Walddrölfchen schrieb:Ich habe mittlerweile leider absolut das Vertrauen verloren. Zu oft wurde ich abgewimmelt, woandershin verwiesen, bekam unterschiedliche oder falsche Aussagen. Ich habe geschmackloses, unfassbares und meldewürdiges erlebt.
Ich verstehe dich sehr gut und kann deinen Frust und Ärger nur zu gut nachvollziehen. Habe selber Pflegegrad 3 (letztes Jahr erkämpft, mit Anwalt, vorher hatte ich Grad 2, was absolut nicht ausreichte).
Wie du schreibst, man wird abgewimmelt, versucht, woanders hin zu verweisen, unterschiedliche und auch falsche Aussagen von allen offiziellen Stellen - echte Hilfe? Fehlanzeige!
In diesen letzten Jahren habe ich so ziemlich auf die harte Tour lernen müssen: Du musst dir selber helfen, denn andere tun es nicht, auch wenn es dir laut Gesetz 100 mal zusteht.
Selber helfen heisst zunächst mal, die entsprechenden Gesetzestexte lesen und verstehen - einfach, damit du weisst, was dir zusteht, und auch, was nicht. Und sich niemals auf Aussagen anderer verlassen, die oft eben auch nur Halbwissen haben oder die es schlicht nicht interessiert.
Grade, wenn es um Erhöhung des Pflegegrades geht, weiss ich mittlerweile, daß eine solche von der Kasse zunächst mal grundsätzlich abgelehnt wird. Also kann ich nur jedem raten, dafür einen Anwalt, spezialisiert auf Pflegerecht, zu bemühen. Im Normalfall zahlst du den Anwalt nur dann, wenn die Erhöhung von der Kasse genehmigt wird, eine Art Erfolgsprämie. Hat er keinen Erfolg mit Widerspruch, dann gehts in die nächste Instanz, solange, bis der Erfolg da ist.
Da zwischen dem Antrag auf Erhöhung bis zur Genehmigung einige Monate vergehen, und du die Zahlung rückwirkend bekommst, kann daraus der Anwalt gut bezahlt werden und es ist noch Geld übrig.
Mit dem Entlastungsbetrag ist es wirklich schwierig, in welchem Bundesland bist du? Generell sind alle Pflegedienst, die diesen Betrag abrechnen dürfen, extrem überlastet, daher ist kaum Hilfe findbar. In einigen Bundesländern, z.B. hier in BW ist es seit Anfang 2025 möglich, einfach jemanden einzustellen, z.B. für Hausarbeit, und diesen dann über den Entlastungsbetrag abzurechnen.
Auch ist der Entlastungsbetrag vom Vorjahr noch gültig, d.h. wenn du den letztes Jahr nicht in Anspruch nehmen konntest, kannst entweder das gesamte letzte Jahr oder nur 6 Monate (das scheint unterschiedlich nach Land zu sein) abrechnen.
Wenn ich das richtig sehe, wäre es das wichtigste, daß dein Vater einen höheren Pflegegrad bekommt. Dafür würde ich umgehend einen entsprechenden Anwalt hinzuziehen (Namen gerne per PN), der sich um alles kümmert und in die Wege leitet. Dort bekommst du auch juristisch korrekte Auskünfte.
Damit das hier nicht zu lang wird, wenn du Fragen hast, schick mir gerne PN.
Ich wünsche dir viel Kraft!