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Sterbehilfe für Vergewaltiger

548 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Vergewaltiger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 12:15
Zitat von vincentvincent schrieb:Sicher? Gar nicht so einfach, darüber zu entscheiden...
Ich kenne die genaue Prozedur natürlich nicht, aber ich würde ihn nicht rauslassen, solange er so vollmundig behauptet, er sei eine Gefahr für seine Mitmenschen... auf gar keinen Fall würde ich den dann unter die Menschen lassen... das wäre eine grobe Fahrlässigkeit in meinen Augen.

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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 12:20
@moric
Ja, sicher. So sieht die eigene Meinung auch bei mir aus. Aber auf welcher Grundlage?
Wir haben das Konzept der Sicherheitsverwahrung, was dem entspricht. Aber das ist als "Sonderopfer" des Gefangenen zu betrachten. Weiter muss in der Sicherheitsverwahrung eine Betreuung gewährleistet sein. Diese war ja noch nicht einmal während seines gesamten Aufenthaltes gegeben.

Wenn er seine Haftstrafe also ordnungsgemäß abgesessen hat, ist es gar nicht so einfach, ihn trotz eigener Aussage festzuhalten. Weil nebenbei halt auch nur die eigene Aussage alleine nicht von Relevanz ist. Nicht jeder, der von sich behauptet Gewaltverbrecher zu sein, ist auch einer.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 12:22
@vincent
Wie ich eben schon angemerkt habe, muss der Gefangene SELBST sein Bewaehrungsgesuch ueber seinen Anwalt einreichen. Wenn er das nicht macht, und ich gehe davon aus, dass ein Gefangener, der sich selbst als Gefahr fuer die Gesellschaft bezeichnet und so an die Oeffentlichkeit geht, es nicht tun wuerde, gibt es auch keine Bewaehrung!


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 12:27
@vincent
@moric
Halt, kleine Korrektur! Offensichtlich wird doch automatisch ueberprueft ob eine Bewaehrung in Frage kommt, ABER der Gefangene muss, zumindest in Deutschland, zustimmen:


§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1.
zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2.
dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
3.
die verurteilte Person einwilligt.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das in Belgien nicht anders ist.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 13:22
@Alarmi
Ich habe auch nie behauptet das ihm keine Behandlung zu steht.
Ich bin nur dagegen das er sterbehilfe bekommt


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 14:22
Ich finde das sehr positiv, das man ihm die Wahl lässt.

Anstatt ihnen zu quälen in der Zelle gibt man ihn die Möglichkeit zu gehen.

Das ist Menschlichkeit, das gibt es auf der Erde viel zu wenig.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 15:26
@Dr.AllmyCoR3
warum sollte er denn nicht die gleichen Rechte haben, wie andere Menschen in Belgien?


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 16:57
Ich komm mir vor wie ne kaputte Schallplatte.
Ich finde es komisch das er keine Verlegung bekommt wo er dann psychologische Betreuung bekommt aber sterbe Hilfe bekommt er.
In meinen Augen sollen die ihn verlegen und ihm die Betreuung die er brauch zukommen lassen aber sterbehilfe find ich unangebracht der man hat psychische Probleme was in meinen Augen nicht unheilbar ist.
Sterbehilfe sollen Die bekommen, die ansonsten ein langer qualvollen tot erwartet wie z.B. Krebspatienten.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 20:38
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Er wurde nicht behandelt! Man sollte ihn vielleicht erstmal behandeln, bevor man ihm gleich Sterbehilfe gewaehrt, oder nicht?
nicht unbedingt, wenn zu diesem Zeitpunkt Psychologen und Ärzte bestätigen das er Psychisch Krank ist wird eine Behandlung nicht greifen, ein Psycho braucht ein positiven Anhaltspunkt worauf er sich fixieren kann, was ihm hilft und Hoffnung gibt... find ich im Knast recht schwierig so etwas zu finden..


