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Unbezahlte Probearbeit

138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Lohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 10:39
@cejar
Es handelt sich um keine Nebentätigkeit, ich rede ausschliesslich von Probearbeit, wenn Du da eine Grauzone siehst, bitte....les nochmal meine Beiträge, ich habe eindeutig erklärt, wovon ICH spreche, also lass es bitte, wenn ich wo daheim bin, dann ist es Arbeitsrecht......und Du weißt ja nicht mal, wozu Probearbeiten gut sein soll und wie es sich eigentlich definiert.
Zitat von cejarcejar schrieb:Und ob es die Regel ist ob es mehr Firmenwechsel aus der gesicherten Position oder durch Arbeitslosigkeit gibt, kann ich auf die schnelle keine Statistik finden, zumindest in meiner Branche gibt es selten Bewerbungen von Arbeitslosen, da es in meinem Beruf so einen Bedarf an Fachkräften gibt, das man immer einen Job hat (wenn man will).
wohl eher weniger aus der gesicherten Position heraus, denn man bekommt heutzutage eher seltener einen unbefristeten Vertrag, wenn man wechselt ;) außer natürlich, die wollen einen unbedingt und man will unbedingt weg.
So hier nochmal zur Klarstellung:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das stimmt nicht, dann ist es kein Probearbeiten, wenn die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann müsstest Du aber wissen, dass bezahlte Probearbeit als Arbeitsverhältnis gelten kann ;)
deshalb höchstens eine Aufwandsentschädigung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und nein, man arbeitet nicht, man leistet keine verwertbare Arbeitsleistung, vergleichbar mit regulären Mitarbeitern, zumindest sollte es so nicht sein. Es wird eigentlich zugeschaut und womöglich kleinere Teilaufgaben selbstständig und freiwillig erledigt, damit man als Probearbeiter einen Eindruck bekommt und der Arbeitgeber einen Eindruck bekommt.
jetzt alles klar, wovon ICH spreche? es handelt sich NICHT um eine Nebentätigkeit, wenn es sich nur um Probearbeit handelt. Man bekommt KEIN Arbeitsentgelt, man leistet keine Arbeitsleistung, es dient dem "Reinschnuppern" ausschliesslich.
Es wäre schön, wenn Du das, was ich poste in der Beurteilung meiner posts mit einbeziehen würdest, dann hättest Du mir nämlich keinesfalls Fehlinformationen unterstellt und dies sogar nochmal wiederholt. ich kenne den Unterschied zwischen Probearbeit und Nebentätigkeit, Du offensichtlich nicht.

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15.09.2019 um 11:07
@Tussinelda

Ich denke das kommt auf die Branche an. Als Student habe ich ein Probearbeit en in einer Bar gehabt, bei der ich eine komplette Schicht als Barkeeper arbeitete, lediglich kassieren durfte ich nicht. Auch bei der Ausgangssituation von einer Woche wird es sicherlich nicht bei einem beobachtenden Begleiten verbleiben.

Und insgesamt bleibe ich dabei, das ich Probearbeit für völlig daneben halte und ich dies bei uns auch nie einführen werde.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 11:13
@cejar
Du verstehst es immer noch nicht.
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich denke das kommt auf die Branche an.
nein
Zitat von cejarcejar schrieb:Als Student habe ich ein Probearbeit en in einer Bar gehabt, bei der ich eine komplette Schicht als Barkeeper arbeitete, lediglich kassieren durfte ich nicht.
das ist kein Probearbeiten, Du hast ja eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht (s.o.)
Zitat von cejarcejar schrieb:Und insgesamt bleibe ich dabei, das ich Probearbeit für völlig daneben halte und ich dies bei uns auch nie einführen werde.
tja, da würden Dir die meisten Personaler widersprechen ;)
aber jeder, wie er mag


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 11:28
Zitat von derstein2000derstein2000 schrieb am 11.09.2019:Ich habe daraufhin das Gespräch beendet. Der Typ war auch richtig angefressen das ich sozusagen die Zusage abgelehnt habe nur weil ich die Woche nicht bezahlt werde. Aber ganz ehrlich seine Ausage ist doch mehr als dreist oder? Wer weiß ob er nicht einfach jemand gesucht hatte um die bevorstehende Arbeitsbelastung zu überbrücken.

