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Die Pflege meiner Lieben

310 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freunde, Krank, Angehörige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Pflege meiner Lieben

15.02.2026 um 09:11
@puzzlepiece
Das ist so nicht mehr richtig, auch in Baden-Württemberg würde das ganze Prozedere deutlich vereinfacht, ich habe gerade mal Google angeworfen.

Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann. Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.

Die Landesregierung reagierte mit der Anpassung der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) im Dezember 2024 auf die veränderten Bedarfe in der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur und ermöglicht niedrigschwellige, nachbarschaftliche Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Quartier.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die zu betreuende Person, sie kümmern sich und ermöglichen Teilhabe. Konkret helfen sie beispielsweise dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen bei der Haushaltsführung, gestalten Freizeit und kaufen ein.
...
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird individuell zwischen der/dem Einzelhelfer/in und der zu unterstützenden pflegebedürftigen Person abgestimmt. Der Betrag ist nicht gesetzlich festgelegt, die Erfahrung zeigt, dass ein Entschädigungsbetrag zwischen 12,50 Euro und 20,00 Euro in der Stunde häufig vereinbart wird. 
Dein Sohn kann ebenfalls wie in NRW nicht als Hilfe angegeben werden, aber jeder andere nicht Verwandte und somit hätte man 131€ mehr monatlich zur Verfügung.
Ich finde die Seite ist recht gut aufgebaut und beantwortet so ziemlich alle Fragen.

Bei uns finden sich sogar bei Kleinanzeigen schon Gärtner, die das unter dem Label "Nachbarschaftshilfe" anbieten.


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Die Pflege meiner Lieben

16.02.2026 um 07:29
Zitat von JebaJeba schrieb:Das ist so nicht mehr richtig, auch in Baden-Württemberg würde das ganze Prozedere deutlich vereinfacht,
@Jeba
Danke!
Es lohnt sich zu schauen, was im jeweiligen Bundesland angeboten wird!


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Die Pflege meiner Lieben

17.02.2026 um 01:20
@Jeba
Lieben Dank für Deine informative Antwort. Sorry das ich erst heute antworte, bin zur Zeit etwas eingespannt.
Habe diese Information mit den "ehrenamtlichen Helfer" in einer 1-Zeiler Mitteilung in einer amtlichen Mitteilung gelesen. Gegoogelt, was/wer ein ehrenamtlicher Helfer, nichts gefunden. Wenn ich es richtig verstehe, kann das jeder sein?
Es geht z. B. auch um Fahrten zum Arzt.
Wir leben im Ländlichen, Ärzte weit weg. Die heutige Fahrt mit dem Taxi zum Radiologen: 120€.
Eigentlich hat sich hier noch kein Nachbar angeboten, alle jung, alle Kinder, aber gefragt habe ich auch nicht.

Gärtner kann man hier gar nicht finden (zu den normalen Preisen 48€ die Stunde (letztes Jahr) (Hecke 10m), paar Sträucher, bisschen Pflanzen, kommt keiner.
Liebe Grüße


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17.02.2026 um 07:07
Zitat von puzzlepiecepuzzlepiece schrieb:Wenn ich es richtig verstehe, kann das jeder sein?
Es geht z. B. auch um Fahrten zum Arzt.
Ja genau, Du könntest eine Annonce aufgeben oder im weiteren Verwandten- und Bekanntenkreis fragen. Ich finde es tatsächlich mittlerweile super praktisch damit. Auch Abiturienten/Studenten suchen oft ein Möglichkeit ein paar Euro dazu zu verdienen und freuen sich, wenn sie eine wirkliche Hilfe sein können. Schwarzes Brett im Supermarkt oder Onlinegruppen im Ort, es gibt viele Möglichkeiten Hilfe zu suchen.
Wenn wir mal eine Gartenhilfe suchen ist das für regelmäßig kaum machbar, die Leute findet man aber schon für einzelne Arbeiten.
Da gibt es für 15€ - 20€ die Stunde genug Interessenten.
Natürlich keine Gärtner / Galabauer, aber die braucht es ja nicht zum Hecke schneiden.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr was findet!


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17.02.2026 um 09:11
Zitat von puzzlepiecepuzzlepiece schrieb:Es geht z. B. auch um Fahrten zum Arzt.
wusste ich noch gar nicht, dass es das gibt.


@Jeba
ich bin in so einer Situation, dass ich eine ältere Frau ab und zu ins Krankenhaus oder zum Arzt fahre.
Wie und wo könnte ich oder die Frau jetzt diese finanzielle Hilfe beantragen? Sie hat Pflegestufe 1


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17.02.2026 um 13:54
@Optimist

Am einfachsten ist es, das kurz mit der jeweiligen Pflegekasse telefonisch abzuklären. Je nach Bundesland musst Du angeben, was Dich zu dieser Aufgabe befähigt, also ob Du eventuell aus dem sozialen Bereich kommst, ansonsten gibt es auch wie schon geschrieben Kurse, oft online oder ein Erste Hilfe Kurs oder auch nur dass man angeben muss, bestimmte Richtlinien gelesen zu haben und zu kennen - wie gesagt unterschiedlich je nach Bundesland, aber auch das sagt Euch die Kasse.

