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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

449 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kontrolle, Diebstahl, Supermarkt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:27
@emz
Ja wohl für den Besitzer selbst, da hast du Recht. ;)

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:28
@HiroNakamura

Jetzt weiß ich wenigstens, warum mich noch nie jemand aufgefordert hat, meine Tasche zu öffnen. Ich mache anscheinend einen ehrlichen Eindruck.

Ja, es ist wirklich süß, wie sich die Leute anstellen und Probleme suchen, wo eigentlich keine sind.

Ich habe einmal im Supermarkt miterlebt, wie plötzlich die Ausgänge gesperrt waren. Ein vermeintlicher Dieb hatte versucht abzuhauen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:28
@DeadPoet
Zitat von DeadPoetDeadPoet schrieb:Ja, dann nehmen sie dich mit aufs Revier. Das ist wie mit dem Perso. Hast du ihn nicht dabei, kommst du mit aufs Revier. Du MUSST deinen Perso nicht zeigen, aber dann sperren sie dich eben erstmal ein bis deine Identität ermittelt ist.
Es besteht eine Ausweispflicht!
Das heißt nicht, dass du den Ausweis immer mit dir führen musst aber du hast die Pflicht dich auf berechtigtes Verlangen der Polizei den Ausweis vorzuzeigen. Das bedeutet konkret, dass sie mit dir nach hause fahren und dort hast du ihn zu zeigen.

Die Durchsuchung allerdings ist ein schwerwiegender Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte und muss vom Richter angeordnet werden. Das gilt nicht bei Gefahr im Verzuge aber im generellen Falle stets. Auch wenn die Polizei das gerne anders sieht, Durchsuchungen bedürfen einer richterlichen Anordnug (in Ausnahmen kann es auch ein Staatsanwalt anordnen)


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:29
@Flaky
Zitat von FlakyFlaky schrieb:Ne danke, für 400€ im Monat gehe ich nicht die Gefahr ein die Fresse voll zubekommen, wegen einer Zigarettenschachtel oder ähnlichem.
Ja natürlich. Ein wenig geklaute Ware ist kein Grund das Leben aufs Spiel zu setzten.
Dazu wird man auch angehalten. Lieber den Dieb gehen lassen.
Zitat von FlakyFlaky schrieb:Was ist eigentlich mit den Auslagen vor der Kasse?

Ist ja öfters irgendwas saisonales aufgebaut.
Wenn sich da Einer was einsteckt und direkt wieder umkehrt, was ist dann?
Ich habe das jetzt so verstanden dass der Kunde wenn er was aus den Auslagen nimmt, dann aber noch im Laden ist und nicht an der Kasse vorbei ist.
Dann kann man nicht viel machen, wie gesagt ich kann mir im Supermarkt alles in meinen Rucksack packen, solange ich es an der Kasse wieder auspacke.

Allerdings kann man verdacht erregen und so einen Schatten in Form eines Ladendedektivs kriegen.

Wenn du aber was aus dem Auslagen nimmst und aus dem Laden rennst ist das Diebstahl. Ich würde mir darauf auf den Überwachungsbändern ansehen wer das war. Wenn du dann das nächste mal in den Laden kommst, wirst du halt überwacht.

Wenn klar ist das du die Person warst die was aus den Auslagen nahm dann würde ich auch noch ein Ladenverbot aussprechen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:35
@Snowman_one
Zitat von Snowman_oneSnowman_one schrieb:Ja natürlich. Ein wenig geklaute Ware ist kein Grund das Leben aufs Spiel zu setzten.
Dazu wird man auch angehalten. Lieber den Dieb gehen lassen.
Hmm Okay. Generell die Frage, wieso interessiert es die Kassierer/in überhaupt ob was geklaut wird?
Zitat von Snowman_oneSnowman_one schrieb:Ich habe das jetzt so verstanden dass der Kunde wenn er was aus den Auslagen nimmt, dann aber noch im Laden ist und nicht an der Kasse vorbei ist.
Dann kann man nicht viel machen, wie gesagt ich kann mir im Supermarkt alles in meinen Rucksack packen, solange ich es an der Kasse wieder auspacke.
Ja. Also die Artikel vorne im Laden einfach einsteckt und direkt wieder umdreht, nichtmal in die Nähe der Kassen kommt :)
So wars gemeint.
Wenn du aber was aus dem Auslagen nimmst und aus dem Laden rennst ist das Diebstahl. Ich würde mir darauf auf den Überwachungsbändern ansehen wer das war. Wenn du dann das nächste mal in den Laden kommst, wirst du halt überwacht.

