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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 17:55
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Naja, die Zollfuzzis am Flughafen Dallas oder auch Washington können nicht da reinguggen. Dazu bräuchte es etwas mehr. ;)
Wobei das ganze ja aus den USA gekommen ist. Die deutschen Behörden wären von allein da wohl nie darauf aufmerksam geworden.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und eben da kommt es wohl nun explizit darauf an, ob das Video im Telefonspeicher ist und ob es angeklickt wurde. Oder ob es sofort gelöscht wurde, nicht angesehen wurde etc.
Das aber wäre ja auch total bescheuert. Ohne etwas gesehen zu haben kann man auch nicht wissen das es verbotenes Material ist. Sollte das reine Ansehen also für eine Verurteilung ausreichen ist das doch die Arschkarte für jeden der sich in Social Media oder dem Internet allgemein bewegt.

Denn auch das "aufpassen" in Gruppenchats bringt ja nichts, da man selbst wenn man Dateien manuell downloadet, ja erst erkennt was es für Material ist, wenn man es heruntergeladen und angesehen hat.

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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 18:00
@emz
nimm doch mal den Fall hier würde im Thread ein Bild gepostet das verbotenes zeigt, nach 5 Sekunden vom Ersteller wegeditiert.
Während Du womöglich nen Kaffee holst oder sonstwie nicht am Rechner bist.
Klar, schlechtes Beispiel da hier das ganze automatisch kreise ziehen würde, aber Dein Browser speichert die Datei und löscht sie im normalfall so schnell nicht wieder.
De facto bist Du damit im Besitz der Datei laut DEINER Deffinition und somit zu bestrafen nach Deiner Deffinition.

Daher ja auch der Teil mit dem "haben WOLLEN".


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14.04.2019 um 18:08
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wobei das ganze ja aus den USA gekommen ist. Die deutschen Behörden wären von allein da wohl nie darauf aufmerksam geworden.
Geht andersrum aber genauso. Weltweit gibt es viele Amtshilfeersuchen etc. Aber ja, manche Sachen kommen nur so raus, teils zufällig,
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das aber wäre ja auch total bescheuert. Ohne etwas gesehen zu haben kann man auch nicht wissen das es verbotenes Material ist. Sollte das reine Ansehen also für eine Verurteilung ausreichen ist das doch die Arschkarte für jeden der sich in Social Media oder dem Internet allgemein bewegt.
Es geht, ganz simpel darum, ob es dein Eigentum ist oder nicht, also auf dem Speicher abgespeichert. Allerdings dürfte es im Nachgang durchaus eine Differenzierung geben.

Eine Zeitlang war eben dies auch das Problem mit Raubkopien etc generell. Guckst du dir was auf YT an oder lädst du es direkt herunter. Wobei auch das Online ansehen ein großes Thema war, aufgrund temporärer Zwischenspeicherung.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Denn auch das "aufpassen" in Gruppenchats bringt ja nichts, da man selbst wenn man Dateien manuell downloadet, ja erst erkennt was es für Material ist, wenn man es heruntergeladen und angesehen hat.
Dabei kommt es aber auch darauf an, ob du die entsprechenden Dateien gezielt suchst und runterlädst. Es gibt auch aggressive Websites, die sich aufdrängen, wenn man nach ganz anderen Dingen schaut. Deswegen wird noch keiner eingelocht. Ist ja dann auch nachvollziehbar, ob man nur kurz auf so einer Webpräsenz war oder sich dort länger umsieht usw.

mfg
Eye


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14.04.2019 um 18:18
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und eben da kommt es wohl nun explizit darauf an, ob das Video im Telefonspeicher ist und ob es angeklickt wurde. Oder ob es sofort gelöscht wurde, nicht angesehen wurde etc.
Und so lange es im Telefonspeicher ist, besitze ich es dann nicht?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:De facto bist Du damit im Besitz der Datei laut DEINER Deffinition und somit zu bestrafen nach Deiner Deffinition.
Damit bin ich im Besitz der Datei, so sehe ich das.
Zu bestrafen bin ich nur, wenn ich das nicht unverzüglich zur Anzeige bringe.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Daher ja auch der Teil mit dem "haben WOLLEN".
Das steht wo im Gesetz?


