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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:50
@lawine

Wieso günstiger? Ich hatte in dem Jahr keine eigene Wohnung und hab von meiner Mutter ca. 50-70 Euro im Monat bekommen. Für mich wäre es zu diesem Zeitpunkt auch finanziell günstiger gewesen, die Reha abzubrechen und darauf zu pochen, dass ich nicht arbeiten kann.

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:53
@steve555
Danke für die ganzen Vorschläge und Tipps bzgl Anwalt. Wenn sich Montag nichts beim Amt ergibt, werde ich einen Gang zum Anwalt wohl tätigen müssen.

@Nefertary
Danke für den Link, ich werde mich dort morgen umsehen! :)

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:1. Sozialamt:
es könnte sein, dass das für dich zuständige Sozialamt AUF ANTRAG bis zu sechs Monate die Miete übernimmt, du dir dafür aber dringend!! eine günstige Bleibe suchen musst.
Eigentlich ist meine Bleibe auf dem Satz, dass Arge, Jobcenter usw es übernehmen. Günstiger geht es nicht.

@lawine
@AthleticBilbao
Ja, ich hatte mich bereits an meinen Vater gewendet. Er sagte von seinem Gehalt, könne er nur wenige Euros entbehren, da er selber noch Unterhalt für seine zweite Frau und ein Haus abzahlen muss bis Ende diesen Jahres. Aber ich werde nach dem Gang zum Amt noch einmal genau mit ihm abklären müssen, wieviel das nun genau wäre....
Die Höhe des Unterhaltes wären laut der von dir @lawine genannten Tabelle 500-irgendwas Euro. Hab die konkrete Zahl nicht mehr im Kopf, allerdings hat meine Mutter mir diese genannt. Soviel Geld kann/wird er von seinem Gehalt nicht aufbringen (können). Aber damit wäre meine Wohnung wenigstens gesichert. Außerdem hat er, soweit ich weiß bei Unterhaltsklage einen Selbstbehalt. Alles unter 1200€ können sie ihm glaube ich nicht weg nehmen, richtig? :ask:
Zitat von lawinelawine schrieb:@Zerox wer war das bei dir?
Ja, wenn ich das jetzt mal wüsste. Ich war bei so vielen verschiedenen Amtsärzten... auch bei der Rentenversicherung... Ich weiß aber nicht mehr, wer der Letzte war, der das bei mir festgestellt hat. Wurde aber im Zeitraum von 2 Jahren immer wieder zu Amtsärzten geschickt. War insgesamt bei 4, 5Stück. Das ist so lange her, ich weiß es einfach nicht mehr genau....

@Perli
@MiaJinn
Ich habe ja jetzt nun schon eine Ausbildung und ein Viertel der Zeit geschafft, nach zwei Jahren habe ich sogar einen Abschluss. Ich möchte danach studieren. Bin mir daher nicht sicher, ob dieses Reha-Programm vom Amt mir etwas gebracht hätte bzw. ob mir das im *Nachhinein* noch etwas bringt, darauf jetzt zu verweisen. Ich denke eher nicht, werde es aber Montag mal ansprechen

