Heizung selbst gezahlt hat, Nachtspeicher oder Gastherme. Sei es wie es sei, in dem Fall scheint ein kompletter Einbehalt nicht korrekt


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:44
@intruder

Aufzug etc... wird vorab ja in den Neben/Betriebskosten berechnet, daraus ergibt sich ja die Nebenkosten Zahlung.

Ich hatte Sie gefragt ob weitreichende Reperaturen (Aufzug, Fassade, Treppenhaus etcc) vorgenommen wurden, da diese natürlich anteilig ausgeglichen werden müssten.

Sie hat verneint.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:47
@Hammelbein

Reparaturen sind nicht vom Mieter zu zahlen, Sanierungen können im Zuge einer Mieterhöhung auf Mieter umgelegt werden. Spielt aber hier keine Rolle mehr, da Wohnung gekündigt ist. Die Frage die sich mir stellt ist, ob die 120 Euro reichen, da eben noch keine Abrechnung gemacht wurde. es soll ja Vermieter geben, die die Vorauszahlungen bewusst gering ansetzten, um die Wohnung schnell und mit hoher Miete anzubieten.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:53
@intruder

Also wir zahlen die Reperaturen vom Aufzug.
Bzw wird es wie üblich auf alle Mieter aufgeteilt.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:55
@intruder

Darüber hinaus.

Es musste ja schon eine Stückelung der Positionen gegeben haben, damit überhaupt der Betrag von 100€ mtl. festgelegt werden konnte.

Also geht es nur noch darum, wie weit die Differenz bzgl. der Rechnung vom Vorjahr zur kommenden auseinanderliegt.

Und das kann die Vermieterin sehr wohl angeben, zumindest die vom Vorjahr um sich ein Bild zu machen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 16:57
@Hammelbein
Das ist nicht ok, Wartung musst du zahlen, Reparaturen gehen zu lasten des Vermieters.
Nebenkosten
Keine Nebenkosten
Das Austauschen von Lampen und Glühbirnen, die Reparatur einer defekten Heizungspumpe oder die Kosten für die Anschaffung von Blumen und Pflanzen sind keine Nebenkosten, die vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen (OLG Düsseldorf 10 U 94/99).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Kosten für "Leuchtmittel", das heißt für Glühbirnen, keine Kosten der Beleuchtung sind. Hierunter fallen zum Beispiel Stromkosten für die Außenbeleuchtung, für das Treppenhaus, den Keller usw. Die Kosten für das Auswechseln von Lampen und Glühbirnen seien Instandhaltungskosten und gerade keine umlegbaren Betriebskosten.
Auch die Kosten für die Reparatur der Heizungspumpe muss der Vermieter selber bezahlen. Derartige Reparatur- oder Instandsetzungskosten sind keine Wartungskosten, die über die Heizkostenabrechnung vom Mieter zu zahlen wären.
Zwar kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Betriebskosten zahlen muss. Hierunter fallen dann die laufenden Gartenpflegekosten und auch die Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Hölzern, nicht aber die Kosten der Erstanschaffung.
Weitere Hinweise zum Thema "Nebenkosten" in der Mieterbund-Broschüre "Die zweite Miete", bei allen örtlichen Mietervereinen zu kaufen oder direkt hier bei uns im Internet unter der Rubrik "Ratgeber" zu bestellen
http://www.mieterbund24.de/nebenkosten-reparaturen.html


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