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 22:31
Bei den begrenzten Möglichkeiten Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, sind psychisch Kranke regelmäßig ausgegrenzt.
Von daher erschließt sich mir nicht, warum in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden sollte.
Wenn er damit Erfolg hat, kann ich nur hoffen, das sich das auf andere auswirkt, eine psychische Erkrankung nicht mehr generell ein Ausschlusskriterium ist.

Zum konkreten Fall: Er ist ein Mörder und Vergewaltiger. Einen auch nur annähernd gerechten Ausgleich für die Angehörigen gibt es nicht. Wenn er stirbt, ist zumindest sicher gestellt, dass es keine weitern Opfer gibt. Statt der Kosten für eine Unterbringung in einer JVA gibt es die einmaligen Kosten eines gewollten Suizids. Für mich ist da kein Nachteil zu erkennen.

Die Motivation des Täters ist da für mich zweitrangig, wenn es denn dazu führt, dass auch nicht verurteilte psychisch Kranke dafür entscheiden können, dann zu sterben, wann sie es wollen.
Wenn alle anderen psychisch Kranken weiterhin von Sterbehilfe ausgeschlossen sind, sehe ich keinen Grund sie einem Häftling zu gewähren.
Gleiches Recht für alle, oder?


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 22:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:warum sollte er denn nicht die gleichen Rechte haben, wie andere Menschen in Belgien?
Seit wann haben Verbrecher alle Rechte die andere Menschen auch haben?

Also kann man sicher auch darüber streiten, ob er dieses Recht haben soll.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 22:53
@Dr.AllmyCoR3

Ich verstehe deine Ansicht nicht ganz. Wenn er SELBST Sterbehilfe beantragt, warum würdest du ihm diese nicht gewähren?

Nur weil er psychisch krank ist?

Auch wenn diese Ansicht jetzt vielleicht etwas hart klingt, aber ich hätte kein Problem damit SOLANGE dieser Wunsch von ihm selbst kommt...

Immerhin sehe ich darin einige "Vorteile" so hart es jetzt klingen mag:

Zum einen ist eine potentielle Gefahr für andere beseitigt. Wenn der Vergewaltiger erst einmal tot ist, dann kann er niemanden mehr etwas antun. Natürlich wäre es besser, wenn er geheilt werden könne, aber dabei gibt es immer ein gewisses Risiko, dass solch eine "Heilung" misslingt.

Zum Anderen sehe ich es für den Staat als billigere Lösung an, da der Gefängnisaufenthalt sehr kostenintensiv werden kann und somit weitere Kosten vermieden werden können...

Und zuletzt finde ich eine Leidenszeit umstritten. Den Opfern kann damit nicht geholfen werden. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob das dann überhaupt nützlich ist. Psychologische Betreuung wäre da in meinen Augen besser, weil es in meinen Augen vor allem darum gehen sollte zukünftige Übergriffe zu vermeiden und nicht den Opfern eine Möglichkeit der Rache zu gewähren.

Aber all diese Punkte sehe ich NUR DANN akzeptabel, wenn der Täter SELBST seinen Tod wünscht. Ansonsten wäre das in meinen Augen äußerst unmoralisch. Natürlich wäre eine Behandlung auch in meinen Augen besser, als ein Menschenleben einfach so herzugeben.

Meine Ansicht dazu ist jedoch:Wenn er unbedingt will, dann soll er doch


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 22:56
@znobodyz
Jedem andern, der aufgrund einer psychischen Erkrankung Sterbehilfe will, wird diese verweigert.
Auf welcher Grundlage soll sie dann einem verurteilten Straftäter gewährt werden?


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 23:05
Ich finde Sterbehilfe ja im Grunde richtig.
In diesem Fall find ich es feige.
Sorry


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 23:11
@amerasu

Ich habe hier nicht mit gesetzlichen Grundlagen, sondern mit meiner persönlichen Meinung zu dem Thema argumentiert...

Ich persönlich bin der Ansicht, dass es jedem erlaubt sein sollte, alles zu tun, solange er niemand anderem damit schadet.