@Sterntänzerin
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Dass dein Vater keinen Unterhalt zahlt, zählt dabei nicht, denn bevor der Staat dich in Form von H4 unterstützt, wärst du sowieso verpflichtet, gegen deinen Vater gerichtlich vorzugehen, um den dir zustehenden Unterhalt zu erhalten.
Nein, das ist so nicht richtig. Ich habe vor 5 Jahren H4 angemeldet und bewilligt bekommen, damals musste ich nicht gegen meinen Vater angehen. lediglich der Nachweis, dass er seit meinem 7.LJ nicht mehr zahlt, hat ihnen gereicht. H4 habe ich danach bekommen. Auch das grundsicherungsamt wollte nie etwas von meinem Vater/Unterhalt wissen. Selbst das Amt beim Bafög hat lediglich sein Einkommen überprüft und sonst nichts.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Wie andere schon erläutert haben, steht dir das Schüler-Bafög zu und das Kindergeld, das du unbedingt noch beantragen solltest.
Ja, werde ich Montag auch machen, wenn ich das nach dem Amtsbesuch zeitlich noch schaffe. Ansonsten Dienstag. Steht auf jeden fall weit oben auf der To-Do-Liste.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Meine Frage wäre nun: Warum machst du deinen Schulabschluss nicht in einem Berufsbildungswerk?
Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Außerdem würde eine 'neue Ausbildung' anzufangen mich zweitlich nur wieder zurück werfen. Die Nerven schon wieder von vorne anzufangen bringe ich nicht noch einmal auf. Ich möchte genau das machen, was ich gerade mache und nicht damit aufhören, um zum X-ten mal etwas Neues zu beginnen.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das Problem ist eher, das einzelne Mitarbeiter keinerlei Überblick über die Möglichkeiten des Systems, vor allem abseits des normalen Bildungswegs haben.
Das habe ich leider Gottes auch schon gemerkt. Aber ich möchte diesen Bildungsweg den ich gehe weiter gehen. Ich bin hier immerhin schon ein halbes Jahr und habe ein Viertel der Zeit schon geschafft. Das Amt wusste Monate vorher bescheid. Es kann doch nichz sein, dass ich aufgrund des Fehlers des Amtes wieder abbrechen muss und auf der Straße lande. Denn so schnell bekomme ich diese ganzen Dinge auch nicht beantragt.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Auf den Luxus einer eigenen Wohnung müsstest du folglich mindestens bis zu deinem Bildungs-/Ausbildungsabschluss bzw. bis zu deinem 25. Geburtstag (je nachdem, was früher eintritt) verzichten. Ab diesem magischen Datum würde dir dann unabhängig davon, ob du nichts oder eine solche überbetriebliche Maßnahme machst, ALG2 zustehen.
Ich bezog bereits H4 und war nicht mehr zu Hause, da war ich noch unter 18 (Krankheitsbeginn). Das Amt hat ja wissentlich, dass ich unter 25 bin die Wohnung gewilligt... Ich finde das sehr konfus...
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Für mich wäre es zu diesem Zeitpunkt auch finanziell günstiger gewesen, die Reha abzubrechen und darauf zu pochen, dass ich nicht arbeiten kann.
Ja, genau das habe ich ja eigentlich nicht vor. Deswegen frage ich Allmy, ansonsten hätte ich mich auch direkt von der Schule abmelden und weiterhin Grundsicherung beziehen können...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:59
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Er sagte von seinem Gehalt, könne er nur wenige Euros entbehren, da er selber noch Unterhalt für seine zweite Frau und ein Haus abzahlen muss bis Ende diesen Jahres.
Ich weiß ziemlich genau, dass Zahlungen an Kinder VOR Zahlungen an Eheleute gehen. Weiß da von einem ähnlichen Fall, dass jemand Unterhalt für sein Kind zu zahlen hat und er deswegen sogar die Zahlungen an seine schwerbehinderte Ehefrau runterfahren muss, weil Kind nun mal vor geht. Und Kreditkosten für Wohneigentum hat er auch, das steht auch hinten an in der Berechnung.
Von daher...

Ich weiß nicht, wie viel Selbsterhalt er haben darf, habe keine Kinder, deswegen betrifft mich das nicht.

Allerdings auch hier keine absolute Garantie auf Richtigkeit; so viele Einzelfälle es da gibt...


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27.01.2017 um 22:01
@AthleticBilbao
Oh, das war mir nicht bewusst. Danke für die Information.


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27.01.2017 um 22:02
Hier bringen viele User ihre eigene Geschichte in den Mittelpunkt, teilweise so gestaltet, dass man merkt, den Eingangspost gar nicht richtig gelesen und erfasst zu haben. Hier ist auch einiges an Halbwissen zu lesen, z. B., dass unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen müssen. Das ist einfach so nicht wahr!

