Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

334 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsamt Arbeiten Geld Amt Ausbildung Arbeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 12:29
Würden diese faulen Säcke auch mal was machen anstatt es nur zu erschweren mit diesen ganzen Formularen würde man sie auch mögen.. Ist für mich ein Unding diese Stapel von Papier.

Anzeige
melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 12:43
@joebadass
Nun ja, für den Papierkram können die Angestellen im Jobcenter ja nichts, das ist eben vom Gesetz.


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 12:56
Ich lese hier sehr viel Halbwissen:
1. Fahrtkosten zum Amt werden nur dann übernommen, wenn es sich um einen Meldetermin handelt. (Einladung zum Gespräch). Um Unterlagen oder Anträge abzugeben, werden keine Fahrtkosten übernommen.

2. Dass man immer Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsanträgen abgeben MUSS, ist auch falsch. Beim Erstantrag ja. Bei nahtlosen Weiterbewilligungsanträgen, in deren Zwischenzeit es keine Änderungen gaben ist das nicht mehr nötig. Warum? :
Mit der Unterschrift auf dem Erstantrag verpflichtet man sich automatisch Änderungen anzugeben, sobald es welche gibt. Demnach auch anmeldepflichtige Geldeinnahmen.
Gab es keine Änderung, gab es demnach auch keine Geldeingänge auf dem Konto. Daher sind weitere Kontoauszüge nicht mehr zu verlangen.

3. Weiterbewilligungsanträge sind AB 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abzugeben. Wer früher abgibt, macht sich unnötige Arbeit. Wer kurz vor Bewilligungsablauf abgibt, muss eben was länger warten.
Das Amt hat allgemein eine Frist von 3 Monaten um Anträge zu bearbeiten. Bei Weiterbewilligungsanträgen sind es meines Wissens nach 3 Wochen. Da müsste ich aber nochmal das SGB für aufschlagen...


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:11
@Saturius : Was wirklich ? Bei mir hat sich nämlich nichts geändert, musste den Weiterbewilligungsantrag demnach fast leer abgeben und die wollen trotzdem Kontoauszüge bzw hat der Mann am Empfang damit angefangen dass die das wohl immer haben wollen und ich hab's dann abgegeben.


1x zitiertmelden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:17
@thomaszg2872
@praiseway
Mein Mann war mit bei der Agentur für Arbeit und wahrheitsgemäß die Höhe seines Nettoeinkommens angegeben . Trotzdem wurde mir seitens der Sachbearbeiterin geraten Hartz IV zu beantragen.
Mein Anwalt vertritt noch 4 andere Mitarbeiter die vor mir gekündigt wurden und Kündigungsschutzklage eingereicht haben . Wir haben alle gute Chancen auf Wiedereinstellung bzw. Abfindung aber erst mal sind wir draußen und haben / hatten alle wegen fristloser Kündigung 3 Monate Sperre. Insgesamt wurden 8 Mitarbeiter in meinem näheren Arbeitsumfeld von denen ich weiß gekündigt. Bei 1500 Mitarbeitern gesamt weiß ich natürlich nicht wie es auf den Aussenstellen und in anderen Bereichen aussieht.


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:19
Zitat von TanteEmmaaTanteEmmaa schrieb:und die wollen trotzdem Kontoauszüge.
Die wollen soooo viel. Die Frage ist, was man Ihnen gibt und wie man es Ihnen klar macht :)

Mir ist ein Fall bekannt, die Frau bezog seit über 10 Jahren schon Hartz4 (gesundheitlich), und musste jedes Jahr ihren Mietvertrag einreichen.
Bis ich denen 1 freundliches aber bestimmtes Schreiben geschickt habe, dass sie eine Mitteilung über eine Veränderung der Miete bekommen, wenn es eine solche gibt. Ansonsten wäre es eine unzulässige doppelte Datenerhebung. Seit 3 Jahren hat die Frau jedenfalls Ruhe.

