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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

72 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausbildung, Abbruch, Psychische Krankheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 01:27
Zitat von plusspluss schrieb: "feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit" ist so ein wichtiger Grund.
Nein, ist er nicht. Zitat Wikipedia: "Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund

Und bei Ausbildungsverträgen sind die Anforderungen für Unzumutbarkeit noch mal höher anzusetzen.


@neonbible
Mein Tipp an dich: kündige nicht, denn so lange du in einem Ausbildungsverhältnis (zumindest auf dem Papier) und krankgeschrieben bist, hast du vom Arbeitsamt deine Ruhe. Das mindert den Stress für dich.
Wenn du nämlich kündigen würdest, dann hättest du erst mal Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld und auch ständigen Druck durchs Arbeitsamt, inkl. Behördengänge. Spar dir das.
Wenn du krankgeschrieben bist, dann hast du für 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld, so ist zumindest deine finanzielle Situation für diese zeit abgesichert.

Lass dich von deinem Hausarzt zu einem Psychiater überweisen, denn nur der kann als Facharzt die für dich richtige Behandlung finden und einleiten.

Und auch wichtig: sprich mit deinem Arbeitgeber darüber. Wenn dein Arbeitgeber von vornherein Bescheid weis, dann kann er sich auf diie Situation einstellen und wird dir nur sehr wenig Probleme bereiten.

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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 01:53
@Suppenhahn
Krankheit
Der Betrieb kann dem Auszubildenden wegen einer Krankheit kündigen, wenn feststeht, dass
• mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist
Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730#titleInText2
Ist die Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. als Arbeitnehmer war man vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher.
Dies war nach bundesdeutschem Recht niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein.
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 02:16
Zitat von plusspluss schrieb:2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
An den unterstrichenen Punkten wird der Arbeitgeber i.d.R. vor jedem Arbeitsgericht scheitern.

Ich bin seit 20 Jahren selbstständiger Handwerker, habe in Sachen Arbeitsrecht und Kündigung schon einiges durch, ich spreche also aus Erfahrung.
Ich habe selbst schon folgenden Fall erlebt: Aushilfskraft, ledig, keine Kinder, seit 2 Jahren im Betrieb. Wegen Auftragsmangel habe ich ihr gekündigt, sie war sowohl vom fachlichen als auch im Sinne einer gerechten Sozialauswahl auf dem schlechtesten Posten. Rasch ist eine Kündigungsschutzklage ins Haus geflattert, Termin vorm Arbeitsgericht, Aussage ihres Rechtsanwaltes: "Entweder sie zahlen eine Abfindung oder wir streiten bis zum St. Nimmerleinstag!" Kostet also Zeit, Geld und Nerven!
Ich kenne keinen Arbeitgeber, der sich diesen Schuh freiwillig anzieht, erst recht nicht bei einem Auszubildenden, denn: die Beweislast für die o.g. Punkte liegen beim Arbeitgeber!

Der AG des TO hat ja nach Angaben des TO einen verständnisvollen AG, finanzielle Belastung für den Betrieb entsteht keine mehr, also: warum sollte er ihm kündigen?


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26.06.2018 um 02:57
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:An den unterstrichenen Punkten wird der Arbeitgeber i.d.R. vor jedem Arbeitsgericht scheitern.
Der Ansicht darfst du ja gerne sein, obwohl es anderslautende rechtskräftige Urteile gibt.
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Ich bin seit 20 Jahren selbstständiger Handwerker, habe in Sachen Arbeitsrecht und Kündigung schon einiges durch, ich spreche also aus Erfahrung.
Aha, und ich bin ein frisch geschlüpftes Küken?


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26.06.2018 um 03:32
Zitat von plusspluss schrieb: Suppenhahn schrieb:
An den unterstrichenen Punkten wird der Arbeitgeber i.d.R. vor jedem Arbeitsgericht scheitern.