Es geht hier aber um das Schicksal von @Zerox, die von Obdachlosigkeit (!) bedroht wird. Ich empfehle ihr, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und gleichzeitig durch hilfsbereite und kompetente Leute im Forum von www.gegen-hartz.de begleitet zu werden, denn das Jobcenter hat die Pflicht zu beraten und aufzuklären, und das haben sie eindeutig nicht gemacht.

Ich finde den Vorschlag, dass @Zerox in eine begleitende Einrichtung vorrübergehend aufgenommen wird, auch sehr gut.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 22:05
Die Konsultation eines Anwaltes scheint hier wohl die beste Alternative zu sein. Der weiß in der Regel genau, welche Möglichkeiten es gibt und wie man wo welche Anträge zu stellen hat. Mit manchen Anwälten kann man sich auch auf erträgliche Ratenzahlungen einigen. Anwalt sollte Prio 1 sein.

Bevor Du aber auf der Straße sitzt, solltest Du das Sozialamt kontaktieren. Die lassen einen, soweit ich weiß, nicht einfach da sitzen. Ist aber echt ein verzwickter Fall, genau deshalb bedarf es da professioneller Hilfe.


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27.01.2017 um 22:06
@Zerox

Mit welcher Begründung hat dir das Amt denn H4 bewilligt? Ich weiß, dass es Härtefalle gibt, unter anderem wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kind in besonderem Maße zerrüttet ist oder von einer Seite Gewalt ausgeübt wird. "Einfach so" bekommt man unter 25 aber auch kein ALG2. Da gab es zwischen mir und dem Amt nämlich auch schon mal Knatsch, als ich noch entsprechend jung war und vor meiner Ausbildung ein mehrmonatiges unbezahltes Praktikum in einer KITA gemacht habe, allerdings nicht bei meiner Mutter, sondern mit meinem damaligen Partner zusammen gewohnt habe. Da gab es nichts. ich hätte das Praktikum abbrechen und am Wohnort meiner Mutter, die sich zu dem Zeitpunkt auch schon eine kleinere Wohnung genommen hatte, nei beginnen müssen.

Zur Schulproblematik: Naja, du hast jetzt akute finanzielle Probleme. Du bist also eigentlich in einer Lage, in der du zu Kompromissen bereit sein solltest. Einer wäre halt, dich beim Amt zu melden, den Abschluss über ein BBW anzusprechen und zu verhandeln. Deine Wohnung fällt dann weg. Das wäre meiner Meinung nach aber immer noch eine bessere Alternative, als ohne finanzielle Mittel auf der Straße zu sitzen (auch dann müsstest du wieder zu deinen Eltern zurück) und gar keinen Schulabschluss nachzuholen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 22:06
@Zerox

Du kannst es Dir jedenfalls mal im Hinterkopf halten *für den Fall der Fälle*
Wünsche Dir das Du dein jetzigen Bildungsweg abschließen kannst!

was jetzt erst mal nötig ist * das du an Talers ran kommst, das du Deine Wohnung halten kannst*!

Ok Dein Vater kann auch nicht mehr ..

also alles noch mal zusammen sammeln und dem Sachbearbeiter auf den Keks gehen ..
du stehst fast ohne Geld da..

Deine Ma und dein Dad können nicht bzw. ein wenig, Barfög und KiGeld und zurück zur Mutter geht nicht weil Wohnung zu klein.


da muss doch was zu reißen gehen
* man kann doch nicht einfach ein jungen Menschen vor die Tür setzen*
Vor allem wo trotz allen Widrigkeiten noch Leitung erbracht wird für die Zukunft um Ins Arbeitsleben gehen zu können!


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 22:06
@Nefertary
Das Forum wurde mir nun mehrmals vorgeschlagen. Ich werde mich dort morgen definitiv umsehen.
Danke dir dafür.

@Aldaris
Ist das Sozialamt nicht auch das Amt, das Grundsicherung gibt...?


