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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

15.04.2019 um 09:34
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das Stelle ich mir schwierig vor, weil ab wann weiß man es daß es sich um KP handelt? Wenn man es konsumiert.
Na ja, des wegen schrieb ich, dass es problematisch wird - nicht dass dann der Tatbestand zwingend erfüllt ist.
Aber da kommt es auf die Umstände an. Z.B. was in dem Chat geschrieben wurde, wann das Video angesehen wurde, wie oft, ob es kommentiert wurde etc.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wer es "besitzt" und nicht meldet, macht sich leider nun mal auch wegen des Besitzes strafbar.
Eigentlich nicht. Denn sie wären ja nicht verpflichtet gewesen, es zu melden. Aber es ist natürlich eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wie wenn ich mit einem Kilo Kokain erwischt werde und ich behaupte, nichts davon gewusst zu haben. Je nach konkreter Situation wird es dann schwierig, das glaubhaft zu machen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich Stelle mir noch eine andere Frage: wie zur Hölle kommt die USA an eine solche Information die in einem deutschen Mobilnetz/Wlan verbreitet wird?
Sie haben vermutlich eher die Information gehabt, dass ein solches Video herunter geladen wurde. Wer es dann alles bekommen hat, hat sich vermutlich erst aus dem Chatverlauf ergeben. Und je nach Anbieter der Chatsoftware ist das ein Anbieter, den amerikanische Behörden auswerten können.

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15.04.2019 um 09:36
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Solange es in deinem Speicher abgespeichert ist, besitzt du es, jep. Ob dies nun auch für den normalen Chatverlauf gilt, egal ob angeklickt oder nicht, dürfte eine kompliziertere Sache sein.
Die komplizierte Sache ist, ob der Besitz willentlich bzw. eben vorsätzlich erfolgte.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

15.04.2019 um 09:38
Zitat von NormdasKamelNormdasKamel schrieb:15-jährige haben teilweise selber Sex (manchmal sogar mit der ein Jahr jüngeren Freundin).
Sie leben in einer Zeit und in einem Alter, wo es normal ist, sich vor der Gruppe zu profilieren. Früher (als ich noch Jung war), hat man als 12-jähriger Kippen von den Eltern mitgebracht und geraucht, oder die Zeitschrift "Praline" oder ähnliches.
Da war der Typ, der ein Pornoheft von seinem Vater oder älteren Bruder mitbrachte, der coole Held.
Heute kann jeder 9-jährige auf entsprechende Seiten zugreifen und dementsprechend kriegt man mit einem stinknormalen Porno, nicht mal ein müdes Lächeln. Es muß krass und verboten sein.....und ja, es muß gefühlten Ärger geben, wenn man damit erwischt wird.
Mir hat damals eine Gasknarre gereicht....aber Heut zu Tage findet man auf Handys der Jugendlichen, Exekutionsvideos, Brutale Unfälle, Tierpornos und eben auch Kinderpornos.
eben! Das frage ich mich auch die ganze zeit.... oder noch einem deutlicherem, (theoretischen) Fallbeispiel....was ist wenn jemand der 15 jährigen sich eben beim Sex filmt (mit einer gleichaltrigen) und verbreitet es dann ebenfalls? Beide sind ja minderjährig, ergo Kinderporno...

Wird er dann ebenfalls genauso belangt? nur mal so angenommen....


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

15.04.2019 um 10:14
Das wäre dann Jugendpornographie. Und diese ist mit Einwilligung der abgebildeten Person nicht strafbar solange es nur privat konsumiert wird.

Wenn es verbreitet wird also wenn nicht nur der Freund es kriegt ist der Besitz strafbar.

So hab ich es zumindest verstanden. Jemand hätte hier ja die Gesetzestexte dazu gepostet.

Und statt den Kindern mit Strafen das Leben schwer zu machen hätte man eher Sozialarbeiter mit den Kindern arbeiten lassen sollen. Diese hätten ihnen erklären können warum das Scheisse und widerlich ist was sie da rumschicken.


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15.04.2019 um 10:24
Zitat von pharmipharmi schrieb:. Diese hätten ihnen erklären können warum das Scheisse und widerlich ist was sie da rumschicken.
Oder eben nur empfangen haben. Das ist ja gerade der Kritikpunkt an der Vorgehensweise. Hier hat ein einziger ein problematisches Bild eingestellt und die Staatsanwaltschaft geht undifferenziert gegen 24 vor. Gerade aus pädagogischer Sicht ist das Vorgehen fatal. Und hätte durchaus anders geregelt werden können, ja müssen.
Und ja. Das Recht gibt es durchaus her, dass hier abgestuft vorgegangen werden kann.