Der Ansicht darfst du ja gerne sein, obwohl es anderslautende rechtskräftige Urteile gibt.
Ist aber ein mühsamer Weg, einen Arbeitnehmer mit den o.g. Argumenten zu entlassen.
Bei einem Azubi sind die Hürden noch höher. Der Azubi ist nach der Schwangeren und dem Schwerbehinderten die heilige Kuh im Arbetsrecht.

Und im Falle des TO bedeutet es für den AG viel Risiko und so gut wie kein Nutzen, also warum sollte er der Azubi entlassen?
Zitat von plusspluss schrieb:Aha, und ich bin ein frisch geschlüpftes Küken?
Kann ich nicht beurteilen.
Aber meine persönliche Erfahrung (und auch die vieler Kollegen) hat gezeigt, dass Arbeitsgerichte meist sehr Arbeitnehmerfreundlich urteilen. So lange der TO sich nichts zu Schulden kommen lässt dürfte eine reguläre Kündigung nur sehr sehr schwer durchzusetzen sein.


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26.06.2018 um 06:52
@Tussinelda

Danke, das hoffe ich :)
Zitat von spaffskispaffski schrieb:kannst dir selber gut beantworten ob du hier eventuell Vermeidungstendenzen hast.
Ja, das ist was dran, die habe ich leider. Durch die soziale Phobie versuche ich Problemen oft aus dem Weg zu gehen und bestimmte Themen werden so erst richtig schwierig. Außerhalb von der Arbeit habe ich das schon halbwegs in den Griff bekommen, aber da habe ich einfach immer noch eine Sperre dagegen. Wahrscheinlich weil eine Menge auf dem Spiel steht und es ja auch um meine Existenz bzw. Zukunft geht und ich das Gefühl habe, schwer eine eigene Entscheidung treffen zu können.
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Mein Tipp an dich: kündige nicht, denn so lange du in einem Ausbildungsverhältnis (zumindest auf dem Papier) und krankgeschrieben bist, hast du vom Arbeitsamt deine Ruhe. Das mindert den Stress für dich.
Okay, das werde ich so machen. Gehe nachher zum Hausarzt und lass mich erstmal für vier Wochen krank schreiben, danach hätte ich sowieso noch Urlaub und bis danach habe ich hoffentlich entweder einen Psychologen oder einen Therapieplatz (das würde bestimmt auch auf dem Papier weiterhelfen wegen dem Arbeitsamt, falls man mir doch noch kündigt).

Außerdem schreibe ich gleich mal eine Mail an meinen Chef, und informiere ihn über die erneute Krankheit, damit er sich nicht uninformiert an die Seite gestellt fühlt.


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 07:23
Abbrechen.


Deinem Betrieb bringt eine Unterbrechung nichts, dir im Endeffekt auch nicht.
Kündigung auf ärztlichen Rat, dies muss aus dem Attest des Arztes aber auch zwingend hervorgehen.
Dann hast du weder mit der Agentur für Arbeit noch mit dem Jobcenter ein Problem.

Bei beiden Institutionen wirst du dich aber mit dem psychologischen Dienst auseinander setzen müssen.
Was aber wichtig ist um eine objektive, individuelle und faire Beratung möglich zu machen.


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26.06.2018 um 07:28
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Das mindert den Stress für dich.
Wenn du nämlich kündigen würdest, dann hättest du erst mal Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld und auch ständigen Druck durchs Arbeitsamt, inkl. Behördengänge. Spar dir das.
Was nicht stimmt.


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 07:31
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Was nicht stimmt.
Sondern?

Wenn der Chef mitspielt, ist das der einfachste Weg, zumindest für die ersten Monate.
Über einen Abbruch der Ausbildung kann man immer noch reden, aber ein evtl. Wiedereinstieg in die Ausbildung dürfte schwierig werden.


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26.06.2018 um 07:35
Zitat von neonbibleneonbible schrieb:einen Psychologen
bitte geh zum einem Psychiater, ein Psychologe ist, salopp gesagt, ein halbwertiger Psychiater. Er darf dich eigentlich nur beraten, echte Behandlung ist den Psychotherapeuten und dem Psychiater vorbehalten (inkl. Medikation)


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 07:36
@Suppenhahn

Siehe oben. Eine Kündigung aufgrund ärztlichen Rates.

