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Sohn soll nichts erben

187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sohn Nicht Erben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sohn soll nichts erben

17.08.2015 um 20:42
@ BoraBora, das war kein Vorwurf, bitte nicht missverstehen. Es war eine Feststellung, dass du nicht immer diese Diskussion in die richtigen Bahnen lenken kannst. Ich wäre nur dafür, dass sich hier Menschen mit Überlegungen wie man den Sohn enterben kann zurück halten sollten. Denn es geht schließlich darum einem Dritten einen finanziellen Schaden zu zu fügen. Einem Menschen, dessen Geschichte man nicht kennt und der sich auch nicht äussern kann. Wenn du hingegen dieses Thema für dich nutzt, zB weil du dich über fordert fühlst oder dich in einem Konflikt befindest was du ja auch gesagt hast, ist das natürlich OK. Ich hoffe du versteht meine Bedenken. Es sollte keine Kritik sein, sondern eine andere Sichtweise auf das Thema bringen. Ich hoffe du findest für dich einen Weg damit umzugehen.

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borabora Diskussionsleiter
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Sohn soll nichts erben

17.08.2015 um 21:01
Ich versteh schon. Doch hier werden viele Themen über Probleme mit Freunden oder ähnliches reingestellt, wo wir die Gegenseite auch nicht kennen.

Meine Nachbarin wußte wahrscheinlich gar nicht, das es da Ausnahmesituationen gibt von völliger Enterbung, beispielsweise, wenn er ihr nach dem Leben getrachtet hätte, er sie tätlich angegriffen hätte, so Sachen eben.
Ich war bei ihrem Termin nicht dabei. Vielleicht hat sie die Möglichkeiten, die ihr der Anwalt möglicherweise aufgezeigt hat, wieder vergessen, sie hat auch viel um die Ohren.

Ich habe mir den T nochmal durchgelesen, man könnte dies tatsächlich missverstehen.


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18.08.2015 um 11:21
@Kukurma

Ich verstehe das echauffieren nicht - hier wird diskutiert und nicht in "eine Familientragödie" eingegriffen.


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18.08.2015 um 11:40
@BoraBora. Schon klar, dass man in einem Forum über Probleme diskutiert. Doch es ist was anderes, wenn man konkret nach Tips fragt, wie man einer dritten Person am besten Schaden zufügen soll.


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Sohn soll nichts erben

18.08.2015 um 12:36
@cejar

Ich verstehe das auch nicht.

Da gibt es eine Nachbarin, die sich mit ihrem Sohn überworfen hat, wobei die Gründe hierfür nur am Rande das Thema waren, und die nun nicht fassen kann, dass es wirklich keine Möglichkeit geben soll, so wie ihr der Anwalt sagte, ihn vollständig zu enterben.

Dieses Problem ist mir in meinem Umfeld schon häufig begegnet und auch diese ungläubige Fassungslosigkeit der potentiellen Erblasser, nach dem Tode nicht mehr über das eigene Geld frei verfügen zu können, die ich stückweit nachvollziehen kann.


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18.08.2015 um 12:42
@borabora
Dem Sohn bleibt mindestens der Pflichtteil, alles kann man ihm nicht verwehren. Genau Details sollte aber ein Anwalt mit entsprechender Fachrichtung klären und abwickeln. Ein Mysteryforum halte ich für so etwas ungeeignet, da kann man viele Fehler machen und Schlupflöcher übersehen.


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18.08.2015 um 13:07
@emz Meinst du nicht, dass es in der Natur der Sache liegt, dass man wenn man tot ist und nicht mehr unter den Lebenden verweilt, nicht mehr über etwas verfügen kann? ;) Gut, es soll ja Menschen geben wie die in deinem Umfeld die das fassungslos macht. Da kann man natürlich in einem allmystery Forum nachfragen. Nur dann ist diese Diskussion hier in der falschen Rubrik. Etwas mit Leben nach dem Tod etc. wäre da glaube ich hilfreicher.



Um diese Details geht es jedoch nicht. Mir zumindest nicht. Ich bin auf die Eingang Frage der TE eingegangen, ob es moralisch verwerflich sei, wenn sie hier um Hilfe bittet wie die Nachbarin entgegen der fachlichen Beratung eines Fachanwalts ihren Sohn um seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch bringen kann. Es kann manchmal hilfreich sein die Eingang Frage einer Diskussion genau zu lesen. Nur so als Hinweis. ;)


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Sohn soll nichts erben

18.08.2015 um 13:13
Zitat von KukurmaKukurma schrieb: ihren Sohn um seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch bringen kann
Ja eben gar nicht, der Pflichtteil steht ihm zu, das ist gesetzlich geregelt. Womöglich könnte sie ihren Besitz verschenken, das müsste aber meines Wissens nach mindestens 15 Jahre vor ihrem Ableben erfolgt sein. Anderweitig würden auch diese Schenkungen wieder in die Erbmasse fließen.


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18.08.2015 um 13:14
@borabora
Habe ich gerade gefunden:

Das sind die einzigen Möglichkeiten den Pflichtteil zu umgehen, abgesehen von der Schenkung.
Der Erblasser kann aus bestimmten Gründen dem an sich Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen. Die Pflichtteilsentziehung muss nach § 2336 BGB durch Verfügung von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag, erfolgen. Der Grund der Entziehung muss bei Errichtung bestehen und in der letztwilligen Verfügung angegeben werden, und zwar zumindest der Kernsachverhalt,[2] über den ein Gericht erforderlichenfalls Beweis erheben kann. Die Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Entziehung beruft, also regelmäßig der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommene Erbe.