Was hält Ihr davon
Ich hätte genau so wie du gehandelt.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 12:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:tja, da würden Dir die meisten Personaler widersprechen ;)
aber jeder, wie er mag
Wenn Du meinst - Du scheinst meine Branche besser zu kennen als ich.

Ist ja nicht so das ich selbst schon ein paar Mal den Arbeitgeber gewechselt habe, ohne das dies je ein Thema war, ich würde den Headhunter auch auslachen, wenn er mir das je vorschlagen. Davon mal abgesehen, das ich im Jahr selber zwei bis vier Leute einstelle, da es in der Logistik eine recht hohe Fluktuation gibt, wenn Du ambitionierte Leute hast, habe ich ich eine Menge Kontakte zu anderen in meiner Position.

Ich habe irgendwo gelesen, daß Du im Betriebsrat bist, und ich glaube Dir, das es bei euch so ist oder in deiner Branche, darauf eine allgemeine Aussage zu treffen ist gewagt.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 12:08
@cejar
ich sprach auch nicht von Leuten in Deiner Stellung, da kommt das eher weniger vor.
Zitat von cejarcejar schrieb:darauf eine allgemeine Aussage zu treffen ist gewagt.
nee, ist es nicht, es wird gerne genutzt, von beiden Seiten, allerdings auch gerne mal von AG Seite ausgenutzt, da muss man dann vorsichtig sein. Und ich bin nicht nur in meiner "Branche" unterwegs und informiert ;)
Ich finde Deine Aussagen "gewagt", denn Du weißt nicht, was Probearbeit ist, Du hast eine Abneigung, ohne überhaupt zu wissen, worum es tatsächlich geht.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 12:19
@Tussinelda

Ich weiss nicht wieso Du mir immer wieder unterstellst, nicht zu wissen, was Probearbeit ist, so schwer ist googeln nicht - und so schwer findet man auch nicht, daß es viele Firmen die Probearbeit anders nutzen als angedacht


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 12:24
@cejar
ja, es gibt viele Firmen, die vieles machen, was arbeitsrechtlich nicht so ganz sauber ist. ich schrieb es hier
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:allerdings auch gerne mal von AG Seite ausgenutzt
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich weiss nicht wieso Du mir immer wieder unterstellst, nicht zu wissen, was Probearbeit ist
weil Du Probearbeit immer wieder falsch definierst, deshalb.


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15.09.2019 um 12:29
Zitat von cejarcejar schrieb:Und nun muss man auch unterscheiden - gehst Du nur mal durch die Firma, schaust Dir das eine oder an, sozusagen ein Schnuppertag (wird of tauch genauso genannt) fällt es nicht unter eine Arbeitstätigkeit. Verrichtest Du eine verwertbare Tätigkeit die über "Kleinstaufgaben" hinaus geht - was die Firma des TE bei einer Woche wohl durchaus zuzutrauen ist - reden wir tatsächlich von Arbeit, die gesetzlich zumindest mit dem Mindestlohn vergütet werden MUSS und dann bei einer bestehenden Festanstellung zu einer fristlosen Kündigung führen kann sprich wenn Du Dir eine Woche Urlaub nimmst und bei einer anderen Firma arbeitest, die in Konkurrenz zu Deiner eigenen steht)
Ich denke ich habe den Unterschied hier deutlich gemacht - bzw klar formuliert, daß bei einer Probearbeit nicht wirklich gearbeitet wird, doch haben meine Googleergebnisse gezeigt, daß es in der Praxis oft anders gehandhabt wird, vor allem in der Gastronomie und im Einzelhandel, was ich in der Gastronomie auch selber erleben durfte.

Das alles ändert aber nichts an meiner ursprünglichen Aussage, das ich der Meinung bin, daß es ein solches Instrument nicht benötigt.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 13:15
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich denke ich habe den Unterschied hier deutlich gemacht
ja, heute morgen, nach diversen Erklärungen und google ;)
und hast es dann gleich wieder zunichte gemacht, mit Deinem persönlichen Beispiel ;)
Zitat von cejarcejar schrieb:Das alles ändert aber nichts an meiner ursprünglichen Aussage, das ich der Meinung bin, daß es ein solches Instrument nicht benötigt.
ja das kannst Du doch sein, es sehen aber eben einige ganz anders......und Du betrachtest eh nur die möglichen negativen Seiten, von daher......