Das ist meine persönliche Einstellung dazu.
Zitat von amerasuamerasu schrieb:Jedem andern, der aufgrund einer psychischen Erkrankung Sterbehilfe will, wird diese verweigert
Ich persönlich habe auch eine sehr kritische Einstellung zu dieser Gesetzeslage. Für mich ist es äußerst unmoralisch, jemanden am Leben zu lassen, der sterben möchte, weil er so nicht mehr weiterleben kann. Und hierbei sollten psychische Krankheiten nicht unterschätzt werden...

Nur weil etwas als Gesetz festgelegt wurde, heißt das noch lange nicht, dass ich es auch gut finden muss...


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 23:31
@znobodyz
Danke für die Erläuterung!
Meines Erachtens sind die Regelungen zu Sterbehilfe in Deutschland zu einseitig.
Ich kann nachvollziehen, warum psychische Erkrankungen bislang ein Ausschlusskriterium darsellen, mE sind die Grundlagen, die zu dieser Einschätzung führen jedoch zu eindimensional.

Es geht mir hier nicht darum, einem verurteilten Straftäter Sterbehilfe zu verweigern.
Ich sehe aber keinen Grund einem Straftäter Sterbehilfe zu gewähren, die jedem anderen verweigert würde.
Wenn seine Begründung ernsthaft sein sollte, dass ihn die aktuelle Situation als öde und belastend erscheint und er deshalb lieber sterben würde, als diese Situation länger zu ertragen, da kann ich nur sagen: Shit happens!
Das hätte er sich überlegen sollen, bevor er sich in diese Situation gebracht hat.
Er soll für seine Taten eine Strafe verbüßen. Strafen haben es an sich unangenehm zu sein. Sich seiner Strafe dadurch entziehen zu wollen, dass man Suizid/ Sterbehilfe wählt, ist feige.

Das hat nichts mit Menschen zu tun, die durch ihre psychische Erkrankung tatsächlich leiden und deshalb keinen anderen Ausweg mehr sehen. Deren Leiden und deren Beweggründe für einen Suizid bzw. dem Wunsch nach Sterbehilfe wird durch dieses Ansinnen eines verurteilten Straftäters karikiert, letztlich ad absurdum geführt.
Wird einem verurteilten Straftäter bei der bisherigen Begründung Sterbehilfe gewährt, ist das in meinen Augen reiner Hohn.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

18.09.2014 um 23:52
Finde ich in Ordnung. Warum sollten Menschenrechte für Straftäter auf einmal nicht mehr gelten?

Jeder Mensch sollte frei darüber entscheiden können ob er sterben möchte. Ganz egal was er getan hat.

Sehe auch keinen Sinn hinter dem Satz "Nein er soll seine Strafe absitzen". Warum den Menschen leiden lassen, wenn er doch eigentlich sterben möchte? Was haben die Leute davon? Persönliche Genugtuung?


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

19.09.2014 um 00:02
@amerasu

Auch deine Erläuterung hat mir sehr geholfen deine Ansicht dazu zu verstehen.

Zuerst einmal möchte ich dazusagen, dass mir hierzu keine Details bekannt sind.

Für jemanden eine Ausnahme zu machen finde ich allgemein ungerecht für alle anderen, aber wer weiß wie dort die Gesetzeslage ist und ob dort die Umstände nicht anders sind.

Allgemein bin ich allerdings (ich weiß, dass das jetzt nicht direkt zum Thema passt) der Überzeugung, dass Bestrafungen nur dann angewandt werden sollten, wenn sie auf den Täter einen Lerneffekt bewirken würden.

Ansonsten sehe ich es nur als Rache der Opfer an. Verstehe mich hier bitte nicht falsch: Ich kann es gut verstehen, dass die Opfer möchten, dass der Täter bestraft wird, aber was bringt es dem Opfer im Nachhinein? Psychologische Hilfe finde ich in solch einem Fall viel sinnvoller als eine Bestrafung. Vor allem dann, wenn wirklich ein psychologisches Problem der wahre Auslöser für diese Tat ist.

Abgesehen jetzt davon finde ich auch die Beweggründe für den Wunsch auf Sterbehilfe hier entscheidend. Wären die Beweggründe Scham und Schuldgefühle, die den Täter durchaus stark treffen können, dann wäre ich, falls die Ursache der Tat wirklich eine psychologische Krankheit sei und der Täter dadurch als unzurechnungsfähig erklärt werden könnte, schon gewillt eine Sterbehilfe durchzuführen.