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15.04.2019 um 13:39
Das passiert, wenn man den gesunden Menschenverstand ausschaltet.:

Besonders absurd an dem Fall: Cormega wurde als Täter nach Erwachsenenstrafrecht behandelt - und für die sexuelle Ausbeutung eines Minderjährigen verfolgt. Wobei das minderjährige Opfer er selbst war. Vier von fünf Anklagepunkten bezogen sich auf Nacktbilder von ihm auf seinem Handy, auf Briannas Telefon wurden sogar nur ihre eigenen Bilder gefunden. Dennoch drohten Cormega zwischenzeitlich mehrere Jahre Gefängnis und eine lebenslange Registrierung auf einer öffentlich einsehbaren Liste für Triebtäter. Bürger können dort nachschauen, ob ihre neuen Nachbarn vorbestrafte Vergewaltiger oder Pädophile sind. Cormega wäre allerdings nicht der erste Teenager, der wegen einer Lappalie auf dieser Liste gelandet wäre.

https://www.sueddeutsche.de/leben/sexting-wie-die-us-justiz-jugendliche-wegen-selfies-verfolgt-1.2700020


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15.04.2019 um 13:56
Zitat von simiesimie schrieb:Hier hat ein einziger ein problematisches Bild eingestellt und die Staatsanwaltschaft geht undifferenziert gegen 24 vor.
Warum "undifferenziert"? Es gibt den starken Verdacht einer schweren Straftat, da soll die StA doch gefälligst ermitteln.
Sie haben nicht heimlich geraucht oder sind im Freibad über den Zaun geklettert. Und ihr Leben ist auch nicht vorbei, gerade bei Minderjährigen steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Zitat von NormdasKamelNormdasKamel schrieb:Das passiert, wenn man den gesunden Menschenverstand ausschaltet.:
Das passiert in einem ziemlich antiquierten Rechtssystem. Das hiesige Rechtssystem wird ja gerne als zu lasch und zu täterfreundlich gescholten, weil es eben sehr differenziert - aber genau das ist auch richtig.
Zitat von simiesimie schrieb:Gerade aus pädagogischer Sicht ist das Vorgehen fatal.
Ich finde das Vorgehen aus pädagogischer Sicht in Ordnung. Man begeht eine Straftat und es wird ermittelt und ggf. Anklage erhoben. Sobald man strafmündig ist, ist das die Konsequenz einer Handlung. Und solange man Heranwachsender ist, werden die mittel- und längerfristigen Folgen nicht dramatisch sein.


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15.04.2019 um 14:02
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt den starken Verdacht einer schweren Straftat, da soll die StA doch gefälligst ermitteln.
Stimmt, mal sollte sie alle in U-Haft nehmen.


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15.04.2019 um 14:04
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Stimmt, mal sollte sie alle in U-Haft nehmen.
Ein sehr differenzierter Beitrag.
Zwischen "ermitteln" und "inhaftieren" liegt ein kleines bisschen Raum. Aber mit Polemik lebt und argumentiert es sich natürlich gleich viel leichter ...


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15.04.2019 um 14:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum "undifferenziert"? Es gibt den starken Verdacht einer schweren Straftat, da soll die StA doch gefälligst ermitteln.
Undifferenziert da alle Handys einkassiert wurden, obwohl es durchaus möglich und auch rechtlich in Ordnung gewesen wäre, diejenigen Handys auszusortieren, deren Besitzer eben nichts geteilt haben.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich finde das Vorgehen aus pädagogischer Sicht in Ordnung. Man begeht eine Straftat und es wird ermittelt und ggf. Anklage erhoben.
Pädagogisch problematisch, da man mit dem Beschlagnahmen der Handys auch diejenigen "bestraft" (nicht juristisch gesehen), denen später dann strafrechtlich wohl nichts vorgeworfen werden wird. Die Handys sind aber erst einmal weg, wahrscheinlich für Monate.


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15.04.2019 um 14:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum "undifferenziert"? Es gibt den starken Verdacht einer schweren Straftat, da soll die StA doch gefälligst ermitteln.
naja gut "schwere Straftat" sei mal dahingestellt. Es wurde schließlich keiner ermordet oder schwer verletzt...

