Die Pflege meiner Lieben
gestern um 09:11@puzzlepiece
Das ist so nicht mehr richtig, auch in Baden-Württemberg würde das ganze Prozedere deutlich vereinfacht, ich habe gerade mal Google angeworfen.
Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende
Ich finde die Seite ist recht gut aufgebaut und beantwortet so ziemlich alle Fragen.
Bei uns finden sich sogar bei Kleinanzeigen schon Gärtner, die das unter dem Label "Nachbarschaftshilfe" anbieten.
Das ist so nicht mehr richtig, auch in Baden-Württemberg würde das ganze Prozedere deutlich vereinfacht, ich habe gerade mal Google angeworfen.
Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann. Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.Dein Sohn kann ebenfalls wie in NRW nicht als Hilfe angegeben werden, aber jeder andere nicht Verwandte und somit hätte man 131€ mehr monatlich zur Verfügung.
Die Landesregierung reagierte mit der Anpassung der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) im Dezember 2024 auf die veränderten Bedarfe in der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur und ermöglicht niedrigschwellige, nachbarschaftliche Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Quartier.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die zu betreuende Person, sie kümmern sich und ermöglichen Teilhabe. Konkret helfen sie beispielsweise dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen bei der Haushaltsführung, gestalten Freizeit und kaufen ein.
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Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird individuell zwischen der/dem Einzelhelfer/in und der zu unterstützenden pflegebedürftigen Person abgestimmt. Der Betrag ist nicht gesetzlich festgelegt, die Erfahrung zeigt, dass ein Entschädigungsbetrag zwischen 12,50 Euro und 20,00 Euro in der Stunde häufig vereinbart wird.
Ich finde die Seite ist recht gut aufgebaut und beantwortet so ziemlich alle Fragen.
Bei uns finden sich sogar bei Kleinanzeigen schon Gärtner, die das unter dem Label "Nachbarschaftshilfe" anbieten.