Dann müsst Ihr einen Beleg schreiben über diese Fahrt, das übliche, beide Namen eintragen, die Leistung so nach dem Motto "ich bestätige für einen Arztbesuch am 01.01.26, Fahrt, Benzin, Unterstützung, 2 Stunden etc...eine Aufwandsentschädigung von z.B. 30€ erhalten zu haben".
Diese Belege reicht die Person bei Ihrer Kasse ein und bekommt pro Monat bis zu 131,-€ dafür. Oder halt angespart, manche Monate mehr, manche weniger, die 131,-€ sind der Durchschnitt.
Das gleich fürs Einkaufen gehen, die Person bei einem Termin begleiten, mal den Rasen mähen, wie auch immer. Ich glaube einige Kassen haben da auch Vordrucke für.


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Die Pflege meiner Lieben

17.02.2026 um 14:17
@Jeba
aha, alles klar - vielen Dank.
Wie ich sehe ist es mit einiger Bürokratie verbunden, wie so vieles in D. 😉
Aber in solch einem Fall muss es wohl auch so sein.


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17.02.2026 um 14:26
@Optimist
Ich denke das hört sich tatsächlich schlimmer an, als es ist. Telefonat mit Kasse, dann die Befähigung feststellen, wie auch immer, das ist ja einmalig.
Dann nur einen Beleg nach der jeweils erbrachten Hilfe, das ist ja logisch, dass die da was haben wollen.
Leider wird drauf gebaut, dass viele das eben gar nicht nutzen, sonst könnte man den Betrag ja einfach auf das Pflegegeld aufschlagen.
Ich würde da keinen Cent von verfallen lassen, ich bin da sehr eigen und lass mich von ein bißchen Bürokratie nicht abschrecken 😉


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23.02.2026 um 00:18
Kann auch eine Privatperson das Geld bekommen?
Nur Meck­lenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg erlauben, dass der Entlastungs­betrag auch an Ehren­amtliche wie Nach­barn gezahlt wird. Die Personen dürfen nicht mit den Pflegebedürftigen eng verwandt oder verschwägert sein, müssen sich bei den Pflegekassen registrieren und an einer mehr­stündigen Schulung teilnehmen. Dann kann eine vorhandene Haus­halts­hilfe oder unterstützende Nach­barin den Entlastungs­betrag erhalten. Anderen­orts darf das Geld nur an zugelassene Dienste gehen, nicht an Privatpersonen
Quelle: https://www.test.de/Entlastungsbetrag-pflege-6242425-0/#:~:text=Kann%20auch%20eine%20Privatperson%20das,stehen%20ihnen%20Rentenleistungen%20daf%C3%BCr%20zu.

Nach diesem Artikel schließen viele Bundesländer private Hilfe leider aus. Ähnliche Erfahrung mussten wir auch feststellen


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Die Pflege meiner Lieben

23.02.2026 um 00:42
??? Hier lief gerade ein Kurs ??

Und hier sagt die Lamndesseite was anderes:
Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Auch Nachbarschaftshelfer*innen können pflegebedürftige Personen unterstützen. Diese kann sowohl den pflegebedürftigen Menschen zugutekommen, als auch den (meist angehörigen) pflegenden Personen. Das Ziel von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und der Nachbarschaftshilfe ist es, pflegebedürftigen Personen zu helfen, möglichst lange in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu bleiben sowie Pflegepersonen zu entlasten.
Wenn Sie sich ehrenamtlich betätigen und pflegebedürftige Personen unterstützen wollen, bietet Ihnen die Nachbarschaftshilfe eine entsprechende Möglichkeit. Bei der Unterstützung handelt es sich nicht um eine professionelle Leistungserbringung, sondern es stehen Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft im Vordergrund.

