@ZaunköniginTja, und damit liegst du falsch.
Das JA ist nicht nur einmal angerufen worden, sondern wurde täglich mehrfach "informiert", daher rührt der Gang zum Gericht, und nicht, weil irgendwer Zweifel daran hätte, daß ich mein Kind nicht versorgen könnte.
Stell doch nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf, wenn du nicht weißt, worum es genau geht.
Das JA muß ja nun mal handeln, wenn es täglich mehrfach anonym angerufen wird.
Die können ja nicht einfach so drüber hin weg sehen.
Beim ersten Anruf kamen sie an, haben sich ein Bild gemacht, haben angemerkt, das es nichts für sie zu tun gibt, und sind von dannen gezogen.
Aber da höchstwahrscheinlich immer dieselbe Person mehrfach von ihrer absoluten Besorgnis berichtet hat, und sich auch nicht von: wir haben das überprüft, das stimmt doch gar nicht abbringen ließ, und bei jedem Anruf noch ein Schippchen drauf gelegt hat, da ist das JA gezwungen zu handeln.
Und ja, die haben ihren Antrag bei Gericht wirklich mit den Originalaussagen des Anrufers eingereicht als Begründung für Inobhutnahme.
Selbst die Richterin hat nur mit dem Kopf geschüttelt.
Die vermeintlichen "Auflagen" haben für mich hingegen absolute Vorteile gehabt, das wusste die Richterin auch, und hat da u. U. bewusst zu meinem Vorteil gehandelt.
Ich hatte nämlich das Problem, das ich nur einen 4 Std. Kitaplatz hatte, und immer wieder abgewiesen wurde bei der Frage nach einem 8 bis 9 Stundenplatz.
Da das JA aber nun selbst die Auflage dazu verursacht hat, mußten sie sich auch drum kümmern, das wir den bekommen.
Also, nein, das JA ist mMn nicht unvoreingenommen und tut alles zum Wohle des Kindes.
Das Gericht hingegen schon.