emz schrieb:Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, muss ich auch unterschreiben.
Na ja, da unterschreibst du, dass du der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilst. Damit kann die Werkstatt dann beweisen, dass du sie beauftragt hast, und sie kann dich, falls du die Reparatur nicht bezahlen solltest, etwa behauptest, du habest doch gar keinen Auftrag erteilt, auf Bezahlung verklagen. Aber du unterschreibst nicht, dass du auf Schadensersatz verzichtest, wenn die Werkstatt dein Auto ruiniert.
Was man beim Impfen unterschreibt, nämlich Einverständnis mit der Impfung und Aufgeklärtwordensein über Risiken und Nebenwirkungen, dient dem gleichen Zweck:
Damit sichern sich Impfzentrum oder Arztpraxis ab, falls der Patient später, wenn es doch mal zu Beschwerden (in jedem Sinne ) gekommen ist, behauptet, er habe die Impfung ja gar nicht gewollt oder sei über sie gar nicht richtig aufgeklärt worden, hätte sich gar nicht erst impfen lassen, wenn er richtig aufgeklärt worden wäre etc. pp.
Einen Haftungsausschluss für eine unsachgemäß durchgeführte Impfung oder Verwendung einer falschen Impfstoffmenge bzw. eines kontaminierten Impfstoffs und dergleichen unterschreibt man damit aber nicht, falls man genau deshalb gesundheitliche Probleme davongetragen haben sollte.