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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:36
@Durchfall
nicht arbeitsunfähig sonder erwerbsunfähig.

wichtiger Unterschied.
steht schon im Eingangspost

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:40
@Zerox
Such dir einen Minijob.
Dann haste Bafög und 450 Euro.
Dann würde ich empfehlen, einen Mietzuschuss zu beantragen.
Wie das gesetzlich genau läuft, weiß ich nicht, aber wenn drohende Obdachlosigkeit besteht, hast du bessere Chancen.
Ansonsten Teilzeit arbeiten. Dann hast du so 800 + Bafög. Damit kommst du erstmal hin. Besser, du wärst in einer WG geblieben, aber das kannst du nicht mehr ändern.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:49
@sunshinelight Ich glaub ein zusätzlicher Job ist nicht wirklich sinnvoll, Ausgang war ja eine Erwerbsunfähigkeit. Denke sie muss sich erst entscheiden, entweder wieder zurück in die Erwerbsunfähigkeit oder weiter Bafög und Ausbildung. Wobei ersteres vielleicht gar nicht mehr so leicht möglich ist und letzteres nicht wirklich sinnvoll ist aus einer Erwerbsunfähigkeit rauszugehen ohne zumindest eine Absicherung zu haben und ohne ärztlichen Rat.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 23:52
@sunshinelight
wenn jemand wie die TE' voll erwerbsunfähig ist, kann sie kaum einen Ausbildung und einen Job nebenher schaffen.....
also manche lesen wohl echt nicht, worum es geht , grrrr


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 00:00
@taren
@lawine
Mit 19 wurde ich vom Hartz-IV wegen schwerer, gesundheitlicher Probleme in die Grundsicherung, ins SGBXII aufgenommen. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage Schule oder Beruf nach zu gehen, wohnte nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer WG.
Mit 21 zog ich in eine andere Stadt, neuer Antrag, erste eigene Wohnung, wo ich nun über 1½ Jahre lebe. Im Februar 2016 ging es mir gesundheitlich wieder besser und ich meldete mich auf einem Berufskolleg an, um dort Abschluss und Ausbildung nach zu holen.
Richtig lesen: Er war unfähig.
Zitat von lawinelawine schrieb:also manche lesen wohl echt nicht, worum es geht , grrrr
Warum lernst du dann nicht lesen?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 00:23
@sunshinelight Das ist eine Sache der Ärzte und man kann auch mit einer Erwerbsunfähigkeit seine Ausbildung weiterführen. Was sich verbessert kann sich auch wieder verschlechtern, also sollte man meiner Meinung nicht voll einsteigen oder gleich mehrere Job gleichzeitig machen...


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 00:36
@Zerox

Ich kann leider nix dazu beitragen, da ich als Österreicher die deutsche Gesetzgebung dazu nicht kenne, aber ich halt Dir die Daumen, dass Du - rechtzeitig - eine vernünftige Lösung findest!

Zurück zu den Eltern wäre keine Option, so für den absoluten Notfall?

Liebe Grüße aus Wien!


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 00:54
@taren
Genau, weil Teilzeit auch
Zitat von tarentaren schrieb:voll einsteigen
bedeutet.
Hab ich was von Vollzeit gesagt?
Nein, ich sagte Minijob.
Aber das würde nicht reichen.
Also muss etwas mehr als sieben Tage im Monat her, also Teilzeit, was viel weniger ist als Vollzeit.
Glaubst du, das Jobcenter ist verständnisvoll? Es hält sich peinlich genau an Gesetzestexte... nicht an Menschlichkeit.
Wenn er bereit ist, eine Ausbildung zu machen, was schließt man daraus? Vollzeit! Teilzeit ist weniger.
Daher ist mein Vorschlag gut begründet.


