Meriruka schrieb:Es käme für mich nur eine Lebensspende in Betracht, falls eine meiner Töchter z. B. massive Nierenprobleme hätte! Aber ich denke ernsthaft über eine Körperspende an ein anatomisches Institut nach.
Ja, das habe ich verstanden, das beantwortet aber nicht meine Frage. Warum kommt denn eine Spende nach deinem Tod nicht mehr in frage? Du hast nur gesagt, du möchtest nicht - zu alt und Medikamente, lese ich da nur noch - das betrifft aber ja nicht unbedingt alle Organe, du würdest das also nicht mal prüfen lassen wollen im Fall des Falles.
Körperspenden finde ich aber auch gut. Da gibt es eine wirklich mega mega coole Doku auf YouTube von Die Zeit (wird aber alles gezeigt, also bisschen mit Vorsicht gucken), die den Prozess begleitet.

Das sieht sonst nur, wer Medizin studiert.
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Meriruka schrieb:Ich möchte kein neues Organ! Wenn meine Organe "ausgedient" haben, dann sterbe ich. Für mich ist das ganz logisch.
Etwas ganz anderes sind für mich sehr junge Menschen/Kinder mit z. B. schwersten Herzfehlern oder z. B. Mukoviszidose, die kaum Lebenserwartung haben.
Auch dass du selbst keines willst, hab ich verstanden, auch wenn ich die Gründe schon so sehe, dass sie aus einer Position heraus gesprochen sind, die leicht gesagt ist. Du brauchst ja keine. Wenn man als junger Mensch eines braucht, sieht die Welt da anders aus, wie du ja selbst sagst. Nur, wenn keiner spendet, kriegen auch diese Menschen halt keine Organe.
Edit: Die Frage wäre natürlich auch, warum bist du gegen die Widerspruchslösung? Das ist ja wieder eine andere Sache und betrifft ja ggf. weder die Tatsache, dass man ein Organ erhält, noch dass man eines spendet, wenn man denn widerspricht.
i-tüpfelchen schrieb:Jap, so enthusiastisch war ich auch mal bis mir gesagt wurde ich soll woanders ‚missionieren‘/‚hausieren‘ gehen :|
Im Normalfall frage ich einfach, ob die Person einen Ausweis hat, und wenn nein, gibts einen und ich sage, trag ein, was auch immer du willst, oder heb ihn auf für später, wenn du entschieden bist.
Das gilt grundsätzlich für alles, Vollmachten, Verfügungen etc. Trag ein, heb auf. Selbst wenn sie rechtlich aus irgendeinem Grund nicht gültig wären, ist es wenigstens ein klar bekannter Wille, den der gesetzliche Vertreter würdigen kann. So muss keine Entscheidung ins Blaue hinein getroffen werden.