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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

449 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kontrolle, Diebstahl, Supermarkt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Scox ehemaliges Mitglied

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:48
@-sickboy-

Jetzt musste dir nur vorstellen, dass das keiner weiß, und wie oft in der Konsequenz Ladendetektive und damit der Laden selbst gegen das Gesetz verstoßen. :D

Also: Sollte sich doch iwann mal aus Versehen ein Schokoriegel oder 'ne Wurstpackung in die Handtasche verirrt haben, kann man ganz leger die Taschenbesichtigung durch das Ladenpersonal ablehnen. Oder man läuft einfach direkt los. Mehr als verfolgen können die nicht, und wenn sie dich aus den Augen verloren haben - Pech gehabt.

@Herbstblume

Sorry, nich gesehen. :)

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:49
@Scox

Wofür "sorry", ist doch gut wenn es noch einmal jemand erklärt.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:50
Zitat von ScoxScox schrieb:kann man ganz leger die Taschenbesichtigung durch das Ladenpersonal ablehnen.
Bringt in der Praxis allerdings meist wenig, weil sie dann ohnehin die Polizei holen und sich das ganze hinaus zögert. :)


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:50
@Scox
Zitat von ScoxScox schrieb:Oder man läuft einfach direkt los. Mehr als verfolgen können die nicht, und wenn sie dich aus den Augen verloren haben - Pech gehabt.
Hauptsache du schubst dabei niemanden, denn sonst ist es ganz schnell räuberischer Diebstahl, der ein etwas höheren Strafrahmen hat.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:52
@Scox
Naja, ich selbst auch.. Muss ich mich jetzt selbst anzeigen? :D Hoffe das lesen nicht allzuviele meiner Kunden..

@Herbstblume
Ohh, da fallen mir dann auch noch "bewaffnet" (Taschenmesser oder so) und "bandenmäßig" (zu zweit oder dritt) ein. :D


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Scox ehemaliges Mitglied

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:52
@Herbstblume

Editiert. ;)

Und nee - man sollte natürlich schon Körperbeherrschung bei der Flucht zeigen, und niemanden berühren. :D

@Aldaris

Auch die Polizei darf ohne Durchsuchungsbeschluss leider nur die Tasche von außen betrachten. Na, vllt. wird der ein oder andere Bulle ja dann dadurch modisch inspiriert, wer weiß.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 15:54
@Scox

Schon klar. Aber in der Regel haben die Ladendetektive ja einen begründeten Verdacht (Ist ja mittlerweile alles mit Kameras ausgestattet). Von daher kann man sich zwar weigern, aber dauert alles letztlich nur länger.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:00
@all

mal so ganz nebenbei, die jenigen die immer wieder sagen, ich habe doch nichts zu verbergen, haben meist eine oder mehrere leichen im keller.


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Scox ehemaliges Mitglied

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:00
@Aldaris

Kameras erfassen nicht jeden Winkel im Supermarkt, von daher besteht die Möglichkeit, dass auch Ladendetektive öfter mal bluffen. Als Verdächtiger wird man das natürlich nicht beweisen können, und auffallen würde das erst, nachdem die Blauen das Videomaterial gesichtet haben. Stellt sich dann heraus, dass man dort gar nix sieht, weil Kamera kaputt oder Winkel schlecht, können auch die da nix machen, und müssten dich eigtl. laufen lassen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:03
Missverständnisse entstehen auch oft dabei, wenn du zum Beispiel gerade auf dein Handy geschaut hast und während du es wieder in die Jacken- oder Hosentasche steckst, um die Ecke gehst und der Detektiv nur sieht, dass du etwas in die Tasche steckst.
Das ist übrigens, um es vorweg zu nehmen, kein begründeter Verdacht.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:05
Zitat von AldarisAldaris schrieb:... aber dauert alles letztlich nur länger.
Hat da irgendjemand Erfahrungswerte, wie lang sich das rausziehen kann, vom Festhalten durch den Ladendetektiv, über Festnahme durch die Polizei bis zum Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses?

Aber Hauptsache, man hat sein Recht durchgesetzt :)


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:07
@emz

Das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei darf 2 Stunden nicht überschreiten. Sollte die Polizei bis dahin nicht eingetroffen sein, so müssen sie dich gehen lassen unter der Bedingung, dass du deine Personalien hinterlässt.

In der Regel dauert das Eintreffen der Polizei aber nie länger als 1 Stunde.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:07
Zitat von ScoxScox schrieb:Kameras erfassen nicht jeden Winkel im Supermarkt, von daher besteht die Möglichkeit, dass auch Ladendetektive öfter mal bluffen.
Stellt sich die Frage, weswegen sie das tun sollten?

@emz

Kann ich dir nicht sagen. Ich war bislang noch nicht in solch einer Situation. Vielleicht 'ne Stunde +/-?


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 16:23
@Herbstblume
Das können dann aber sehr lange zwei Stunden werden :)

@Aldaris
Es muss ja nicht die eigene Erfahrung sein;), es könnte hier ja jemanden geben, der weiß, wie lange es dauert, bis man einen Richter aufgetrieben hat.


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Scox ehemaliges Mitglied

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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 17:14
@Aldaris

Ein Grund wäre z.B., sich auf scheinbare Erfahrungswerte vorschnell zu verlassen. Da können schnell mal Fehler passieren. Jedenfalls gibt es solche Fälle genug:
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=ladendetektive+unrecht

"Bluffen" war vllt. das falsche Wort - "zu Unrecht verdächtigen" wäre treffender gewesen.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 18:16
Zitat von ScoxScox schrieb:Auch die Polizei darf ohne Durchsuchungsbeschluss leider nur die Tasche von außen betrachten. Na, vllt. wird der ein oder andere Bulle ja dann dadurch modisch inspiriert, wer weiß.
Quatsch.


Siehe § 22

http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm#Unmittelbare_Ausfuehrung_einer_Massnahme (Archiv-Version vom 05.10.2014)


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 18:55
@Funzl
Der § 22 ist arg lang Spoiler§ 22 Durchsuchung von Sachen
(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn
1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 21 durchsucht werden darf,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die
a) in Gewahrsam genommen werden darf,
b) widerrechtlich festgehalten wird oder
c) hilflos ist,
3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,
4. sie sich an einem der in § 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort befindet oder
5. sie sich in einem Objekt im Sinn des § 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten in oder an Objekten dieser Art begangen werden sollen,
6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 13 Abs.1 Nr. 4 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.

(2) Bei der Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so sollen sein Vertreter oder ein anderer Zeuge hinzugezogen werden. Dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.
Magst du nicht ein wenig spezifizieren, welche Absätze du hier meinst?


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 18:57
@emz

Brauch ich nicht, es geht ganz klar daraus hervor das die Polizei bei begründeten Verdacht sehr wohl auch in die Taschen schauen darf.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 19:01
@Funzl

das pag oder ganz allgemein das polizeirecht ist nicht einschlägig, denn die anwendung der entsprechenden normen setzt eine polizeiliche gefahr voraus. wo ist diese hier gegeben? polizeirecht ist präventiv ausgerichtet. bei den taschenkontrollen geht es indes um die aufklärung einer straftat. das ist repressives handeln. hier ist die stpo einschlägig.


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Taschenkontrolle im Supermarkt - wie kann man sich wehren

01.10.2014 um 19:03
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:hier ist die stpo einschlägig.
...und in der steht sinngemäß wohl das Gleiche drin....wenn ich mich nicht irre..


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