Bitte nicht falsch verstehen ich will damit keinen Missbrauch relativieren. Die Menschen die die tat tatsächlich begangen haben, also das Bild erstellt, haben natürlich eine schwere Straftat begangen, und gehören zurr Rechenschaft gezogen.
Die Schüler der whatsappgruppe aber eher ne Dummheit....
Zitat von simiesimie schrieb:Die Handys sind aber erst einmal weg, wahrscheinlich für Monate.
vermutlich ja! Die Mühlen der öffentlichen Behörden mahlen ja bekanntlich langsam...


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

15.04.2019 um 14:06
@kleinundgrün

Ich finde nur "schwere Straftat" etwas zu weit ausgeholt für diesen Fall. Schon allein weil wir nicht wissen was auf dem Bild welches verschickt wurde, überhaupt zu sehen ist.
Handelt es sich um eine schwere Straftat, dann kann es daher auch vorerst ohne Verfahren zu einem Haftbefehl kommen. Unter dem Terminus „schwere Straftat“ sind Verbrechen zu verstehen, bei denen es sich um schwerwiegende Handlungen bzw. Missgriffe handelt, bei denen gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder aber gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen wurde. Somit stellt das Verbrechen die schwerste Form einer Straftat dar. Damit sind jene Delikte gemeint, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind.

Bei folgenden Taten kann die Straftat laut StGB zum Beispiel schwerwiegend gewertet werden:

Sexueller Missbrauch (Abschnitt 13)
Üble Nachrede (§ 186)
Verleumdung (§ 187)
Mord (§ 211)
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
Menschenraub (§ 234)
Kinderhandel (§ 236)
Geiselnahme (§ 239b)
Nötigung (§ 240)
Raub (§ 249)
Betrug (§ 263)
Urkundenfälschung (§ 267)
Schwere Brandstiftung (§ 306a)
Bestechung (§ 334)
https://www.anwalt.org/straftat/

Und mal abgesehen von dem der es in der Gruppe geteilt hat, sehe ich nicht automatisch einen Verdacht einer schweren Straftat gegen alle anderen in dieser Gruppe.


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15.04.2019 um 14:10
Zitat von knopperknopper schrieb:vermutlich ja! Die Mühlen der öffentlichen Behörden mahlen ja bekanntlich langsam...
Und damit "bestraft" man eben alle. Zumindest finanziell.
Aber vielleicht überrascht die Staatsanwaltschaft alle und sorgt dafür, dass die Überprüfung in ein paar Tagen beendet ist. Viel Arbeitsaufwand ist es ja nicht, da sowohl Datum als auch Bild schon bekannt sind. Da dürfte es keinen Arbeitstag in Anspruch nehmen die Handys zu erfassen, die das Bild nur empfangen haben.
Den Kindern, die das nur empfangen haben ist es zumindest zu wünschen.


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15.04.2019 um 14:12
Zitat von simiesimie schrieb:Aber vielleicht überrascht die Staatsanwaltschaft alle und sorgt dafür, dass die Überprüfung in ein paar Tagen beendet ist. Viel Arbeitsaufwand ist es ja nicht, da sowohl Datum als auch Bild schon bekannt sind. Da dürfte es keinen Arbeitstag in Anspruch nehmen die Handys zu erfassen, die das Bild nur empfangen haben.
Wenn die es aber gründlich nehmen, wovon man in diesem Fall iwie ausgehen kann, dann müssen sie aber prüfen das niemand dieses Bild anderweitig weiter verteilt hat. Heißt es müssen alle Chats, SMS, und andere Aktivitäten einzelnd und Beitrag für Beitrag durchgeschaut werden, ob das Bild weiter verbreitet wurde oder nicht.


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15.04.2019 um 14:15
Und vor allem wollen die dich wissen, wo das Bild gedownloadet wurde. Und das wird es vermutlich ja auch aus irgendeinem dieser Handies.


