TanteEmmaa schrieb:und die wollen trotzdem Kontoauszüge.
Die wollen soooo viel. Die Frage ist, was man Ihnen gibt und wie man es Ihnen klar macht
:)Mir ist ein Fall bekannt, die Frau bezog seit über 10 Jahren schon Hartz4 (gesundheitlich), und musste jedes Jahr ihren Mietvertrag einreichen.
Bis ich denen 1 freundliches aber bestimmtes Schreiben geschickt habe, dass sie eine Mitteilung über eine Veränderung der Miete bekommen, wenn es eine solche gibt. Ansonsten wäre es eine unzulässige doppelte Datenerhebung. Seit 3 Jahren hat die Frau jedenfalls Ruhe.
Man bestätigt doch im Weiterbewilligungsantrg, dass es keinerlei Änderungen gab, auch im finanziellen Bereich. Demnach wären nochmalige Kontoauszüge so ziemlich ein Verstoß gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Zumal du auch nicht verpflichtet bist, einen Mietvertrag einzureichen, schon gar nicht einen vom Jobcenter.
Aber Mietvertrag ist hier nicht das Thema.
:)Jedenfalls würde ich denen gepflegt keine Kontoauszüge zukommen lassen mit einem entsprechenden Schreiben, dazu die Aufforderung sofort zu zahlen. Kannst dir Aussuchen, ob du dahin fährst und eine Barauszahlung verlangst (wird meistens rechtswidrig abgelehnt) oder eine kleine Frist von 1 Woche reinschreibst.
Übrigens, alle Kosten, die dir durch den Zahlungsverzug entstehen (Mahngebühren, Überziehungszinsen etc) kannst du denen dann in Rechnung stellen. (BGB)