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14.04.2019 um 18:24
Zitat von emzemz schrieb:Damit bin ich im Besitz der Datei, so sehe ich das.
Zu bestrafen bin ich nur, wenn ich das nicht unverzüglich zur Anzeige bringe.
inweifern eine Anzeige eine Straftat heilt ist sicherlich wieder ein ganz anderes thema, aber hier auf den letzten 3 Seiten gibt es abweichende Darstellungen ob überhaupt eine vorliegt.
Nebenbei bemerkt hast Du in meinem Beispiel weder das Foto gesehen noch weißt Du wo es auf Deinem Rechner liegt noch was auf dem Foto drauf ist.

Wie willst Du es dann anzeigen und wie kann man von Dir erwarten etwas anzuzeihgen von dem Du nichts weißt?
Zitat von emzemz schrieb:Das steht wo im Gesetz?
"Besitz" steht da und zu jedem Begriff gehört eine Deffinition und Auslegung. Als Laie kann ich das nicht aber meine Meinung und Rechtsverständnis liegt irgendwo bei der Wikipedia Deffinition die ich zitiert habe.


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14.04.2019 um 18:33
Zitat von emzemz schrieb:Und so lange es im Telefonspeicher ist, besitze ich es dann nicht?
Besitz. Das dürfte der Dreh und Angelpunkt sein.

Besitz ist zudem etwas anderes als Eigentum. Hier sind die Definitionen sehr wichtig. Eigentum muss rechtmäßig erworben werden. Besitz kann dir auch überlassen werden, verbleibt aber im Eigentum des Eigentümers.

Zu deiner Frage. Solange es in deinem Speicher abgespeichert ist, besitzt du es, jep. Ob dies nun auch für den normalen Chatverlauf gilt, egal ob angeklickt oder nicht, dürfte eine kompliziertere Sache sein. Für die Person, die es gepostet hat, ist es aber ein zugänglich machen für andere.

mfg
Eye


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14.04.2019 um 18:38
@PrivateEye
@emz

Der Besitz muss allerdings auch dem Täter bewusst sein, dh es muss mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen, denn der fahrlässige Besitz ist ja nicht strafbar. (bei fahrlässigkeit muss für jedes Delikt extra aus dem stgb hervorgehen, dass auch Fahrlässigkeit unter Strafe steht, zB bei Körperverletzung oder Totschlag)

Jeder bei dem sich abzeichnet, (glaubhaft) nicht gewusst zu haben was er da aufs Handy bekommen hat, wird also mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können. Wer natürlich dazu direkt entsprechend kommentiert und seine Kenntnis andeutet, wird das schwer haben.


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14.04.2019 um 18:40
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Rechtsverständnis liegt irgendwo bei der Wikipedia Deffinition die ich zitiert habe.
Wenn das mal keine juristisch saubere Sache ist, sich auf Wikipedia zu beziehen ;)
So ganz vertraue ich da deinen Ausführungen nicht.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:bei fahrlässigkeit muss für jedes Delikt extra aus dem stgb hervorgehen, dass auch Fahrlässigkeit unter Strafe steht, zB bei Körperverletzung oder Totschlag)
Und schon wieder habe ich etwas Neues gelernt und hoffentlich auch verstanden.


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14.04.2019 um 18:46
@simie

Das läuft in der Regel aber nicht so, dass die Amis hier anrufen und mitteilen "im Klassen hat xyc hat vor 5 Minuten einer kinderpornos verschickt, fahrt da mal vorbei"

Diese Mitteilungen können Wochen oder Monate auf den entsprechenden Dienstwegen dauern. Da kann man nicht mal eben im Handy nachschauen, ob das Video von vor 4 Monaten gelöscht, gespeichert, weitergeschickt wurde oder nicht und wie kommentiert. Grad wenn die Personen vllt sehr viel chat Kontakte haben.


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14.04.2019 um 18:51
@emz

Achso, nachzulesen in §15 stgb.

Davon abgesehen ist Recht ne komplexe und komplizierte Sache, da studieren manche Menschen nicht umsonst Jahre dran :)

Das macht es oft schwierig komplexe Situationen vereinfacht und laienverständlich aber trotzdem juristisch korrekt zu diskutieren.


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14.04.2019 um 18:57
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Davon abgesehen ist Recht ne komplexe und komplizierte Sache, da studieren manche Menschen nicht umsonst Jahre dran :)
Das weiß ich und deshalb versuche ich auch nur meine höchstpersönliche Einschätzung einzubringen.
Oder warum sonst habe ich weiter oben bereits um die Unterstützung eines Juristen gebeten?


