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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:14
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Wenn es nach mir ginge würde man auch Mütter abstrafen, die durch ihre lebensweise ihren Nachwuchs geschädigt haben.
Also sind wir aufgeklärten Allmyaner mal wieder soweit, dass wir uns einen Staat wünschen, der seinen Untertanen vorschreibt, ob, wann und welche Kinder sie bekommen dürfen? Und als Strafe? Erschiessen? Verbannen? Zwangssterilisieren? Arbeitslager?

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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:14
@Flatterwesen
Wir beide hatten also immer die gleichen Ansichten.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:15
@babykecks
Ja so kann man sagen. solange kein Kind aus Inzest zustande kommt sollte Inzest sowewit legal sein. Sobald ein Kind entsteht(eben inzucht) sollte es bestraft werden.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:16
@Doors
Ich wünsche es mir bzw wenn es nach mir geht, nirgendwo habe ich die Forderung gestellt das es Gestz wird. Wem willst du da was andichten? Sind wir hier in der DDR oder im 3 Reich?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:16
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Also ich finde diesen Paragrafen so nicht gerecht. Und ehrlich gesagt, habe ich bislang auch noch keine rechtfertigende Begründung dafür lesen können. Das Einzige, was man meiner Meinung nach bestrafen müsste, wäre der inzestuöse Verkehr zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen.


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26.09.2014 um 16:17
@Aldaris
Das ist so oder so strafbar, da es Kindermissbrauch....


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26.09.2014 um 16:18
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb:Ja so kann man sagen. solange kein Kind aus Inzest zustande kommt sollte Inzest sowewit legal sein. Sobald ein Kind entsteht(eben inzucht) sollte es bestraft werden.
Dann darf der Papa also auch seine volljährige Tochter poppen? So ganz legal?

Wenn Inzest zwischen Geschwisterpaaren erlaubt wird, dann ist der erste Schritt getan, dass auch andere inzestiuöse Beziehungen evtl. irgendwann legalisiert werden...

Und sorry, aber da bin ich ganz klar dagegen!


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:18
@Flatterwesen

Schon klar, aber dazu zählen auch Personen unter 18, die älter sind als 14.


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26.09.2014 um 16:19
@Kältezeit
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt.
Nein...


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26.09.2014 um 16:20
@Kältezeit
Solange Kein Kind daraus entsteht ja...


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26.09.2014 um 16:20
@babykecks
Dass es momentan noch so ist, ist mir klar. Lies meinen Beitrag mal richtig. ;)


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26.09.2014 um 16:21
Ja momentan so sry, später dann ja, aber man kann Gesetze beschliessen die das ausklammern.


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26.09.2014 um 16:22
Zitat von FlatterwesenFlatterwesen schrieb:Genau so meine ich das, Inzest erlauben, und Inzucht weirterhin bestrafen. Das bedeutet das jedes Inzestiöses Paar, hatz die Verantwortung dafür zu sorgen das aus der Verbindung kein Kind entsteht.
Und ich meine, gar nicht erst von seiten des Gesetzgebers in Versuchung bringen bzw. im Hinterkopf verankern.
Es wäre ganz einfach ein weiterer Schritt auf dem Wege (der durchaus bewußt gewollten) Entkoppelung von Sex, Liebe und Fortpflanzung in Richtung völliger Beliebigkeiten.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:22
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Dann darf der Papa also auch seine volljährige Tochter poppen? So ganz legal?
Das wäre dann einvernehmlicher Beischlaf unter erwachsenen Menschen. Das ist nicht wirklich ein Problem, oder?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:22
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Dann darf der Papa also auch seine volljährige Tochter poppen? So ganz legal?
Es klingt zwar alles andere als toll, aber warum nicht? Wenn beide das so wollen?


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26.09.2014 um 16:23
@kleinundgrün
Das wäre dann einvrnehmlicher Beischlaf unter erwachsenen Menschen. Das ist nicht wirklich ein Problem, oder?
Doch, weil man hier nicht weiss, inwiefern der Papa die Tochter schon die Jahre zuvor zum Inzest getriggert hat...


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26.09.2014 um 16:24
@drehrumbum
Warum ein Gesetz aufrecht erhalten wenn es eh nicht mehr Anwendbar ist und soweit kein Kind dabei entsteht sehe ich kein Grund Inzest weiter zu verbieten. Ob man es persönlich für eklig und unmoralisch hält ist eine andere Sache. Nur dareüber hat der Gesetzgeber nicht zu befinden.


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26.09.2014 um 16:25
@Kältezeit

Und wenn sie nicht "getriggert" wurde und beide das tatsächlich einvernehmlich tun? Warum sollte das Gesetz ihnen das verbieten?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:25
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Entkoppelung von Sex, Liebe und Fortpflanzung in Richtung völliger Beliebigkeiten.
Das wäre ja furchtbar. Wenn es Sex ohne Liebe geben dürfte...
Doch, weil man hier nicht weiss, inwiefern der Papa die Tochter schon die Jahre zuvor getriggert hat...
Erwachsenen Menschen wird eben das recht auf Entscheidungsfreiheit zugebilligt.
Woher weißt Du, dass der Vater nicht die Tochter "getriggert" hat, das nicht lukrative Familienunternehmen zu übernehmen? Oder ihm ein Darlehen zu geben? Oder ihn im Alter zu pflegen?

alles Dinge, die sie vielleicht ohne die soziale Nähe nicht gemacht hätte.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:28
@Aldaris
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Und wenn sie nicht "getriggert" wurde und beide das tatsächlich einvernehmlich tun? Warum sollte das Gesetz ihnen das verbieten?
Ehrlich gesagt glaube ich, dass eine Tochter nur getiggerterweise mit dem Papa jemals schlafen wird.

Ich seh's schon kommen: "Was? Nein, ich habe meine Tochter nicht vergewaltigt. Die wollte das doch so!"

Und kommt mir jetzt nicht mit: es ist immer noch eine Straftat, wenn das Kind nicht volljährig ist. Der Vater wird seine Tochter wohl kaum erst mit 18 Jahren attraktiv finden - wenn er dann darf.


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