Optimist schrieb:Denn wenn ich das Zitat richtig verstehe, muss ja der Körper eines Organspenders bis zur Entnahme noch leben.
Ja, Organe nutzen nur etwas, wenn sie lebendig und gut durchblutet sind. Wenn die Organe entnommen sind, hat sich das Thema "lebenserhaltende Maßnahmen" erledigt.
Ich vermute jetzt mal, dass zunächst die Bereitschaft des Spenders zur Organspende berücksichtigt wird.
gastric schrieb:Daher sollte man eine patientenverfügung haben, die alles mögliche und unmögliche klärt. Die verwandten werden erst gefragt, wenn man selbst nichts geregelt
Hast du eine Patientenverfügung und hast du die immer griffbereit dabei? Meist bringt ja der Ehe/Lebenspartner die Verfügung im KHS vorbei, wenn Mensch als Notfall dort landet. Hoffentlich! Denn wenn die nahestehende Person anderer Meinung ist als du selber, hast du gehabt Pech. War beim einen Fall, den ich kenne, so. Bei dem anderen weiß ich es nicht genau!
Bei einer geplanten, größeren OP ist es also durchaus sinnvoll, diese Verfügung gleich mit den anderen Papieren abzugeben. Dann steht der Hinweis KLM in der Akte.