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14.04.2019 um 18:59
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Da kann man nicht mal eben im Handy nachschauen, ob das Video von vor 4 Monaten gelöscht, gespeichert, weitergeschickt wurde oder nicht und wie kommentiert. Grad wenn die Personen vllt sehr viel chat Kontakte haben.
Natürlich geht das. Sogar sehr einfach. Hier mal ein Link, wo das genau so gehandhabt wurde:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/01/10/risiko-whats-app-gruppe/
Und hier ist es noch einfacher, da man die gesamte Klasse zusammen hatte und es auch nur um 24 Handys geht. Da hätte man durchaus leicht eine Vorauswahl treffen können und den Kreis derer, deren Handys dann auch wirklich beschlagnahmt werden müssen, begrenzen können.
Aus pädagogischer Sicht wäre das sogar die weitaus bessere Vorgehensweise gewesen. Und da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, auch durchaus angebracht.


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14.04.2019 um 19:05
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Der Besitz muss allerdings auch dem Täter bewusst sein, dh es muss mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen
Hatte ich ja schon angegeben, das durchaus differenziert wird.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Jeder bei dem sich abzeichnet, (glaubhaft) nicht gewusst zu haben was er da aufs Handy bekommen hat, wird also mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können. Wer natürlich dazu direkt entsprechend kommentiert und seine Kenntnis andeutet, wird das schwer haben.
Richtig, ebenfalls siehe oben.


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14.04.2019 um 19:11
Zitat von simiesimie schrieb:Natürlich geht das. Sogar sehr einfach.
Das das geht ist unzweifelhaft, dort steht aber nirgends, dass es eine 5 Minuten Sache ist und vor Ort gemacht wurde. Das halte ich bei einem 600 Personen Chat auch für extrem unrealistisch.

Von 24 Handys mal abgesehen, sorry aber hast du überhaupt ein Smartphone?


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14.04.2019 um 19:31
Zitat von emzemz schrieb:Das weiß ich und deshalb versuche ich auch nur meine höchstpersönliche Einschätzung einzubringen.
Oder warum sonst habe ich weiter oben bereits um die Unterstützung eines Juristen gebeten?
nichts anderes habe ich und dabei die hier geposteten Einschätzungen versucht nachzuvollziehen.
Da unbekannt ist was im Detail jeder beteiligte incl. Lehrer und Schul EDV wirklich Anteil haben ist eine Einschätzung eh rein fiktiv.

Daß ein Laie nun jemanden juristisch angreifbar sehen will wegen einer Datei die derjenige weder angefordert hat noch kenntnis davon hat noch von dessen inhalt kommt mir aber ein wenig hart vor, Du dürftest demnach um Deinen Mastsäben gerecht zu werden weder Google Bildersuche noch YT benutzen um auf der sicheren seite zu sein und bei aktivem chat den Rechner niemals auch nur für kurze Zeit verlassen.
Zitat von simiesimie schrieb:Da hätte man durchaus leicht eine Vorauswahl treffen können und den Kreis derer, deren Handys dann auch wirklich beschlagnahmt werden müssen, begrenzen können.
Nun Wir wissen nicht welchen anteil jeder einzelne hat und ebenso NICHT ob es überhaupt einzelne gibt die in der Gruppensituation nicht mit relevanten kommentaren reagiert haben....

Weder allesamt als selbst schuld zu bezeichnen noch sie pauschal als unschuldig darzustellen wäre verfrüht.


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14.04.2019 um 21:21
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das das geht ist unzweifelhaft, dort steht aber nirgends, dass es eine 5 Minuten Sache ist und vor Ort gemacht wurde. Das halte ich bei einem 600 Personen Chat auch für extrem unrealistisch.
Lesen hilft: Bei dem verlinkten Sachverhalt wurden dann die Betroffenen vorgeladen und über die Bilder aufgeklärt. Das wäre natürlich auch hier in Frage gekommen.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Von 24 Handys mal abgesehen, sorry aber hast du überhaupt ein Smartphone?
Und ich sehe das Problem nicht, wieso es so unmöglich sein soll, vor Ort kurz Einblick in den Chatverlauf (der ist bei Whatsapp schön übersichtlich) zu nehmen und damit erstens schon abzuklären, wer der Einsteller war (das wäre schon nach dem ersten Handy klar), und zweitens diejenigen auszusortieren, die das Bild entweder gelöscht hatten, beziehungsweise bei denen man anhand der Beiträge sehen konnte, dass sie es wohl gar nicht registriert hatten.