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 13:43
@starkiller69
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb am 11.09.2019:Du bist mein Held des Tages! Viel zu viele Leute lassen sich ausnutzen, fallen auf leere Versprechungen rein und Ausbeuter profitieren davon.
Als genau das sehe ich den Typen auch.
Ungelernte nennt man Hilfsarbeiter, und die werden bezahlt - von Anfang an. Sie erhalten auch keine Ausbildung, denn das wäre eine Lehre, sondern sie werden eingeschult. Das bedeutet in den meisten Fällen, nur mal kurz für eine bestimmte Tätigkeit eingewiesen. Bis die nächste Tätigkeit gemacht werden soll und dann eine neue Einweisung erfolgt.
Solchen Arbeitern wird auch nicht jedesmal etwas vom Lohn abgezogen, weil sie gerade etwas Neues erfahren.

Ganz abgesehen ist der/die TE ja vom Fach. Hier von "nichts können" zu sprechen, ist eine Frechheit, und davon auszugehen, jemanden in der Buchhaltung in einer Woche anzulernen, eher naiv. Ginge das so leicht, erübrigten sich ja sämtliche Handelsschulen und -akademien.
Zitat von starkiller69starkiller69 schrieb am 11.09.2019:Und am nächsten Tag hieß es dann, man hätte sich gegen mich entschieden.
Genau das meine ich. Diese Tour ist leider üblich. So kommt man kostenlos an eine Putzkraft.



@derstein2000
Nachdem der Herr ja jemanden sucht, ist das Argument, von einer Einschulung hätte er keinen Nutzen, der reinste Hohn.

Hast Du schon mal daran gedacht, dass der Dich reinlegen wollte? Er wäre weder der erste noch der einzige, der auf eine solche Idee verfiele. Gar nicht vorhatte, dich danach anzustellen? Sondern auf diese Art und Weise kostenlos Hilfskräfte oder Urlaubsvertretungen rekrutiert? Nach der Woche passt dann ein so gewonnener Mitarbeit doch nicht so recht ins Team und darf wieder gehen?
Ohne Geld, eventuell sogar noch mit Zusatzausgaben, weil man Öffis benutzen müsste.

Trage den Fall doch mal einem Arbeitsamt oder einem Staatsanwalt vor. Mit der Bitte, Deinen Verdacht zu überprüfen. So eine Verdachtsäußerung ist nicht strafbar. Und wer weiß, vielleicht ist der Typ ja schon bekannt.


@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 11.09.2019:Deine harsche Reaktion war aber unklug
Von einem "harschen" Ton steht da aber nichts. Nur vom Ablehnen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 11.09.2019:Vielleicht wollten sie sehen, ob Du Dir für solche Arbeiten zu schade bist? Wer weiß schon, wie der Tag lief. Und ob es eben jemand anderen gab der besser passte.
Besser passte? Wozu? Zum Putzen? Ja, gibt es. Diese Leute heißen Putzkräfte und werden fürs Putzen bezahlt. Sie werden nicht mit der Vorspiegelung einer anderen Tätigkeit angelockt.
Wenn jemand in mein Team passen soll, dann prüfe ich die dazu benötigten Qualitäten, aber nicht irgend etwas anderes., schon gar nicht, nur das und einen ganzen Tag lang.
Es wurde ja keine Minute damit verschwendet, die angeblich zu besetzenden Arbeitsbereiche zu betrachten.


@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb am 11.09.2019:sollte ich mir mal drei Tage lang die Einrichtung ansehen
Es ist auch ein erheblicher Unterschied, ob ich mir einen Job wirklich nur anschaue oder tatsächlich 8 h lang dort arbeite, und das womöglich fernab meines angeblichen Einsatzbereiches, also zb putze, statt Buch halte.
Wenn ich nur zugucke, ist keine Bezahlung fair, aber wenn ich wirklich arbeite, ist es Ausbeutung.



@josie321
Zitat von josie321josie321 schrieb am 11.09.2019:Er kann dich kündigen,wenn er mit deiner Arbeit nicht zufrieden ist aber ausbezahlen muß er dich trotzdem!
So ist es. Die Probezeit dient ja dazu, jemanden problemlos und ohne Angaben von Gründen zu kündigen bzw nicht weiter beschäftigen zu müssen, und bietet denselben Schutz auch dem Arbeitsnehmer, der seinerseits ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Zeit kündigen kann.
Aber solange er dem Betrieb seine Arbeitsleistung zukommen lässt, muss er dafür bezahlt werden (Ausnahme: Schnuppertage oder mal ein Tag zur Probe).