Es handelt sich hier weder um eine Erkältung, noch um einen gebrochenen Zeh. Wann und ob eine Genesung erfolgt ist doch gar nicht geklärt, wie lange sollte man dann das Alibiausbildungsverhältnis bestehen lassen?

Die Agentur für Arbeit macht da überhaupt keinen Stress, dies kann man aber nun anderen einreden, so dass der Betroffene keinen Schritt weiter kommt.


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26.06.2018 um 07:41
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Siehe oben. Eine Kündigung aufgrund ärztlichen Rates.

Es handelt sich hier weder um eine Erkältung, noch um einen gebrochenen Zeh. Wann und ob eine Genesung erfolgt ist doch gar nicht geklärt, wie lange sollte man dann das Alibiausbildungsverhältnis bestehen lassen?

Die Agentur für Arbeit macht da überhaupt keinen Stress, dies kann man aber nun anderen einreden, so dass der Betroffene keinen Schritt weiter kommt.
Ich halte das für einen unnötigen Schnellschuss.
So lange der TO nicht eine gewisse Zeit lang in psychatrischer Behandlung ist, dürfte die Kündigung aus Sicht des Arbeitsamtes auf wackligen Beinen stehen.
Lieber Schritt für Schritt vorgehen als durch einen vorschnelle Entscheidung die Sache komplizierter zu machen.


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 08:02
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:dürfte die Kündigung aus Sicht des Arbeitsamtes auf wackligen Beinen stehen.
Deine Einschätzung steht da eher auf wackeligen Beinen. Der TE war schon mehrfach in Behandlung und es ist nicht besser geworden.
Aber natürlich kann man ein totes Pferd weiter satteln, anstatt sich zunächst zu 100% dem wichtigsten zu widmen, der Genesung.

Womöglich ist es mir durchgegangen, in welchem Bereich die Ausbildung gemacht wird. Wenn die Ausbildung aber nicht in einem kleinen Segment von 5% aller Ausbildungen gemacht wird, kann man eine spätere Jobsuche aufgrund der Pause vergessen.

Eine Ausbildung zu haben, nur um eine zu haben, mit der man aber keine Stelle findet, ist ein moralischer SuperGAU


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26.06.2018 um 08:09
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Eine Ausbildung zu haben, nur um eine zu haben, mit der man aber keine Stelle findet, ist ein moralischer SuperGAU
Moment mal. Wenn dem TE irgendwann geholfen werden kann und er es im Berufsleben nochmal versuchen möchte, könnte er wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen.
Keine Berufserfahrung ist ab einem gewissen Alter schon problematisch. Aber keine Erfahrung und kein Abschluss? Viel Spaß beim Spargelstechen.


Spaßfakt: Die meisten Landwirte bevorzugen die ausländischen Erntehelfer weniger des Lohns wegen, sondern eher weil da nicht nach 5 Minuten das Rückengejammer losgeht.


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26.06.2018 um 08:14
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb: Der TE war schon mehrfach in Behandlung und es ist nicht besser geworden.
Aber natürlich kann man ein totes Pferd weiter satteln, anstatt sich zunächst zu 100% dem wichtigsten zu widmen, der Genesung.
Der Gedanke beschäftigt mich auch schon eine Weile. Hat sogar meine Therapeutin mal erwähnt, dass es die Behandlung vielleicht erleichtern würde, wenn ich ganz von vorne anfangen könnte, also mit etwas freierem Kopf in der Klinik wäre. Aber das ist einfach ein schwieriger Schritt. Es gibt für beide Varianten gute Argumente, denke ich.
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:bitte geh zum einem Psychiater, ein Psychologe ist, salopp gesagt, ein halbwertiger Psychiater. Er darf dich eigentlich nur beraten, echte Behandlung ist den Psychotherapeuten und dem Psychiater vorbehalten (inkl. Medikation)
In der Klinik hatte ich beides. Eine Psychologin zur Hauptbehandlung und nebenbei einen Psychiater, der mit mir über Medikamente gesprochen hat. Das habe ich aber nur einige Monate versucht, weil ich davon eher müde und lethargisch wurde.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Womöglich ist es mir durchgegangen, in welchem Bereich die Ausbildung gemacht wird.
Steuerfachangestellter, was es nicht gerade leichter macht, weil die Ausbildung zu den schwersten gehört (habe ich mir zumindest sagen lassen).