Wenn klar ist das du die Person wars die was aus den Auslagen nahm dann würde ich auch noch ein Ladenverbot aussprechen.
Hmm das wäre aber eine absolute Ausnahme.
Wie soll man denn die Person wieder erkennen? Schätze die Chance dafür nicht wirklich hoch ein.

Und das Hausverbot ist eh fürn Poppes.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:36
@Herbstblume
Zitat von HerbstblumeHerbstblume schrieb:Auch wenn die Polizei das gerne anders sieht, Durchsuchungen bedürfen einer richterlichen Anordnug
Mag sein. Eines darf die Polizei aber auf jeden Fall, nämlich dich mitnehmen, samt deiner Tasche. Und dann hält sie dich eben so lange fest, bis der Durchsuchungsbeschluss da ist. Könnte mir gut vorstellen, dass das dann auch mal länger dauern kann. :D


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:39
@Flaky
Zitat von FlakyFlaky schrieb:Hmm Okay. Generell die Frage, wieso interessiert es die Kassierer/in überhaupt ob was geklaut wird?
Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten, wenn du ein wenig nachdenkst.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:43
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten, wenn du ein wenig nachdenkst.
Dann hätte ich nicht gefragt.Die Frage ist durchaus ernst gemeint.

Wird da etwa das Eigentum der Kassiererin entwendet? Oder wird ihr der "Schaden" vom Gehalt abgezogen? Nö, also was solls.
Der Job wird schon so nervig genug sein, ohne sich mit sowas rumzuschlagen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:43
@Herbstblume

Richtig, mit nach Hause und oder zum Revier, bis die Personalien ermittelt sind. Sonst weder nach vorne noch zurück.

Wegen Taschenkontrolle:

Das kommt immer drauf an welcher Argumentation man folgt. Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht sieht, oder Gefahr im Verzug, dann ist fast alles möglich ohne richterlichen Beschluss.

Wenn allerdings die Polizei, einen Beamten oder Staatsanwalt hops nimmt, und verlangt die Aktentasche aufzumachen, dann sieht die Sachlage nochmal anders aus. Da wird dann schon ein richterlicher Beschluss nötig sein. Wir sind eben doch nicht alle gleich.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:45
@Flaky
Zitat von FlakyFlaky schrieb:Generell die Frage, wieso interessiert es die Kassierer/in überhaupt ob was geklaut wird?
Wenn nicht aus Loyalität oder weil man durchaus auch gerne an einem Ort arbeitet, der Verlust. Es geht Geld verloren das betrifft schlussendlich auch die die an der Kasse arbeiten.

Es wurde etwas gestohlen, das man abschreiben muss und das wirkt sich auf den Umsatz aus.
Zitat von FlakyFlaky schrieb:Hmm das wäre aber eine absolute Ausnahme.
Wie soll man denn die Person wieder erkennen? Schätze die Chance dafür nicht wirklich hoch ein.
Ich habe schon erlebt dass mir ein Photo in die Hand gedrückt wurde und man mir sagte wenn ich diese Person sehe soll ich dies sofort an den Sicherheitsdienst melden.

Heute ist ja fast alles Videoüberwacht. So haben wir schon Trickdiebe und Diebe identifiziert und was noch wichtiger ist, wir wussten dann auch wie diese Vorgegangen sind.
Manches ging dann auch an die Polizei weiter.

Viele maschen sind bekannt. Es ist ja nicht so das jeder Dieb das Rad neu erfindet. :D


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:45
@DeadPoet

Ohne Beschluss geht eigentlich nur bei Gefahr im Verzuge. Und sollte die Polizei das Überdehnen, so gehen sie auch das Risiko ein, dass die Person anschließend ein Disziplinarverfahren anstrengt (was aber leider die wenigsten machen)


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:46
Persönlich würde ich allerdings die Methode bevorzugen einfach mal einen Blick in meine Tasche werfen zu können, denn für das weitere Prozedere wäre mir meine Zeit zu schade.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:53
Huii wie hier die Meinungen auseinandergehen. Dabei hätte man doch einfach mal schauen können was Google dazu ausspuckt..


http://www.vz-nrw.de/Taschenkontrollen-im-Supermarkt-Verbotene-Blicke (Archiv-Version vom 15.08.2014)



Taschenkontrollen im Supermarkt: Verbotene Blicke
Nur auf frischer Tat ertappte Kunden müssen ihre Taschen öffnen.

Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Der grassierende Warenklau beschert Händlern jährlich hohe Umsatzverluste.
Deshalb greifen sie gele­gentlich zu drastischen Methoden, um Langfingern das illegale Handwerk zu legen. Willkürliche Taschenkontrollen zum Beispiel sind unangenehme Diebesfallen, in die jedoch auch leicht unbescholtene Bürger hineingera­ten können. Die Verbraucherzentrale sagt, welche Rechte Kunden und Händler haben.
Taschenkontrollen verboten


Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebsstahls vorliegt, ist ein unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschen­kontrollen verweist. Wer an der Kasse oder am Ausgang aufgefor­dert wird, seine Tasche zu öffnen, sollte auf das Verbot hinweisen. Wenn das Personal nicht einsichtig ist, sollten Kunden die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.

Ausnahmen von der Regel

Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird. Besteht lediglich ein Tatverdacht dürfen Hausdetektive oder Laden­personal lediglich Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, aber darf ausschließlich von den Schutzbeamten durchsucht werden. Eingeschränktes Hausrecht der Händler: Geschäftsinhaber kön­nen von Kunden jedoch verlangen, dass sie beim Betreten ihre Tasche abgeben. Das ist aber nur zulässig, wenn Einkaufsta­schen bewacht oder in einem Schließfach unter­gebracht werden können. Kleine Handtaschen, in denen sich persönli­che Wertgegenstände befinden, darf man bei sich behalten.
Hausverbot nur in bestimmten Fällen

Wollen Kunden sich nicht in die Tasche gucken lassen, ist dies kein Grund, um ihnen ein Hausverbot zu erteilen. Anderes gilt bei überführten Ladendieben: Gegen sie kann ein Geschäftsinhaber ein Hausverbot in sämtlichen Filialen verhängen. Missachtet der Betreffende dieses Verbot, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Ungerechtfertigte Behandlung

Werden Kunden gegen ihren Wil­len und zu Unrecht festgehalten, verstoßen Geschäftsinhaber und Angestellte gegen geltendes Recht. Betroffene sollten in solchen Fällen bei der Polizei Strafanzeige erstatten und auf Schadenser­satz pochen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:53
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/taschenkontrolle-im-supermarkt/1503/ (Archiv-Version vom 20.10.2014)

Stellen Sie sich vor, jemand wildfremdes kommt auf der Straße auf Sie zu und verlangt, in ihre mitgeführte Tasche sehen zu dürfen – würden Sie es zulassen? Wohl für jeden undenkbar – seltsamerweise aber nicht, sobald man irgendwo einkauft und der Mensch an der Kasse neugierige Blicke in die mitgeführte Tasche werden möchte.

Kurz und knapp: Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die unverschämte Vehemenz, mit der mancher Bediensteter sein vermeintliches Recht durchsetzen will grenzt dabei mitunter schon an Nötigung. Und seltsamerweise lassen sich sehr viele Menschen auch noch darauf ein. Eine rechtliche und kundenorientierte Darstellung.

Rechtlich gibt es gar keinen Diskussionsspielraum: Die Rechtslage ist längst geklärt. Der BGH stellte schon 1994 in seinem ersten Urteil (VIII ZR 106/93) zum Thema klar, dass eine Durchsuchung an sich ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist. Im Privatrechtsverkehr kann dabei kein anderer Maßstab gelten als im Strafverfahrensrecht, so der BGH:

Die Befugnis zu Durchsuchungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren setzt deshalb stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraus; ohne ihn ist die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle – etwa im Kassenbereich eines Geschäfts – deshalb unzulässig. Auch die Sicherung oder Durchsetzung eines Anspruchs mittels privater Gewalt ist nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die konkrete Gefahr einer Erschwerung oder Vereitelung der Durchsetzung eines bestehenden Anspruches droht

Vor diesem Hintergrund ist eindeutig festzustellen:

Die Bekl. darf daher Taschenkontrollen nur fordern, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.