@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb am 11.09.2019:vor allem würde ich mich veralbert vorkommen, wenn es danach heißt, dass es doch nichts geworden ist.
Mir käme da sofort der Verdacht, dass die/der nächste Kandidat/in für eine unbezahlte Probewoche schon in der Warteschleife hängt.



@cejar
Zitat von cejarcejar schrieb:für so etwas gibt es ja gerade die Probezeit, in der man entscheiden kann,ob es passt oder nicht.
Seh ich auch so. Du als Arbeitsgeber weißt ja, wie der Hase läuft und wie sich ein anständiger Arbeitsgeber zu verhalten hätte.
Auch eine Probezeit ist Arbeitszeit, eben mit diversen Erleichterungen, wenn einer der beiden Seiten doch nicht will.
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich sehe denn Sinn dieses Probearbeitstages nicht
Ich sehe einen, aber keinen sehr großen. Denn einen Tag lang kann sich jede Seite zusammen reißen. Ein Tag alleine täuscht eben gewaltig. Weshalb es ja auch eine echte Probzeit von einem Monat gibt. Innerhalb eines Monats fällt doch wesentlich mehr an und auf.



@Zyra
Zitat von ZyraZyra schrieb:Ich kann nachvollziehen, dass es im ersten Moment nach ausnutzen klingt,
Nicht die eine Woche klingt nach Ausnutzen, sondern die Bezahlungsunwilligkeit. Wenn das in Deiner Gegend so üblich ist, dann ist das übel, sehr, sehr übel.
Und wenn man das für okay hält, muss man sich nicht wundern, dass Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten werden. Das ein Arbeitgeber versucht, auszunutzen, ist logisch, dass aber ein Arbeitnehmer das für in Ordnung befindet, hochgradig verwunderlich.
Zitat von ZyraZyra schrieb:aber es hat auch für den potenziellen Arbeitnehmer Vorteile
Die Vorteile einer Probezeit sind bekannt, die Vorteile einer unbezahlten Probezeit entziehen sich mir allerdings.



@Eisenhut
Zitat von EisenhutEisenhut schrieb:Ich hatte mal (als Langzeitarbeitsloser) ein Probearbeiten von einer Woche, das Jobcenter war im Bilde davon und es wurde eine Einfühlungszeit mit Eingliederungsvereinbarung (sprich Maßnahme) ganz offiziell und mit Versicherungsschutz durch das JC daraus.
Durchaus okay, da es ja auch im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme geschieht. Was nicht ganz das Gleiche ist, wie sich selbst einen Job suchen.

Ich hatte mal eine Probzeit in einem Betrieb, weil ich einfach Arbeit suchte. Die Probezeit dauerte einen Monat und war selbstverständlich bezahlt, schließlich arbeitete ich ja auch - ungelernt, aber dennoch.
Nach einer Woche kündigte ich von mir aus, weil mir die Arbeit, genauer gesagt, die Arbeitnehmer unfreundlichen Umstände nicht gefielen. Kein Problem. Dafür gibt es ja eine Probezeit. Bezahlt wurde übrigens jede Stunde, auch die Zeit, in der mir erklärt wurde, was zu tun ist.
So sieht das anständigerweise aus.
Ich sehe auch keinen Grund zur Veranlassung, mir Ausbeutermmethoden schön zu reden.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 14:24
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Es ist auch ein erheblicher Unterschied, ob ich mir einen Job wirklich nur anschaue oder tatsächlich 8 h lang dort arbeite, und das womöglich fernab meines angeblichen Einsatzbereiches, also zb putze, statt Buch halte.
Wenn ich nur zugucke, ist keine Bezahlung fair, aber wenn ich wirklich arbeite, ist es Ausbeutung.
es geht ja eben NICHT ums echte Arbeiten.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Trage den Fall doch mal einem Arbeitsamt oder einem Staatsanwalt vor. Mit der Bitte, Deinen Verdacht zu überprüfen. So eine Verdachtsäußerung ist nicht strafbar. Und wer weiß, vielleicht ist der Typ ja schon bekannt.
welchen Fall denn? Es gibt keinen. Es ist nicht nachzuweisen, dass er richtig hätte arbeiten müssen, somit kann es sich durchaus um Probearbeit gehalten haben, nachprüfbar ist das nicht.
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Aber solange er dem Betrieb seine Arbeitsleistung zukommen lässt, muss er dafür bezahlt werden (Ausnahme: Schnuppertage oder mal ein Tag zur Probe).
und darum geht es hier, Probearbeiten....hier scheinen einige nicht in der Lage zu sein, das zu unterscheiden
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Nicht die eine Woche klingt nach Ausnutzen, sondern die Bezahlungsunwilligkeit.
wenn Probearbeit bezahlt würde, wäre es keine Probearbeit.....
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Ich sehe auch keinen Grund zur Veranlassung, mir Ausbeutermmethoden schön zu reden.
und ich sehe keinen Grund, hier zu dramatisieren.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 14:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:oder im Urlaub oder wenn man Überstunden abfeiert,
Nope!