Der Erblasser kann gemäß § 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen, wenn dieser
1.dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet;
2.sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat;
3.sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht;
4.die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht verletzt oder
5.wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.



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18.08.2015 um 13:19
@Kukurma
Zitat von KukurmaKukurma schrieb: Meinst du nicht, dass es in der Natur der Sache liegt, dass man wenn man tot ist und nicht mehr unter den Lebenden verweilt, nicht mehr über etwas verfügen kann? ;)
Um genau das zu umgehen, gibt es die Möglichkeit, ein Testament zu machen.

Nein, ich habe da keine moralischen Bedenken.


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Rao ehemaliges Mitglied

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18.08.2015 um 13:35
Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, daß der erste Erbfall eintritt, wenn der jetzt schon bettlägrige Vater verstirbt, denn schon dann erhält der Sohn seinen Anteil (mindestens Pflichtteil) an der Hinterlassenschaft des Vaters. Beim zweiten Erbfall, dem Tod der Mutter fließt dann der Rest, der von ihrem Anteil dann noch übrig ist. Allerdings ist niemand verpflichtet, seinen Erben auch tatsächlich was übrig zu lassen, die beiden alten Leute sollten sich also von dem was vorhanden ist lieber noch zu Lebzeiten etwas gönnen, etwa eine vorhandene Eigentumswohnung lieber verkaufen, sich wo einmieten und vom Erlös noch mal auf Kreuzfahrt gehen, bevor der Mann verstirbt und die Frau zu unmobil wird für solche Aktivitäten. Am Hungertuch nagen oder auf der Straße landen werden die beiden wohl nicht dadurch, ich nehme mal ganz fromm an, daß sie auch monatlich Rente beziehen, die das Nötigste abdeckt.


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18.08.2015 um 13:49
@emz, du musst mir bitte noch erklären wie ein Toter über sein Vermögen verfügt... vielleicht als Vampir? Ich meine Zombies brauchen meines Wissens nach keine Kohle.

Aber du hast recht, ich sehe es auch als nichtmoralisch verwerflich an, dass Tote nicht mehr shoppen gehen können und ihre Kohle auf einer Kreuzfahrt ausgeben können.... :-)))


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Sohn soll nichts erben

18.08.2015 um 14:33
@Kukurma

Ich weiss nicht wieso Du das so ins Lächerliche ziehst - aber sowas nennt sich testament. Und ja, hier in Deutschland gibt es einen Pflichtteil, was ich nicht verstehe, aber in anderen Ländern, wie in den USA kann man sein Erbe an die Leute vermachen, bei denen man auch das Gefühl hat, das dort die Hinterlassenschaft gut aufgehoben ist - ausnahme sind dort natürlich minderjährige Kinder.


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18.08.2015 um 14:39
Was mich interessieren würde, wie es wäre, wenn man sein gesamtes Barvermögen abhebt und bar beispielsweise bei einer Spendenorganisation abgibt - dies natürlich anonym. Hier wäre doch für den Erben nichts mehr zu holen, oder?


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Sohn soll nichts erben

18.08.2015 um 14:57
Zitat von cejarcejar schrieb:Was mich interessieren würde, wie es wäre, wenn man sein gesamtes Barvermögen abhebt und bar beispielsweise bei einer Spendenorganisation abgibt - dies natürlich anonym. Hier wäre doch für den Erben nichts mehr zu holen, oder?
Wenn das alles geheim bleibt, ist da nichts zu holen. Solche Organisationen unterliegen insofern nicht den Beschränkungen des Geldwäschegesetzes und müssen nicht die Identität des Spenders erforschen.

Aber sein ganzes Geld zu Lebzeiten wegzugeben ist natürlich riskant. Vielleicht möchte man auf seine letzten Tage doch noch etwas Luxus und wenn das Geld dann weg ist, ist es auch blöd.


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18.08.2015 um 15:00
@kleinundgrün

Das war jetzt auch eher eine informative Geschichte, aber man könnte es sich ja passend machen.


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18.08.2015 um 15:00
@kleinundgrün
Man könnte auch sagen, das Problem liegt darin begründet, dass man nicht weiß, wann stirbt ;)


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18.08.2015 um 15:01
Zitat von emzemz schrieb:Man könnte auch sagen, das Problem liegt darin begründet, dass man nicht weiß, wann stirbt
Das ist in der Tat ein Ausgangspunkt für viele Probleme im Leben ...


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18.08.2015 um 15:04
@Kukurma
Zitat von KukurmaKukurma schrieb:@emz, du musst mir bitte noch erklären wie ein Toter über sein Vermögen verfügt... vielleicht als Vampir? Ich meine Zombies brauchen meines Wissens nach keine Kohle.
Dümmer geht's nimmer


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18.08.2015 um 15:05
@emz

naja, man kann ja die großen Vermögenstwerte, wenn welche da sind, spenden - wenn beispielsweise die rente gut genug ist, um davon zu leben, oder andere Möglichkeiten konstruieren.


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