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15.04.2019 um 14:19
Zitat von simiesimie schrieb:Undifferenziert da alle Handys einkassiert wurden, obwohl es durchaus möglich und auch rechtlich in Ordnung gewesen wäre, diejenigen Handys auszusortieren, deren Besitzer eben nichts geteilt haben.
Wie würde man das - ohne eine Beschlagnahme und Untersuchung - feststellen? Soweit ich weiß, wurde das Material an eine Reihe von Endgeräten geschickt und diese wurden dann beschlagnahmt.
Klar ist es blöd, wenn das Handy weg ist - aber viel mehr als unangenehm ist es ja nicht.
Die Straftat beinhaltet ja, dass Speichermedien - in dem Fall die Handys - benutzt werden.
Zitat von simiesimie schrieb:Pädagogisch problematisch, da man mit dem Beschlagnahmen der Handys auch diejenigen "bestraft" (nicht juristisch gesehen), denen später dann strafrechtlich wohl nichts vorgeworfen werden wird.
Ja, das ist unangenehm. Aber so laufen Ermittlungen ab. Das kann Dich zuhause treffen, weil irgend jemand mit Zugang zu Deinem Rechern damit was Verbotenes macht. Das ist blöd, aber was wäre die Alternative, den Sachverhalt zu klären?
Zitat von knopperknopper schrieb:Es wurde schließlich keiner ermordet oder schwer verletzt...
Aber es wurde damit unterstützt, dass ein Kind schwer misshandelt wurde. Das ist eine andere Liga als mal im Laden was mitgehen zu lassen
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich finde nur "schwere Straftat" etwas zu weit ausgeholt für diesen Fall
Das war auch nicht technisch zu verstehen, sondern dahingehend, dass es keine Bagatelle ist.


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15.04.2019 um 14:25
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber es wurde damit unterstützt, dass ein Kind schwer misshandelt wurde.
Auch das ist nur Spekulation. Wir wissen nicht was auf dem Bild zu sehen ist. Es könnte auch ein Selfie eines zwölfjärigen Kindes sein.


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15.04.2019 um 14:42
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Auch das ist nur Spekulation. Wir wissen nicht was auf dem Bild zu sehen ist. Es könnte auch ein Selfie eines zwölfjärigen Kindes sein.
Könnte. Aber genau das wird ja auch ermittelt. Hier kann man nur spekulieren - doch wenn eben der konkrete Verdacht auf eine entsprechende Straftat besteht, dann sind das die Folgen.
Die StA weiß darüber in jedem Fall besser bescheid, als jeder hier. Was aber irgendwie kaum einen abgehalten hat, der StA eine falsche Vorgehensweise zu unterstellen.

Momentan sind ein paar Handys weg. Mehr ist nicht passiert und dem steht eben das Problem gegenüber, bei so einer Sache den Sachverhalt zu ermitteln.
Es gibt ja einen belastbaren Grund, warum alleine der Besitz solchen Materials strafbar ist. Weil es möglichst keinen Markt für so etwas geben soll. Denn das Bestehen von Absatzmöglichkeiten fördert die Erstellung kinderpornografischer Inhalte.


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15.04.2019 um 14:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Momentan sind ein paar Handys weg.
Es ist schon noch bisschen schlimmer. Das Handy ist für viele etwas sehr privates. Evtl. mit Nacktbildern von sich selbst, des (ex)Partners oder der (ex)Partnerin. Dazu extrem persönliche Gespräche, quasi dein halbes Leben steckt in diesem kleinen Teil. Und jetzt wird das alles durchforstet(ich weiß es geht nicht viel anders, wenn man nachsehen will, ob das Bild weiter verbreitet wurde), was evtl. auch für völlig Unbeteilligte weitere Folgen haben kann.


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15.04.2019 um 14:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das Handy ist für viele etwas sehr privates. Evtl. mit Nacktbildern von sich selbst, des Partners oder der Partnerin. Dazu extrem persönliche Gespräche, quasi dein halbes Leben steckt in diesem kleinen Teil.
Genau. Und deswegen ist es auch gar nicht so einfach, das zu beschlagnahmen und zu durchsuchen.
Aber nenne doch einfach die Alternativen. Angenommen, später würde sich heraus stellen, dass so etwas häufiger passiert ist und dass es quasi ein Netzwerk gegeben hat. Dann käme die Forderung: Hätte die StA mal die Beweise gesichert, als sie noch da waren.

Ja, ein Smartphone kann private Daten enthalten. So wie ein Tagebuch oder sonstige private Dinge. Aber ein Smartphone ist auch schnell entsorgt und alle Beweise sind dann weg.
Ist es blöd, wenn ein Smartphone auch bei einem 14jährigen mal weg ist und ggf. peinliche Dinge drauf sind? Ja. Aber was sind die Alternativen, den Sachverhalt u ermitteln?


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