Folgende Aufgaben können von einem*r Nachbarschaftshelfer*in zum Beispiel übernommen werden:

Begleitung zu Arzt und anderen Terminen
Einkäufe tätigen
Hilfe im Haushalt
gemeinsame Freizeitgestaltung

Die Pflegebedürftigen können diese ergänzende Unterstützung im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrages (§ 45 b SGB XI) mit der Pflegekasse abrechnen und den Nachbarschaftshelfer*innen eine Aufwandsentschädigung von maximal 8 € pro Stunde bezahlen. Hierfür müssen die Hilfestellungen durch eine*n registrierte*n Nachbarschaftshelfer*in erbracht werden. Für die Registrierung ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/AfoeVO/UnterstuetzungImAlltag/InfoNachbarschaftshelfer

Kurs gibt es zB da:
Nachbarschaftshilfekurse

Einsamkeit vor allem im hohen Alter ist ein zunehmendes Problem in unserer Gesellschaft und verschärfte sich während der Pandemie erheblich. Ältere Menschen sind aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oft auf ihr unmittelbares Umfeld angewiesen. Nachbarschaftshilfekurse richten sich an Privatpersonen ohne fachliche Ausbildung im Bereich der Kranken- oder Altenpflege, die Pflegeversicherte im häuslichen Umfeld und im Alltag unterstützen möchten.

Die Inhalte des Kurses ermöglichen eine sichere Betreuung und sind Voraussetzung für eine Honorierung der geleisteten Unterstützung durch die Pflegekassen. Finanziert wird der Kurs ebenfalls über die Pflegekasse und ist daher für die Teilnehmenden kostenlos. Im Anschluss erhalten sie einen Nachweis zur Vorlage bei der Pflegekasse.

Mit der Teilnahme an dem Nachbarschaftshilfekurs können die Teilnehmenden bedürftige Menschen versiert begleiten und dafür über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse honoriert werden. Die Kurse finden nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen statt (Vorgabe der Pflegekassen). Die Anmeldung ist verbindlich.
Quelle: https://www.johanniter.de/juh/lv-nord/rv-schleswig-holstein-sued-ost/unsere-standorte-einrichtungen-in-schleswig-holstein-sued/ost/einrichtung-detailseite/fortbildungszentrum-pflege-und-soziales-3143/



Das Problem ist doch nur folgendes:

Familia A müßte Nachbar B rüberkommen
Familie B müßte Nachbar A rüberkommen


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23.02.2026 um 01:20
@abbacbbc
@Lanza


Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und genau das bestätigen was @Lanza sagt. Eine wesentliche Rolle ob es am Ende wirklich über die Nachbarschaftshilfen geht hängt von Bundesland ab.

Und dann gib es auch noch Hürden bei den Krankenkassen ( DAK ) z.b ich kenne mich da schon aus Pflege seit 5 Jahren.

Es ist schon eine Schande diese bürokratie.


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23.02.2026 um 05:39
Ich kann nur für NRW und wie ich für puzzlepiece rausgesucht hatte auch Baden-Württemberg sprechen, hier ist es im Rahmen der Nachbarschaftshilfe möglich. Es kommen also anscheinend schon einige Bundesländer zusammen.


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23.02.2026 um 14:52
In Schleswig-Holstein benötigt der Nachbarschaftshelfer ein Zertifikat über eine entspr. absolvierte Schulung. Erst dann ist eine Registrierung möglich, um für geleistete Hilfe eine Aufwandsentschädigung von - sage und schreibe - 8 Euro/Std. abrechnen zu können.

Das ist hier also wahnsinnig attraktiv gestaltet! Ich könnte platzen vor Freude über diese barrierearme Hilfsmöglichkeit.


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23.02.2026 um 15:00
Zitat von WalddrölfchenWalddrölfchen schrieb:Ich könnte platzen vor Freude über diese barrierearme Hilfsmöglichkeit.
Das ist ja Wahnsinn.
Das sind so Punkte, die man erst wahrnimmt (also ich), wenn man damit zu tun bekommt.
Und ich finde die gesetzliche Unterstützung ist hier mehr als lau.

Ich meine, wie froh kann man den überhaupt sein, einen Nachbarn oder sonst eine Person zu finden, die einem im Alter mal hilft (und sei es die Fahrt zu einem Arzt).
Taxi ist ungleich teurer, aber es privat von der Rente zu zahlen, kann sich ja auch nicht jeder leisten.

Ich finde so rund 20€ waren angebracht - und der monatliche Betrag ist ja eh mit etwa 130€ gedeckelt.


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23.02.2026 um 15:07
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Das sind so Punkte, die man erst wahrnimmt (also ich), wenn man damit zu tun bekommt.
Ja, das ist tatsächlich so. Und dann fehlt u.U. schlicht die Zeit, um da überhaupt hinterher zu kommen.
Wir können jetzt erst alles ganz gut abdecken, seit mein Vater den Pflegegrad 3 hat, und z.B. Taxifahrten nicht mehr vorab von der GKV genehmigt werden müssen.


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23.02.2026 um 15:48
@locutus
Zitat von WalddrölfchenWalddrölfchen schrieb:In Schleswig-Holstein benötigt der Nachbarschaftshelfer ein Zertifikat über eine entspr. absolvierte Schulung. Erst dann ist eine Registrierung möglich, um für geleistete Hilfe eine Aufwandsentschädigung von - sage und schreibe - 8 Euro/Std. abrechnen zu können.