Wenn es allerdings reine Feigheit vor der Bestrafung ist, dann ist es natürlich etwas anderes, und dann soll er, vor allem wenn er wirklich nicht als unzurechnungsfähig erklärt werden kann, auch das volle Strafmaß zu spüren bekommen.

Allerdings wäre es hier an meiner Stelle falsch zu Behaupten, was richtig und was falsch ist, weil mir die näheren Details unbekannt sind.



Schlussendlich möchte ich hier noch hinzufügen, dass meine bisherige Argumentation sich nicht speziell an diesem Fall orientiert hat, sondern allgemein gehalten war. Ich denke, dass dadurch weitere Missverständnisse bezüglich meiner früheren Posts hier vermieden werden können.


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

19.09.2014 um 07:11
Zitat von tictic schrieb:nicht unbedingt, wenn zu diesem Zeitpunkt Psychologen und Ärzte bestätigen das er Psychisch Krank ist wird eine Behandlung nicht greifen
Wie will man das beurteilen koennen, wenn eine Behandlung nicht einmal versucht wurde? Das ist so als wuerde ich Krebs diagnostizieren und gleichzeitig sagen: "Hm, also Chemotherapie oder Bestrahlung wird nicht helfen! Giftcocktail fuer Sie?"


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Sterbehilfe für Vergewaltiger

19.09.2014 um 07:33
@znobodyz
@ahri
@amerasu
@MrsDizz
@insideman
Irgendwie habe ich das Gefuehl, dass hier nicht alle Hintergrundinformationen zu diesem Fall bekannt sind!

Lasst es mich mal ein wenig zusammenfassen:
Zitat von amerasuamerasu schrieb:Bei den begrenzten Möglichkeiten Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, sind psychisch Kranke regelmäßig ausgegrenzt.
Von daher erschließt sich mir nicht, warum in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden sollte.
Wenn er damit Erfolg hat, kann ich nur hoffen, das sich das auf andere auswirkt, eine psychische Erkrankung nicht mehr generell ein Ausschlusskriterium ist.
In Belgien ist Sterbehilfe fuer psychisch Kranke erlaubt und kann problemlos in Anspruch genommen werden, wenn Aerzte bescheinigen, dass der psychische Zustand unheilbar und permanent sein wird (wobei ich nicht der Meinung bin, dass man so eine Aussage ohne weiteres machen kann!).

Allerdings ist das hier nicht der Fall, denn der Gefangene hat eine Therapie beantragt, die ihm helfen koennte. Diese Therapie wurde abgelehnt.
Ich verstehe deine Ansicht nicht ganz. Wenn er SELBST Sterbehilfe beantragt, warum würdest du ihm diese nicht gewähren?

Nur weil er psychisch krank ist?
Nein, sondern weil er die Sterbehilfe nur beantragt hat, weil man ihm die Therapie nicht bewilligen will.

Du kannst zu Deiner Vorteilsliste noch einen Punkt hinzufuegen: Sterbehilfe ist nicht nur billiger als Gefaengnis, sondern auch als Therapie! Koennte man in Zukunft ins Justizsystem so aufnehmen, einfach Langzeitgefangene solange auf irgendeine Art quaelen bis sie Sterbehilfe beantragen. Das spart maechtig Kohle!
Zitat von amerasuamerasu schrieb:Jedem andern, der aufgrund einer psychischen Erkrankung Sterbehilfe will, wird diese verweigert.
Auf welcher Grundlage soll sie dann einem verurteilten Straftäter gewährt werden?
Auf der Rechtsgrundlage in Belgien, wie schon erwaehnt!
Zitat von MrsDizzMrsDizz schrieb:In diesem Fall find ich es feige.
Der Mann beantragt nicht deshalb Sterbehilfe, weil er seine Gefaengnisstrafe umgehen moechte. Er sitzt schon seit 26 Jahren!


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