Zaunkönigin schrieb:Zum Beispiel wenn es darum geht verschwundene Personen zu suchen. Auch das kann natürlich unter Umständen für die gesuchte Person unerwünscht sein. Allerdings haben in dem Fall auch die Angehörigen ein berechtigtes Interesse, zu erfahren ob es der gesuchten Person gut geht, ob sie überhaupt noch lebt etc.
Aber manche verschwinden aus gutem Grund. Und sie möchten nicht, dass man sie sucht, bzw. sie müssen sogar verhindern, dass man sie findet, Stichwort: „Ehrenmord“.
Wo bleiben die Persönlichkeitsrechte meinen Aufenthaltsort (ich spreche von Erwachsenen) selbst und ohne Rücksprache zu bestimmen, wenn ich stets damit rechnen muss, dass mir ein Detektiv an den Hacken klebt und seinen Auftraggebern meine neue Adresse und andere Dinge meines neuen Lebens erzählt. Das möchte ich, wenn ich gehe und diesen drastischen Schritt wähle (siehe Petra P.), ja gerade nicht.
Und gerade beim Stichwort Ehrenmord, kann das eben fatal enden, wenn es so einfach ist für die Täter an die Adresse der Untergetauchten zu kommen.
Das Gleiche gilt für Personen, die ihre (Ex-)Partner als Besitz empfinden und kontrollieren wollen. Ist doch bequem, wenn man nicht selbst stalken muss, sondern das ganze bequem abgeben kann an jemanden, dessen Beruf es ist, zu überwachen.
Btw…zur beruflichen Frage: es gibt Berufssparten (vorzugsweise soziale Berufe), in denen einer sich krankmeldenden Person immer unterstellt wird blau zu machen (siehe Pflegeberuf, ist aber arbeitgeberabhängig).
Soll dann jedes Mal, wenn der Verdacht geäußert wird ein Detektiv auflaufen?
Nur als Beispiel: in meiner Ausbildung zur Krankenschwester war ich im November 2011 in einer Nephrologie (praktischer Einsatz). Eines Tages luxierte ich mir vor dem Dienst die Kniescheibe und musste ins Krankenhaus. Als ich auf der Station anrief und sagte, dass ich ausfalle und warum, kam sofort „Wir haben schon gemerkt, dass es dir bei uns nicht gefällt. Du hättest auch die Station wechseln können.“
Das waren meine ersten Krankheitstage überhaupt und ich musste operiert werden. Aber, nach Ansicht dieser Station machte ich einfach nur blau.
Fände man es hier gerecht, einen Detektiv einzuschalten?
Was legitimiert überhaupt den Einsatz eines Detektivs in einem solchen Rahmen (egal, ob nun privat oder beruflich)?
Gerade Beziehungsprobleme lassen sich entweder durch Gespräche, Therapie oder Trennung lösen. Wenn sowieso schon ein so großes Misstrauen da ist, dann ist eine Trennung die wohl beste Lösung, das sehe ich für den beruflichen Rahmen genauso.
Bei schwerwiegenden Delikten, bspw. Herrn Marsaleks Verschwinden, wo noch ein öffentliches Interesse dahintersteht, gibt es Zielfahnder.
Letztlich sehe ich Privatdetektive nur als verlängerten Arm einer Person oder eines Arbeitgebers, jemanden zu bespitzeln, zu kontrollieren und einzuschüchtern.
Rechtlich eh fraglich, ob der Auftraggeber dann überhaupt mit dem Stalkingparagraphen in Verbindung gebracht werden kann, wenn er sich einer anderen Person bedient, die dieses übernimmt.
Allerdings wird der Detektiv nicht belästigen oder zum Beispiel Telefonterrror ausüben.
Dennoch reicht das Gefühl, dass da ein Schatten ist vollkommen aus, um vollkommen verunsichert oder verängstigt zu werden.
Als Ausnahme empfinde ich aber, wenn bspw. von einer Person o.ä. der Verdacht eines Kapitaldelikts geäußert wird, was Ermittlungsbehörden anders sehen.
Beispiel: jemand wird erst vermisst und dann tot in einem Fluss aufgefunden. Die Obduktion ergibt kein eindeutiges Ergebnis, die Verletzung muten eher so an, als wäre die Person Opfer eines Übergriffs geworden.
Die Ermittlungsbehörden schließen den Fall aber ganz schnell mit „Unfall“ ab und sind auch, wie so oft, nicht bereit, auf die Einwände der Zugehörigen einzugehen.
Wenn da die Familie im Zweifel verbleibt, sehe ich einen Privatdetektiv als durchaus vertretbare Möglichkeit an, auch wenn dieser zum gleichen Ergebnis kommen sollte.
Aber sonst?