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Zerox Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 01:37
@sunshinelight
Eine schulische Ausbildung ist was ganz anderes, als eine betriebliche Ausbildung.
Zudem steht ja schon im Eingangspost, dass ich es kaum schaffe die Schule regelmäßig zu besuchen, weil ich zu oft krank bin.
Daher ist nebenbei Arbeiten ohnehin keine Option. Vor allem nicht bei den unregelmäßigen Schulzeiten die ich habe.
Ausbildung und einen Job gleichzeitig auszuüben ist 'voll einsteigen'.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Es hält sich peinlich genau an Gesetzestexte
Eigentlich tut es ja genau das nicht, weswegen jede zweite Klage gegen diese vor Gericht gewonnen wird. Die drehen sich das oftmals gerne so, wie sie es haben wollen. Naja, ist hier aber eigentlich auch nicht weiter relevant. Ich bin ja (noch?) nicht beim Jobcenter.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 01:44
@Zerox
Dann baue weiter auf deine Gesundheit, als auf eine schulische Ausbildung.

Btw:
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Abschluss und Ausbildung
ist nicht beides dasselbe.
Eine schulische Ausbildung ist eine Ausbildung, die schulisch abgeschlossen wird, jedoch ohne Bezahlung, während du Bafög bekommst, die du zurückzahlen musst, während Abschluss und Ausbildung nachholen bedeutet, dass du erst deinen Abschluss machst und dann eine Ausbildung.
Also machst du ersteres... Kennst du BaB?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 02:38
@sunshinelight

Das ist jetzt tatsächlich nur Klugscheißerei am Rande, aber man kann tatsächlich während einer schulischen Ausbildung nebenbei noch höherwertigere Schulabschlüsse erreichen, die einen dann befähigen, z.B. an einer FH zu studieren. Es gab während meiner Ausbildung zur Erzieherin einige wenige, die Erzieher noch mal als Zweitausbildung gemacht haben, um danach an der FH Soziale Arbeit studieren zu können. Und zumindest bei uns in RLP (schulische Ausbildungen werden in jedem Bundesland anders gehandhabt, deswegen könnte es da Unterschiede geben) gibt es auch noch mal die Stufe davor, den Sozialassistenten, während dem man mit einigen wenigen Zusatzstunden in Mathe am Ende ebenfalls die Fachhochschulreife in der Tasche hatte und da sogar fachungebunden. Solche Schulen sind somit eine wunderbare Möglichkeit, an diesen Abschluss heran zu kommen, wenn man es mit dem klassischen Curriculum eines Gymnasiums nicht so hat und zudem gerne zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt (denn wenn es mit dem Studium nicht klappt, hat man immer noch eine Ausbildung als Rückversicherung).

Außerdem muss Schüler-Bafög nicht zurück gezahlt werden. Es fällt deshalb aber auch deutlich niedriger als Studenten-Bafög aus.


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--L-- ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 02:56
@Sterntänzerin
Bei Bafög muss zum Glück aber auch nur die Hälfte zurückgezahlt werden...


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28.01.2017 um 10:15
@Zerox
Deinen Äußerungen entnehme ich, dass du an die Sache mit dem Unterhalt nicht so richtig ran möchtest. Was ich generell auch verstehen kann. Aber noch mal ganz deutlich: der bestehende rechtliche Anspruch auf Unterhalt wird dir überall als Einkommen gerechnet. Setzt du den nicht durch, fehlt dir dieses Geld am Ende immer, egal, wie du es drehst und wendest. Er kann nur wenige Euros entbehren? Er zahlt seinen Kredit von deinem Geld! Er hat sich jahrelang erfolgreich gedrückt, und offenbar hat es auch immer funktioniert und du bist so über die Runden gekommen, aber jetzt sieht die Sache nun mal anders aus. Und deine eigene Haut sollte dir näher sein als sein Häuschen am anderen Ende der Republik.
Klär die tatsächliche Höhe des Anspruchs ab, denn daran hängt jede weitere Berechnung irgendwelcher Hilfen, die dir zustehen. Und das schnell, denn du kannst Unterhalt nur nachfordern, wenn er auch angemahnt wurde. Solange du das Nichtzahlen stillschweigend hinnimmst, bekommst du nichts, und für diese Zeit auch nicht nachträglich.
Und wenn du dich traust, rede frühzeitig ein offenes Wort mit deinem Vermieter. Bevor er fehlende Miete anmahnt.
Die Zeit ist knapp, das Finanzielle zu regeln, such dir Ecken, an denen du ein bisschen Zeit gewinnen kannst.
Ich drück dir die Daumen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 10:52
@Zerox
@Ilvareth

Meines Wissens nach kann man als Härtefall auch den vollen Bafög Satz beantragen, wenn man mit den Eltern im "Streit" ist bzw. den zustehenden Unterhalt nicht zuverlässig erhält.