Sprich: Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, ist an Taschenkontrollen überhaupt zu denken. Ein pauschalisiertes “Wir überprüfen alle Taschen” gibt es nicht. Es muss im konkreten Einzelfall greifbar (und nachweisbar!) feststehen, dass Gründe vorliegen, die nahe legen, dass sich in dieser konkreten Tasche etwas gestohlenes befindet.

Nun versuchen manche Geschäfte diese eindeutige rechtliche Lage zu “klären”, indem man an die Türe ein Schild hängt “Taschen mitbringen verboten; Wir kontrollieren jede mitgebrachte Tasche”. Damit soll ein Einverständnis derjenigen fingiert werden, die das Geschäft betreten. Vehement behaupten dann auch manche Angestellte, dies wäre die “Hausordnung”, die man ja “akzeptiert habe”.

Rechtlich Blödsinn: Der BGH hat in seinem zweiten Urteil zum Thema (VIII ZR 221/95) klargestellt, dass solche Versuche als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland aber einer rechtlichen Kontrolle, bei Verwendung gegenüber Verbrauchern sogar sehr strikten Vorgaben (§§307, 308, 309 BGB). Die Feststellung, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden (ohne konkreten Anlass) ist dabei eine eine unangemessene Benachteiligung – die unwirksam ist. Der BGH:

[Diese]Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht, nach der Taschenkontrollen nur bei konkretem Diebstahlsverdacht zulässig sind.

Das Thema ist damit erledigt: Taschenkontrollen muss man nur bei konkretem Tatverdacht dulden. Und, ebenfalls gerne begangener Fehler: Nur weil ein Kunde die Durchsuchung verweigert, besteht kein konkreter Verdacht – er macht ja nur von seinem zustehenden Recht Gebrauch.

Zur Erheiterung beim Thema der Hinweis auf dieses Urteil:
In einem Hotel wurden die Gäste genötigt, Taschenkontrollen nach dem Buffet über sich ergehen zu lassen, Grund: Man wolle verhinden, dass Speisen/Getränke aufs Zimmer geschmuggelt werden. Das AG Kleve (3 C 346/00) sprach einer betroffenen Urlauberin zu Recht Schadensersatz zu, so eine Praxis ist nicht vertretbar.

Fraglich ist, wie der Bedienstete an der Kasse damit umzugehen hat. Zuerst einmal ist m.E. festzustellen, dass es durchaus legitim und legal ist, den Kunden höflich darum zu bitten, in die Tasche sehen zu dürfen (so auch das AG Oldenburg, E 4 C 4286/97). Wenn der Kunde dies aber verneint, verbietet sich jede weitere Diskussion – nicht nur aus Gründen des Anstands (was geht die Kassenbedienung der Inhalt fremder Taschen oder Einkaufstüten an?), sondern auch aus rechtlichen Gründen – die Grenze zur strafbewehrten Nötigung ist fliessend und schneller erreicht als man glaubt.
Insbesondere Handgreiflichkeiten (“Nun geben Sie diese Tüte her”) sind keineswegs Bagatellen und haben unbedingt zu unterbleiben. Der Kassenangestellte muss sich dabei unbedingt im Klaren sein, dass er es ist der handelt und dass er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird bei Fehlern. Inwieweit man dieses Risiko eingehen möchte, muss jeder selbst abwägen. Ich kann nur davor warnen, dieses Risiko zu unterschätzen.

Anders ist es bei einem konkreten Verdacht, hier kann eine Durchsuchung duchaus möglich sein – doch ist es selbst in diesem Fall, wenn man sich wirklich absolut sicher ist, wohl immer am klügsten die Polizei zu rufen und diese evt. Maßnahmen vornehmen zu lassen. Schwierig ist dabei das so genannte Festnahmerecht nach §127 I StPO: Entgegen der bei Laien verbreiteten Meinung reicht gerade kein allgemeiner Verdacht, um jemanden gegen seinen Willen festhalten zu dürfen. Wer einen anderen gegen dessen Willen festhält muss sich im Klaren sein, dass hier eine Freiheitsberaubung begangen wird – wer sich darauf einlässt sollte sich daher wirklich absolut sicher sein, was er da gerade macht. (Hinweis: Im Detail wird das Festnahmerecht hier von mir erläutert)