Man bestätigt doch im Weiterbewilligungsantrg, dass es keinerlei Änderungen gab, auch im finanziellen Bereich. Demnach wären nochmalige Kontoauszüge so ziemlich ein Verstoß gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Zumal du auch nicht verpflichtet bist, einen Mietvertrag einzureichen, schon gar nicht einen vom Jobcenter.
Aber Mietvertrag ist hier nicht das Thema. :)

Jedenfalls würde ich denen gepflegt keine Kontoauszüge zukommen lassen mit einem entsprechenden Schreiben, dazu die Aufforderung sofort zu zahlen. Kannst dir Aussuchen, ob du dahin fährst und eine Barauszahlung verlangst (wird meistens rechtswidrig abgelehnt) oder eine kleine Frist von 1 Woche reinschreibst.
Übrigens, alle Kosten, die dir durch den Zahlungsverzug entstehen (Mahngebühren, Überziehungszinsen etc) kannst du denen dann in Rechnung stellen. (BGB)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:27
@tutanchaton

natürlich ist Sperre bitter, sehr bitter kann Sperre sein, aber wenn ein Anwalt dran sitzt und das SG, dann kann so eine Entscheidung auch wieder aufgehoben werden, gerade wenn sie unberechtigt war.

Alleine deine Schilderung über die anderen KÜndigungen , die unter ähnlichen Umständen abgelaufen sind,
da erscheint mir schon einiges seltsam.

Ich wünsche dir, und natürlich auch den anderen Klagenden, viel GLück!!



th


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:32
@Saturius : Das ist wirklich interessant. Geld habe ich seit gestern drauf, man hat mir ja eine vorläufige Bewilligung bestätigt. Aber heißt das eventuell, dass ich nun nicht verpflichtet bin, die zwei Zahlungen auf meinem Konto nachzuweisen ?


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:38
@TanteEmmaa
Doch. Wenn Zahlungen auf deinem Konto eingegangen sind, dann musst du diese natürlich angeben und auch belegen. Darf ich fragen, was das für Zahlungen waren? Keine Lust den halben Thread zu durchforsten.


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:40
@Saturius Ja klar :) Also ich habe 190 € selbst eingezahlt, das war Geld, welches mein Freund mir geschuldet hatte und mir zurückgegeben hat. Dann habe ich von meiner Oma 75 € zum Geburtstag geschenkt bekommen. Ich habe nicht wirklich darüber nachgedacht dass man darüber Nachweise haben möchte. :/


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:44
Theoretisch!!!! müsstest du es angeben als Einkommen. Du könntest aber auch... Gründe nennen, weshalb es kein Einkommen darstellt :)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:45
Welche könnten das sein ? :) Ich wollte sagen dass ich das geld geliehen bekommen habe aber weiß nicht ob das reicht ^^


1x zitiertmelden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:51
@ Sauturius Sorry das war an dich :)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:54
@TanteEmmaa
Das kann ich hier im Thread nicht schreiben. Das wäre schließlich Betrug. Theoretisch. Jetzt kann man sich streiten, wie oft einen das Amt betrügt, aber nun gut :D


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 13:59
Zitat von TanteEmmaaTanteEmmaa schrieb:Ich wollte sagen dass ich das geld geliehen bekommen habe aber weiß nicht ob das reicht
Das würde ich zumindest für die 190 Euro machen. Dazu einen einfachen Darlehensvertrag mit deinem Freund aufsetzen :)

Hat deine Oma gesagt, dass diese 75 Euro dafür sind, dass du dir davon Klamotten oder Einrichtung holen sollst? ;) Weil dann wäre es ja Zweckgebunden und du hättest keinen Vermögensvorteil dadurch ;)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 14:18
Ok danke :) Ja meine Oma wollte dass ich mir Klamotten davon hole :)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 18:15
@TanteEmmaa

Vielleicht hast Du meine Frage an Dich übersehen.

Beitrag von bennamucki (Seite 7)

Ich würde mich über eine Beantwortung sehr freuen.


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 18:17
Vielleicht mag ich ein Einzelfall sein, aber ich fühlte mich bei meinen SachberabeiterInnen bei der Agantur immer recht gut beraten und betreut. Meinen neuen Job habe ich mir allerdings ohne sie besorgt. "In Ihrem Alter, bei Ihrem Gehalt, bei Ihrer Qualifikation finden wir nichts mehr für Sie."


1x zitiertmelden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 18:18
Zitat von DoorsDoors schrieb:"In Ihrem Alter, bei Ihrem Gehalt, bei Ihrer Qualifikation finden wir nichts mehr für Sie."
...wieso bei "Ihrem" Gehalt? Zeitarbeit für alle, oder? :)


melden

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

26.02.2014 um 18:21
@Tom.1st

Sagen wir mal so, als Manager im Medienbereich hatte ich ein sechsstelliges Jahres-Einkommen. Solche Jobs sind im nordfriesischen Outback eher dünn gesät.


Anzeige

1x zitiertmelden