Dieses Härtefall Geld wäre dann aber nur ein Darlehen, was man wieder zurückzahlen muss später im Rahmen der Bafög Bezahlung.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 11:16
@Bruderchorge
Das kenne ich auch, allerdings ist das meines Wissens nach auch nur als Übergangslösung gedacht und wird nicht dauerhaft gezahlt. Das dient, soweit ich weiß, nur zum Überbrücken bis zur notfalls gerichtlichen Lösung des Unterhaltproblems. Hier ist der Vater als Schuldner ja greifbar und auch leistungsfähig. Anders sähe es vermutlich aus, wenn er untergetaucht wäre.
Nur lässt sich, so war es zumindest bei meiner Schwägerin, die Härtefallregelung nicht schneller herbeiführen als die "normale", und Zerox läuft ein wenig die Zeit davon. Einen Versuch wäre es allemal wert, aber ich würde nicht nur auf das Pferd "Härtefall" setzen.
@Zerox
Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es auch noch nicht das Ende.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:06
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das ist jetzt tatsächlich nur Klugscheißerei am Rande, aber man kann tatsächlich während einer schulischen Ausbildung nebenbei noch höherwertigere Schulabschlüsse erreichen, die einen dann befähigen, z.B. an einer FH zu studieren. Es gab während meiner Ausbildung zur Erzieherin einige wenige, die Erzieher noch mal als Zweitausbildung gemacht haben, um danach an der FH Soziale Arbeit studieren zu können
Das ist ja schön... Das ist aber keine Unterhaltung darüber, was alles so schulausbildungstechnisch so möglich ist, sondern welche er gerade tatsächlich macht. Er hat geschrieben “Abschluss nachholen und dann Ausbildung“, was heißt, dass er keine schulische Ausbildung macht, sondern Schule. Und dann eine Ausbildung machen will.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:08
@Sterntänzerin
In der Überschrift steht es tatsächlich genauso: Schule.
Denn Schule ist Schule und eine schulische Ausbildung ist eine Ausbildung.

@Zerox
Breche die schulische ab, meld dich dann schleunigst wieder beim Amt.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:12
@sunshinelight
mach mal den "Klugscheißermodus" aus.

die TEin erhält Bafög- also ist ihre Ausbildung eine durch Bafög förderungswürdige Ausbildung und kein Schulbesuch.
das Bafög Amt lässt sich da nicht täuschen

die TEin kann den Sachverhalt so darstellen, dass Rückschlüsse auf ihre PERson nicht möglich sind.
sie kann deshalb auch gern Schule statt Bildungseinrichtung sowieso schreiben.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

28.01.2017 um 13:13
@lawine
Nichts mache ich.
Bafög bekommst du auch beim Nachholen eines Abschlusses. ;)


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28.01.2017 um 13:16
@sunshinelight
ok, dann ist das so

ändert aber gar nichts an der Situation der TEin.
sie bekommt im Moment nur einen verminderten Bafögsatz weil das Einkommen ihres Vates zu hoch ist.
sie erhält derzeit keinen Unterhalt (vermutlich zu Unrecht), keine Grundsicherung (zu Recht) und ihre Ausbildung ist keine förderungswürdige Rehamaßnahme, bzw ob dieser Sachverhalt überhaupt geprüft wurde, ist nicht bekannt.

sie bewohnt allein eine Wohnung, für die sie keinen Mietzuschuss (Wohngeld) bekommt (korrekt)
die TEin ersucht um Rat, wie sie ihre finanzielle Misere in eine erträgliche Situation umgestalten kann


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