Das ist hier also wahnsinnig attraktiv gestaltet! Ich könnte platzen vor Freude über diese barrierearme Hilfsmöglichkeit.
Ich verstehe da jetzt das Problem nicht. Darum nennt man es ja auch Nachbarschaftshilfe. Wenn ich Personen haben möchte, die ganz offiziell entlohnt werden sollen, gehe ich über die Pflegedienste und zahle zwischen 35€ und 40€ die Stunde.

Hier handelt es sich darum, dass Nachbarn früher gar nichts offiziell bekommen konnten, es also tatsächlich sehr gerne gratis gemacht haben oder dass man Ihnen etwas an Geld zugesteckt hat, eben diese Aufwandsentschädigung.
Es ist doch toll, dass man eben auch dafür jetzt etwas an Geld bekommen kann.

Und wie soll ich es formulieren...Papier ist geduldig...da bringt Euch ein Nachbar etwas vom Einkaufen mit, er wollte ja eh für sich einkaufen. Dann bekommt er eben 16€ weil er mit Anfahrt, Einkauf, Hilfe beim Einräumen etc. ca. zwei Stunden beschäftigt war...ich persönlich finde das vollkommen in Ordnung.

Man sollte auch nicht vergessen es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung, keine Bezahlung. Es ist dementsprechend auch steuerfrei.
Wichtig ist doch absolut nicht, wieviel man pro Stunde zahlen dürfte, sondern der Betrag insgesamt, den man ausschöpfen kann.
Wenn einer zum Rasenmähen / Gartenpflege zwei bis drei Stunden gebraucht hat, kommt doch keiner von der Kasse raus und sagt "das geht aber auch schneller".


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23.02.2026 um 16:55
@Jeba

Nun das Problem ist das jedes Bundesland anders verfährt. Wenn das in NRW z.b total easy ist mit der Nachbarschaftshilfe geht das in Bayern z.b nicht.


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Die Pflege meiner Lieben

23.02.2026 um 17:42
Zitat von locutuslocutus schrieb:Nun das Problem ist das jedes Bundesland anders verfährt. Wenn das in NRW z.b total easy ist mit der Nachbarschaftshilfe geht das in Bayern z.b nicht.
Das ist natürlich Mist, aber darum ging es bei meinem Beitrag ja nicht. Es ging lediglich um die Unzufriedenheit mit der Höhe des Stundensatzes, das ist eben für mich schlecht nachvollziehbar. Endlich kann man selbst mit den 131€ jonglieren und sich etwas Unterstützung holen.
Und natürlich spreche ich ansonsten nur für NRW, hier ist der Satz höher, aber ein geringerer wäre mir auch egal, wie gesagt, Papier ist geduldig. Ob ich nun dafür 7 Stunden angeben muss oder 16 ist mir egal, der Betrag wird ausgeschöpft und Ende, alles besser als nur 3,5 Stunden an einen Pflegedienst, bei dem man meist auch niemanden bekommt, weil diese komplett überlastet sind.


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23.02.2026 um 17:50
Zitat von locutuslocutus schrieb:Nun das Problem ist das jedes Bundesland anders verfährt. Wenn das in NRW z.b total easy ist mit der Nachbarschaftshilfe geht das in Bayern z.b nicht.
Das ist natürlich Mist, aber darum ging es bei meinem Beitrag ja nicht. Es ging lediglich um die Unzufriedenheit mit der Höhe des Stundensatzes, das ist eben für mich schlecht nachvollziehbar. Endlich kann man selbst mit den 131€ jonglieren und sich etwas Unterstützung holen.
Und natürlich spreche ich ansonsten nur für NRW, hier ist der Satz höher, aber ein geringerer wäre mir auch egal, wie gesagt, Papier ist geduldig. Ob ich dafür 7 Stunden angeben muss oder 16 ist mir egal.
Alles besser als nur ca. 3,5 Stunden bei einem Pflegedienst, der hier meist gar nicht dafür angefordert werden kann, weil die gar keine Kapazitäten dafür haben. Der Höchstsatz von 131€ wird komplett genutzt und Ende.


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23.02.2026 um 18:04
Zitat von locutuslocutus schrieb:mit der Nachbarschaftshilfe geht das in Bayern z.b nicht.
Ich habe gerade mal nachgelesen, das ist auch so nicht korrekt.
Auch in Bayern kann man das sehr wohl so abrechnen. Es nennt sich hier ehrenamtliche Hilfe und derjenige muss einen 8stündigen Kurs (kostenfrei) absolvieren. Er kann sich dann als Helfer eintragen lassen, darf nicht mehr als drei Pflegebedürftige unterstützen und nur eine Aufwandsentschädigung bekommen.


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