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27.01.2017 um 22:14
Der einzige Laden der dir jetzt zeitnah aus der Klemme helfen kann ist das Sozialamt deiner Stadt. Dezernat Jugend, Familie und Soziales

Spätestens wenn du keine Miete mehr zahlen kannst und allerspätestens wenn du zwangsgeräumt wirst, kommt ein Mitarbeiter von dort vorbei und kümmert sich. Im schlimmsten Fall gibt es dann eine Sozial Wohnung. In Deutschland wird keiner ohne eigenes zutun Obdachlos.

Allerdings würde ich es nicht soweit kommen lassen und dorthin gehen. Die kümmern sich definitiv.
Bei uns zahlen die auch die Mietschulden, wenn man selber nicht mehr kann.

Und die wissen auch wo du welche Anträge stellen musst.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 22:15
@Zerox

Das kann ich Dir ad-hoc nicht beantworten (ich weiß bloß, dass man Dich nicht auf der Straße sitzen lässt). Aber genau solche Fragen könntest Du entsprechend an einen Anwalt richten, der sich mit der Materie auskennt. Ich empfehle Dir auch, die Antworten nicht im Netz zu suchen, sondern face-to-face mit jemandem darüber zu sprechen, der eben im besten Fall Anwalt für Sozialrecht ist.


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27.01.2017 um 22:15
@mildmr

ist das nicht die Mietsicherung ..
bei Mietschulden ?

*weiß nicht ob es anders wo auch so heißt* In Hamburg ist das eine Abteilung im Sozialamt, die sich Amt für Mietsicherung nennt!


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27.01.2017 um 22:19
@Zerox
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Eigentlich ist meine Bleibe auf dem Satz, dass Arge, Jobcenter usw es übernehmen. Günstiger geht es nicht.
ob günstig oder nicht, darum geht es nicht. es geht um Zuständigkeit - und die liegt evt bei gar keinem Amt.
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Außerdem hat er, soweit ich weiß bei Unterhaltsklage einen Selbstbehalt. Alles unter 1200€ können sie ihm glaube ich nicht weg nehmen, richtig?
da hilft wirklich nur ein Anwalt weiter.
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Ich habe ja jetzt nun schon eine Ausbildung
heißt das, dass du bereits eine Ausbildung abgeschlossen haat oder bedeutet "habe schon eine Ausbildung) dass du sie begonnen hast?
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Ich habe vor 5 Jahren H4 angemeldet und bewilligt bekommen, damals musste ich nicht gegen meinen Vater angehen.
ab dem 18. Lebensjahr "schulden" die Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt mehr -- -es sei denn, sie treten ZÜGIG eine Erstausbildung an.

wenn zwischen Schulende und Beginn der Ausbildung 1 Jahr Pause liegt, auch ganz ohne jede Behinderung , kann sich das negativ auf den Unterhaltsanspruch auswirken.

keiner kann dir hier eine richtige Antwort geben, was deinen Unterhaltsanspruch und die Höhe angeht. kläre es mit deinen Eltern und bei Unwillen mit einem Anwalt.

es sollte nicht dein vorrangiges Ziel sein, deine Wohnung zu behalten, sondern deine Ausbildung durchzuhalten. sowohl finanziell als auch physisch und psychisch.
ein Zimmer zur Untermiete wäre dir evt zumutbar, oder Hotel Mama. oder bei Freunden.

Hartz IV kommt für dich aktuell nicht in Betracht, solange du unterhaltsberechtigt bist. das zu klären, bedarf es eines Anwaltes. eine Seite von Hartz IV Gegner wird dir da nicht viel konkretes Hilfe bieten können
konzentriere dich auf das Wesentliche!


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 22:34
@MiaJinn
Jede Stadt regelt das anders.
In Großstädten wird das sicher ne eigene Abteilung sein. In meinem 20.000 Einwohner Ort sind es zwei Rüstige Damen im Dezernat Jugend, Familie und Soziales
Die haben aber auch die entsprechende Macht sofort Geld zu überweisen und auch den entsprechenden Ämtern Dampf zu machen.


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 22:44
@Sterntänzerin
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb: Ich weiß, dass es Härtefalle gibt, unter anderem wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kind in besonderem Maße zerrüttet ist oder von einer Seite Gewalt ausgeübt wird
Genau das war die Begründung.