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26.06.2018 um 08:15
Zitat von KFBKFB schrieb:Wenn dem TE irgendwann geholfen werden kann und er es im Berufsleben nochmal versuchen möchte, könnte er wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen.
Die bei einer womöglichen längeren Unterbrechung genau was Wert ist, rischtisch Nix.
Aber wer kennt nicht, die ganzen Aufzugführer, etc die irgendwann mal eine Ausbildung gemacht haben.


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26.06.2018 um 08:19
Zitat von neonbibleneonbible schrieb:Der Gedanke beschäftigt mich auch schon eine Weile. Hat sogar meine Therapeutin mal erwähnt, dass es die Behandlung vielleicht erleichtern würde, wenn ich ganz von vorne anfangen könnte, also mit etwas freierem Kopf in der Klinik wäre. Aber das ist einfach ein schwieriger Schritt. Es gibt für beide Varianten gute Argumente, denke ich.
Da deine Therapeutin hinsichtlich deiner Genesung die Fachfrau ist, kann ich sie da nur unterstützen.
Nochmal, wir reden hier nicht von einer Kleinigkeit, aber auch nicht von etwas Unmöglichen.
Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist wahrlich nicht einfach und ja, Verantwortung und Druck sind da sicherlich enorm.

Spinnen wir doch mal weiter, die Therapie verläuft gut und du bist dahingehend stabil und fit.
Würde der Beruf Gefahren bieten, dass es dich irgendwann wieder runterreisst?
Ich sehe da große Gefahren.


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Ausbildungsabbruch wegen psychischer Probleme

26.06.2018 um 08:20
@capspauldin
Du weißt aber, das ein Blatt Papier in Deutschland mehr wert ist als irgendein Talent oÄ?


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26.06.2018 um 08:21
Zitat von neonbibleneonbible schrieb:Eine Psychologin zur Hauptbehandlung und nebenbei einen Psychiater, der mit mir über Medikamente gesprochen hat.
Ich vermute mal, Du meinst eine Psychotherapeutin. Eine Psychologin darf ohne Therapeutenausbildung gar nicht behandeln, und eine Psychotherapeutin darf keine Medikamente verschreiben.

Ich bin auch dafuer, dass Du Dich erstmal krankschreiben laesst und dann weitersiehst. Abbrechen kannst Du immer noch.


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neonbible Diskussionsleiter
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26.06.2018 um 08:26
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Spinnen wir doch mal weiter, die Therapie verläuft gut und du bist dahingehend stabil und fit.
Würde der Beruf Gefahren bieten, dass es dich irgendwann wieder runterreisst?
Ist natürlich gut möglich, gerade weil ich nicht erst seit gestern mit dem Problem zu tun habe. Bei uns im Betrieb hat jeder Angestellte die Verantwortung für etwa hundert Betriebe und der Umsatzdruck ist ziemlich groß. Gerade weil ich gute Leistungen bringe, wollen die mich eigentlich unbedingt behalten und mir ebenfalls so viel Verantwortung übertragen.

Was man aber auch sagen muss, ich weiß nicht, ob das in einem anderen Beruf anders wäre. Derzeit jedenfalls. Mir bereitet vor allem der zwischenmenschliche Umgang die meisten Schwierigkeiten und überhaupt eine ganze Woche mit 43 Stunden durchzuhalten, nicht mal die Arbeit an sich.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ich vermute mal, Du meinst eine Psychotherapeutin. Eine Psychologin darf ohne Therapeutenausbildung gar nicht behandeln, und eine Psychotherapeutin darf keine Medikamente verschreiben.
Ja, das bringe ich immer ein bisschen durcheinander. ^^


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