NiHiL1331 schrieb am 15.08.2025:oder einfach die bequemere Abkürzung, um nicht auf die inhaltlichen Punkte einzugehen? (Stichwort: Privatermittler vs. neutrale staatliche Stellen)
Das habe ich doch, du solltest einfach mal sachlich lesen: Der Detektiv wird primär im Zivilrecht tätig, also BGB, während eine Ermittlungsbehörde hauptsächlich im Strafrecht tätig wird. So gesehen haben beide gar nichts miteinander zu tun. Das Leben ist halt kein schlechter Krimi.
NiHiL1331 schrieb am 15.08.2025:Privatermittler = Informationsvorteil als Druckmittel, frei nach dem Motto: „Wir wissen sowieso schon alles – also gesteh lieber gleich“?
Oder Polizei/Amtsarzt = klare gesetzliche Regeln, die nicht als Unterdrückungswerkzeug umfunktioniert werden können?
Der Privatermittler hat sich genauso an Regeln und Gesetze zu halten, sonst wird er selber straffällig.
Warum du hier Behörden regelrecht romantisierst entzieht sich meiner Kenntnis, aber im Gegensatz zu Privatpersonen gibt es explizit gegen Behörden Abwehrmechanismen wegen Willkür, die auch gesetzlich verankert sind. Warum nur?
Die Polizei kanjn dich vorladen, kann auch eine Vernehmung im Zweifelsfall erzwingen oder jemanden nur vorläufig festhalten. Eine Privatermittler kann und darf das nicht. Von wem geht also eine größere Gefahr aus? Der Detektiv der nur die Jedermannsrechte (und einige Abwehrrechte aus dem BGB) für sich geltend machen kann oder der Polizist, der das staatliche Gewaltmonopol hinter sich hat und generell auch bewaffnet auftritt?
Zudem dürfte es auch ein großer Unterschied sein, wieviel private Ermittlungen es gibt und wie viele behördliche Strafverfolgungen am Laufen sind.
NiHiL1331 schrieb am 15.08.2025:Deswegen: Wenn Polizei oder eine andere neutrale Stelle abwinkt, hat das seine Gründe. Und wenn der Amtsarzt sagt, jemand ist krank, dann ist er’s. Alles andere ist Willkür und unnötiger Druck.
Klar hat das Gründe. Was interessiert die Polizei ob ein Arbeitnehmer blau macht? Das juckt höchstens den Zoll, wenn er sich in dieser Zeit schwarz was dazu verdient.
Die Polizei wird erstmalig tätig nach einer Strafanzeige. Zudem werden viele Delikte ohnehin nur nach einem Strafantrag verfolgt, heißen deshalb auch Antragsdelikte ,es sei denn sie liegen im öffentlichen Interesse. Bei diversen Kapitalverbrechen wird die Polizei auch ohne Strafantrag tätig, das sind dann Offizialdelikte, also schon sehr schwere Verbrechen.
Ich habe nie gesagt das der Privatdetektiv einen Amtsarzt ersetzt, das hast du dazu erfunden. Ein Detektiv weist höchstens mit Beweisen nach, das der Krankenstand eines Arbeitnehmers nicht korrekt war. Zu verantworten hat sich dieser dann vor Arbeitnehmer oder Krankenversicherung. Ob es dann zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt, hängt davon ab ob Strafantrag gestellt wird, sollte dies maßgeblich sein. Für einen Schadensersatz reicht alleine das Zivilrecht in solch einem Fall.
Für mich hat sich der Thread hiermit erledigt, meine Meinung habe ich kund getan und auch entsprechend hinterlegt.
Nur noch kurz zu den Zuständigkeiten: Der Privatdetektiv ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers. Der Polizist ist Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft. Beide machen ihren Job weil sie einen Auftrag dazu erhalten und nicht von sich aus etwas machen möchten.