@mildmr
Zitat von mildmrmildmr schrieb:Der einzige Laden der dir jetzt zeitnah aus der Klemme helfen kann ist das Sozialamt deiner Stadt. Dezernat Jugend, Familie und Soziales
Ich war beim Fachbereich Senioren, Soziales und Wohnen gewesen. Wenn die Arge/Jobcenter mir nicht weiter hilft, werde ich auf jeden Fall dort Ausschau halten. Danke dir.

@Aldaris
Gut, ich danke dir auf jeden Fall für deine Antworten.

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:heißt das, dass du bereits eine Ausbildung abgeschlossen haat oder bedeutet "habe schon eine Ausbildung) dass du sie begonnen hast?
Begonnen, vor einem halben Jahr. Die, die ich gerade mache.
Zitat von lawinelawine schrieb:wenn zwischen Schulende und Beginn der Ausbildung 1 Jahr Pause liegt, auch ganz ohne jede Behinderung , kann sich das negativ auf den Unterhaltsanspruch auswirken.
Da liegen pi mal Daumen sogar fünf Jahre zwischen. Wegen der Krankheit eben.
Zitat von lawinelawine schrieb:ein Zimmer zur Untermiete wäre dir evt zumutbar, oder Hotel Mama. oder bei Freunden.
Meine Mutter kann mich wegen Platzmangel nicht wieder auf nehmen und mein einziger Freund ist gerade 400Km weit weg gezogen, weil seine Freundin schwanger von ihm ist. Und mein Freund wohnt wie gesagt im Ausland, wo er Arbeit hat, der kann auch nicht einfach hier her.
Ach ist das verzwickt....



@all
Auf jeden Fall danke ich jedem für seine / ihre Ratschläge. Werde mich Montag um alles weitere kümmern und auch hier bescheid geben, welche Schritte mir vorgschlagen werden...


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27.01.2017 um 22:49
@mildmr

ah ok :)

Man lernt ja nie aus -
danke für Die Info!

@Zerox

wünsche Dir viel Erfolg *Daumen drücke* :)


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27.01.2017 um 22:53
@Zerox
du könntest es auch über eine Stiftung versuchen, zumindest um die ersten finanziellen Schwierigkeiten zu überbrücken

beim Stiftungsserver musst du dein Bundesland angeben, den Bereich (in deinem Fall Ausbildung) und dann eben die Option der Antragstellung
https://www.stiftungen.org/index.php?id=1092 (Archiv-Version vom 31.01.2017)

viel Glück und gutes Durchhaltevermögen!


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27.01.2017 um 22:56
@Zerox
Warum machst du eine Ausbildung, wenn du arbeitsunfähig bist?
Wie kann das sein?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:02
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb:Warum machst du eine Ausbildung, wenn du arbeitsunfähig bist?
Wie kann das sein?
Die Frage ist total unangebracht.
Sie hat es außerdem erklärt.

Genauso gut könnte man fragen, weshalb jemand, nachdem er etwas Schlimmes erlebt hat, danach strebt, sein persönliches Glück dennoch zu finden.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:09
@Zerox
Hast Du vielleicht eine schwer Behinderung beantragt als Du Erwerbsunfähig wurdest?
Falls Du mindestens 50% Schwerbehinderung anerkannt hättest, könntest Du es beim Integrationsamt versuchen.

Während meiner Umschulung hatte ich einen Mitschüler der vom Integrationsamt für vieles Zuschüsse bekam damit er am "normalen Leben" teilnehmen konnte.
Einen Versuch wäre es zumindest wert.

Sonst würde ich mich an einen Sozialverein wenden wie vdek oder ähnlich, die kosten zwar Geld aber helfen auch wirklich weiter.
Informiere Dich welcher bei Dir in der nähe einen guten Ruf hat und lass Dich da mal beraten. Ist im Grunde ähnlich wie der Mieterschutzbund, aber ausgerichtet auf alles Soziale.


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