Dazu gibt es aber auch ziemlich klare Gesetze. Während des Urlaubes enthält der AN ja sein Entgelt vom AG und kann entsprechend nicht woanders eine Tätigkeit ausüben und entspricht auch nicht dem, wozu Urlaub dienen soll. Und auch Krankmachen und woanders arbeiten geht nicht.
Deshalb untersagt das Bundesurlaubsgesetz dem Arbeitnehmer, während der Zeit des Urlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck zuwider laufen würde (§ 8 BUrlG). Dieses Verbot zielt nicht nur auf Tätigkeiten ab, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Betätigungen, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Urlaubszweck zuwider laufen
Hilft hingegen eine im Bürodienst tätige kaufmännische Angestellte während ihres Urlaubs in einem anderen Büro aus, so dürfte eine mit § 8 BUrlG unvereinbare Tätigkeit vorliegen.
Sanktionen: Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch

Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verbot des § 8 BUrlG so kann weder der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung kürzen, noch entfällt hierdurch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung.

Als Sanktionen kommen aber Schadensersatzansprüche oder ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Unter Umständen kommt auch eine Kündigung in Frage.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/keine-erwerbstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs_76_127184.html


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 14:36
Zitat von InterestedInterested schrieb:Dazu gibt es aber auch ziemlich klare Gesetze. Während des Urlaubes enthält der AN ja sein Entgelt vom AG und kann entsprechend nicht woanders eine Tätigkeit ausüben und entspricht auch nicht dem, wozu Urlaub dienen soll. Und auch Krankmachen und woanders arbeiten geht nicht.
:cry:
es wird keine Tätigkeit ausgeübt....wie oft eigentlich noch?
Genauso, wie man ein Bewerbungsgespräch im Urlaub haben kann, oder an einem Tag, an dem man Überstunden abbaut oder frei hat (ich erwähnte alles!), kann man im Urlaub auch Probearbeiten. Es ist nämlich keine Erwerbstätigkeit und auch nicht darauf ausgerichtet.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 14:37
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht ja eben NICHT ums echte Arbeiten.
Doch, darum geht es. Der/die TE schaut dort nicht vorbei, um sich unterhalten zu lassen oder eine echte Ausbildung zu erhalten.
In dem Moment, in dem jemand mit anpackt, arbeitet er. Egal, was. Noch dazu, der/die TE vom Fach ist, somit sehr ECHTE Arbeit abliefert.

Wie ich schon schrieb, solange jemand nur zusieht, kann man das unentgeltlich handhaben, aber eine ganze Woche lang wird es nicht beim nur beim Zusehen bleiben. Zumal kein Arbeitgeber aufgrund des Zusehenlassens seiner Probanden feststellen kann, wie gut die arbeiten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt keinen.
Der Fall ist der vom TE geschilderte. Es gibt also einen. Ob das kriminell ist, kann dann ein Anwalt entscheiden. Und ja, dazu sind sie da. Kenne jede Menge kleinerer Problem, die angetragen und auch angehört werden. Wie gesagt, einen berechtigten Verdacht darf man immer äußern. Dieser liegt hier sehr wohl vor.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und darum geht es hier, Probearbeiten....hier scheinen einige nicht in der Lage zu sein, das zu unterscheiden
Es geht um ProbeARBEITEN. Hier ist nur eine nicht in der Lage, das zu unterscheiden.