Bestenfalls unverschämt sind Hinweise wie “Lassen Sie Ihre Tasche bitte im Auto”. Dies widerspricht nicht nur gängigen Ratschlägen der Polizei (“Lassen Sie keine Wertsachen im Auto”) und ist spätestens bei Fußgängern & Radfahrern unmöglich. Hier wird zudem dem zahlenden Kunden das Risiko eines Diebstahls aufgebürdet, das sonst der Unternehmer in seinen eigenen Räumlichkeiten zu tragen hat.

Ebenfalls vorsichtig sollten Kunden mit evt. vorhandenen Schliessfächern sein: Zwar sind diese im Regelfall kostenlos zu benutzen und ohne Aufwand. Aber während man einerseits gezwungen sein soll diese Schließfächer zu benutzen, verweigert der Geschäftsinhaber gerne jegliche Haftung für Diebstahl und Verlust. Wieder wird dem ehrlichen, zahlenden Kunden das unternehmerische Risiko aufgebürdet.

Sie sollten daher im Fazit als mündiger und selbstbewusster Kunde darauf bestehen, auch entsprechend behandelt zu werden. Niemand hat das Recht, Sie anlaßlos zu durchsuchen. Dies ist auch keine Kleinigkeit, immerhin geht es um ihre Privatsphäre und die Frage, wen sie dort eindringen lassen. Allerdings braucht es sicherlich Mut, um eben nicht duckmäuserig alles mitzumachen – vielen ist es schlicht zu unangenehm, sich zu wehren. Wer allerdings bei solchen Spielchen mitmacht, muss sich nicht wundern, wenn man auch sonst als Kunde übervorteilt wird. Das Recht ist auf Ihrer Seite – Sie müssen nur den Mut haben, es auch duchzusetzen.

Auch juristisch sind Sie nicht wehrlos, wenn Sie trotz ausdrücklicher und ständiger Verneinung belästigt werden: Es liegt – so auch der BGH – unstreitig ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Ein solcher Eingriff kann durch einen Rechtsanwalt abgemahnt werden, was mitunter empfindliche Kosten erzeugt. Sofern der Verantwortliche sich nicht mit einer Unterlassungserklärung unterwirft, steht die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung im Raum, wiederum mit sehr empfindlichen Kosten verbunden.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:55
Ein Link zum Artikel reicht vollkommen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 15:57
Jawohl Herr Threadschutzmann! *strammsteh*


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 16:04
Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, hat man halt nen rucksack auch mal bei.
Der Master Pain gibt den Rucksack an der Info oder bei einer Kassiererin seines vertrauens ab bevor er reingeht
!
Hab da viel zu viel Kram drin wo keinen was angeht!


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 16:23
Wenn ich nichts geklaut habe, dann kann der Supermarktleiter gerne den Inhalt meiner Taschen überprüfen. Da stehe ich mit gutem Gewissen drüber. Nur derjenige der etwas hat mitgehen lassen und somit etwas zu verbergen hat, stellt sich meist quer. Dann muß er halt warten bis die Polizei vor Ort ist.

Ich habe übrigens noch nie eine Taschenkontrolle erlebt. Wenn jemand allerdings mit dicken Rucksäcken oder Koffern einkaufen geht, dann braucht man sich nun wirklich nicht wundern, wenn kontrolliert wird.

Also ich sehe da überhaupt keine Probleme.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 16:26
@nyarlathotep Rühren! :D :)

@jimmy82

Also für den Fall, es geht einer Wandern und will unterwegs in den Supermarkt. Möglichkeit a.) Nett nachfragen ob man den Rucksack irgendwo deponieren darf. Möglichkeit b.) Einer bleibt mit den Taschen und Rucksäcken draußen. c.) An jedem Bahnhof gibts Schliessfächer, dort können die Sachen zwischengelagert werden.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

27.09.2014 um 16:36
Hab zum Einkaufen auch immer eine Tasche dabei und es ist noch nie vorgekommen, dass man da rein gucken wollte.

Falls es mal dazu kommen sollte, hätte ich damit kein Problem. "Guckst Du hier ich nix Dieb"


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