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15.04.2019 um 01:06
Ich sitze hier und schüttel seit 11 Seiten meinen Kopf....

Man geht also davon aus, das 1-24 Kinder im vermuteten Alter von 15 Jahren, sich Kinderporno(s) zugeschickt haben.

Jetzt wird darüber diskutiert, ob das gerechtfertigt war, ihnen ihre Handys abzunehmen.

Mal ganz Menschlich gesehen (also nicht juristisch ;-) ):

15-jährige haben teilweise selber Sex (manchmal sogar mit der ein Jahr jüngeren Freundin).
Sie leben in einer Zeit und in einem Alter, wo es normal ist, sich vor der Gruppe zu profilieren. Früher (als ich noch Jung war), hat man als 12-jähriger Kippen von den Eltern mitgebracht und geraucht, oder die Zeitschrift "Praline" oder ähnliches.
Da war der Typ, der ein Pornoheft von seinem Vater oder älteren Bruder mitbrachte, der coole Held.
Heute kann jeder 9-jährige auf entsprechende Seiten zugreifen und dementsprechend kriegt man mit einem stinknormalen Porno, nicht mal ein müdes Lächeln. Es muß krass und verboten sein.....und ja, es muß gefühlten Ärger geben, wenn man damit erwischt wird.
Mir hat damals eine Gasknarre gereicht....aber Heut zu Tage findet man auf Handys der Jugendlichen, Exekutionsvideos, Brutale Unfälle, Tierpornos und eben auch Kinderpornos.

Das diese Entwicklung nicht gerade Positiv ist steht ja ausser Frage, jedoch kann eine solche Polizeiaktion unmöglich die Antwort auf ein Gesellschaftliches Problem sein.
Hier sind in erster Linie Pädagogische Lösungen zu bevorzugen.

Aufklärung ist das Schlagwort.

In einer Welt von "youporn" und Co, ist es einem pupertierenden schwer klar zu machen, was ein erlaubter Porno ist (z.B. Würgen, Schlagen, Gangbang usw) und was ein verbotener Porno ist.

Wir sind wohl nicht wirklich auf die Veränderungen unserer Gesellschaft durch das Internet vorbereitet....Leider.


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15.04.2019 um 06:56
Zitat von NormdasKamelNormdasKamel schrieb:Das diese Entwicklung nicht gerade Positiv ist steht ja ausser Frage, jedoch kann eine solche Polizeiaktion unmöglich die Antwort auf ein Gesellschaftliches Problem sein.
Hier sind in erster Linie Pädagogische Lösungen zu bevorzugen.
Dem ist sicher zuzustimmen. Das heisst nicht, dass man seitens der Polizei untätig bleiben sollte, aber es hätte meiner Meinung nach gereicht festzustellen, wer das Bild eingestellt hat und dann nur dieses Handy zu beschlagnahmen.


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15.04.2019 um 07:02
Zitat von simiesimie schrieb:Das heisst nicht, dass man seitens der Polizei untätig bleiben sollte, aber es hätte meiner Meinung nach gereicht festzustellen, wer das Bild eingestellt hat und dann nur dieses Handy zu beschlagnahmen.
Wie stellt man dann sonst fest, wer das Material evtl noch einmal weitergeleitet hat, z.B. über WA an andere oder über andere Messenger o.Ä.?
War ja scheinbar nicht extrem genug oder die Schüler nicht sebsibilisiert genug, dass es jemand meldet, wer sagt also, dass das Bild oder Video nicht noch einmal geteilt wurde?


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15.04.2019 um 09:20
Zitat von AreelaAreela schrieb:Wie stellt man dann sonst fest, wer das Material evtl noch einmal weitergeleitet hat, z.B. über WA an andere oder über andere Messenger o.Ä.?
War ja scheinbar nicht extrem genug oder die Schüler nicht sebsibilisiert genug, dass es jemand meldet, wer sagt also, dass das Bild oder Video nicht noch einmal geteilt wurde?
Über Whatsapp geschah dies zumindest nicht. Das wüssten die Ermittler schon jetzt. Dafür sind die Handys nicht nötig.
Und muss man die Kinder jetzt wirklich verdächtigen, dass sie es auch auf andere Weise verbreitet haben? Ich denke das geht jetzt deutlich zu weit.
Dann müsste man jetzt auch die PCs und Drucker der Eltern beschlagnahmen.


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