Das Risiko, dass jemand seine Arbeit nicht richtig machen könnte, geht man als Arbeitsgeber mit jedem ein. Dennoch hat auch so ein Arbeiter ein Recht auf Entlohnung, solange er im Betrieb etwas arbeitet. Egal, ob diese Arbeit allen gefällt oder nicht. Sollte es nicht passen, kann der Arbeitgeber jederzeit einen solchen Arbeitsnehmer innerhalb der Probezeit sofort entlassen. Dazu gibt es die Probezeit, nicht, um Kosten zu sparen und sich Sklaven zu halten.
Dieses Recht schießt daher nicht ein, eine Bezahlung zu verweigern oder erst gar nicht anzubieten.

Hier ist ebenfalls nur eine nicht in der Lage, das zu unterscheiden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es wird keine Tätigkeit ausgeübt....wie oft eigentlich noch?
Es wird eine ausgeübt, wie oft eigentlich noch?


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 14:42
@Tussinelda

Ein Bewerbungsgespräch ist etwas völlig anderes und ein Probearbeiten ist selbstverständlich auf Erwerb ausgerichtet, worauf denn sonst? - und den § zum Urlaub habe ich verlinkt. Man kann während des Urlaubs kein Probearbeiten absolvieren - sollte man zumindest nicht und muss ansonsten mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Ich meine, der § ist recht eindeutig


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15.09.2019 um 14:49
@off-peak
damit ist aber kein Arbeiten im eigentlichen Sinne gemeint, weil es dann ja keine Probearbeit mehr wäre.
Ich war wegen so was schon vor Gericht als Betriebsrat. Da hat auch jemand nicht verstanden, was Probearbeit ist, in dem Fall der Arbeitgeber.

@Interested
auf Erwerb ausgerichtet hat eine andere Bedeutung. Es bedeutet, dass man mit der geleisteten Arbeit einen finanziellen Gewinn erzielt. Das tut man aber nicht, wenn man Probearbeitet, auch dann nicht, wenn man dann womöglich den Job bekommt. Da man für die Arbeit nicht bezahlt wird und auch keinen Gewinn für sich erwirtschaftet


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15.09.2019 um 14:52
@Tussinelda

Findet das Probearbeiten während des Urlaubes statt, bezieht man sein Geld von seinem eigentlichen AG dafür und kann nicht zeitgleich seine Arbeitskraft einem anderen zur Verfügung stellen und während des Urlaubes schon gar nicht. Und eine Bezahlung findet nur deshalb nicht statt, weil es sich dann um ein offizielles Arbeitsverhältnis handeln würde. Nur ALG2 Bezieher sind über das Jobcenter abgesichert in dem Moment. Auf die Gefahren eines Unfalls bei einer Probearbeit will ich gar nicht erst eingehen. Auch hier gibt es klare gesetzl. Vorgaben. Also erzählt den Leuten hier bitte nicht, sie könnten einfach im Urlaub irgendwo probearbeiten. Können sie - fliegt das auf, haben sie empfindl. Konsequenzen zu tragen.


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 15:00
Was ist konkret zu empfehlen, wenn man Probearbeiten möchte?

Wenn man rechtlich auf Nummer sicher gehen möchte, dann sollte man mit dem Arbeitgeber über das geplante Probearbeiten sprechen und eventuell unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin bereits durch Kündigung beendet worden ist, dann dürfte dies noch am ehesten möglich sein. Ansonsten bleibt nur, darauf zu hoffen, dass man nicht erwischt wird.

Fazit, was sollte man beim Probearbeiten im Urlaub beachten?

Rechtlich ist das Probearbeiten im Urlaub nicht erlaubt. Am besten ist es, wenn man sich mit dem Arbeitgeber entsprechend einigt. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. dies sollte man nicht unnötig riskieren.
http://seismart.de/freizeit-basteln/kurios/kann-ich-im-urlaub-probearbeiten-was-muss-ich-dabei-beachten/

Vielleicht verdeutlicht es Dir das noch einmal! Es ist ganz klar gesetzlich geregelt!


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Unbezahlte Probearbeit

15.09.2019 um 15:10
@Tussinelda
Seid einer Seite wirst du nun schon korrigiert, kannst du allmählich kleinbei geben?


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